BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA RWA

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 Präsentation transkript:

BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA RWA                                                                                      Der anlagentechnische Brandschutz BMA Brandmeldeanlagen Ansteuerung der Haustechnik, Lüftung, Türen Aufzüge ... SAA Sprachalarmanlagen, Evakuierung RWA .... wirkt nur gemeinsam FLA Feuerlöschanlagen RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ansteuerung weitere Systeme (z.B. EMA, Video ....) Der anlagentechnische Brandschutz wird aus verschiedenen Einzelsystemen (z.B. Feuerlöschanlage, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlage ..) gebildet, die jeweils für sich funktionierende Subsysteme bilden. Seine volle Wirkung entfaltet der anlagentechnische Brandschutz aber erst durch die Verknüpfung der einzelnen Subsysteme zu einem Gesamtsystem, dass auch noch mit der Haustechnik ( z.B. Brandschutzklappen- oder Aufzugsansteuerung usw.), dem Entfluchtungssystem (z.B. Sprachalarmanlagen) und gegebenfalls weiteren Sicherheitssystemen (Video, Einbruchsmelde- oder Schließanlagen) zu verbinden ist. Der anlagentechnische Brandschutz wirkt nur durch eine sachgerechte Vernetzung der Einzelsysteme miteinander unter Beachtung der verschiedenen Wechselwirkungen. In diesem Teil des Lehrgangs wird eine Einführung zur Rauch-Differenzdruck-Anlage gegeben. Mehr Informationen zur RDA kann unter www.fvlr.de abgerufen werden. Folie 1 von 12

Wirkprinzip der Rauch-Differenzdruck-Anlage (RDA) RDA werden z.B. in Sicherheitstreppenräumen zur Rauchfreihaltung eingesetzt. Dabei soll durch Überdruck der bei einem Brand in einem anderen Raum entstandene Rauch nicht in diesen Treppenraum gelangen. Im zu schützenden Raum selbst darf keine Brandlast vorhandenen sein, denn würde diese brennen, würde der Raum trotz RDA verrauchen. Erläuterungen zur Animation (im Vorführmodus klicken): in einem Raum startet ein Brand Rauchgas breitet sich in dem Raum aus über eine Brandmeldeanlage wird im Nebenraum ein Überdruck erzeugt, bei offenerer Verbindungstüre strömt Luft durch den Türe in den Brandraum und verhindert so den Rauchdurchtritt. damit die Frischluft in den Brandraum einströmen kann, muss im Brandraum eine nach außen geöffnete Abströmfläche geöffnet werden ( z.B. Fenster) Folie 2 von 12

über den Bau und Betrieb von Hochhäusern Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) Fassung April 2008 4.2 Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume 4.2.1 In Hochhäusern mit nicht mehr als 60 m Höhe genügt an Stelle von zwei notwendigen Treppenräumen ein Sicherheitstreppenraum. 4.2.2 In Hochhäusern mit mehr als 60 m Höhe müssen alle notwendigen Treppenräume als Sicherheitstreppenräume ausgebildet sein. 4.2.3 Innenliegende notwendige Treppenräume von oberirdischen Geschossen und notwendige Treppenräume von Kellergeschossen mit Aufenthaltsräumen müssen als Sicherheitstreppenraum ausgebildet sein. Auszug aus der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern, ab wann Sicherheitstreppenräume erforderlich sind Folie 3 von 12

6.2 Druckbelüftungsanlagen Eintritt von Rauch in Sicherheitstreppenräume sowie Feuerwehraufzugsschächte durch Überdruck verhindern Durchströmen von ausreichenden Luftmengen bei geöffneten Türen max. Türöffnungskraft von 100 N beachten Auszug aus der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern, welche Anforderungen Sicherheitstreppenräume erfüllen müssen. 6.2 Druckbelüftungsanlagen 6.2.1 1 Der Eintritt von Rauch in innenliegende Sicherheitstreppenräume und deren Vorräume sowie in Feuerwehraufzugsschächte und deren Vorräume muss jeweils durch Anlagen zur Erzeugung von Überdruck verhindert werden. Ist nur ein innenliegender Sicherheitstreppenraum vorhanden, müssen bei Ausfall der für die Aufrechterhaltung des Überdrucks erforderlichen Geräte betriebsbereite Ersatzgeräte deren Funktion übernehmen. 6.2.2 1 Druckbelüftungsanlagen müssen so bemessen und beschaffen sein, dass die Luft auch bei geöffneten Türen zu dem vom Brand betroffenen Geschoss auch unter ungünstigen klimatischen Bedingungen entgegen der Fluchtrichtung strömt. Die Abströmungsgeschwindigkeit der Luft durch die geöffnete Tür des Sicherheitstreppenraums zum Vorraum und von der Tür des Vorraums zum notwendigen Flur muss mindestens 2,0 m/s betragen. Die Abströmungsgeschwindigkeit der Luft durch die geöffnete Tür des Vorraumes eines Feuerwehraufzugs zum notwendigen Flur muss mindestens 0,75 m/s betragen. 6.2.3 1 Druckbelüftungsanlagen müssen durch die Brandmeldeanlage automatisch ausgelöst werden. Sie müssen den erforderlichen Überdruck umgehend nach Auslösung aufbauen. 6.2.4 Die maximale Türöffnungskraft an den Türen der innenliegenden Sicherheitstreppenräume und deren Vorräumen sowie an den Türen der Vorräume der Feuerwehraufzugsschächte darf, gemessen am Türgriff, höchstens 100 N betragen. Folie 4 von 12

Prinzipbild eines Sicherheitstreppenraums Von unten wird nach Auslösung durch die BMA Luft in den Sicherheitstreppenraum eingeleitet Bei geschlossenen Türen soll ein Überdruck von ca. 30 Pascal erreicht werden An den Türklinken darf zur Öffnung max. 100 N aufgewendet werden müssen Überschüssiger Druck und Volumen wird über eine regelbare Entlastungsöffnung nach außen abgelassen Wird die Türe zum Brandraum geöffnet, muss hier im gesamten Türquerschnitt soviel Luft in den Raum strömen, damit von hier kein Rauch in den Sicherheitstreppenraum gelangen kann. Dazu ist es auch erforderlich, dass sofort im Brandraum eine Abströmöffnung (z.B. Fenster) geöffnet ist. (Quelle: MISTRAL) Folie 5 von 12

Diese Animation (Klicken im Vorführmodus) zeigt den zeitlichen Ablauf Druckbelüftung Treppenhaus/ Schleuse aktivieren Evakuierungsfahrt Aufzüge Ebene 0 Fenster in Brandetage auf RD-, T30- und T90-Türen in betreffender Etage „ZU“ - Rauchmelder löst aus, ÜE - Auslösung Hauptmelder, Bereichs-Brandschutzklappen schließen - Rundumkennleuchte Fenster in allen Etagen „ZU“ Die RDA ist mit dem übrigen anlagentechnischen und baulichen Brandschutz abzustimmen. Diese Animation (Klicken im Vorführmodus) zeigt den zeitlichen Ablauf Signalisierung am Lageplantableau BMZ Folie 6 von 12

Druckregelung bei geschlossenen Türen Bei geschlossenen Türen wird im Sicherheitstreppenraum ein Überdruck erzeugt, der aber so zu begrenzen ist, dass an der Türklinke einer Zugangstüre max. 100 N zur Öffnung erforderlich wird. Damit bauseitige Leckagen ausgeglichen werden und sofort nach Öffnung einer Türe durch diese ausreichend viel Luft strömen kann, wird ständig neues Luftvolumen in den zu schützenden Raum gefördert. Überschüssige Volumen (damit die 100 N nicht überschritten werden) müssen über geregelte Entlastungsflächen nach außen abgeführt werden. Folie 7 von 12

Druckregelung bei geöffneter Türe Wird eine Türe geöffnet, muss sofort ausreichend Luft durch diese in den dahinterliegenden Raum strömen und damit verhindern, dass Rauch in den Sicherheitstreppenraum strömt. Damit die Luft in den Raum einströmen kann, muss sie an anderer Stelle wieder (z.B. geöffnetes Fenster) aus dem Raum nach außen abströmen können. Folie 8 von 12

Druckregelung bei geöffneter Haustüre Wird die Luft nur im Keller- oder Erdgeschoss eingeleitet, besteht die Gefahr, dass bei ständig offenstehender Haustüre die Luftmengen überwiegend aus der Haustüre abfließen und im Brandgeschoss nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Animation durch Klicken im Vorführmodus. Dadurch könnte es erforderlich werden, die Luft an mehreren Stellen (neuer Zuluftschacht erforderlich) einzuleiten. Die Haustüre sollte deshalb bei RDA möglich geschlossen bleiben. Achtung Feuerwehr: Haustüren von Sicherheitstreppenräumen nicht durch Keile o.ä. ständig offenhalten! Folie 9 von 12

Türen von Sicherheitstreppenräumen beim Löschangriff nicht aufkeilen! Türen, besonders die Haustüre von Sicherheitstreppenräumen (druckbelüfteten Räumen), sollten im Brandfall nicht über einen längeren Zeitraum offenstehen, z.B. dadurch, dass die Feuerwehr diese aufkeilt. Einige Beispiele von Warnschildern für die Feuerwehr Türen von Sicherheitstreppenräumen beim Löschangriff nicht aufkeilen! Folie 10 von 12

Freigabe durch Einsatzleiter Rückstellung Betrieb Automatisch über BMA Haustüre Nicht aufkeilen Abschaltung Freigabe durch Einsatzleiter Rückstellung Eingewiesene Person, Fachfirma Die RDA wird im Brandfall über eine BMA automatisch gestartet. Folie 11 von 12

BMA FLA Der anlagentechnische Brandschutz SAA RWA RWA                                                                                      Der anlagentechnische Brandschutz BMA Brandmeldeanlagen Ansteuerung der Haustechnik, Lüftung, Türen Aufzüge ... SAA Sprachalarmanlagen, Evakuierung RWA .... wirkt nur gemeinsam FLA Feuerlöschanlagen RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Ansteuerung weitere Systeme (z.B. EMA, Video ....) Der anlagentechnische Brandschutz wird aus verschiedenen Einzelsystemen (z.B. Feuerlöschanlage, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlage ..) gebildet, die jeweils für sich funktionierende Subsysteme bilden. Seine volle Wirkung entfaltet der anlagentechnische Brandschutz aber erst durch die Verknüpfung der einzelnen Subsysteme zu einem Gesamtsystem, dass auch noch mit der Haustechnik ( z.B. Brandschutzklappen- oder Aufzugsansteuerung usw.), dem Entfluchtungssystem (z.B. Sprachalarmanlagen) und gegeben falls weiteren Sicherheitssystemen (Video, Einbruchsmelde- oder Schließanlagen) zu verbinden ist. Der anlagentechnische Brandschutz wirkt nur durch eine sachgerechte Vernetzung der Einzelsysteme miteinander unter Beachtung der verschiedenen Wechselwirkungen. In diesem Teil des Lehrgangs wurde eine Einführung zur Rauch-Differenzdruck-Anlage gegeben. Mehr Informationen zur RDA können unter www.fvlr.de abgerufen werden. Folie 12 von 12