Das politische System Österreichs Quelle: Bernauer T. et al.: Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden-Baden,
Das Regierungssystem ein parlamentarisches Regierungssystem (nach Stepan & Skach, 2001) ein präsidentielles Regierungssystem (nach Lijphart, 1999) → ein direkt vom Volk gewählter Präsident
Föderalismus Artikel 2 Absatz 1 (B - VG) → „Österreich ist ein Bundesstaat“ 9 Bundesländer eigenständige Legislative und Exekutive (Landtag u. Landesregierung) Bundesrat → Vertretung der Interessen der Bundesländer auf Bundesebene, schwächere Kompetenzen Schutz: Verfassungsgerichtshof
Das Wahlsystem Listen- u. Verhältniswahlrecht Verteilung der Mandate: Vier - Prozent - Hürde ein Direkt bzw. Grundmandat in einem Wahlkreis Ermittlungsverfahren: D`Hondt Wahlalter zum Nationalrat: 16 Jahre
Direkte Demokratie nach B-VG → drei direkt-demokratische Instrumente: Die Volksbefragung → auf Antrag des Nationalrates Angelegenheiten von nationaler Bedeutung zwei alternative Lösungsvorschläge das Ergebnis nicht rechtlich bindend Die Volksabstimmung → Totalrevision der Bundesverfassung Absetzung des Bundespräsidenten Teiländerung der Bundesverfassung: ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates jeder Gesetzbeschluss des Nationalrates: Mehrheit der Abgeordneten Volksbegehren → Gesetzesinitiative: Stimmberechtigte o. ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer
Legislative - Der Nationalrat Nationalrat /Bundesrat Nationalrat → direkt vom Volk gewähltes Organ → 183 Abgeordnete → Gesetzgebungsperiode: 5 Jahre Aufgaben: → Gesetze prüfen u. beschließen → Arbeit der Regierung kontrollieren Struktur: → Präsidialkonferenz: Fraktionen sog. Klubs (Vorsitzende der Klubs: Klubobleute) → drei Präsidenten des Nationalrates
Legislative - Der Bundesrat Vertretung der neuen Bundesländer nicht direkt gewählt 61 Mitglieder, die von den Landesparlamenten im Stärkeverhältnis der darin vertretenen Parteien bestellt werden (nach Einwohnerzahl) ein aufschiebendes (suspensives) Veto
Exekutive Bundespräsident → direkte Wahl auf sechs Jahre Kompetenzen: → Ernennung des Bundeskanzlers → Entlassung des Bundesregierung → Auflösung des Parlaments auf Antrag der Bundesregierung → Oberbefehl über das Bundesheer → Ernennung von Richtern, Beamten, Offizieren durch Volksabstimmung absetzbar
Exekutive Bundesregierung → vom Parlament gewählt Zusammensetzung:Bundeskanzler u. Bundesminister Kabinetts- u. Ressortprinzip Bundeskanzler → Primus inter pares
Das politische System der Schweiz Quelle: Bernauer T. et. al:Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden- Baden 2009.
Das Schweizerische Regierungssystem Mischsystem (Lijphart 1999; Stepan &Skach 2001) zwei Kammern-system → (Nationalrat u. Ständerat → sog. Bundesversammlung) Die Regierung → (Der Bundesrat) starke direktdemokratische Mitbestimmungsrechte der Bürger Besonderheiten: kein Misstrauensvotum vom Parlament gegenüber der Regierung problematisch → Auflösung des Parlaments durch die Regierung die Stellung des Schweizerischen Bundespräsidenten
Der Föderalismus Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: „Der Bund belässt den Kantonen möglichst große Gestaltungsfreiheit und trägt den kantonalen Besonderheiten Rechnung.“ (Artikel 46 Absatz 2 BV) 26 Kantone (eigene Legislative, Exekutive u. Judikative) Bundesebene → Ständerat (direkte Wahl) Besonderheit: keine starke Verfassungsgerichtsbarkeit
Das Wahlsystem Listen- u. Verhältniswahlrecht Nationalrat: 200 Sitze Wahlalter zum Nationalrat: 18 Jahre keine Sperrklausel
Direkte Demokratie stark aufgebautes direktdemokratisches Instrumentarium Obligatorisch: alle Gesetze auf nationaler Ebene alle Änderungen der Bundesverfassung Verabschiedung substantieller Staatsverträge (EU, NATO) Vorlage gilt als angenommen: → Mehrheit der Stimmen (das Volksmehr) → Mehrheit der Kantone (das Ständemehr)
Direkte Demokratie drei Arten von Volksinitiativen ( Stimmberechtigte): Volksinitiative auf Totalrevision der Verfassung Volksinitiative zur Aufhebung, Änderung o. Neuschaffung eines Verfassungsartikels in Form einer allgemeinen Anregung oder eines konkret ausformulierten Verfassungsartikels (Partialrevision) allgemeine Volksinitiative
Legislative - Der Nationalrat Nationalrat → 200 Abgeordnete Verhältniswahlrecht Milizparlament (Teilzeit) schwache Parteidisziplin → Fraktionen keine eigentliche Machtzentren jährlich wechselnde Nationalratspräsident ständige Ausschüsse (Kommissionen)
Legislative - Der Ständerat 46 Mitglieder (je zwei für jeden der 20 Vollkantone u. je ein Mitglied für jeden der sechs Halbkantone) direkte Wahl → Mehrheitswahlrecht Prinzip der Gleichwertigkeit
Exekutive Der Bundesrat → Regierung u. Staatsoberhaupt zugleich 7 Mitglieder jedes Jahr einzeln auf 4 Jahre von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt Der Bundespräsident → Primus inter pares (repräsentative Aufgabe) Kollegialsystem
Exekutive Die Regierung → Kabinetts- u. Ressortprinizip → im Schweizerischen Kontext Kollegialitäts- u. Departementsprinzip