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Veröffentlicht von:Gitta Grosser Geändert vor über 8 Jahren
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Ausschluss einer/s Schülerin/s Diskussionsgrundlage zum neuen Schulgesetz
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Derzeitige Situation: Ausschluss...wenn ein Schüler seine Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt, und die Anwendung von Erziehungsmitteln erfolglos bleibt... oder wenn er das Verhalten anderer hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums gefährdet. -> Rechtfertigung der Stellungnahme der Eltern und der Schüler vor der Konferenz
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Wovon hängt es ab, ob der Fall aufgerollt wird? von der Lehrperson Zeitpunkt Zufall Sensibilisierung (Nikotin,...) Verhalten der Eltern Gesamteindruck des Schülers bisheriges Verhalten des Schülers gesellschaftl. Trend
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Wann wird verwarnt? Alkohol im Internat und während der Freizeit (Alkomat) Diebstahl, Kastenaufbruch, Bürobesuch gröbere Rauferei, Körperverletzung unentschuldigtes Fernbleiben, Abwesenheit vom Studium Drogen Rauchen im Zimmer verbale Beleidigungen Mobbing,...
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Diskussionsgrundlage Wenn 2 „Tatbestände“ der in Folie 3 angeführten Vergehen zutreffen, kommt eine SchülerIn in die Nähe des Ausschlusses Die endgültige Entscheidung liegt bei der Konferenz ( bei Ausschluss aus dem Heim könnte es auch ein Team aus Internatsleitung, Klassenvorstand, Direktor, Fachvorstand und betreffender Lehrperson sein)
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