14467 PotsdamTel.: 0331/27 57 0-19 Kurfürstenstraße 31Mail: Antikorruptionsrichtlinie – Auswirkungen auf die tägliche Praxis.

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14467 PotsdamTel.: 0331/ Kurfürstenstraße 31Mail: Antikorruptionsrichtlinie – Auswirkungen auf die tägliche Praxis Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

14467 PotsdamTel.: 0331/ Kurfürstenstraße 31Mail: Allgemeines

14467 PotsdamTel.: 0331/ Kurfürstenstraße 31Mail: Vorschriften – MBO I

14467 PotsdamTel.: 0331/ Kurfürstenstraße 31Mail:

Vorschriften – MBO III

(3) Die Annahme von Beiträgen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen (Sponsoring) ist ausschließlich für die Finanzierung des wissenschaftlichen Programms ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen und nur in angemessenem Umfang erlaubt. Das Sponsoring, dessen Bedingungen und Umfang sind bei der Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung offen zu legen. § 33 Zuwendungen bei vertraglicher Zusammenarbeit Soweit Ärztinnen und Ärzte Leistungen für die Hersteller von Arznei- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten oder die Erbringer von Heilmittelversorgung erbringen (z.B. bei Anwendungsbeobachtungen), muss die hierfür bestimmte Vergütung der er- brachten Leistung entsprechen. Die Verträge über die Zusammenarbeit sind schrift-lich abzuschließen und sollen der Ärztekammer vorgelegt werden.

Vorschriften – SGB V

Vorschriften – SGB V II

Vorschriften – StGB

Vorschriften – StGB II

Vorschriften VfA

FSA-Kodex Fachkreise

FSA-Kodex Fachkreise II

FSA-Kodex Fachkreise III

FSA-Kodex Fachkreise IV

FSA-Kodex Fachkreise V

FSA-Kodex Fachkreise VI

FSA-Kodex Fachkreise VII

FSA-Kodex Fachkreise VIII

FSA-Kodex Fachkreise IX

FSA-Kodex Fachkreise X

FSA-Kodex Fachkreise XI

FSA-Kodex Fachkreise XII

FSA-Kodex Fachkreise XIII

FSA-Kodex Fachkeise XIV

Konsequenz