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Asylanträge bis
Asylanträge 2002: ca : ca : ca : ca bis dato: ca Prognose für 2015: –
Top 6 der Asylwerber Syrien (700) Afghanistan (500) Irak (300) Pakistan (118) Iran (50) Somalia (50) 4
Grundversorgungszahlen - bundesweit 2012: : ca derzeit: ca Prognose 2015: ca – Erforderliche Plätze bis Ende des Jahres in NÖ weitere ca – 5000 Plätze 5
Familienstrukturen 70 – 80 % Einzelpersonen (Rest Familien) kaum christliche Familien 6
Wie kommen AW in die NÖ Grundversorgung ? Asylantragstellung Verbringung in Erstaufnahmestelle (Verteilerquartier) Klärung der Zuständigkeit von Österreich Landesquartiere 7
Versorgungsformen Organisierte Unterbringung Betreiber führt für das Land NÖ ein Quartier Vollversorgung/Selbstversorgung Mobile Betreuung Individuelle Unterbringung Fremder mietet Wohnung selbst Monatl. Zahlung von BVB Keine mobile Betreuung 8
Organisierte Unterbringung Vollversorgung AW erhält volle Versorgung Frühstück, Mittag- und Abendessen Quartierbetreiber erhält max. € 19/Tag/Pers) AW erhält € 40,- Taschengeld monatlich Selbstversorgung Flüchtlinge kochen selbst € 5,50 pro Tag (kein Taschengeld) Quartierbetreiber erhält max. € 13,50/Tag/Person 9
Leistungen der Quartierbetreiber Essen (od. € 5,50) Zimmer (9,15,+5) Bettwäsche Sanitäres Warmwasser Heizung, Reinigung Kühlmöglichkeiten Windeln Hygieneartikel Diätkost TV Betreuung Sicherheit Meldepflichten Anmeldungen Ladungen Transport KH/Arzt Hausordnung Infoblätter/Arzt Zusatzleistungen 10
Individuelle Unterbringung Einzelperson Miete: € 120,- (mtl) Verpflegung: € 200,- (mtl) Bekleidung: € 150,- (jährlich) Schulbedarf: € 200 (jährlich) Familie Miete: € 240,- (mtl) Verpflegung/E: € 200,- (mtl) Verpflegung/M: € 90,- (mtl) Bekleidung: € 150,- (jährlich) Schulbedarf: € 200 (jährlich 11
Leistungen der Grundversorgung Unterbringung Verpflegung Taschengeld Krankenversicherung Information, Beratung, Betreuung Transportkosten Schülerfreifahrt Bekleidung (€ 150.-/J) Schulbedarf (€ 250.-/J) Freizeitgestaltung (€ 10,-/Monat) 12
Krankenversicherung Jeder AW ist krankenversichert Voller Zugang zur Gesundheitsversorgung E-Card-Ersatzbeleg (keine E-Card) 13
Beschäftigung von Asylwerbern Kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt BB nach 3 Monaten theoretisch möglich nur gewisse Branchen (z.B. Erntehelfer) Ersatzkräfteverfahren Kaum Ausstellung von BB 14
Remunerantentätigkeiten (Gemeinnützige Arbeit) Bei Asylwerber zulässig Zulässig für Quartierbetreiber, Gemeinde, Land oder Bund (Schneeräumung, Straßenreinigung usw.) Anerkennungsbeitrag: € 3,5 – € 5,- pro Stunde Ab € 120,- pro Monat Anrechnung auf Grundversorgung AW sind kranken- aber nicht unfallversichert 15
Tagesstrukturierung Förderung von Selbstversorgerquartieren (Kochen, Reinigung, sonstige Tätigkeiten) Remunerantentätigkeiten Deutschkurse Freizeitgestaltung (€ 10.-/Monat) Zusatzleistungen der Quartierbetreiber (organisierter Sport usw) 16
Betreuung durch Quartierbetreiber Einfache Betreuung und Beratung in Alltagsfragen (Anfragen und Beschwerden) Einweisung in die örtliche Umgebung Zustellung von Ladungen Ständige Ansprechperson Hausordnung in Muttersprache Transport zu KH und Arzt bei dringenden Anlässen 17
Mobile Betreuung durch Caritas und Diakonie Caritas: Wein- und Industrieviertel Diakonie: Wald- und Mostviertel Betreuungsschlüssel von 1:140 18
Teilung der Grundversorgungskosten Bund und Länder teilen sich die Kosten Bund 60%, die Länder 40% 100 % Bund bei Verfahren über 1 Jahr 19
Grundversorgungskosten – Gemeinden? Die Gemeinden sind in Niederösterreich nicht an den Grundversorgungskosten beteiligt in anderen Bundesländern schon 20
Schule Schulpflicht für Asylwerberkinder Sprachförderkurse Entscheidung trifft Landesschulrat auf Antrag der Schule 21
Kindergarten Verpflichtendes Kindergartenjahr Interkulturelle MitarbeiterInnen (vom Land NÖ bezahlt) Marianne Erasimus; Abteilung Kindergärten (02742/9005/15574). 22
Dolmetscher über Caritas und Diakonie – z.B. für Schule bei Ärzten/KH oder sonstigen Fällen Onlineratgeber – (19 Sprachen - Homepage) Infobroschüre – (18 Sprachen - Homepage) Hausordnung in mehreren Sprachen 23
Qualitätssicherung in Quartieren Behördliche Kontrollen Meldepflichten der Caritas und Diakonie Quartiersbeirat (tagt vierteljährlich) Pflichten des Quartierbetreibers 24
Verbleibedauer Bei Syrern schnelle Entscheidungen (-6 M) Asylverfahren beschleunigt (max. 9 Monate) Bei Beschwerdeverfahren auch länger 25
Unterstützung durch Bevölkerung wünschenswert, wenn in strukturierter Form In Absprache mit Quartierbetreiber, Caritas 26