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Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?. Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam.

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Präsentation zum Thema: "Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?. Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam."—  Präsentation transkript:

1 Kinder- und Jugendschutz Was kann ich tun?

2 Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam erscheint: Sie machen sich Sorgen, weil ein Kind/Jugendlicher ihnen seltsam erscheint: riecht stets unangenehm riecht stets unangenehm ist nie entsprechend der Jahreszeit gekleidet ist nie entsprechend der Jahreszeit gekleidet deutliches Unter- oder Übergewicht deutliches Unter- oder Übergewicht Auffälliges Verhalten: nervös, verschüchtert, apathisch, distanzlos, besonders aggressiv … Auffälliges Verhalten: nervös, verschüchtert, apathisch, distanzlos, besonders aggressiv … erzählt von Misshandlung erzählt von Misshandlung auffällig wenig Bekleidung während einer Freizeit auffällig wenig Bekleidung während einer Freizeit

3 Zeichen erkennen, Informationen aufnehmen Beobachtungen kontinuierlich schriftlich festhalten Beobachtungen kontinuierlich schriftlich festhalten Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Ausbeutung sind nicht einmalige Vorgänge Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Ausbeutung sind nicht einmalige Vorgänge Welche Informationen haben Sie über die familiäre Situation? Welche Informationen haben Sie über die familiäre Situation? Kennen Sie die Eltern? Kennen Sie die Eltern?

4 Verstehen – Beurteilen - Absichern Kollegiale Beratung suchen Kollegiale Beratung suchen Mit KollegInnen/Hauptamtlichen die eigene Wahrnehmung besprechen Mit KollegInnen/Hauptamtlichen die eigene Wahrnehmung besprechen Sich Klarheit über eigene Gefühle verschaffen Sich Klarheit über eigene Gefühle verschaffen Bei starker Ablehnung und Ängsten sollte eine weitere Person in den Kontakt mit dem Kind, den Eltern einbezogen werden. Bei starker Ablehnung und Ängsten sollte eine weitere Person in den Kontakt mit dem Kind, den Eltern einbezogen werden. eine eigene Gewissensentscheidung treffen eine eigene Gewissensentscheidung treffen

5 Handeln Unsicherheiten durch Gespräche mit einer erfahrenen Fachkraft (DW, Erziehungsberatungsstelle …) klären Unsicherheiten durch Gespräche mit einer erfahrenen Fachkraft (DW, Erziehungsberatungsstelle …) klären Prüfung der Dringlichkeit und der Gefährdung Prüfung der Dringlichkeit und der Gefährdung Zeitplan entwickeln Zeitplan entwickeln mit Eltern und Kind Schritte zur Veränderung anregen, z.B. Hilfe beim Jugendamt zu suchen mit Eltern und Kind Schritte zur Veränderung anregen, z.B. Hilfe beim Jugendamt zu suchen weitere Gespräche zur Überprüfung vereinbaren weitere Gespräche zur Überprüfung vereinbaren

6 Handeln Meldung an das Jugendamt, möglichst mit Einverständnis der Eltern, wenn: Meldung an das Jugendamt, möglichst mit Einverständnis der Eltern, wenn: eine akute Gefahr für das Kind/den Jugendlichen droht eine akute Gefahr für das Kind/den Jugendlichen droht die Eltern nicht kooperieren die Eltern nicht kooperieren die angebotene Hilfe nicht ausreicht die angebotene Hilfe nicht ausreicht

7 Handeln Hilfepfad für den Kirchenkreis entwickeln Hilfepfad für den Kirchenkreis entwickeln Sich informieren über Hilfeeinrichtungen und Behörden, insbesondere Jugendamt, um individuelle Hilfeplanung zu verstehen Sich informieren über Hilfeeinrichtungen und Behörden, insbesondere Jugendamt, um individuelle Hilfeplanung zu verstehen Kontakte pflegen Kontakte pflegen

8 Interne Regelung §8a SGB VIII Ziel der Regelung ist die fachgerechte Wahrnehmung des Schutzauftrags der Kinder und Jugendhilfe in der Ev. Jugend Kirchenkreis … auf der Basis von gegenseitiger Achtung im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Eltern. Ziel der Regelung ist die fachgerechte Wahrnehmung des Schutzauftrags der Kinder und Jugendhilfe in der Ev. Jugend Kirchenkreis … auf der Basis von gegenseitiger Achtung im Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Eltern.

9 Interne Regelung §8a SGB VIII Anfangsverdacht Beobachtungen notieren ggf. Mappe anlegen Wissen zur sozialen Situation notieren Wissen zur Familiensituation notieren EA

10 Interne Regelung §8a SGB VIII Kollegiale Beratung mit HA Beratung mit Fachstelle/-person Entscheidung, wer den weiteren Prozess gestaltet Gespräch mit Kind/Jgdl. Gespräch mit Eltern HA und EA HA oder EA nein

11 Interne Regelung §8a SGB VIII Hilfsangebot gemeinsam entscheiden Kontakte zur Überprüfung Gewissensentscheidung Meldung an Jugendamt ohne Einverständniskeine Hilfe nötig HA oder EA


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