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EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Lizenzen im Cloudvertrag »Bernd Guggenberger »CHG Rechtsanwälte »Innsbruck Mag. Árpád Geréd.

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Präsentation zum Thema: "EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Lizenzen im Cloudvertrag »Bernd Guggenberger »CHG Rechtsanwälte »Innsbruck Mag. Árpád Geréd."—  Präsentation transkript:

1 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Lizenzen im Cloudvertrag »Bernd Guggenberger »CHG Rechtsanwälte »Innsbruck Mag. Árpád Geréd Maybach Görg Lenneis & Partner Rechtsanwälte Wien Leitfaden

2 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Die großen Fragen … »Verfüge ich über ausreichende Lizenzen? »Verfügt meine Vertragspartner über ausreichende Lizenzen? »Nach welchem Recht ist die Lizensierung zu beurteilen? Leitfaden

3 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Anwendbares Recht »Die Cloud kennt keine (Länder)Grenzen »Bestimmte Lizenzen können in manchen Ländern ungültig sein »Rechtswahl nur beschränkt möglich »Anwendbares Recht Gerichtsstandort »Schutzlandprinzip nur theoretisch international einheitlich »Separate Lizenzen für jedes einzelne Land? Leitfaden

4 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Software as a Service »Lizenzen gegenüber dem Softwarehersteller Was macht der Anbieter überhaupt (im urheberrechtlichen Sinne)? Vervielfältigung Verbreitung Vermietung Zurverfügungstellung Ist die Art der Cloud entscheidend? Leitfaden

5 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Software as a Service »Lizenzen gegenüber dem Kunden Zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung statt Kaufvertrag Software bleibt beim Anbieter Zugangsregelungen statt Nutzungsbeschränkungen Weitergabeverbote (in Deutschland) zulässig Leitfaden

6 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Platform as a Service »(Mit)Urheberrecht des Anbieters? Grundsätzlich nicht bei bloßer Zurverfügungstellung der Tools »Vertrag oder AGB? »Haftung für Rechteverletzung durch die vom Kunden geschaffene Software? Aufgrund der Tools Ausschließlich durch die Software Leitfaden

7 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Infrastructure as a Service »Aus Anbietersicht relativ risikofrei »Haftung für Lizenz-Verletzungen durch den Nutzer? Leitfaden

8 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Open Source »Frei aber nicht lizenzlos Freiheit lizenzrechtlich abgesichert Copyleft-Prinzip »Verschiedenste Lizenzbedingungen »Nur Affero GPL ist auf Cloud Computing zugeschnitten Leitfaden

9 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Subdienstleister »Zusätzliche Komplexitätsebene »Verschiedene mögliche Dienstleistungen Hardwareseitig? Softwareseitig? Zugriff auf / Verarbeitung von Daten? »Integration vs. Dezentralisierung »Haftung allein ist keine Lösung Leitfaden

10 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Zusammenfassung »Lizenzrecht betriff Anbieter wie Nutzer »Verschiedene Cloud-Angebote bergen verschiedene Fragestellungen »Die Analyse bestehender Lizenzen ist unumgänglich »Die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Nutzer erleichtert beiden das Leben Leitfaden

11 EuroCloud.Austria Verein zur Förderung von Cloud Computing Danke für Ihre Aufmerksamkeit »Bernd Guggenberger »guggenberger@chg.atguggenberger@chg.at »CHG Rechtsanwälte »Bozner Platz 4 »6020 Innsbruck »+43 (512) 56 73 73 »www.chg.atwww.chg.at Mag. Árpád Geréd a.gered@mglp.eu Maybach Görg Lenneis & Partner Rechtsanwälte Museumstraße 5 1070 Wien +43 (1) 997 19 66 www.mglp.eu


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