Die Versorgungsordnung Informationen für den Arbeitgeber.

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Die Versorgungs-ordnung
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die Versorgungs-ordnung
 Präsentation transkript:

Die Versorgungsordnung Informationen für den Arbeitgeber

Stand 01/2013Seite 2 Was ist eine Versorgungsordnung? Die Versorgungsordnung ‒ Informationen für Arbeitgeber Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regelt die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung wird als Anlage zum Arbeitsvertrag gültig kann als Einzel- oder Gesamtzusage für bestimmte oder alle Arbeitnehmer gelten

Stand 01/2013Seite 3 Was wird bereits gesetzlich geregelt? Die Versorgungsordnung ‒ Informationen für Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) Unverfallbarkeit (§§ 1 b und 2 BetrAVG) Abfindungsmöglichkeiten (§ 3 BetrAVG) Übertragungsmöglichkeiten (§ 4 BetrAVG) Auskunftsanspruch (§ 4a BetrAVG) Insolvenzsicherung (§§ 7–15 BetrAVG) … etc.

Stand 01/2013Seite 4 Was wird nicht gesetzlich geregelt? Die Versorgungsordnung ‒ Informationen für Arbeitgeber Höhe des Beitrags Bestimmung des Durchführungswegs Auswahl des Versorgungsträgers Leistungsdynamik Leistungsarten (Tod, Invalidität etc.) Auswahl der Zusagearten … etc. Teilnahmeberechtigte Mitarbeiter Entgeltfreie Zeiten

Stand 01/2013Seite 5 Warum sollten Unternehmen eine Versorgungsordnung haben? Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z. B. den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentengesetz und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu nehmen. Die Versorgungsordnung ‒ Informationen für Arbeitgeber

Stand 01/2013Seite 6 Warum sollten Unternehmen eine Versorgungsordnung haben? Die Praxis zeigt, dass durch Unkenntnis in diesem Bereich Haftungsrisiken bei den Unternehmen entstehen. Eine Firma baut mit jedem Jahr der Betriebstätigkeit ein Haftungsrisiko auf. Die Risiken ergeben sich auf Basis folgender Rechtsgrundlagen, die alle unmittelbar mit der Versorgungsordnung zusammenhängen: Haftung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, entsprechend § 3 GG (Grundgesetz) und § 75 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) Erfüllungshaftung nach § 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) Haftung aufgrund des gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach § 1a BetrAVG Haftung durch fehlerhafte Versorgungszusage/Versorgungsordnung nach § 1a Abs.1 Satz 2 BetrAVG. Haftung aus der Übernahmeverpflichtung nach § 4 BetrAVG Die Versorgungsordnung ‒ Informationen für Arbeitgeber

Stand 01/2013Seite 7 Vorteile der Versorgungsordnung Durch die Versorgungsordnung können Arbeitgeber ihre Haftungsrisiken im Bereich der bAV minimieren. Die Versorgungsordnung beinhaltet die „Spielregeln“ für bAV in Unternehmen. Durch die Einrichtung einer Versorgungsordnung erspart man sich „Wildwuchs“ durch Verträge der Mitarbeiter mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Die Versorgungsordnung kann viele Fragen der Mitarbeiter bereits im Vorfeld beantworten, das spart Arbeitgebern eine Menge Zeit. Die Versorgungsordnung ‒ Informationen für Arbeitgeber