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Von Peter Hofer Rechtsanwalt, Zürich und Palma de Mallorca 1.

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Präsentation zum Thema: "Von Peter Hofer Rechtsanwalt, Zürich und Palma de Mallorca 1."—  Präsentation transkript:

1 Von Peter Hofer Rechtsanwalt, Zürich und Palma de Mallorca 1

2  Madrid: Ley 29/1987 del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones  Balearen: Ley 22/2006, galt nur für Residente in den Balearen  Entscheid EUGH Sache C-127/12 vom 3. Sept. 2014, erklärt Bevorzugung von Residenten als europarechtswidrig  Balearen: «Korrektur» wie folgt….. RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte-rabenhaus.ch2

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4  Abrechnung nach zentralem Erbschaftssteuergesetz;  Nachher Rückforderung sofern nicht in der Zwischenzeit die Verjährung eintritt RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte- rabenhaus.ch4

5 5  Nicht mehr Heimatlandprinzip wie bisher  Anwendbar ist das materielle Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes  Davon kann man abweichen, indem man eine letztwillige Verfügung macht und das anwendbare Recht wählt a)Für die Rechtsnachfolge und deren Konsequenzen b)Für die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Verfügung  Das gilt auch für Erbverträge

6  Bei Erbfall nach Möglichkeit Steuerdeklaration nach autonomen Bestimmungen  Rechtzeitig letztwillige Verfügung erstellen und Rechtswahl treffen RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte-rabenhaus.ch6

7  Noch Fragen ??...  Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.... RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte-rabenhaus.ch7


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