1 Versorgungssteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung Hilfsmittelmanagement Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg April 2012.

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1 Versorgungssteuerung in der Hausarztzentrierten Versorgung Hilfsmittelmanagement Deutscher Hausärzteverband Landesverband Baden-Württemberg April 2012

2 Den Folien sind ausführliche Notizen beigefügt, die es dem Vortragenden erleichtern sollen, passende Worte zu finden; selbstverständlich sind sie nur als Hilfe bzw. Empfehlung zu verstehen. Die Notizen können während der Präsentation auf dem Notebook gelesen werden (Einstellung über den Reiter Bildschirmpräsentation/ Bildschirmpräsentation einrichten; im Feld „Mehrere Bildschirme“ auf „Präsentationsansicht“ klicken und ggf. zweiten Bildschirm einrichten. Wenn dies bei mangelhaftem Zusammenspiel von Notebook und Beamer nicht funktioniert, können die Notizen für den Vortrag auch ausgedruckt werden. Nach diesen Hinweisen folgen sechs einleitende Folien zu Definition und Ziel der Versorgungssteuerung, damit das jeweilige Thema besser eingeordnet werden kann. Wenn diese einleitenden Folien bei der Präsentation eines anderen Moduls bereits vorgetragen wurden, können sie hier übersprungen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Landesverbandes jederzeit gerne zur Verfügung: Telefon , Hinweise für die Moderatoren Diese Folie ist standardmäßig ausgeblendet.

3 In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) steht der Hausarzt im Mittelpunkt einer flächendeckenden und besonders qualifizierten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Zentrale Elemente der HZV sind: 1.Primärärztliche Versorgung der Bevölkerung (in der etwa 80% aller Beratungsanlässe abgearbeitet werden) 2.Versorgungssteuerung Der Hausarzt lenkt und koordiniert die darüber hinausgehenden Versorgungsmaßnahmen anderer Leistungserbringer wie z.B. der Organ- und Methoden- spezialisten, Apotheker, Physiotherapeuten, Krankenhäuser usw. Versorgungssteuerung - Definition

4  Versorgungssteuerung ist notwendig. Anteil an den Krankenkassenausgaben z.B. für  das gesamte hausärztliche Honorar:ca. 5 %  durch Hausärzte veranlasste Kosten:ca. 60 %  Versorgungssteuerung in der HZV: Einschreibung des gesetzlich Versicherten die Hausärztin/der Hausarzt steuert transparentes Steuerungssystem in die Zukunft gerichtet Belohnungssystem Versorgungssteuerung - Ausgangslage

5 1.Refinanzierung der HZV 2.Verbesserung der Versorgungsstrukturen 3.Vereinfachung der Versorgung durch Nutzung der online-Kommunikation 4.Übernahme der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Versorgung durch die Krankenkassen Ziele der neuen Versorgungssteuerung

6 1.Einschreibung des gesetzlich Versicherten bei einem Hausarzt 2.Behandlung nach evidenzbasierten Leitlinien einschließlich der rationalen Pharmakotherapie 3.Fortbildung von Hausärzten für Hausärzte 4.Schulung der Hausärzte und MFA in der neuen Versorgungssteuerung 5.Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Hausarzt und Krankenkasse 6.Heil- und Hilfsmittelmanagement: Unterstützung bei der Heil-/ Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkasse Die 12 Elemente der neuen Versorgungssteuerung

7 7.Fallmanagement bei Arbeitsunfähigkeit 8.Management in Fällen mit besonderem Steuerungsbedarf (Fallsteuerungsgruppen) 9.Anbindung der fachärztlichen Versorgungsebene in Verträgen nach § 73c SGB V und anderer Leistungserbringer 10.Steuerung der stationären Behandlungen und der Entlassungen aus stationärer Behandlung zur Vermeidung von (Re-) Hospitalisierungen 11.Einbindung anderer Versorgungsformen der Krankenkasse, z.B. Verträge nach § 140 a ff. SGB V 12.Bewertung der Versorgungssteuerung Die 12 Elemente der neuen Versorgungssteuerung

8 Bestehende Elemente der Versorgungs- steuerung (außer Einschreibung) ElementAOK Bosch BKK BKK VAG BKK Verbund IKK classic Ersatz- kassen Knapp- schaft Arzneimittelmodulxxx nur einzelne Kassen x nur TK x Basis- und Schnellinformation ab Q3/12 xx Heilmittelmanagementxxx Hilfsmittelmanagementxxx AU Fallmanagementxxx Fallsteuerungsgruppen xx Verordnung häuslicher Krankenpflege xxx Anbindung von Facharztverträgen xx arribaxxx

9 Hilfsmittelmanagement BKK-VAG- und Bosch BKK-Vertrag, Anlage 14, Anhang 3

10 Hilfsmittelkatalog und Verordnung  Grundlage für die Hilfsmittelversorgung ist der in der Vertragssoftware hinterlegte GKV-Hilfsmittelkatalog mit umfassender Suchfunktion.  Verordnung eines Hilfsmittels (nach der Hilfsmittel-Richtlinie) 1. die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die 7-stellige Positionsnummer 2. Auswahl des Einzelprodukts (10-stellige Positionsnummer) grundsätzlich durch den Leistungserbringer mit dem Versicherten nach Maßgabe der mit der Krankenkasse abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung 3. Einzelproduktverordnung (10-stellige Positionsnummer) nur mit entsprechender Begründung

11 Steuerbare Hilfsmittel  Steuerbare Hilfsmittel sind aus dem GKV- Hilfsmittelkatalog für die neue Versorgungssteuerung ausgewählte Hilfsmittel, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:  Wiedereinsatz des Hilfsmittels ist möglich  Vertrag nach § 127 SGB V bei den Betriebskrankenkassen  Die Verordnung eines solchen Hilfsmittels löst Fragen hinsichtlich einer ganzheitlich orientierten Versorgungssteuerung aus.  Relevantes Potenzial bei den hausärztlichen Verordnungen

12 Umsetzung in der Vertragssoftware  Prüfung, ob das zur Verordnung ausgewählte Hilfsmittel ein Hilfsmittel aus der Liste der steuerbaren Hilfsmittel ist  falls ja, muss die Vertragssoftware 1. die folgenden zusätzlichen Daten auf das Muster 16 (Verordnung von Hilfsmitteln) drucken:  Fax- und Telefon-Nummer der BKK  den Text: „Die Versorgung erfolgt über Ihre BKK.“ 2. das „Merkblatt für steuerbare Hilfsmittel“ ausdrucken  WICHTIG: Nicht nur Rezept und Merkblatt übergeben, sondern Patienten/Angehörige explizit auf die Versorgung durch die Betriebskrankenkasse hinweisen.

13 Hilfsmittelfragebogen  zusätzlich für wenige, besondere Hilfsmittel aus der Gruppe der steuerbaren Hilfsmittel  in der Vertragssoftware hinterlegt  Ziele:  ergänzende Informationen für die BKK zur Hilfsmittelversorgung  Minimierung von den Praxisablauf störenden Rückfragen  Der Versicherte erhält das Original der Verordnung und das Merkblatt.  In diesen Einzelfällen ist der ausgedruckte Hilfsmittel- fragebogen zusammen mit einer Kopie des Hilfsmittelrezepts (Muster 16) an die zuständige BKK zu übermitteln.

14 Anhang: Liste der steuerbaren Hilfsmittel mit Fragebogen  Orthopädische Schuhe  Badehilfen  Antidekubitusmatratzen  Sauerstoffgeräte  Elektrorollstühle  Treppensteig- und Schiebehilfen  Kranken- bzw. Pflegebetten  Ernährungspumpen  Blutgerinnungsmessgeräte  Insulinpumpen  Infusionspumpen  Kontinenz-Trainingsgeräte

15 Wieder einsetzbare Hilfsmittel  Bei Kenntnis über nicht mehr benötigte und wiedereinsetzbare Hilfsmittel frühzeitige Information der Betriebskrankenkasse durch den Hausarzt  per Schnellinformation; Beispiel:  Die Betriebskrankenkasse erhält so die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Hilfsmittel beim Versicherten abholen zu lassen. Schnellinformation zur Versorgungssteuerung Versicherten-Daten Diagnose (ggf. ICD 10_Code): Pseudoabrechnungsziffer: 0007 Bitte Rückruf am ___________ um _____ Uhr Bemerkungen: ungenutzter Rollstuhl Fax-Nr. BKK: Tel.-Nr. BKK:

16 Die Umsetzung der Versorgungssteuerung ist in den einzelnen Praxisprogrammen unterschiedlich; bei Problemen in der Handhabung sollten Sie bitte bei Ihrem Software-Anbieter nachfragen. Als Beispiel wird die Umsetzung der Hilfsmittelverordnung in Turbomed gezeigt. Anhang

17 Hilfsmittelverordnung in Turbomed

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23 HERSTELLER der Einzel- Produkte in Groß- buchstaben Produktart (7-stellig) = Ebene über den Herstellern

24 Einzelprodukt

25 Begründung bei der Verordnung von Einzelpro- dukten (10stellig)

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27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?