Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016.

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Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung 15. April 2016 Dr. Alexander Puplick Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Mitglied des Rechtsausschusses der IHK zu Dortmund

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Unternehmer Gründung Einzelunternehmer Gruppe von Unternehmern Geschäftszweck Geschäftsplan Kriterien für die Rechts- formwahl Kriterien für die Rechts- formwahl

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Beispiele Beispiel 1 1. Welche Rechtsform empfiehlt sich? 2. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 1. Welche Rechtsform empfiehlt sich? 2. Welche Besonderheiten sind zu beachten? X will nach erfolgreichem Abschluss seines Design-Studiums eine eigene Werbeagentur gründen. Er verfügt über ein gutes Netzwerk und rechnet wie folgt: Erstes Geschäftsjahr: Jahresumsatz ,00 € 2 Halbtagskräfte (Sekretariats- und Kreativbereich) Zweites/Drittes Geschäftsjahr: Steigerung von je 30 % bis 50 %

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Beispiel 2 1. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 2. Welche Rechtsform empfiehlt sich? 1. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 2. Welche Rechtsform empfiehlt sich? A und B haben ein Verfahren zur Veränderung von Stoffeigenschaften entwickelt. Sie wollen nach ihrer Zeit an der TU Dortmund ein eigenes Unternehmen gründen. Zweck des Geschäfts: Fortentwicklung des patentierten Verfahrens Vermarktung Vertrieb des Produktes im Inland und der EU

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Beispiel 3 1. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 2. Welche Rechtsform empfiehlt sich? 1. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 2. Welche Rechtsform empfiehlt sich? C hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Effizienztechno- logie ein besonderes Verfahren zur Energierückgewinnung entwickelt. Er hat mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte getroffen und will nun sein eigenes Unternehmen zur Fortentwicklung des Verfahrens und der Modulproduktion gründen. Dazu braucht er nach seiner Einschätzung einen wesentlichen Geldkreditgeber für weitere Forschung, Entwicklung und Vertrieb.

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Haftungsrisiken des Unternehmers Lieferanten Produkthaftung (Hersteller) Umwelthaftung (Inhaber) Produkthaftung (Hersteller) Umwelthaftung (Inhaber) Kunden Dritte Finanzamt §§ 34, 69 AO Finanzamt §§ 34, 69 AO Sozialversicherungsträger § 28e SGB IV (Geschäftsleiter) Sozialversicherungsträger § 28e SGB IV (Geschäftsleiter) Geldkreditgeber (persönliche Sicherheiten) Geldkreditgeber (persönliche Sicherheiten) Unternehmen

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Einzelunternehmer Kaufmann Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb es sei denn: kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich: Kleingewerbetreibende < ,00 € Umsatz p.a. Rechtsformen

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Geschäftsführung /Vertretung grundsätzlich gemeinsam ggf. abweichende Beschlussfassung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Gesellschaftervertrag schriftlich/mündlich schlüssiges Handeln Geschäftsführung /Vertretung grundsätzlich gemeinsam ggf. abweichende Beschlussfassung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Gesellschaftervertrag schriftlich/mündlich schlüssiges Handeln Geschäftsführung /Vertretung grundsätzlich gemeinsam ggf. abweichende Beschlussfassung Kapital ohne Mindestkapital

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Gesellschaftervertrag schriftlich/mündlich schlüssiges Handeln Geschäftsführung /Vertretung grundsätzlich gemeinsam ggf. abweichende Beschlussfassung Kapital ohne Mindestkapital Unternehmensbezeichnung Vor- und Nachname der Gesellschafter zusätzlich Sach-/Fantasiename

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Gesellschaftervertrag schriftlich/mündlich schlüssiges Handeln Haftung gesamtschuld- nerisch auch mit dem Privatvermögen Geschäftsführung /Vertretung grundsätzlich gemeinsam ggf. abweichende Beschlussfassung Kapital ohne Mindestkapital Unternehmensbezeichnung Vor- und Nachname der Gesellschafter zusätzlich Sach-/Fantasiename

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft oHG §§ 105 ff. HGB

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft oHG §§ 105 ff. HGB KG §§ 161, 105 ff. HGB

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft oHG §§ 105 ff. HGB KG §§ 161, 105 ff. HGB GmbH & Co. KG §§ 172 a, 161 ff. HGB GmbHG

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Kapitalgesellschaften GmbH GmbHG

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Kapitalgesellschaften GmbH GmbHG AG AktG

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Kapitalgesellschaften GmbH GmbHG AG AktG Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Kapitalgesellschaften GmbH GmbHG AG AktG engl. Limited Private Company Limited by Shares Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Kapitalgesellschaften GmbH GmbHG AG AktG engl. Limited Private Company Limited by Shares Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) eG

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Einzel- unternehmen Gründung Kaufmann Firma - persönl. Name - Phantasiename HR-Anmeldung - eingetragener Kfm. unbeschränkt

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Einzel- unternehmen BGB-Gesellschaft Gründung Kaufmann Firma - persönl. Name - Phantasiename HR-Anmeldung - eingetragener Kfm. unbeschränkt Personenzusam- menschluss durch Vertrag (auch formlos) beliebiger Zweck Firma: Namen der Gesellschafter

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Einzel- unternehmen BGB-GesellschaftoHG Gründung Kaufmann Firma - persönl. Name - Phantasiename HR-Anmeldung - eingetragener Kfm. unbeschränkt Personenzusam- menschluss durch Vertrag (auch formlos) beliebiger Zweck Firma: Namen der Gesellschafter Personenzusam- menschluss durch Vertrag Handelsgewerbe HR-Anmeldung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Einzel- unternehmen BGB-GesellschaftoHGKG Gründung Kaufmann Firma - persönl. Name - Phantasiename HR-Anmeldung - eingetragener Kfm. unbeschränkt Personenzusam- menschluss durch Vertrag (auch formlos) beliebiger Zweck Firma: Namen der Gesellschafter Personenzusam- menschluss durch Vertrag Handelsgewerbe HR-Anmeldung Personenzusam- menschluss durch Vertrag Handelsgewerbe HR-Anmeldung persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) Kommanditist: Haftung auf die Haftsumme (Einlage) beschränkt

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Einzel- unternehmen BGB-GesellschaftoHGKG Gründung Kaufmann Firma - persönl. Name - Phantasiename HR-Anmeldung - eingetragener Kfm. unbeschränkt Personenzusam- menschluss durch Vertrag (auch formlos) beliebiger Zweck Firma: Namen der Gesellschafter Personenzusam- menschluss durch Vertrag Handelsgewerbe HR-Anmeldung Personenzusam- menschluss durch Vertrag Handelsgewerbe HR-Anmeldung persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) Kommanditist: Haftung auf die Haftsumme (Einlage) beschränkt

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich GmbH Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich GmbHUnternehmer- gesellschaft Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gesellschafter Satzung Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 1 € davon 100 % bei Anmeldung ¼ des Jahresüberschusses fortlaufend als Rück- lage HR-Anmeldung Eintragung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich GmbHUnternehmer- gesellschaft GmbH & Co. KG Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gesellschafter Satzung Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 1 € davon 100 % bei Anmeldung ¼ des Jahresüberschusses fortlaufend als Rück- lage HR-Anmeldung Eintragung Gründung der GmbH Gründung der KG persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten HR-Anmeldung Eintragung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich GmbHUnternehmer- gesellschaft GmbH & Co. KGAG Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gesellschafter Satzung Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 1 € davon 100 % bei Anmeldung ¼ des Jahresüberschusses fortlaufend als Rück- lage HR-Anmeldung Eintragung Gründung der GmbH Gründung der KG persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gründer Grundkapital: mind. 50 T€ Nennbetrags-/ Stückaktien Satzung Gründungsbericht Gründungsprüfung HR-Anmeldung Eintragung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich GmbHUnternehmer- gesellschaft GmbH & Co. KGAGeG Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gesellschafter Satzung Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 1 € davon 100 % bei Anmeldung ¼ des Jahresüberschusses fortlaufend als Rück- lage HR-Anmeldung Eintragung Gründung der GmbH Gründung der KG persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gründer Grundkapital: mind. 50 T€ Nennbetrags-/ Stückaktien Satzung Gründungsbericht Gründungsprüfung HR-Anmeldung Eintragung mindestens drei Mitglieder Satzung (Gesellschafts- vertrag) Bestimmung der Geschäftsanteile /der Rücklage Vorstand (<20: 1 Vorstand) Aufsichtsrat (<20: verzichtbar) Eintragung in das Genossen- schaftsregister

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich GmbHUnternehmer- gesellschaft GmbH & Co. KGAGeG Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gesellschafter Satzung Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 1 € davon 100 % bei Anmeldung ¼ des Jahresüberschusses fortlaufend als Rück- lage HR-Anmeldung Eintragung Gründung der GmbH Gründung der KG persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten HR-Anmeldung Eintragung ein/mehrere Gründer Grundkapital: mind. 50 T€ Nennbetrags-/ Stückaktien Satzung Gründungsbericht Gründungsprüfung HR-Anmeldung Eintragung mindestens drei Mitglieder Satzung (Gesellschafts- vertrag) Bestimmung der Geschäftsanteile /der Rücklage Vorstand (<20: 1 Vorstand) Aufsichtsrat (<20: verzichtbar) Eintragung in das Genossen- schaftsregister

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KGGmbH Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KGGmbHGmbH & Co. KG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€ persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten: Hafteinlage

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KGGmbHGmbH & Co. KGAG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€ persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten: Hafteinlage Grundkapital mind. 50 T€

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KGGmbHGmbH & Co. KGAGeG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€ persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten: Hafteinlage Grundkapital mind. 50 T€ Genossensch aftskapital gesetzliche Rücklage Nachschussp flicht für Insolvenzfall?

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KGGmbHGmbH & Co. KGAGeG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€ persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten: Hafteinlage Grundkapital mind. 50 T€ Genossensch aftskapital gesetzliche Rücklage Nachschussp flicht für Insolvenzfall? Unternehmer- gesellschaft haftungsbe- schränkt Stammkapital mind. 1,00 €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformen im Vergleich Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KGGmbHGmbH & Co. KGAGeG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€ persönlich haftende Gesellschafterin: GmbH Kommanditisten: Hafteinlage Grundkapital mind. 50 T€ Genossensch aftskapital gesetzliche Rücklage Nachschussp flicht für Insolvenzfall? Unternehmer- gesellschaft haftungsbe- schränkt Stammkapital mind. 1,00 €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG Folgekosten Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung)

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UGGmbH Folgekosten Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung) Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung)

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UGGmbHeG Folgekosten Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung) Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung) Jahresabschluss Bekanntmachungen Pflichtprüfung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UGGmbHeG Folgekosten Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung) Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung) Jahresabschluss Bekanntmachungen Pflichtprüfung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € Rechte und Pflichten

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € Rechte und Pflichten Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € Rechte und Pflichten Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € Rechte und Pflichten Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Konflikte zwischen Gesellschaftern/ Gesellschaft und Geschäftsführern

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € Rechte und Pflichten Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Konflikte zwischen Gesellschaftern/ Gesellschaft und Geschäftsführern deutsches Recht deutsches Gericht

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UG als Alternative zur GmbH? GmbHUG Mindestkapital 25 T€ 1,00 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € Rechte und Pflichten Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht Konflikte zwischen Gesellschaftern/ Gesellschaft und Geschäftsführern deutsches Recht deutsches Gericht deutsches Recht deutsches Gericht

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken Gesellschafter- struktur

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken Gesellschafter- struktur Entwicklungs- potential

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken Gesellschafter- struktur Entwicklungs- potential Folgekosten

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken Gesellschafter- struktur Entwicklungs- potential Folgekostensteuerliche Optimierung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken Gesellschafter- struktur Entwicklungs- potential Folgekostensteuerliche Optimierung Außen- wirkung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UR.-Nr. Amtsgericht - Handelsregister Dortmund „Top Design e.K. 1.Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich die Firma meines Handelsgeschäftes „Top Design e.K. an. 2.Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur. 3.Mein Geschäftslokal befindet sich in Kronenburgallee 1, Dortmund. Dortmund, den Handelsregisteranmeldung eines einzelkaufmännischen Unternehmens Handelsregisteranmeldung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 1 - Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 2. Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund 3. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund § 2 - Gegenstand des Unternehmens 1.Gegenstand des Unternehmens ist 2.Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 3.Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Gesellschaftsvertrag einer „Einmann-GmbH“

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 3 - Stammkapital, Stammeinlagen 1.Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und wird von dem alleinigen Gesellschafter, Herrn _______ gehalten. 2.Das Stammkapital ist zur Hälfte/in voller Höhe in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen. § 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 1.Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister. Sie wird auf unbestimmte Zeit errichtet. 2.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und endet am darauf folgenden 31. Dezember. § 5 – Vertretung und Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. …

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 6 - Schlussbestimmungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. voraussichtlicher Zeitaufwand: Gesellschaftsvertrag: 1-2 Tage Notarkosten: 125,-- € netto … Gesellschafterbeschluss: Geschäftsführerbestellung Notarkosten: 250,-- € netto

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 UR.-Nr. Amtsgericht - Handelsregister Dortmund „Franz Müller GmbH“ Als Geschäftsführer überreiche ich /erste Ausfertigung des notariellen Gesellschaftsvertrages vom heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2016 des auch jetzt amtierenden Notars), /erste Ausfertigung des notariellen Gesellschafterbeschlusses vom heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2016 des auch jetzt amtierenden Notars), /Liste der Gesellschafter, und melde die Gesellschaft und meine Bestellung zum alleinvertretungsberechtig- ten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister an. Handelsregisteranmeldung einer GmbH

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Ich versichere, dass das Stammkapital von ,-- € in voller Höhe von dem alleinigen Gesellschafter Franz Müller vor der Anmeldung zum Handelsregister in bar an die Gesellschaft eingezahlt ist und sich der eingezahlte Betrag endgültig in meiner freien Verfügung als Geschäftsführer befindet. … Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in __________. Die allgemeine Regelung über die Geschäftsführung lautet: 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Gesellschaftern Einzel- vertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Dortmund, den voraussichtlicher Zeitaufwand: von der Anmeldung bis zur Eintragung: ca. 2 bis 3 Tage Notarkosten: 100,-- € netto zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 1 - Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 2. Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund. 3. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund. § 2 - Gegenstand des Unternehmens 1.Gegenstand des Unternehmens ist …... § 3 - Stammkapital, Stammeinlagen 1.Das Stammkapital beträgt ,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und ist zur Hälfte in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen. Der Rest ist auf Anforderung der Geschäftsführung an die Gesellschaft zu leisten. Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/ Auf das Stammkapital übernehmen: a) __________ eine Stammeinlage von ,-- € b) __________ eine Stammeinlage von ,-- € § 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr … § 5 – Vertretung und Geschäftsführung 1.Vertretung: a)Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b)... c)...

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/ Geschäftsführung: Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer erstreckt sich nur auf Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Alle darüber hinausgehenden Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Hierzu zählen ist besondere: a)Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige oder Tätigkeitsgebiete; b)Erwerb, Veräußerung oder Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen; c)Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücks- gleichen Rechten; d)Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag von ,-- € übersteigen; e)… f)... Der vorstehende Katalog kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent) der vertretenen Stimmen – auch einzelnen geschäftsführenden Gesellschaftern gegenüber – erweitert oder ein- geschränkt werden.

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 6 - Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss … § 7 - Gesellschafterbeschlüsse … § 8 - Verfügung über Geschäftsanteile 1.Jegliche Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile hiervon bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Stimmenmehrheit von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent). Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten oder einen Abkömmling überträgt. … § 9 - Einziehung von Geschäftsanteilen 1.Eine Einziehung von Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft ist mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters jederzeit möglich.

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/ Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nicht, wenn a)über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, b)der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides statt zu versichern hat, c)die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil oder einen Teil desselben betrieben und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird, … § 10 – Abfindung 1. Scheidet ein Gesellschafter - gleich aus welchem Grunde - aus der Gesellschaft aus, so steht ihm eine Abfindung zu

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 11 - Gütertrennung Gesellschafter, die während der Dauer ihrer Geschäftsbeteiligung heiraten und damit in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft treten, sind verpflichtet, -Gütertrennung gem. § 1414 BGB zu vereinbaren oder -ihren Gesellschaftsanteil durch einen Ehevertrag vom Zugewinnausgleich gem. § 1363 BGB auszuschließen oder aber -einen Ehevertrag zu schließen, wonach zwar ein Zugewinnausgleich geltend gemacht werden kann, dieser aber nicht in das betriebliche und betrieblich gebundene Vermögen vollstreckt werden kann, so dass im Falle der Scheidung eines Gesellschafters kein Zugriff des geschiedenen Ehegatten auf die Gesellschaft erfolgen kann. Für Gesellschafter, die bei Gründung der Gesellschaft verheiratet sind, gilt die vorstehende Regelung von ihrem Eintritt in die Gesellschaft an.

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 12 – Wettbewerbsverbot 1. Den Gesellschaftern und den Geschäftsführern, soweit diese Gesellschafter sind, ist es untersagt, außerhalb der Gesellschaft in deren Tätigkeitsbereich selbstständig, unselbstständig oder beratend, auch nicht gelegentlich oder mittelbar, tätig zu werden. 2.Mit dem Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Gesellschafter von dem Wettbewerbsverbot befreit werden. Sie sind dann berechtigt, unmittelbar oder mittelbar, direkt oder indirekt, im eigenen oder fremden Namen mit der Gesellschaft in Wettbewerb zu treten oder sich an Konkurenzunternehmen zu beteiligen. Die Befreiung kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. 3.Eine Zustimmung der weiteren Gesellschafter ist nicht erforderlich. Für solche Beteiligungen und Wettbewerbshandlungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages oder des Eintritts in die Gesellschaft bestehen und/oder ausgeübt werden, wird Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt. 4. Vertragsstrafe

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 13 - Tod eines Gesellschafters … § 14 - Kündigung … § 15 - Auflösung 1.Die Auflösung der Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Stimmenmehrheit von 75 % (in Worten: fünfundsiebzig Prozent) beschlossen werden. …

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 § 16 - Schlussbestimmungen 1.Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. 2.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird da- durch die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechend ist beim Vorhandensein einer unbewussten Lücke zu verfahren. Zur Ausfüllung der Lücke soll das gelten, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten. … voraussichtlicher Zeitaufwand: von der Anmeldung bis zur Eintragung ca. 2 bis 3 Tage Notarkosten insgesamt: 600,-- € netto zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Beteiligungsformen für Geldkreditgeber Private Equity Mezzanine (zwischen Eigenkapital und Fremdkapital) Private Equity Mezzanine (zwischen Eigenkapital und Fremdkapital) Gesellschafterstellung Bilanziell: Eigenkapital ohne oder mit abgestuften Stimm-Eingriffsrechte GmbH AktG

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Beteiligungsformen für Geldkreditgeber Private Equity Mezzanine (zwischen Eigenkapital und Fremdkapital) Private Equity Mezzanine (zwischen Eigenkapital und Fremdkapital) Gesellschafterstellung Bilanziell: Eigenkapital ohne oder mit abgestuften Stimm-Eingriffsrechte Darlehen Bilanziell: Fremdkapital GmbH AktG mit Gewinnbeteiligung (partiarisches Darlehen) ohne Gewinnbeteiligung

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Einzelunternehmer Personenhandelsgesellschaft Kapitalgesellschaft kapitalmäßige Beteiligung durch Einlage in das Vermögen des Kaufmanns/der Gesellschaft - ohne unmittelbar Haftung - ohne Bekanntgabe der stillen Beteiligung nach Existenz und Höhe - ohne Nennung des stillen Gesellschafters es entsteht eine reine Innengesellschaft als BGB-Gesellschaft Stille Gesellschaft Bilanziell: Eigenkapital

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DR.PUPLICK&PARTNER GbR chtNotar FachanwälteArbeitsrecht Bau- und Architektenrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Handels- und Gesellschaftsrecht Miet- und WEG-Recht Verwaltungsrecht WirtschaftsmediatorinRechtsanwälte Kronenburgallee Dortmund Telefon:+49 (0) Telefax:+49 (0) Internet:

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Unternehmensnachfolge Sicherung der privaten Vermögenssphäre In einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf. Wir begleiten Sie und nehmen uns Zeit für Sie! DR.PUPLICK&PARTNER Partner für den Mittelstand

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Haftungsausschluss Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR stellt in dieser Seminarunterlage ausgewählte Infor- mationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, unseren Mandanten und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle und exakte Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Sollten wir von Fehlern erfahren, werden wir diese korrigieren. Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR übernimmt keine Haftung für die Angaben in dieser Seminarunterlage. Die Angaben sind nur Informationen allgemein-rechtlicher Art, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen im Einzelfall abgestimmt sind. Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich. Diese Seminarunterlage dient insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall. Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Copyright-Vermerk Die Vervielfältigung (Kopieren, Nachdruck) für eigene Zwecke ist unter Angabe der Quelle gestattet. Die Überlassung an private Dritte ist unter Angabe der Quelle gestattet. Die Vervielfältigung (Kopieren, Nachdruck) für gewerbliche oder berufliche Zwecke bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Rechtsformwahl – Was ist die richtige Entscheidung © Copyright Dr. Puplick & Partner GbR, Stand 04/2016 Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer Arbeitsrecht Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Unternehmensgründung und -nachfolge Sicherung der privaten Vermögenssphäre Haftungsrecht der Geschäftsführer und Gesellschafter Marken- und Wettbewerbsrecht Urheberrecht IT-Recht und Datenschutz Presse-, Medien- und Marketingrecht Einkaufs-, Absatz- und Lieferverträge Wir begleiten Sie und nehmen uns Zeit für Sie! Kronenburgallee Dortmund 0231/ DR.PUPLICK&PARTNER Partner für den Mittelstand