Desinfektion Grundsätzlich und mit Nebeltechnik Von Georg Hader.

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 Präsentation transkript:

Desinfektion Grundsätzlich und mit Nebeltechnik Von Georg Hader

Was ist Desinfektion Was bedeutet Desinfektion? Desinfizieren heißt Gegenstände oder Flächen in einen Zustand zu versetzen, dass sie nicht mehr infizieren können. Es geht um das Entfernen bzw. Abtöten von Mikroorganismen auf einer Fläche. Laut dem Deutschen Arzneimittelbuch (DAB) bedeutet Desinfektion: „Totes oder lebendes Material in einen Zustand versetzen, dass es nicht mehr infizieren kann“. Von Desinfektion spricht man bei einer Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 105, soll heißen: von ursprünglich vermehrungsfähigen Keimen (so genannte kolonienbildenden Einheiten - KBE) überlebt nicht mehr als ein Einziger.

Was versteht man unter Desinfektion Unter Desinfektion versteht man die Beseitigung der Ansteckungsgefahr durch Abtöten der Krankheitserreger (Entseuchung); Abtötung aller Kleinstlebewesen (Entkeimung): Sterilisation; physikalisch durch Hitze, Strahleneinwirkung und Verbrennung, chemisch durch Verwendung von Desinfektionsmitteln wie Chlorkalk u.a. Kalk- und Chlorverbindungen, Carbolsäure, Kresol, Formalin u.a. Die äußere Desinfektion ist Grundlage der Asepsis und Antisepsis. Bei der Pflege ansteckender Kranker muss die Desinfektion bei allem Material, das vom Kranken kommt, und bei allen Personen, die mit ihm in Berührung stehen, laufend vorgenommen werden. Trinkwasser wird laufend durch Chlorzusatz desinfiziert.

Desinfektionsmittel

Desinfektion heißt Für die gesamte Einwirkzeit des Desinfektionsmittels muss jeder Quadratmillimeter mit Wirkstoff beaufschlagt sein. Jede trockene Stelle sagt aus das keine Desinfektion stattfindet Das ganze noch unter Berücksichtigung der Einwirkzeit und des vorgegebnen Handlings.( Scheuer Wisch Desinfektion)

Kriterien bei der Desinfektion

Die Wirksamkeit der Desinfektion wird beeinflusst durch Organische Beläge (Eiweißfehler) –  Einwirkdauer (Menge der Gebrauchslösung pro m2)  Art und Vielfalt der Keime  Konzentration der Gebrauchslösung  Materialtemperatur ( Kältefehler)

Desinfektionsmittel und die Probleme Kein Desinfektionsmittel Kann und darf einfach eingesetzt werden ohne, dass die Anwender informiert, Eingewiesen und auf alle Problematiken und Eigenschaften des jeweiligen Mittels unterrichtet sind, incl Arbeitssicherheit Dazu gehören alle Infos die zu einer gelungen Desinfektion beitragen.

Erwünschte Eigenschaften Ein anwenderfreundliches Desinfektionsmittel sollte folgende Eigenschaften aufweisen: * ein breites Wirkungsspektrum abdecken und möglichst viele Arten von Krankheitserregern abtöten; * rasch wirken und dies bei niedriger Konzentration; * nicht durch organisches Material (Proteine, Plasma usw.) beeinflusst werden; * möglichst geruchlos sein; * ungiftig sein und die Schleimhäute nicht reizen; * keine Hautreizungen verursachen (Hautdesinfektionsmittel); * das zu desinfizierende Material oder die zu desinfizierenden Instrumente nicht beschädigen; * die Umwelt nicht belasten; * kostengünstig sein.

Die Produkte werden dann nach ihrer Wirksamkeit in vier Gruppen eingeteilt. A = zur Abtötung von vegetativen bakteriellen Keimen einschließlich Mykobakterien sowie von Pilzen einschließlich pilzlicher Sporen geeignet. B = zur Inaktivierung von Viren geeignet. C = zur Abtötung von Sporen des Erregers des Milzbrandes geeignet. D = zur Abtötung von Sporen der Erreger von Gasbrand, Gasödem und Wundstarrkrampf

Wirksamkeitsspektrum der Wirkstoffe

Desinfektionsbeispiele

Desinfektionsarten Scheuerwischdesinfektion Veraltete und unsichere Desinfektionsart Schaumdesinfektion Für den gesamten Außenbereich Personen Fahrzeuge Material Nebeldesinfektion Für den gesamten Innenraum Für Oberflächen und Raumluft

Nebeldesinfektion

Nebeldesinfektion Human 1. Krankenhäuser im Sinn des § 2 Nr. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes einschließlich Einrichtungen für ambulantes Operieren im Krankenhaus im Sinn des § 115b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), Praxiskliniken im Sinn von § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V sowie Einrichtungen für Dialyse, 2. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinn des § 107 Abs. 2 SGB V sowie Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen, 3.Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation, 4. stationäre Pflegeeinrichtungen i Sinn des § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), 5. Einrichtungen der Geburtshilfe außerhalb von Krankenhäusern,

6. Arzt- und Zahnarztpraxen sowie medizinische Versorgungszentren im Sinn des § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V einschließlich Tages- und Praxiskliniken, die nicht unter Nr. 1 fallen, 7. Praxen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, 8. Praxen von Angehörigen anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Sinn des § 26 Abs. 2 Nr ambulante Pflegeeinrichtungen im Sinn des § 71 Abs. 1 SGB XI, 10. Einrichtungen des Rettungsdienstes einschließlich deren Rettungsfahrzeuge, 11. sonstige Einrichtungen, in denen heilberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, bei denen eine erhöhte Gefahr der Krankheitsübertragung besteht.

Nebeldesinfektion Veterinär

Nebeldesinfektion in der Lebensmittelkette Transport und Lieferverkehr Warenverkehr und Schleusen Kühlräume und Lager Raumhygiene Produktionsanlagen und Geräte Zuluft und Absauganlagen Wasserversorgung Schläuche und Behälter Abluft -- Abfälle-- Abwasser

Lebensmittelhygiene: Schimmel und Erreger Nach §§ 3–8 der LMHV sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Analyse der Gefahren im Produktionsablauf Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte/Risiken Festlegung der kritischen Grenzwerte Festschreibung und Durchführung wirksamer Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen Dokumentation der kritischen Punkte Regelmäßige Kontrolle der eingeleiteten Maßnahmen Fortbildung der Mitarbeiter

Gesetzliche Grundlagen Die meisten betriebshygienischen Kontrollen werden nach dem HACCP-Konzept durchgeführt.Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht. Seitdem finden in allen EU-Mitgliedsstaaten drei EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene direkte Anwendung, die die bisherige nationale Verordnung ablösen: HACCP EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene [1][1] EG-Verordnung 853/2004 Besondere Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs [2][2] EG-Verordnung 854/2004 Amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs [ [

Hygienemanagement Dedektion Abklatschproben Wasserproben Identifizierung Auswertung Lösungsgutachten Desinfektionsdurchführung Dokumentation Nachweisführung Laufende Kontrolle und Dokumentation

Bereiche Lebensmittelerzeugung Lebensmittellagerung Lebensmitteltransport Lebensmittelverarbeitung Lebensmittelproduktion Lebensmittelkühlung Lebensmittelweiterverarbeitung Lebensmittelausgaben

Detailaufgaben

Desinfektion in Fahrzeugen

System Hygiene

Mikrobiologie Hygienemanagement Dedektion - Probennahme – Identifizierung – Gutachten Lösung Sanierung Lösung Präventiv Abklatschprobe Als Abklatschprobe (syn. Abklatschuntersuchung, Abklatschtest) wird das Drücken eines festen Nährbodens auf die zu untersuchende Oberfläche bezeichnet. Dadurch werden die etwaigen Pilzsporen und Bakterien auf den Nährboden übertragen, der dann, zur Vermehrung der Keime, in den Brutschrank gelegt wird.NährbodensPilzsporen BakterienNährboden Brutschrank Einsatz Hygieneüberprüfung von Reinräumen Gebäudesanierung Wundmanagement Hygieneuntersuchungen von Möbel- oder Kleiderstücken, sowie der Körperoberfläche

Technik Systemlösungen Komplettsysteme Lösung individuell Lösung pro Branchen Einweisung professionell

Mittel Zugelassene Mittel Validierung Mittel und Technik

Dienstleistung Sanierung nach Gutachten Abstimmung Technik und Mittel Hygieneüberwachung Nachweisführung Dokumentationen

PSA und Desinfektion