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Modernisierte Erhebungen im Bildungsbereich

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Präsentation zum Thema: "Modernisierte Erhebungen im Bildungsbereich"—  Präsentation transkript:

1 Modernisierte Erhebungen im Bildungsbereich
Absicht und Bedeutung

2 Themen Was ist MEB? Änderungen gegenüber den bisherigen Erhebungen Zeitplan Vorteile der Modernisierung Datenschutz Erwartungen an die Mitwirkenden

3 Was ist MEB? Modernisierung der Erhebungen im Bildungsbereich:
Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen Vollständige elektronische Erhebung von Individualdaten Einführung von registerübergreifenden Identifikatoren Erneuerung des Produktionsprozesses Das Projekt MEB wurde als Gemeinschaftsinitiative von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem Bundesamt für Statistik (BFS) 2004 gestartet. Es wurde lanciert, um ein gesamtschweizerisch koordiniertes und integriertes Statistiksystems im Bildungsbereich zu entwickeln, das die Interessen der beteiligten und mitinteressierten Bundesinstanzen und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren berücksichtigt. Primäre Ziele des Projektes MEB sind die Modernisierung der Erhebungen, die Einführung von registerübergreifenden Identifikatoren sowie die Erneuerung des BFS-internen Produktionsprozesses und -systems für den Nicht-Hochschulbereich. Damit kann die Produktion der Statistiken beschleunigt und der Aufwand für alle Partner reduziert werden. In Zukunft werden für alle Schüler/innen sowie das Schulpersonal Individualdaten elektronisch erhoben, welche idealerweise direkt aus den Administrativsystemen der Datenlieferanten exportiert werden können. Durch die Einführung von registerübergreifenden Identifikatoren und die Harmonisierung der Erhebungsanforderungen werden die verschiedenen Statistiken kompatibel zueinander, wodurch analytischer Mehrwert generiert werden kann. So wird es in Zukunft beispielsweise möglich werden, dank des eindeutigen Personenidentifikators, Bildungslaufbahnen nachzuzeichnen. Zentrales Element bei der Modernisierung der Erhebungsprozesse ist die Einführung einer interaktiven Erhebungsapplikation, welche es den Datenlieferanten erlaubt, ihre Daten selbständig zu liefern, zu plausibilisieren und für die Weiterverarbeitung durch den Kanton und das BFS freizugeben.

4 Änderungen gegenüber den bisherigen Erhebungen
Revidierter Merkmalskatalog - Neu: AHV-Nummern - Neu: BUR-Nummern - SDL neu: Lehrplanstatus, BM1-Unterricht - SSP neu: Jahre im Schuldienst, Personalkategorie, Diplom - Präzisierungen bestehender Merkmale Verwendung von schweizweit harmonisierten Nomenklaturen Neuer Prozessablauf durch die neuen Erhebungsapplikationen Gegenüber den bisherigen Erhebungen werden folgende Neuerungen eingeführt: Revidierter Merkmalskatalog Der revidierte Merkmalskatalog umfasst die neue 13stellige AHV-Versichertennummer (AHVN13) als Personenidentifikator sowie die BUR-Nummer des Betriebs- und Unternehmensregisters zur eindeutigen Identifizierung aller Bildungsinstitutionen für die Statistiken der Lernenden (SDL), des Schulpersonals (SSP), der Abschlüsse (SBA) und der beruflichen Grundbildung (SBG). Die AHVN13 ist für SSP bereits für das Schuljahr 2010/11 zu liefern. Für SDL wird die Einführung 2011 für das Schuljahr 2011/12 erfolgen. Die Arbeiten sind durch den Kantonale/n Koordinator/in zu koordinieren. Weitere neue Merkmale: SDL: Lehrplanstatus, BM1-Unterricht. SSP: Jahre im Schuldienst, Personalkategorie, Diplom/Qualifikationen. Zudem erfahren verschiedene bereits genutzte Merkmale Änderungen und Präzisierungen. Verwendung von schweizweit harmonisierten Nomenklaturen Alle Merkmalausprägungen werden nach schweizweit harmonisierten Nomenklaturen kodiert und für dieselben Merkmale in den unterschiedlichen Erhebungen werden dieselben Nomenklaturen verwendet. Einzige Ausnahme ist die Nomenklatur der Schularten, welche aufgrund der kantonalen Ausprägung des Schulsystems gemäss einer kantonal angepassten Nomenklatur kodiert wird. Die Anforderungen bezüglich Merkmalskatalog und der zu verwendenden Nomenklaturen sind in den Handbüchern der jeweiligen Statistiken definiert und beschrieben. Neuer Prozessablauf Der Prozessablauf für die Statistikerhebung wurde neu definiert. Im Betriebshandbuch für die modernisierten Erhebungen wird der ganze Prozessablauf erläutert. Zentrales Element bei der Datenlieferung ist die Einführung der neuen Erhebungsapplikation, welche es den Datenlieferanten erlaubt, ihre Daten selbständig zu liefern, zu plausibilisieren und für die Weiterverarbeitung durch den Kanton und das BFS freizugeben.

5 Nomenklaturdatei erstellen
Zeitplan Jan/Feb März/Apr Mai/Juni Juli/Aug Sept/Okt Nov/Dez Jan/Feb März/Apr Erhebungsapplikation Anpassungen Nomenklaturen Nomenklaturdatei erstellen Implementierung Schulungen Testlieferungen technisch inhaltlich Lieferung SDL / SSP Plausibilisierung Support Erhebungsapplikation Das BFS stellt die Erhebungsapplikation SDL ab Mitte Mai und die Erhebungsapplikation SSP ab Mitte Juni 2010 zur Verfügung. Nomenklaturen Bis Ende Mai 2010 kontrollieren und aktualisieren die kantonalen Koordinator/innen die Listen der kantonalen Schularten und die Listen ihrer Bildungsinstitutionen. Anschliessend stellt das BFS bis Ende Juni den Kantonen eine Nomenklaturdatei zur kantonsinternen Weiterverteilung zur Verfügung und erstellt – bei Bedarf – die Excel-Erhebungstools. Die Nomenklaturen müssen anschliessend in den Systemen der Datenlieferanten implementiert werden. Schulungen Bis zum Beginn der Erhebungen führt das BFS Schulungen für die kantonalen Datenlieferanten und die kantonalen Datenverantwortlichen bezüglich der Modernisierung der Erhebungen SDL und SSP sowie der Benutzung der Erhebungsapplikationen SDL und SSP durch. Darauf aufbauend schulen die Kantone die Datenlieferanten ihres Kantons, welche nach der Liefermethode Schule direkt ans BFS liefern. Testlieferungen Das BFS empfiehlt den Kantonen und Schulen nach der Implementierung der Nomenklaturen sowie dem Besuch der Schulungen, Testlieferungen durchzuführen, welche es ermöglichen allfällige Probleme frühzeitig zu erkennen und die entsprechenden Massnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Lieferung SDL / SSP Vor dem durch den Kanton definierten Stichtag für die Erhebungen SDL und SSP werden die Daten der Testlieferungen in der Erhebungsapplikation gelöscht und die Erhebungsapplikation für die definitiven Lieferungen bereit gestellt. Nach diesem Zeitpunkt können aber noch Testlieferungen erfolgen, welche dann durch die definitiven Lieferungen ersetzt werden müssen. Am werden die SSP- und am die SDL-Datenlieferungen für die modernisierten Ersterhebungen abgeschlossen. Support Das BFS stellt über den ganzen Zeitraum den Support der Kantone sicher und stellt Support- und Monitoringinstrumente zur Verfügung. Der Kanton ist seinerseits für den Support der Datenlieferanten des Kantons zuständig.

6 Vorteile der Modernisierung
Nutzung von Administrativdaten resp. der Daten des Vorjahres Weitgehend eigenständige Plausibilisierung Verbesserte Qualität Analytischer Mehrwert Nutzung der Daten für eigene Zwecke Monitoring Nutzung von Administrativdaten Erleichterungen für Datenlieferanten entstehen, da bereits in Administrativsystemen geführte Daten nicht noch einmal erfasst sondern idealerweise direkt aus dem Administrativsystem exportiert werden können. Damit verringert sich der jährliche Arbeitsaufwand von einer kompletten Erfassung zu einer Anpassung bestehender Daten. Für Datenlieferanten, welche ihre Daten nicht direkt aus ihrem Administrativsystem exportieren können, steht ein Excel-Erhebungstool zur einfachen Erfassung und zur Erstellung einer Lieferdatei zur Verfügung. Der Kanton kann diese Excel-Erhebungstool seinen Datenlieferanten abgeben. Weitgehend eigenständige Plausibilisierung Der Datenlieferant kann seine Daten eigenständig in die Erhebungsapplikation hochladen und dort plausibilisieren. Aufgrund des Plausibilisierungsberichtes kann er seine Daten korrigieren. Sind die Daten plausibel, so gibt der Datenlieferant die Daten zur Weiterverarbeitung durch den Kanton und das BFS frei. Bisher notwendige Rückfragen an die Datenlieferanten entfallen weitgehend. Verbesserte Qualität Durch die Nutzung von Administrativdaten und die weitgehend eigenständige Plausibilisierung der Daten durch die Datenlieferanten ist mit einer verbesserten Datenqualität zu rechnen. Analytischer Mehrwert Durch die Einführung von erhebungsübergreifenden Identifikatoren (AHVN13, BUR-Nummer) und die Verwendung von harmonisierten Nomenklaturen können die Daten der unterschiedlichen Erhebungen im Rahmen der rechtlich erlaubten Möglichkeiten und unter Einhaltung des Datenschutzes auf anonyme Art und Weise miteinander verknüpft werden. Damit kann die Aussagekraft von einzelnen Statistiken erweitert werden und es werden neue Analysen möglich. So wird es in Zukunft möglich sein, Bildungsverläufe nachzuzeichnen oder Prognosen zur mittel- und langfristigen Entwicklung der Lernenden genauer zu erstellen.

7 Vorteile der Modernisierung
Nutzung von Administrativdaten resp. der Daten des Vorjahres Weitgehend eigenständige Plausibilisierung Verbesserte Qualität Analytischer Mehrwert Nutzung der Daten für eigene Zwecke Monitoring Nutzung der Daten für eigene Zwecke Die Erhebungsapplikation ermöglich den Datenlieferanten sowie den Kantonen, die eigenen Daten resp. die Daten des eigenen Hoheitsgebietes herunterzuladen und – im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung – für eigene Zwecke zu verwenden. Monitoring der Datenlieferungen Dank der Erhebungsapplikation wird es in Zukunft möglich sein, ein Monitoring der Datenlieferungen zu erstellen. Damit ist eine bessere Kontrolle über erfolgte / nicht erfolgte Lieferungen möglich und Massnahmen können frühzeitig ergriffen werden.

8 Datenschutz für Datenerhebung & Datenerfassung
Der Datenschutz ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, des Bundesstatistikgesetzes sowie der Statistikerhebungsverordnung. Kantonale Stellen und Schulen haben die Regelungen ihres Kantons und ggf. ihrer Institution bezüglich Datenschutz einzuhalten. Um bei modernisierten Erhebungen im Bildungsbereich den Datenschutz zu gewährleisten, sind die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, des Bundesstatistikgesetzes und der Statistikerhebungsverordnung massgeblich. Kantonale Stellen und Schulen haben die Regelungen ihres Kantons und gegebenenfalls ihrer Institution bezüglich Datenschutz einzuhalten. Der Datenschutz für die Datenlieferung an die Statistik wird sowohl auf der technischen wie auch auf der organisatorischen Ebene sichergestellt. Der Datentransfer in die Erhebungsapplikation erfolgt über eine sichere und verschlüsselte Verbindung. Durch eine Benutzerverwaltung ist sichergestellt, dass Benutzer der Erhebungsapplikation nur diejenigen Daten sehen, für welche sie zuständig sind, und alle Änderungen an den Daten werden in der Erhebungsapplikation protokolliert. Im BFS werden die Daten, sobald es der statistische Produktionsprozess erlaubt, pseudonymisiert – d.h. die AHVN13 wird verschlüsselt. Damit ist sichergestellt, dass die Daten nicht unerlaubt mit anderen Daten verknüpft werden können. Das BFS hat ein Datenschutzkonzept erstellt, das den kantonalen Koordinator/innen zur Verfügung steht, um entsprechende Massnahmen zum Datenschutz auch in ihrem Kanton zu treffen.

9 Was erwartet das BFS von Ihnen?
Aktive Unterstützung bei der Einführung des modernisierten Systems durch Anpassung der Lieferung Nutzung der neuen Tools / Plattform Teilnahme an den Testlieferungen Aktive Meldung von Problemen Einhaltung der definierten Termine Um den Erfolg der Einführung des modernisierten Systems im Bildungsbereich zu gewährleisten, die gesteckten Ziele zu erreichen und gemeinsam von den Vorteilen der Einführung zu profitieren, sind wir gegenseitig auf Unterstützung angewiesen. Das BFS erwartet von Ihnen, dass Sie die neuen Tools und die Plattform für die Lieferung der Bildungsdaten ans BFS ab 2010 einsetzen. Um eine geordnete Betriebsaufnahme zu gewährleisten, müssen wir sicher stellen, dass die neuen Tools und Applikationen einwandfrei funktionieren und auch Ihren Anforderungen gerecht werden. Dazu braucht es einen Testbetrieb. Während der Testphase können Sie überprüfen, ob es aus Ihrer Sicht noch fehlende Informationen gibt, keine Probleme bei der Erfassung oder Übermittlung Ihrer Daten etc. auftreten. Bestehen noch Probleme, sollten Sie diese sofort an den Support des BFS melden, damit das BFS die Probleme beheben kann. Testphase ist vom Mai 2010 bis September Im Anschluss an die Testphase, am 15. September, werden alle Daten gelöscht, die dem BFS bis zu diesem Zeitpunkt übermittelt wurden. Anschliessend startet der Betrieb. Dann können Sie Ihre produktiven Daten übermitteln. Bis zum müssen die SSP- und bis zum die SDL-Daten durch die Kantone zur Weiterverarbeitung durch das BFS freigegeben sein.

10 Was erwartet der Kanton von Ihnen?
Aktive Unterstützung bei der Einführung des modernisierten Systems durch Anpassung der Lieferung Nutzung der neuen Tools / Plattform Teilnahme an den Testlieferungen Aktive Meldung von Problemen Einhaltung der definierten Termine Um den Erfolg der Einführung des modernisierten Systems im Bildungsbereich zu gewährleisten, die gesteckten Ziele zu erreichen und gemeinsam von den Vorteilen der Einführung zu profitieren, sind wir gegenseitig auf Unterstützung angewiesen. Der Kanton und das BFS erwarten von Ihnen, dass Sie die neuen Tools und die Plattform für die Lieferung der Bildungsdaten ans BFS ab 2010 einsetzen. Um eine geordnete Betriebsaufnahme zu gewährleisten, müssen wir sicher stellen, dass die neuen Tools und Applikationen einwandfrei funktionieren und auch Ihren Anforderungen gerecht werden. Dazu braucht es einen Testbetrieb. Während der Testphase können Sie überprüfen, ob es aus Ihrer Sicht noch fehlende Informationen gibt, keine Probleme bei der Erfassung oder Übermittlung Ihrer Daten etc. auftreten. Testphase ist vom Mai 2010 bis September Im Anschluss an die Testphase, am 15. September, werden alle Daten gelöscht, die dem BFS bis zu diesem Zeitpunkt übermittelt wurden. Anschliessend startet der Betrieb. Dann können Sie Ihre produktiven Daten übermitteln. Bis zum müssen die SSP- und bis zum die SDL-Daten durch die Kantone zur Weiterverarbeitung durch das BFS freigegeben sein. 10

11 Was dürfen Sie vom BFS erwarten?
Dokumentierte, klare und stabile Anforderungen Schulung der kantonalen Datenverantwortlichen und Datenlieferanten Telefonisches Coaching während der Testlieferung an einem vereinbarten Termin Support bei Problemen auch bei Testlieferungen über eine eigens eingerichtete Team-Mailbox des Supports Dokumentation für den Betrieb sowie zur Benutzung der Applikationen und Tools für die Schulung Ihrer Datenlieferanten Schule Seitens BFS möchten wir Sie gerne so gut wie möglich bei der Einführung des modernisierten Systems sowie der Erhebungsapplikation unterstützen. Das BFS erstellt klare und stabile Anforderungen und schafft somit die Grundlage für eine effiziente Einführung der neuen Prozesse und Applikationen. Ausserdem bietet das BFS nicht nur Schulungen für die Mitarbeitenden der Kantone durch, sondern garantiert über ein Supportteam die Erreichbarkeit und die schnellst-mögliche Bearbeitung von Support-Anfragen während der Test- und Einführungsphasen. Zudem möchten wir Ihnen das Angebot eines telefonischen Coachings zu einem vorab durch Sie vereinbarten Termin mit einem Support-Mitarbeiter machen. Der Support-Mitarbeiter steht Ihnen telefonisch zum vereinbarten Zeitpunkt exklusiv für die Lösung Ihrer Probleme und Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Natürlich stellen wir Ihnen eine umfangreiche Dokumentation zum Betrieb sowie zur Benutzung der Applikationen und Tools zur Verfügung. Und auch unser Schulungsmaterial erhalten Sie in elektronischer Form – so dass Sie die Datenlieferanten Ihrer Schulen best möglich schulen können.

12 Was dürfen Sie vom Kanton erwarten?
Dokumentierte, klare und stabile Anforderungen Schulung der Datenlieferanten der Schulen Support bei Problemen auch bei Testlieferungen Dokumentation für den Betrieb sowie zur Benutzung der Applikationen und Tools 12


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