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Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2010/11 Nach der 4. Klasse Volksschule 1.10.2009.

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Präsentation zum Thema: "Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2010/11 Nach der 4. Klasse Volksschule 1.10.2009."—  Präsentation transkript:

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2 Aufnahme an weiterführenden Schulen im Schuljahr 2010/11 Nach der 4. Klasse Volksschule 1.10.2009

3 Die richtige Entscheidung für Ihr Kind Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung zur Schullaufbahn Ihres Kindes: Welche Wünsche hat mein Kind? Was ist machbar für mein Kind? In welcher Schule kann mein Kind realistisch Aufnahme finden?

4 Welche Ausbildungswege stehen nach der Volksschule offen? Hauptschule Musikhauptschule Sporthauptschule Gymnasium Allgemein bildende höhere Schule Gymnasium Allgemein bildende höhere Schule Praxishauptschule der PH Vorarlberg Praxishauptschule der PH Vorarlberg Private Hauptschulen Vorarlberger Mittelschule mit musikalischem Schwerpunkt mit musikalischem Schwerpunkt mit sportlichem Schwerpunkt mit sportlichem Schwerpunkt

5 Es besteht Anmeldepflicht für alle Schüler/innen. Melden Sie Ihr Kind bei der Erstwunschschule an. Anmeldefrist: ab Montag, 15. Februar 2010 (Beginn des 2. Semesters) bis Freitag, 26. Februar 2010 Bringen Sie das Original der Schulnachricht mit. Geben Sie auf der Rückseite der Schulnachricht (Reihungsformular) Ihre Schulwünsche bekannt. Anmeldung

6 Ihr Kind soll an die Hauptschule Sie melden Ihr Kind an der Hauptschule an. Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. Sie erhalten keine weitere Nachricht. Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

7 Ihr Kind soll an eine Vorarlberger Mittelschule In der Vorarlberger Mittelschule erhalten die Schüler/innen auf Wunsch eine zusätzlichen Ausbildung in der Zweiten lebenden Fremdsprache bzw. in den Naturwissenschaften. Sie können nach Abschluss der Vorarlberger Mittelschule die Oberstufe eines Gymnasiums bzw. Realgymnasiums besuchen. Beachten Sie bei der Anmeldung die Sprengelgrenzen. Die Anmeldung gilt als Schulplatzzuweisung. Sie erhalten keine weitere Nachricht. Die Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

8 Ihr Kind soll an eine Schwerpunktschule Ihr Kind muss einen Eignungsprüfung ablegen. Erkundigen Sie sich über Termin und Anmeldung an der jeweiligen Schwerpunktschule. Vor den Semesterferien erhalten Sie die Information über die Reihung Ihres Kindes beim Eignungstest und können Ihre Schulwünsche danach ausrichten. Sie erhalten bis Ende März eine schriftliche Information der Erstwunschschule. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche automatisch in der gewünschten Reihenfolge bearbeitet. - Die Angabe von sinnvollen Ersatzwünschen ist daher wichtig. - Sie erhalten eine schriftliche Nachricht von der aufnehmenden Schule bis Mitte Mai. Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

9 Ihr Kind soll ins Gymnasium Voraussetzung: In Deutsch und Mathematik keine schlechtere Beurteilung als Gut. Sie erhalten bis spätestens Ende März eine schriftliche Information der Erstwunschschule. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, werden die Ersatzwünsche automatisch in der gewünschten Reihenfolge bearbeitet. - Die Angabe von sinnvollen Ersatzwünschen ist daher wichtig. - Sie erhalten eine schriftliche Nachricht von der aufnehmenden Schule bis Ende Mai. Die vorläufige Schulplatzzuweisung ist verbindlich.

10 Wenn Sie Fragen haben Wenden Sie sich bitte an die Direktion Ihrer Volksschule. Über Zugangskriterien der Schwerpunktschulen informieren Sie die jeweiligen Schulen. Weitere Informationen finden Sie auf www.schulanmeldung.at. www.schulanmeldung.at Ende


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