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Veröffentlicht von:Hetty Dunkle Geändert vor über 8 Jahren
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Von Peter Hofer Rechtsanwalt, Zürich und Palma de Mallorca 1
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Madrid: Ley 29/1987 del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones Balearen: Ley 22/2006, galt nur für Residente in den Balearen Entscheid EUGH Sache C-127/12 vom 3. Sept. 2014, erklärt Bevorzugung von Residenten als europarechtswidrig Balearen: «Korrektur» wie folgt….. RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte-rabenhaus.ch2
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Abrechnung nach zentralem Erbschaftssteuergesetz; Nachher Rückforderung sofern nicht in der Zwischenzeit die Verjährung eintritt RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte- rabenhaus.ch4
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5 Nicht mehr Heimatlandprinzip wie bisher Anwendbar ist das materielle Erbrecht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes Davon kann man abweichen, indem man eine letztwillige Verfügung macht und das anwendbare Recht wählt a)Für die Rechtsnachfolge und deren Konsequenzen b)Für die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Verfügung Das gilt auch für Erbverträge
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Bei Erbfall nach Möglichkeit Steuerdeklaration nach autonomen Bestimmungen Rechtzeitig letztwillige Verfügung erstellen und Rechtswahl treffen RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte-rabenhaus.ch6
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Noch Fragen ??... Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.... RA Peter Hofer, Zürich und Palma de Mallorca, www.rechtsanwaelte-rabenhaus.ch7
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