Auf dem Weg zur Freigabe/Regulierung Fach HERAUSWACHSEN AUS DEM KRIEG GEGEN DROGEN Fachtagung 15.09.2015, akzept, JES, Vision e.V. Prof. Dr. Heino Stöver.

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 Präsentation transkript:

Auf dem Weg zur Freigabe/Regulierung Fach HERAUSWACHSEN AUS DEM KRIEG GEGEN DROGEN Fachtagung , akzept, JES, Vision e.V. Prof. Dr. Heino Stöver Institut für Suchtforschung Frankfurt University of Applied Sciences 1

Vorbemerkung: (Noch) keine Anti- Prohibitions-Debatte  Rekreativer Gebrauch fokussiert auf Cannabis  Medizinischer Gebrauch bei Cannabis und Heroin  Verbesserung der medizinischen Diamorphin-Abgabe dringend erforderlich!  Differenzierte Debatte über Zugangsregeln begonnen  Allgemeiner Konsens: Gesundheitsprobleme gesundheitspolitisch, nicht strafrechtspolitisch regeln

Cannabis und Gesellschaft: welch eine Entwicklung…

Inhalt: 1. Diskussion Cannabis: Warum gerade jetzt – wieder? Zur (jüngeren) Geschichte 2. Drogenkontrollversuche 3. Alternative Kontrollmodelle 4. Intelligente Kontrollmodelle

1. Diskussion: Warum gerade jetzt – wieder? Haschischgeschäft in Nepal 1973 Barack Obama Interview 1/2014

Warum gerade jetzt - wieder?  „Ich denke nicht, dass es gefährlicher ist als Alkohol“ (Barack Obama, 1/2014)  Legalisierung in USA: Colorado: 1 Unze + 6 Pflanzen z. Eigenanbau Washington: 1 Unze (ohne Eigenanbau), Alaska, Oregon, Washington D.C.: 6 Pflanzen Eigenanbau, bis zu 1 Unze besessen/verschenkt  Abgabe von „medical marihuana“ in mehr als 20 US-Staaten  Who‘s next to legalize? Arizona, California, Maine, Massachusetts, Nevada  Uruguay, Schweiz …  Starke Hanfgemeinde in Deutschland  Cannabis als Medizin – wenn auch nur begrenzt  Schlüsselinstitution: „Global Commission on Drug Policy“  Menschenrechte: Eingriff des Staates in die Privatsphäre, Gängelung und unerlaubte Einmischung in die Privatsphäre der BürgerInnen

Warum gerade jetzt - wieder?  ‚Opferlose Delikte‘ – allenfalls selbstschädigend: geringes Unrechtsbewusstsein  BtMG-Einschluss fördert Verharmlosung  20 Jahre nach BVG-Urteil: keine Gleichbehandlung  Wachsender Konsens: Gesundheitsprobleme gesundheits- statt strafrechtspolitisch behandeln!  Görlitzer-Park Berlin – kontrollierte Abgabe gefordert  => Viele pol. Anträge/Diskussionen – auch in Frankfurt nach alternativen Kontrollmodellen  Wir waren schon mal weiter?!

Wucht der anti-prohibitiven Entwicklungen  Wirtschaftspol. Sprecher der CDU und Grünen  Bundes FDP – Freigabe von Cannabis  viele kommunale Cannabis-Anträge (Düsseldorf, Münster) und Petitionen  Kommunalpolitische Kampagnen des Dt. Hanfverbandes  Stadtteilkampagnen („Görli“) - Antrag BfARM 6/2015  Koalitionsvereinbarungen (z.B. Bremen)  Schweizer Jungsozialisten wollen Cannabis legalisieren, Kokain-/AmphetaminkonsumentInnen entkriminalisieren

Cannabis im Parlament  Anhörung im Gesundheitsausschuss des deutschen Bundestages 2  10 ExpertInnen: 9 fordern eine Überprüfung des BTmGs - überparteiliche Enquete-Kommission 3  Politikfolgenabschätzung gefordert: Wie wirksam ist das Gesetz und welche Nebenfolgen/Gegenwirkungen hat es? „Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen“ BT-Drucksache 18/ hib – heute im Bundestag Nr Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Was und wie können wir lernen?  Lernstrategie vs. Kontrollstrategie: z.B. HIV+Tabak  Plurale Gesellschaft – Setzung von mündigen/ informierten BürgerInnen statt staatlicher Paternalismus: „Die Biographie der Menschen wird aus traditionalen Vorgaben und Sicherheiten, aus fremden Kontrollen und überregionalen Sittengesetzen herausgelöst, offen, entscheidungsabhängig und als Aufgabe in das Handeln jedes einzelnen gelegt.“ 1 1 Ullrich Beck (1993): : Riskante Freiheiten

 Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland ist in den letzten Jahren rückläufig  Jeder zehnte Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren und jeder dritte junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren hat Cannabis zumindest schon einmal probiert.  Der Anteil der Gruppe regelmäßiger Cannabiskonsumenten und -konsumentinnen beträgt in Deutschland derzeit 0,9% bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren und 3,2% bei 18- bis 25-jährigen Erwachsenen, d.h. knapp eine Viertel Million  Männliche Jugendliche und junge Erwachsene sind stärker betroffen als weibliche.  Zunahme der Behandlung – ambulant und stationär  Cannabiskonsum ‚passageres Verhalten‘ – Ausschleichen im 3. Lebensjahrzehnt  Ca. 95% der Cannabisnutzer: integrierter Gebrauch! Erstes Fazit

2. Drogenkontrollversuche Kosten der Prohibition

Kein Zusammenhang zwischen gesetzlichen Änderungen und Konsumprävalenz

BKA (2013) - Rauschgiftkriminalität: 75% „konsumnahe Delikte“ 1 1 BKA (2013): Rauschgiftkriminalität. Bundeslagebild 2013, S. 3

15 PKS 2014 – Erneute Steigerung der konsumbezogenen Delikte (>75%) PKS 2014 Delikte Zunahme RG-Delikte ,2% Allgemeine Verstöße ,4% Allgemeine Verstöße bei Cannabis ,7% Rauschgiftdelikte bei Cannabis ,1%

 etwa 10 % der gesamten öffentlichen Ausgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung weisen einen Bezug zu illegalen Drogen auf  Großteil des finanziellen Engagements des Staates fließt in repressive Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität im Zusammen-hang mit illegalen Drogen (ca. 70%)  Relation: ‚Repression-Hilfe‘ = ca. 7:3 Kosten der Prohibition

 Polizeiliche Sicherstellungen kein Marktregulativ – wenig abschreckend – Schwarzmarkt attraktiv – Verfolgung kontraproduktiv?  kontinuierliche Zunahme von Verfolgung und Verurteilung von CannabiskonsumentInnen: rund 75% aller Drogendelikte sind Konsumentendelikte 1  Hohe Bindung polizeilich-justitieller Arbeit an organisierter Drogen‘bekämpfung‘ – OK = Drogen  notorisches Scheitern kriminalrechtlicher Prohibition allenfalls selbstschädigenden Verhaltens  NPS: Reaktion auf Prohibition?  Opferproduktion statt Opferschutz Zweites Fazit 1 Bund Deutscher Kriminalbeamter (2014) - Der Bundesvorsitzende

3. Alternative Drogenkontroll- bzw. regulierungsmodelle

Vorgestellt:

Auswirkungen der Drogenkontrolle

21  Personen >21 Jahre Besitz zum persönlichen Gebrauch einer Unze Marihuana - knapp 28,5 Gramm.  Keine Haftstrafen, kein Strafregister-Eintrag - aber: 100 $ Verwaltungsstrafe  Rauchen nur auf nicht-öffentlichem Grund, nicht in der Gegenwart von Minderjährigen  Cannabis zum Eigengebrauch auf einer max. Fläche von 2,3qm NO: 53,8% - YES: 46,2% Abstimmung über Cannabis – Legalisierung, Kalifornien, Nov. 2010

22  Personen >21 Jahre Besitz zum persönlichen Gebrauch einer Unze Marihuana - knapp 28,5 Gramm.  z.B. Colorado: Besitz von 6 Hanfpflanzen erlaubt -Cannabisläden haben seit Jan geöffnet  Washington: Anbau zum Eigenbedarf nur für PatientInnen  25% Steuer auf Cannabisverkäufe.  Who‘s next? NO: 45% - YES: 55% Abstimmung über Cannabis – Legalisierung, Colorado, Washington, Nov. 2012

23  40g Marihuana monatlich in Apotheken  Marihuana Clubs (bis zu 45 Mitglieder)  Anbau und Handel werden von einer staatlichen Kommission kontrolliert  Konsumenten werden registriert,  Für Minderjährige und Ausländer bleibt der Konsum verboten Erstes Land weltweit: Uruguay legalisiert Cannabis

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Drittes Fazit: Drogenprobleme oder Drogenpolitikprobleme?  BtMG antiquiert  Staatlich geduldete und befeuerte Organisierte Kriminalität  Massive Glaubwürdigkeits-/Legitimationsverluste  Verhinderung einer sachlichen Auseinandersetzung  Behandlungs- und Beratungs-Deformationen  Hohe und langjährige Verelendung vieler DrogenkonsumentInnen  Kriminalisierung und Ausgrenzung können konsum- /kriminalitätsverfestigende Auswirkungen haben  Hohe Kosten der Verwaltung des Drogenpolitikproblems: Polizei, Gerichte, Haftanstalten …

Politik – nötige nächste Schritte:  Kritische Gegenöffentlichkeit schaffen  Pragmatisch-realitätsgerechte Substanzaufklärung =>Prävention  Übergeordnete Genuss-/Sucht-Diskussion führen  Verbraucherschutz: drugchecking!  Partizipation, Integration: Betroffenenkompetenz einbeziehen/fördern  BVG-Urteil von 1994! umsetzen: Eigenbedarf einheitlich regeln  Von anderen Regulierungsmodellen lernen  Städteübergreifend alternative Abgabe-/Regulierungsmodelle entwickeln

4. Intelligente Kontrollalternativen

”Nach dem Krieg gegen die Drogen – Modelle für einen regulierten Umgang” (transform/akzept e.V.)

29 Was heisst Regulierung?  Die Regulierung potentiell riskanter Produkte und Verhalten ist zunächst Aufgabe der Regierung  Regulierung ist die Norm – Prohibition die Ausnahme – und ein ‘radikales Experiment’  Aktivitäten außerhalb regulierter Rahmenbedingungen bleiben verboten  Regulierung ist grundverschieden von einem ‘unregulierte’ freien Märkten

30 Was wird reguliert?  Produktion und Verkehr: wo und wieviel  Produkte: Dosierung, Vorbereitung, Herstellung, Preis und Verpackung  Verkäufer: Lizensierung, Training, Ausbildung  Vergabeorte: bauliche Voraussetzungen, Erscheinungsbild, Öffnungszeiten  Käufer/Gebraucher: Wer hat Zugang? - Alterskontrollen, Ort des Drogengebrauchs  Flexible Antworten auf unterschiedliche Produkte in verschiedenen Umgebungen!

31 5 Modelle der Drogenabgabe 1. Verschreibungspflichtigkeit und überwachte Orte der Einnahme 2. Apothekenpflichtigkeit 3. Verschiedene Formen lizensierten Verkaufs 4. Lizensierte Geschäfte für Verkauf und Konsum 5. Unlizensierter Verkauf

32 5 Modelle der Drogenabgabe

Regulierung legaler Drogenherstellung, -abgabe und -gebrauch

34 Regulierungsbeispiele:  Washington, Colorado, und Uruguay – Staatliche Kontrolle über Lizensierung nicht-medizinischen Gebrauchs von Marihuana  > 20 US-Staaten ‘medizinischer Gebrauch von Marihuana’  Portugal/Tschechien – Eigenbedarf klar ausgewiesen  Niederlande – Cannabis Coffee Shops  Spanien/Belgien – Cannabis Social Clubs  Neuseeland – New Psychoactive Substances

The Alternative World Drug Report

Entkriminalisierung in der EU in…  Belgien  Niederlande  Portugal  Schweiz  Spanien  Tschechien

Medical Marihuana

z.B. Niederlande: Coffeeshop-Modell

Entkriminalisierung in der Schweiz  Von der Polizei beobachteter Cannabiskonsum und/oder festgestellter Besitz von Cannabisprodukten bis zu einer Menge von insgesamt nicht mehr als 10 Gramm (zum Eigenkonsum) können ab dem 1. Oktober 2013 im Ordnungsbussenverfahren (OBV) geahndet werden (Art. 28b ff. BetmG).  Das Cannabis wird vor Ort nicht gewogen  Bei Jugendlichen verzeigt die Stadtpolizei wie bisher im ordentlichen Verfahren (Rapport an die Jugendanwaltschaft).  Ist das Gewicht grenzwertig wird das Cannabis auf der Wache gewogen. Dem Konsumenten wird eröffnet, dass je nach Ergebnis eine Ordnungsbusse ausgestellt, oder im ordentlichen Verfahren verzeigt wird  Der THC-Gehalt spielt keine Rolle.

Mengenbeispiele J. Zingg, Stadtpolizei Zürich, 2014

Mengenbeispiele J. Zingg, Stadtpolizei Zürich, 2014

Spanien: Cannabis Social Clubs

Harm Reduction – wirkt!