Grundzüge des öffentlichen Wirtschaftsrechts Rechtsanwalt Dr. Matthias Laas
Ziele der Veranstaltung „Wechselspiel“: Recht in der Praxis eigentlich immer in konkretes Betätigungsfeld „eingebettet“, nur so verständlich Erkenntnisinteresse für Studierende der Wirtschaftswissenschaften „Recht und Ökonomik“ als eigenes Forschungsfeld, Begriff der Institutionenökonomik
Überblick: Programm der Vorlesung Einführung: Was ist Öffentliches Wirtschaftsrecht? Wirtschaftsverfassungsrecht Grundzüge des Rechtsstaates Wirtschaftsrelevante Grundrechte Europarecht Wirtschaftsverwaltungsrecht: Allgemeines und Besonderes
Programm Erste Doppelstunde Erste Frage: Was ist eigentlich Wirtschaftsrecht? Zweite Frage: Was ist Öffentliches Recht? Dritte Frage: Was ist dann Öffentliches Wirtschaftsrecht? Vierte Frage: Was ist Wirtschaftsverfassungsrecht?
Was ist Wirtschaftsrecht? Corporate Law: Gesellschaftsrecht Handelsrecht Arbeitsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht Immobilienwirtschaftsrecht Informationstechnologierecht/Datenschutz/Urheberrecht Steuerrecht Versicherungsrecht
Wie lässt sich Wirtschaftsrecht untergliedern? Öffentliches Wirtschaftsrecht Wirtschaftsverfassungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Öffentliches Wettbewerbsrecht Wirtschaftsprivatrecht Gesetzliche Vorgaben, deren Beachtung und Anwendung der Staat den Marktteilnehmern überlässt BGB, Handels- und Gesellschaftsrecht (HGB, GmbHG, AktG)
Weitere Rechtsmaterien Wirtschaftsstrafrecht Tatbestände zur Ahndung von Verstößen gegen wirtschaftliche Verhaltensnormen (Bsp. Betrug § 263 StGB; Kapitalanlagebetrug § 274a StGB; falsche Angaben über Gesellschaftsvermögen, § 82 GmbH-G) Wirtschaftsvölkerrecht Verrechtlichung der grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen insbes. Recht der WTO (materielle Rechtsstandards für Waren- und Dienstleistungsverkehr oder geistiges Eigentum, formelle Streitbeilegungsmechanismen) Investitionsschutz-/Freihandelsabkommen: TTIP und Co.
1. Abgrenzung öffentliches und privates Recht Subordinationstheorie: Über-/Unterordnungsverhältnis von Staat und Bürger (Problem: z.B. öffentlich-rechtliche Verträge) Modifizierte Subjektstheorie: Gesetzliche Vorgaben, die den Staat oder andere Träger öffentlicher Gewalt berechtigen und verpflichten
Öffentliches oder privates Wirtschaftsrecht? Corporate Law: Gesellschaftsrecht, aber Regulierung, z.B. im Energiebereich Arbeitsrecht, aber Berufszulassung Bank- und Kapitalmarktrecht, aber Aufsichtsrecht Immobilienwirtschaftsrecht, aber öff. Baurecht, Umweltrecht Informationstechnologierecht/Datenschutz/Urheberrecht Steuerrecht Versicherungsrecht, aber Aufsichtsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Wirtschaftsverfassungsrecht Grundlagen des Rechtsstaates (heute) Wirtschaftsrelevante Grundrechte (nächste Woche) Überlagerung durch Europarecht (demnächst) II. Wirtschaftsverwaltungsrecht
Geschichtliche Entwicklung a) 16. bis 18. Jh.: Merkantilismus und staatliche Lenkung der Wirtschaft b) 19. Jh.: Liberalismus und Gewerbefreiheit c) Zweite Hälfte 19.Jh./Weimar: Interventionismus d) 20./21. Jh.: Soziale Marktwirtschaft e) 21. Jh.: Finanzkrise
Rechtsmaterien des öffentlichen Wirtschaftsrechts Wirtschaftsverfassungsrecht Verfassungsrechtliche Bestimmungen, die die Ordnung des Wirtschaftslebens regeln Bestimmungen des Grundgesetzes Bestimmungen des primären Gemeinschaftsrechts (insbes. des EG-Vertrags) Wirtschaftsverwaltungsrecht Rechtliche Bestimmungen, die Behörden und andere Träger staatlicher Gewalt zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen und verpflichten allgemeiner Teil (Zuordnung schwierig) besondere Teilbereiche (z.B. Gewerbe-, Gaststätten-, Handwerksrecht; TK- und Medienrecht, Energierecht usw.)
Wirtschaftsverfassungsrecht: Grundelemente des deutschen Rechtsstaats (Art. 20 GG) 1. Gewaltenteilung 2. Volkssouveränität: Wahlen und Gesetzgebung 3. Normenhierarchie
1. Grundsatz der Gewaltenteilung Horizontale Gewaltenteilung: a) Gesetzgebung (Legislative) b) Vollziehende Gewalt (Exekutive) c) Rechtsprechung (Judikative) Vertikale Gewaltenteilung (Föderalismus) : a) Länder b) Bund c) Europäische Gemeinschaften
2. Gesetzgebung: Normenhierarchie Primäres Europarecht Sekundäres Völkerrecht Grundgesetz Formelle Gesetze Rechtsverordnungen Satzungen Landesrecht Wird immer wieder Gegenstand der Vorlesung sein, um Gefühl für die Normen unserer Rechtsordnung zu bekommen.
Die „offene“ Wirtschaftsverfassung Verwaltung Finanzierung Verhältnismäßigkeit Andere Verfassungs-prinzipien Kompetenzordnung des GG Wirtschaftspolitische Gestaltungsfreiheit Vertrauens-schutz Gesetzgebung demokratische Legitimation Grundrechte Berufsfreiheit Eigentumsgarantie andere Grundrechte
Rolle des Staates in sozialer Marktwirtschaft a) Ziele staatlicher Einwirkung auf die Wirtschaft b) Modi und Instrumente staatlichen Handelns aa) Wirtschaftspolitik bb) Wirtschaftslenkung cc) Wirtschaftsförderung dd) Wirtschaftsaufsicht ee) Eigene wirtschaftliche Betätigung