Nebenabreden zum Kauf (1)

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Einheit 5 Kaufvertrag - Begriff und Muster. Hauptinhalt 1.Arten der besonderen Kaufverträge 2.Allgemeines 3.Muster 4.Inhalte vom Kaufvertrag 5.Sonstiges.
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Nebenabreden zum Kauf (1) Kauf auf Probe: §§ 1080-1082 ABGB Käufer hat freies Gestaltungsrecht, innerhalb einer vereinbarten oder der gesetzlichen Probezeit den Kaufvertrag abzuschließen oder nicht - Stillschweigen gilt hier ausnahmsweise als Zustimmung! Art 8 Nr 18 4.hrEVO Kauf zur Probe Ist ein unbedingter Kauf mit dem unverbindlich geäußerten Motiv, bei Gefallen mehr zu kaufen Prüfungskauf Ist ein Kaufvertrag gemäß einem bindenden Sachverständigengutachten Kauf auf Umtausch Käufer hat freie Auswahl, ist aber verpflichtet, beim VK zu kaufen; Umtauschrecht wird oft erst im Nachhinein vereinbart Barta: Zivilrecht online

Nebenabreden zum Kauf (2) Kauf nach Probe/Muster Kaufgegenstand hat einer Probe zu entsprechen zB ein weiteres Glas Wein im Gasthaus Art 8 Nr 17 der 4. hr EVO Kauf mit Vorbehalt eines besseren Käufers §§ 1083 ff ABGB Verkäufer behält sich das Recht vor (= Gestaltungsrecht), einen „besseren“ Käufer vorzuziehen Vorkaufsrecht §§ 1072 ABGB Recht, die Vorbehaltssache, wenn sie weiterveräußert wird, vor Dritten kaufen zu können Wird häufig unabhängig von einem Kaufvertrag (gegen Entgelt) eingeräumt Limitiertes Vorkaufsrecht! Barta: Zivilrecht online

Nebenabreden zum Kauf (3) Rückverkaufsrecht § 1071 ABGB Recht Sache zurückzuverkaufen Wiederkaufsrecht § 1068 ff ABGB Verkäufer kann Sache zurückkaufen Verkaufsauftrag oder Trödelvertrag §§ 1086 ff ABGB Großhändler liefert zB einem Kleinhändler Waren, und dieser muß nach vereinbarter Zeit verkaufte Stücke abrechnen, die nicht verkauften nimmt der Großhändler zurück; Vertrag sui generis vgl Kommissionsgeschäft; §§ 383 ff HGB Prämiengeschäfte im Börsenverkehr Barta: Zivilrecht online

Kauf auf die Probe: §§ 1080-1082 ABGB § 1080. Der Kauf auf Probe ist unter der im Belieben des Käufers stehenden Bedingung geschlossen, daß er die Ware genehmige. Die Bedingung ist im Zweifel eine aufschiebende; der Käufer ist vor der Genehmigung an den Kauf nicht gebunden, der Verkäufer hört auf, gebunden zu sein, wenn der Käufer bis zum Ablaufe der Probezeit nicht genehmigt. Barta: Zivilrecht online § 1081 ABGB § 1082 ABGB

Barta: Zivilrecht online § 1081ABGB § 1081. Ist die Sache zum Zwecke der Besichtigung oder Probe bereits übergeben, so gilt Stillschweigen des Käufers bis nach Ablauf der Probezeit als Genehmigung. Barta: Zivilrecht online § 1080 ABGB § 1082 ABGB

Barta: Zivilrecht online § 1082 ABGB Ist die Probezeit durch Verabredung nicht bestimmt worden, so wird sie bey beweglichen Sachen auf drey Tage; bey unbeweglichen aber auf ein Jahr angenommen. Barta: Zivilrecht online § 1080 ABGB § 1081 ABGB

Art 8 Nr 17 der 4. hrEVO II. Handelskauf 17. Kauf nach Probe Bei einem Kauf nach Probe oder nach Muster sind die Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert anzusehen. Barta: Zivilrecht online

Art 8 Nr 18 der 4. hrEVO II. Handelskauf 18. Kauf auf Probe Ist bei einem Kauf auf Probe (§§ 1080, 1081 des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) die Probezeit durch Verabredung nicht bestimmt worden, so kann der Verkäufer eine angemessene Frist als Probezeit setzen. Barta: Zivilrecht online