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Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Hauptschule.

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Präsentation zum Thema: "Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Hauptschule."—  Präsentation transkript:

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2 Aufnahme an weiterführenden Schulen nach der 4. Klasse Hauptschule

3 Die richtige Entscheidung für die Jugendlichen Bitte beachten Sie folgende Fragen bei der Entscheidung zur Anmeldung: Was ist richtig für mein Kind? Was ist machbar für mein Kind? In welcher Schule kann mein Kind realistisch Aufnahme finden? Erkundigen Sie sich über Termine für allfällige Eignungsfeststellungen (BAKIP, Sportgymn., BORG…)

4 Wohin soll mein Kind gehen? B erufsbildende M ittlere S chule Handelsschule Fachschule B erufsbildende M ittlere S chule Handelsschule Fachschule Polytechnische Schule Polytechnische Schule A llgemeinbildende H öhere S chule A llgemeinbildende H öhere S chule Gymnasium- Oberstufe oder 5. Stufe der Langform B erufsbildende H öhere S chule B erufsbildende H öhere S chule HAK, HTL, HLW, Tourismusschule BAKIP

5 Ihr Kind soll an die Polytechnische Schule Eine Anmeldung an der Polytechnischen Schule ist erwünscht.

6 Ihr Kind soll an eine höhere Schule Voraussetzung ist: in Mathematik, Englisch und Deutsch eine positive Beurteilung in der 1. Leistungsgruppe oder keine schlechtere Beurteilung als Gut in der 2. Leistungsgruppe. Für Schulen gibt es Reihungskriterien. Nähere Information siehe www.vobs.at (ab Mitte November).www.vobs.at Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist an der Schule Ihrer Wahl an.

7 Ihr Kind soll an eine mittlere Schule 4. Klasse Hauptschule und in D, E und M in der 1. oder 2. Leistungsgruppe Für Schulen gibt es Reihungskriterien. Nähere Information siehe www.vobs.at (ab Mitte November).www.vobs.at Melden Sie Ihr Kind innerhalb der Anmeldefrist an der Schule Ihrer Wahl an.

8 Anmeldefrist für 2007/08 Eine Anmeldung für alle Schulen ist vom 12. bis 23. Februar 2007 möglich! Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich! Sie können aber bei der einen Anmeldung weitere Wunschschulen angeben. Original sowie eine Kopie der Schulnachricht sind bei der Anmeldung vorzulegen!

9 Wenn mein Kind aufgenommen wird: Werden Sie von der jeweiligen Schule informiert. Wird die Anmeldung für Sie verbindlich.

10 Mein Kind wurde nicht aufgenommen Die aufnehmenden Schulen melden die nicht aufgenommenen SchülerInnen an die Schulbehörde 1. Instanz (LSR). Die Schulbehörde prüft die Aufnahmemöglichkeit an anderen, gleichartigen Schulen und weist einen Schulplatz zu, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

11 Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die zuständige Direktion Ihrer Hauptschule oder die BildungsberaterInnen an den Schulen. Über Zugangskriterien der höheren und mittleren Schulen informieren Sie die jeweiligen Schulen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver www.vobs.atwww.vobs.at


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