WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 1 Erfolgsfaktoren bei der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses Bad Salzuflen, 3. Juni 2009 WP/StB Andreas Jürgens
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 2 Welche Ziele verfolgt die Kommune mit dem Gesamtabschluss? - Aufstellung des gesamten Vermögens, der gesamten Schulden, Erträge und Aufwendungen - Umsetzung des strategische Zielsetzungen der Gebietskörperschaft in der kommunalen Betrieben - Aufhebung der Fragmentierung des Rechnungswesens - Steuerungsprobleme mit den kommunalen Betrieben begegnen - Aufbau/Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagement zur Steuerungsunterstützung - Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen - Delegation von Verantwortung - … A. Grundlagen: Vorüberlegungen
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 3 Einheitstheorie Die gesamte Kommune soll so dargestellt werden, als ob er wirtschaftlich eine Einheit bilden würde – als ob die einbezogenen „Einheiten insgesamt ein einzige Einheit wären“. Die einzelnen Organisationseinheiten gleichen Teilbetrieben des „Konzerns Kommune“. Der Konzernabschluss hängt nicht von der Zusammensetzung des Kreises der Gesellschafter ab, „außen stehende Anteilseigner“ sind Teil der Einheit „Konzern“. A. Grundlagen: Einheitstheorie (1)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 4 Konsequenzen: Alle Beziehungen zwischen den „Teilbetrieben“ (Beteiligungen, Lieferungen, Kapitaltransfers) müssen aus Sicht des Konzerns eliminiert werden. Der aus der Addition der Jahresabschlüssen gewonnene Summenabschluss wird durch Konsolidierungsmaßnahmen zum Konzernabschluss umgeformt: -Kapitalkonsolidierung (§ 301 HGB) -Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB) -Zwischenergebniseliminierung (§ 304 HGB) -Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) Minderheitsgesellschafter werden grundsätzlich als Konzern- zugehörige betrachtet (Eigenkapitalgeber des Konzerns). A. Grundlagen: Einheitstheorie (2)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 5 Freie und Hansestadt Hamburg Konzernabschluss 2007 / Konzernbilanz KONZERNBILANZ Per 31. Dezember 2007 AKTIVA EB in Tsd. Euro A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Geleistete Investitionszuschüsse Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände Geschäfts- oder Firmenwerte Geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Kunstgegenstände, Denkmäler und museale Sammlungen Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen nicht vollkonsolidierten Organisationen Ausleihungen an verbundene nicht vollkonsolidierte Organisationen Beteiligungen an assoziierten Organisationen Sonstige Beteiligungen Ausleihungen an assoziierte Organisationen und Organisationen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Ausleihungen A. Grundlagen: Auszug Konzernbilanz Hamburg
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 6 PASSIVA EB in Tsd. Euro A. EIGENKAPITAL I. Nettoposition II. Allgemeine Rücklage (Gewinn-/Kapitalrücklage) III. Zweckgebundene Rücklagen IV. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter V. Konzern-Bilanzergebnis B. SONDERPOSTEN I. Sonderposten für Investitionszuschüsse II. Sonderposten für Beiträge und Gebührenausgleich III. Sonstige Sonderposten C. RÜCKSTELLUNGEN I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Rückstellungen für Rückzahlungsverpflichtungen und Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen A. Grundlagen: Auszug Konzernbilanz Hamburg
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 7 Stadtwerke GmbH Wirtschafts- förderung GmbH Klinikum GmbH Abwasser Eigenbetrieb Ausgangspunkt: Maßnahmen zur Vorbereitung der Konsolidierung Summen- abschluss Addition aller KB... einheitlicher Ansatz Zwischen abschluss? einheitliche Bewertung einheitlicher Ausweis Einzelabschlüsse A. Grundlagen: Phasen der Konzernrechnungs- legung – Übersicht (1) Einmalige Neubewertung aller kommunalen Gesellschaften zum
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 8 Summen- abschluss Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung Zwischenergebnis- eliminierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gesamt- abschluss A. Grundlagen: Phasen der Konzernrechnungs- legung – Übersicht (2)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 9 Konzeption der Erwerbsmethode Der in den §§ 301, 307 und 309 HGB geregelten Purchase Methode liegt die Fiktion zugrunde, dass der Konzern (die Kommune) im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunter- nehmens deren Vermögensgegenstände erworben und Schulden übernommen hat. A. Grundlagen: Vollkonsolidierung: Erwerbsmethode Konzeption (1)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 10 Wertansatz: Für den Wertansatz der Vermögensgegenstände der Tochter in der Konzernbilanz gelten nun die neuen, aus Konzernsicht zutreffenden Anschaffungskosten. Dabei können aus Konzernsicht im Anschaffungspreis für die Vermögensgegenstände in diesen enthaltene stille Reserven bezahlt, oder stille Lasten übernommen worden sein. D. h. mit dem Kaufpreis wird nicht nur das rechnerische EK vergütet, sondern auch künftige Ertragserwartungen und stille Reserven und Lasten, die in den Buchwerten der Vermögensgegenstände und Schulden enthalten sind. A. Grundlagen: Vollkonsolidierung: Erwerbsmethode Konzeption (2)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 11 § 116 GO Gesamtabschluss (1)Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Rat bestätigt den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. § 96 findet entsprechende Anwendung. (2)Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung erfordert, § 88 und § 91 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. (3)In den Gesamtabschluss müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nach Absatz 2 nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang darzustellen. (4)… (5)Der Gesamtabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. § 95 Abs. 3 findet für die Aufstellung des Gesamtabschlusses entsprechende Anwendung. (6)… B. Pflicht: Rechtlicher Rahmen (1)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 12 § 49 GemHVO Gesamtabschluss (1)Der Gesamtabschluss besteht aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang. (2)Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. (3)Auf den Gesamtabschuss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt oder nichts anderes bestimmt ist, die §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 entsprechend anzuwenden. (4)Sofern in diesem Abschnitt auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches verwiesen wird, finden diese in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechende Anwendung. B. Pflicht: Rechtlicher Rahmen (2)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 13 § 50 GemHVO Konsolidierung (1)Verselbständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sind entsprechend den §§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren. (2)Stehen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde, sind diese entsprechend Absatz 1 zu konsolidieren. Dies gilt auch, wenn der Gemeinde 1. die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht, 2. das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafterin ist oder 3. das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrags oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses Unternehmens auszuüben. (3)Verselbständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde sind entsprechend den §§ 311 und 312 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren. B. Pflicht: Rechtlicher Rahmen (3)
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 14 Projektreview und -controlling Teilprojekt IT Information und Kommunikation Teilprojekt Aufstellung Gesamt- abschluss Teilprojekt Gesamt- steuerung Teilprojekt Personal- enwicklung IT-Konzeption Softwareauswahl Implemtierung Gesamtabschluss- richtlinie Abgrenzung Konsolidierungskreis Erstellung Summenabschluss Aufstellung Gesamtabschluss Erstellung weiterer Elemente Verselbständigte Aufgabenbereiche Politische Gremien Verwaltungsspitze Mitarbeiter Entwicklung und Anpassung eines Beteiligungs- managements systematische Personal- entwicklung Qualifizierungs- maßnahmen Projektsteuerungsgruppe C. Erfolgsfaktor: Projekt Gesamtabschluss Vorschlag zur Projektorganisation
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 15 C. Erfolgsfaktor: Bestimmung Konsolidierungskreis BeteiligungKriterienDarstellung WesentlichkeitVerbundene UnternehmenAssoziierte Unternehmen einheitliche Lösung beherrschender Einfluss maßgeblicher EinflussVollkonsoli- dierung at equityat cost
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 16 C. Erfolgsfaktor: Ablauforganisation (beispielhaft) Aktivitäten am Beginn Statusfeststellung Grundlagenschulung Bestimmung der Ziele Festlegung Kommunikationsstrukturen Konzeptphase Auswahl Konsolidierungssoftware Analyse der Leistungsbeziehungen Konsolidierungskreis festlegen Erstellung Positionenplan Umsetzungsphase Erstellung Prototyp in der IT IT-Test „Mapping“ Schulung Echtbetrieb Erstellung Summenabschluss Konsolidierungsbuchungen Erstellung Gesamtabschluss Evaluation Zeitstrahl
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 17 Concunia – Folie 17 Abstimmung mit verselbstständigten Aufgabenbereiche Ziele der Gesamtrechnungslegung bestimmen Kommunikation und Informationsstrukturen festlegen Analyse der Leistungsbeziehungen Gemeinsamen Positionenplan erstellen Anpassung des Kontenplans in den verselbstständigten Aufgabenbereiche und bei Gebietsköperschaft überprüfen („Mapping“) Positionengenaue Überprüfung hinsichtlich Ansatz und Bewertung ggf. mit Umgliederungen und Aufteilung von Bilanzposten und ggf. Neubewertung von Vermögensgegenstände und Schulden auf Basis von NKF Ermittlung möglicher stiller Reserven/stiller Lasten bei Vermögensgegenstände und Schulden Zuständigkeiten und Termine mit den verselbständigten Aufgabenbereichen klären C. Erfolgsfaktor: Organisation
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 18 C. Erfolgsfaktor: Organisation Praxisleitfaden Praxisleitfaden Positionenrahmen Kein einheitlicher Kontenplan Basis für örtlichen Positionenplan - Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und besonderen Verhältnisse - Erfordernisse Steuerabschluss und Gesamtabschluss sind zu beachten - Berichtswesen der kommunalen Betriebe - Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit (Umgliederung, Differenzierung, Zusammenfassung von Daten) Gestaltung des Positionenplans eigenverantwortlich Gliederung nach örtlicher Gesamtbilanz und örtlicher Gesamtergebnisrechnung Positionenplan unterhalb der Gliederungsbereiche dienen nur der inhaltlichen Abgrenzung und Festlegung der örtlichen Posten und Positionen → nicht verbindlich
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 19 AKTIVAPASSIVA BilanzpostenHaus- halts- jahr EUR Vor- jahr EUR BilanzpostenHaus- halts- jahr EUR Vor- jahr EUR 1.Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte (örtlich weiter zu untergliedern) Bebaute Grundstücke u. grund- stücksgleiche Rechte (örtlich weiter zu untergliedern) Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens Bauten des Infrastrukturvermögens (örtlich weiter zu untergliedern) Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 1.Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Ergebnisvorträge 1.5 Jahresergebnis 1.6 Gesamtbilanzgewinn/-verlust 1.7 Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter 2.Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 2.2 Sonderposten für Beiträge 2.3 Sonderposten für den Gebühren- ausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Steuerrückstellungen 3.5 Sonstige Rückstellungen Muster zur Gesamtbilanz (1) C. Erfolgsfaktor: Organisation Praxisleitfaden
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 20 AKTIVAPASSIVA BilanzpostenHaus- halts- jahr EUR Vor- jahr EUR BilanzpostenHaus- halts- jahr EUR Vor- jahr EUR 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3.Aktive Rechnungsabgrenzung 4.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5. Aktive latente Steuern 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Muster zur Gesamtbilanz (2) C. Erfolgsfaktor: Organisation Praxisleitfaden
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 21 Ertrags- und AufwandsartenErgebnis des Haushalts- jahres EUR Ergebnis des Vorjahres EUR Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen 10= Ordentliche Gesamterträge Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17= Ordentliche Gesamtaufwendungen 18= Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) Muster zur Gesamtergebnisrechnung (1) C. Erfolgsfaktor: Organisation Praxisleitfaden
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 22 Ertrags- und AufwandsartenErgebnis des Haushalts- jahres EUR Ergebnis des Vorjahres EUR Finanzerträge - Finanzaufwendungen 21= Gesamtfinanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) 22= Ordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 18 und 21) Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen 25= Außerordentliches Gesamtergebnis (= Zeilen 23 und 24) 26= Gesamtjahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr +/- Entnahmen/Zuführungen Rücklagen 30= Gesamtbilanzgewinn/-verlust (= Zeilen 26 bis 29) Muster zur Gesamtergebnisrechnung (2) C. Erfolgsfaktor: Organisation Praxisleitfaden
WP/StB Andreas Jürgens - Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 23 Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Andreas Jürgens Grevener Str Münster Telefon: 0251/ Telefax: 0251/ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung
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