Von der Seelsorgeeinheit zur Gesamtkirchengemeinde Wie kann dieser Weg aussehen?
Was heißt GKG für uns? Keine Fusion! Gemeinden (mit eigenen Wahlen) bleiben erhalten Einiges tun wir heute schon (Beispiel: Katechese) Jede lokale Kirchengemeinde behält ihren KGR Verantwortung Eigentum
Stichwort Eigentum Verbleibt in Kirchengemeinde Immobilien Rücklagen Finanzvermögen... GKG Eigentümer für neue “Anschaffungen” ab Bildung der GKG
Pastorale Ansprechperson Bestellung einer pastoralen Ansprechperson Pfarrer kann künftig Aufgaben als Vorsitzender des KGR/PaR delegieren (Letztverantwortung und Vetorecht bleibt) kraft Amtes Stimmrecht im KGR und VA Verantwortlichkeit „am Ort“
Bsp. Kindergärten Oef FB Smi Gesamtkirchen- Kindergarten-Ausschuss Gesamtkirchen- Kindergarten-Ausschuss Geschäftsführender Ausschuss, bzw. Gesamtkirchengemeinderat Geschäftsführender Ausschuss, bzw. Gesamtkirchengemeinderat Rückkopplung, z.B. bei wichtigen (seltenen) “Leitungs-Besetzungen” Berät, regelt, empfiehlt... Beschließt
Herausforderungen und Chancen Verwaltungsaufgaben abgeben, um Gestaltungsfreiheit zu gewinnen Entlastung von Verwaltungs- besprechungen und Effizienzsteigerung Rückkopplung bei wichtigen Entscheidungen bleibt erhalten
Herausforderungen und Chancen Was passiert mit unserem Personal? Anstellungsträger wird GKG Attraktivere Stellenumfänge Einfachere Vertretungen Schnellere Entscheidungen
Zusammensetzung Oef FB Smi Gesamtkirchengemeinderat 12 KGR 12 KGR 16 KGR Je 1/4 der einzelnen KGR’s für Gesamt- kirchengemeinderat Der Gesamtkirchengemeinderat bildet den geschäftsführenden Ausschuss mit Mitgliedern aller KGR’s