Zuschuss für den Neubau des Tierheims in Großerlach Pflichten des Kreises Hintergrund Gründe für die Zustimmung Beschlussvorschlag
Pflichten des Landkreises Das LRA ist zuständige Tierschutzbehörde Tiere aus schlechten Tierhaltungen müssen vorläufig oder dauerhaft untergebracht werden Dazu müssen sie gegebenenfalls eingefangen und transportiert werden
Hintergrund Das Tierheim von 1970 weist seit längerer Zeit erhebliche bauliche Mängel und Unzulänglichkeiten auf: Fehlende Quarantänemöglichkeiten Raumnot Allgemein mangelhafter Bauzustand
Übersicht über die Gebäude
Platzmangel
Nur eine Toilette !
Futter-Küche im Heizraum
Die Zwinger sind nicht mehr zeitgemäß
Mangelnde Quarantäne
Hundewelpen im Büro
Katzenhaus ohne fließendes Wasser
Bereits im Jahr 1999 hat sich der neue Vorsitzende Herr Antretter an den Landkreis gewandt und das Gespräch über die Notwendigkeit eines Neubaus gesucht. Besprechung mit allen Tierschutzvereinen (1999) –Vielgestaltige Tierschutzarbeit im Kreis –Kein Konsens für ein Kreistierheim Beginn der Planungen für einen Neubau in Großerlach
Erneute Besprechungen im Jahr 2002: Kapazität, Finanzierung Fundtiere können nur aus den Vertrags- gemeinden aufgenommen werden Mindestens 50% Eigenkapital vorhanden Vertragsgemeinden übernehmen 25% Landeszuschuss von € genehmigt Der Antrag bezieht sich auf einen Festbetrag, der Tierschutzverein übernimmt das Risiko der Kostensteigerung
Erste Bauphase
Zweite Bauphase
Gründe für die Zustimmung Der Rems-Murr-Kreis muss erheblich vernachlässigte Tiere –einfangen, –transportieren und –verlässlich unterbringen können. Das einzige geeignete Tierheim ist baufällig. Die bisherige Zusammenarbeit ist hervorragend und ohne Alternative. Der Vorstand bietet Gewähr für eine langfristig vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Beschlussvorschlag Dem Kreistag wird empfohlen zu beschließen: Der Neubau des Tierheims Großerlach des Tierschutzvereins Backnang und Umgebung e.V. wird durch den Rems-Murr-Kreis mit € bezuschusst, zahlbar ab 2006 in 3 Jahresraten zu je €. Der Tierschutzverein verpflichtet sich dafür, die vom Landratsamt unterzubringenden Hunde, Katzen, Kleintiere und – nach vorhandenen Möglichkeiten – andere Tiere aus dem Kreisgebiet aufzunehmen und nach der Quarantäne kostenlos zu übernehmen. Für die während der Quarantäne anfallenden Kosten wird dem Kreis vom Tierschutzverein ein jährlicher Freibetrag von € gewährt.