WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Grundpfandrechte.
Advertisements

Was kann der Unternehmer tun,
Grundpfandrechte Überblick
Bürgerliches Vermögensrecht I Übungsfall 2
Das Abstraktionsprinzip am Beispiel des Kaufvorganges
H ä ndler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz f ü r das besch ä digte Fahrrad. ( Wer will was von wem ) Eine m ö gliche Anspruchsgrundlage k ö
Factoring und Zession Patrick Dirninger.
Einwände entkräften konstruktiv auf Einwände gehen =>
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Vorkaufsrecht Schuldrechtlich: §§ BGB Sachenrechtlich: §§ BGB.
WuV-Kurs Sachen- und Zivilprozessrecht,
Allgemeines Chancen Risiken Vergleiche Fakten
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Prof. Dr. Burkhard Boemke Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene 1. Klausur „Der (vermeintliche) Spieler“ Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene.
Sachverhalt zu Fall 7 (Ausgangsfall)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachen- und Zivilprozessrecht, PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)
WuV-Kurs: Handels- & Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Klaus Heinrich 1 Die Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Universität Tübingen Informationen im Rahmen der O-Wochen.
Propädeutische Übung im Bürgerlichen Recht Dr. Georgios Zagouras Wintersemester 2008/2009.
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Version 3 | | Verein A – Verein B | 06. September 2013 in München In Sachen Auswechselspieler G. Thielking / C. Voss Lehrbrief für.
Tutorium Software-Engineering SS14 Florian Manghofer.
D.A.S. Maklerforum® PV Ost - Direkthilfe -Schadenmeldung und Beratungsscheck -Elke Herzog (RS Wien)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
BGB für Fortgeschrittene Universität Karlsruhe (TU) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester Erlöschen des Schuldverhältnisses 1 Aufrechnung,
1 Lerneinheit 3 – Überblick A.Bereicherungsrecht § 5 Die allgemeine Nichtleistungs- (Eingriffs-)kondiktion nach § 812 I 1 Alt. 2.
Eine Arbeitsgenehmigung ausfüllen Kursus „Sicher arbeiten mit einer Arbeitsgenehmigung”
Bestes Girokonto jetzt eröffnen Die EU forderte schon vor vielen Jahren, dass allen EU-Bürgern der Weg freigemacht werden sollte für die Eröffnung eines.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Fall 4/1 X buchte bei einem Unternehmen mit der Bezeichnung „A“ ein Wohnmobil für den Urlaub. Inhaberin des kleinen Unternehmens „A“ war allein A. B war.
WuV-Kurs: Handels- & Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Prüfungen des Goethe-Instituts Was müssen Sie wissen?
Arbeitsaufträge zum Film "Delphinsommer„
Das neue Familienpflegezeitgesetz Eckpunkte des Referentenentwurfes
Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann, Nina Holmer
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Ein Blinder geht ins Restaurant.
Entstehung der Jahreszeiten (Nordhalbkugel)
DG2 – Zylinderschnitte Aufgabenstellung: Ein Kegel wird mit einem Zylinder geschnitten.
DG Angittern Aufgabenstellung: Arbeitsblatt 43, Beispiel 1
Vom Rohstoff zum Produkt
„Lernentwicklungsgespräch statt
Frage 1: I. Inanspruchnahme der E durch die Bürgschaft
Erwerb Ferienhaus Niederlande
DEUTSCH Pronominaladverbien - Übungen nächste Seite 
WILLKOMMEN ZUM GOTTESDIENST
Abschluss des Kaufvertrags
Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender
Regelfragen für Schiedsrichter-Anwärter
Das Märchen von der Ameise
Auslegung: Fall 1 A vermacht in seinem Testament dem B sein Grundstück „eingetragen im Grundbuch von Mainz, Band 3 Blatt 13“. Nach dem Tod des A verlangt.
Staffellauf Arbeiten der Gruppe.
Das Märchen von der Ameise
Regel 17 Der Eckstoß.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Pyramidenschnitt Eine regelmäßige, dreiseitige Pyramide wird von einem quadratischen Prisma durchdrungen. Die Aufgabe soll im ersten Teil im Auf- und im.
Quiz mit 10 Fragen zur Zeitumstellung
Grundstücksrecht Falllösung 4.
KreditSiR Falllösung 4.
KreditSiR Falllösung 5.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Factsheet Runde 2 Für diese Runde sei die folgende Welt anzunehmen und alle Theorien als wahr zu akzeptieren.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
 Präsentation transkript:

WuV-Kurs Sachenrecht II Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)

Sachverhalt zu Fall 7 (Ausgangsfall) Der Fußballverein Kieler Kicker Nord (K) beschließt im Winter 2012 neue Einnahmequellen zu erschließen. Auf Antrag des Vorstands werden nunmehr Fanartikel angeboten. Erste Gespräche mit etwaigen Produzenten laufen bereits; der Verein kann den unsicheren Betrieb jedoch nicht in Eigenregie unternehmen und will daher einem Auswärtigen das Risiko überlassen. Im Frühjahr 2013 gelangt man mit S zu einer Einigung, dass dieser die Geschäftsräume einrichten und dort den Verkauf vornehmen soll. Als Starthilfe gewährt K dem S einen Betriebskredit iHv €, der durch eine Grundschuld am Grundstück des S gesichert wird; der Grundschuldbrief wird an K ausgegeben. Im Sicherungsvertrag wird vereinbart, dass der Grundschuld nur zusammen mit der Darlehensforderung abgetreten werden darf. Der Verkauf der Fanartikel ist zunächst erfolgreich, sodass S bis Dezember 2013 bereits € an K zurückzahlen kann. Sportlich verläuft die Saison für K indes nicht erfolgreich. Wegen finanzieller Rückschläge tritt K die Grundschuld schriftlich und unter Übergabe des Grundschuldbriefs in voller Höhe zur Sicherung eines Zwischenkredits Ende September 2014 an B ab. Von der teilweisen Rückzahlung des Darlehens ist B nichts bekannt.

Sachverhalt zu Fall 7 (Ausgangsfall) Bei Fälligkeit des Darlehens und der Grundschuld fragen K und B nach ihren Ansprüchen gegen S. S ist in der Lage und willens, die restlichen € zurückzuzahlen, will aber vermeiden, mehrfach in Anspruch genommen zu werden. Erstellen Sie ein Gutachten zu den aufgeworfenen Rechtsfragen!

Sachverhalt zu Fall 7 (Abwandlung) Abwandlung: Wiederum bekommt S von K ein Darlehen, wozu er K erneut eine Grundschuld iHv € bestellt. Zudem bekommt K von B wirksam eine Bürgschaft. Danach tritt K die Grundschuld an D ab. Nachdem S zahlungsunfähig wird, wendet sich K mit einer zulässigen Klage an B und verlangt von ihm Zahlung von €. In der Zwischenzeit hat D die Grundschuld an K zurückübertragen. K befriedigt sich vollständig aus der Grundschuld. Nunmehr erklärt K die Sache für erledigt, B widerspricht dem. Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Klage!

Zusatzfall Sachverhalt: R errichtet ein Hotel auf einem ihm gehörenden Grundstück. An diesem bestellt er der B-Bank eine Grundschuld, wobei er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Sein gesamtes Inventar bezog R von V, der sich allerdings bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum an den Sachen vorbehielt. Um ein Darlehen von K zu erhalten, trat er diesem seine Rechte „an dem Inventar“ ab. Später zahlt K den Restbetrag an V. In der Folgezeit läuft der Hotelbetrieb des R nur schleppend. Nach einiger Zeit stellt er den Betrieb ganz ein. K teilt er schriftlich mit, er könne sich das Inventar abholen. Bevor K dazu kommt, ergeht jedoch auf Antrag der B ein Beschluss des zuständigen Vollstreckungsgerichts, in dem die Zwangsversteigerung angeordnet wurde. Frage 1: Gehört das Inventar zum Haftungsverband? Frage 2: Unterstellt, das Inventar gehört nicht zum Haftungsverband. Wie könnte K gegen die Zwangsvollstreckung vorgehen?