Flüchtlinge – Zugang zum Arbeitsmarkt

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 Präsentation transkript:

Flüchtlinge – Zugang zum Arbeitsmarkt Julian Vetter Flüchtlinge – Zugang zum Arbeitsmarkt Modul 22: Seminar "Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich

Gliederung Einführung – Zahlen 2015 Aufenthaltstitel Zugang für Asylsuchende & Geduldete AGH`s Arbeitsgelegenheiten (1 Euro-Jobs) Schule, Ausbildung, Studium Anerkennung ausländischer Qualifikationen Fazit / Diskussion

1. Einführung – Zahlen 2015 1.091.894 Schutzsuchende  In Wahrheit ca. 800. 000 (Doppelregistrierungen) 476.649 Asylanträge gestellt davon 441.899 Erstanträge Syrer  34 %

Top 10 Herkunftsländer (Asylerstanträge) 1. Einführung – Zahlen 2015 Top 10 Herkunftsländer (Asylerstanträge) Syrien (158.657) Albanien (53.805) Kosovo (33.427) Afghanistan (31.382) Irak (29.784) Serbien (16.700) Ungeklärt (11.721) Eritrea (10.876) Mazedonien (9.083) Pakistan (8.199)

1. Einführung – Zahlen 2015 Syrien, Irak, Iran und Eritrea = hohe Bleibeperspektive Durchschnittliche Dauer des Asylverfahrens 5,2 Monate (bei Syrern ca. 4 Monate) In Baden-Württemberger haben 100.000 Menschen einen Antrag auf Asyl gestellt. Insgesamt waren rund 185.000 Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen angekommen

BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) 2. Aufenthaltstitel BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) ED (Erkennungsdienstlichen Behandlung) kein Aufenthaltstitel, vorläufiges Identitätsdokument (noch keine Asylantragstellung) BüMA wird durch Ankunftsnachweis ersetzt  Ziel: einheitliches Erfassungssystem

Aufenthaltsgestattung 2. Aufenthaltstitel Aufenthaltsgestattung Asylbewerber_innen befinden sich im Asylverfahren  Leben und Arbeiten unter bestimmten Bedingungen

„Duldung“ (Aussetzung der Abschiebung) 2. Aufenthaltstitel „Duldung“ (Aussetzung der Abschiebung) bescheinigt, dass jemand ausreisepflichtig ist, aber vorläufig nicht ausreisen oder abgeschoben werden kann. Fehlende Ausweispapiere Krankheit Verweigerung durch das Herkunftsland

Aufenthaltserlaubnis (AE) 2. Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis (AE) uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen (Aufenthaltsrecht zunächst für 3 Jahre)

3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete 0 – 3 Monate Erwerbstätigkeitsverbot in den ersten 3 Monaten nach dem Asylgesuch Asylgesetz (AsylG) § 61 Erwerbstätigkeit (1) Für die Dauer der Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf der Ausländer keine Erwerbstätigkeit ausüben. (2) […] Einem Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß § 29a, der nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfahrens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden. Ausweis = „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“.

3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete 4 – 15 Monate Nachrangiger Arbeitsmarktzugang = Vorrangprüfung  bevorrechtige Arbeitnehmer_innen (Deutsche, Staatsangehörige der EU sowie EWR-Staaten und Ausländer mit AE) Zuständig hierfür: ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) der Bundesagentur für Arbeit Zeitarbeit grundsätzlich abgelehnt Ausweis = „Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet“

3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete 15 – 48 Monate Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten (lediglich Überprüfung der Arbeitsbedingungen) Nach 48 Monaten wird die Erwerbstätigkeit ohne die Überprüfung der ZAV erteilt  Ausweis = „Arbeitserlaubnis uneingeschränkt gestattet“

3. Zugang für Asylsuchende & Geduldete Geduldete Flüchtlinge dürfen nicht arbeiten wenn: Sie eingereist sind um lediglich Leistungen zu erlangen Sie aufenthaltsbeende Maßnahmen verhindern (bspw. durch falsche Identitätsangabe) Sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen und ihr nach dem 31.08.15 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde

4. AGH`s Arbeitsgelegenheiten 1,05 Euro / Stunde 84,00 Euro = max. Höchstbetrag / Monat AGH`s sollten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern erbracht werden AGH`s begründen kein Arbeitsverhältnis (Kranken-, Rentenversicherung)

5. Schule – Ausbildung – Studium Alle Kinder in Deutschland haben das Recht auf Schulbesuch Praktika, Berufsausbildung Anerkannte Flüchtlinge = keine Einschränkung Asylsuchende / Geduldete = nach 3 Monaten auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzungen  mind. B2 Deutschkenntnisse

5. Schule – Ausbildung – Studium Studium (Voraussetzungen) Hochschulzugangsberechtigung Ausreichende Sprachkenntnisse C1 Feststellungsprüfung sofern Schulabschluss nicht ausreicht  Bsp. Uni Konstanz, 2 Semester mit anschließender Prüfung

5. Schule – Ausbildung – Studium Finanzierung? Förderung durch die jeweilige Hochschule (z.B. Semesterticket, kostenlose Deutschkurse, etc.) Stipendien speziell für Flüchtlinge Wichtigste Förderung „BAföG“ Anerkannte Flüchtlinge = BAföG berechtigt Asylsuchende / Geduldete = BAföG berechtigt nach 15 Monaten BüMA (kein Asylantrag) = keine BAföG Beantragung möglich

6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen Voraussetzungen für ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren Aufenthaltstitel irrelevant Abschluss muss im Herkunftsland staatlich anerkannt sein (keine privaten Ausbildungen bzw. Studiengänge, etc.)

6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen Was wird im Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren überprüft? Ausbildungsinhalte Ausbildungsdauer Ausbildungsform (Theorie / Praxis) Überprüfung zw. der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf

6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen Benötigte Unterlagen? Antragsformular Übersetzte (Arbeits-)Zeugnisse Bearbeitungsfrist? Ab Antrag 1 Monat Bearbeitungsfrist zur Überprüfung der Unterlagen Danach 3 Monate Bearbeitungsfrist bis zur Gleichwertigkeitsprüfung

6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen Unterschiede zum Referenzberuf? Keine Geringe Große = Anerkennung = Teilanerkennung  Praktikum und/oder Prüfung erforderlich = Ablehnung

6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen Kosten eines Anerkennungsverfahrens? Reguläre Verfahren 100 – 600 Euro (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger_in ca. 150 Euro) + Übersetzungskosten + Kosten für Atteste + Führungszeugnisse + evtl. Anpassungslehrgang

6. Anerkennung ausländischer Qualifikationen Umgang mit fehlenden Dokumenten? Je nach Anerkennungsstelle verschieden – allerdings Qualifikationsanalyse möglich Fachgespräche Rollenspiele Präsentation Arbeitsproben Probearbeiten im Betrieb = Kosten ?  mehrere Tausend Euro. Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sonderfonds denkbar

7. Fazit Nicht jeder Flüchtling der arbeiten möchte, darf arbeiten Personen aus dem Westbalkan = Flüchtlinge 2. Klasse Großteil der Flüchtlinge = unqualifiziert AGH`s haben einen viel zu schlechten Ruf und werden von den Flüchtlingen nicht wertgeschätzt

Quellen Bundesagentur für Arbeit, 2015. Menschen mit Fluchthintergrund. Zugang zum Arbeitsmarkt Arbeit – Ausbildung – Praktikum. Arbeitserlaubnisverfahren und Zugang zu Förderleistungen. Verfügbar unter https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mjc2/~edisp/l6019022dstbai769544.pdf, [Zugriff am 20.05.2016]. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2016. Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen. Verfügbar unter http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html, [Zugriff am 17.05.2016]. 2016. Das Bundesamt in Zahlen 2015 - Modul Asyl. Verfügbar unter http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2015-asyl.html?nn=1367528, [Zugriff am 17.05.2016]. Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD). Studieren als Flüchtling. Wege an eine deutsche Hochschule. Verfügbar unter https://www.study-in.de/de/refugees/studieren/voraussetzungen/studieren-als-fluechtling_39085.php#sprungmarke_1_2, [Zugriff am 29.05.2016]. Deutscher Caritasverband e.V., 2016. Wer bekommt Asyl in Deutschland? Verfügbar unter https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/migration/asylundflucht/wer-bekommt-asyl-in-deutschland, [Zugriff am 19.05.2016]. Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. u.a., 2015. Flüchtlinge begleiten. Informationen für Ehrenamtliche und Hauptamtliche in Baden-Württemberg. Eine Handreichung und Arbeitshilfe. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V., 2014. Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. 2014. Basisinformationen Duldung. Informationen für Flüchtlinge. 2014. Basisinformationen Aufenthaltsgestattung. Informationen für Flüchtlinge. Verfügbar unter http://fluechtlingsrat- bw.de/materialbestellung.html, [Zugriff am 18.05.2016]. IQ Netzwerk Baden Württemberg, 2015. Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg. Fachtag des Liga Fachausschusses Migration. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 2016. Fakten zur Asylpolitik 2015. Verfügbar unter http://www.svr- migration.de/publikationen/fakten-zur-asylpolitik/, [Zugriff am 13.05.2016]. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Anabin Datenbank. Verfügbar unter http://anabin.kmk.org/anabin-datenbank.html, [Zugriff am 20.05.2016].