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Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 1 Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften.

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1 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 1 Herzlich Willkommen zur Erstunterweisung im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften

2 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 2 Themenübersicht  Verantwortliche im Arbeits- & Umweltschutz  Unfallversicherungsschutz  Gefahrstoffverordnung  Unterweisungsfilm  Persönliche Schutzausrüstung  Sicheres Verhalten im Labor  Verhalten & Maßnahmen in Notfällen

3 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 3 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung) Thomas Anders-Wilberg Dezernat 1, SG Arbeitssicherheit & Umweltschutz

4 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 4 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit) Umweltschutz Schutz der “umgebenden Welt” eines Unternehmens vor den schädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Schwefelsäure beim Abfüllen nicht ins Grundwasser gelangen lassen Schutz der Personen in einem Unternehmen (Einrichtung) vor gesundheitsschädigenden Einwirkungen aus dem Betrieb des Unternehmens z.B. Verhütung von Augenverletzung durch Schutzbrillentragepflicht beim Abfüllen von Schwefelsäure Begriff : “Arbeits- & Umweltschutz” ► ►

5 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 5 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Arbeits- /Umweltschutz wird in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt z.B.  Chemikaliengesetz  Gefahrstoffverordnung  Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)‏  Unfallverhütungsvorschriften  Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz  Richtlinien (z. B. Laborrichtlinie)‏  Merkblätter, Sicherheitsratschläge usw.

6 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 6 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Adressaten der gesetzliche Vorgaben aus dem “Arbeits- & Umweltschutz” Personen die einen Bereich verantwortlich leiten (Vorgesetzte) z.B. - Leiter der Einrichtung - Leiter eines Fachbereichs - Weisungsberechtigte Personen (Praktikumsleiter/ Laboraufsicht ) Personen die in der Einrichtung einer versicherten Tätigkeit nachgehen (Unterstützungspflicht der Versicherten) ► ► z.B.- Mitarbeiter - Studenten - Auszubildende

7 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 7 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Verantwortliche Personen im Arbeits- und Umweltschutz Präsident gesamte Hochschule Vizepräsidentingesamte Verwaltung Dekanin/Dekan gesamter Fachbereich Professorin/Professor jeweils im sachlich- personellen - Professurvertreter /-in Bereich ( z. B. Labor,Werkstatt ) - Lehrbeauftragte - wissenschaftliche Mitarbeiter durch Delegation

8 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 8 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten ( 1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind….. Pflichten der “Versicherten”

9 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 9 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Verantwortliche im Arbeits- und Umweltschutz Unfallversicherungsschutz (Gesetzliche Unfallversicherung)

10 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 10 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Besuch von Vorlesungen/ Seminaren in der Hochschule ► Besuch von Hochschule- und Staatsbibliotheken ► von der Hochschule organisierten und durchgeführten Exkursionen ins Ausland

11 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 11 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Versicherungsschutz der Unfallkasse NRW besteht bei ► Tätigkeiten in Studierendenselbstverwaltung (ASTA, Fachschaft) ► sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z. B. Exkursionen)‏ ► Teilnahme am offiziellen Hochschulsportprogramm ► sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

12 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 12 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Nicht unfallversichert sind ► Studienarbeiten zu Hause ► Private Studienfahrten ► Private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause ► Private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz

13 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 13 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… da war schon seit heute morgen diese Wasserlache vor der Laborzeile….“ Versicherte Tätigkeit + Äußere Einwirkung Verletzung Versicherter Unfall (Arbeits-/ Wegeunfall) Versicherungsfall:i Unfall im Sinne des SGB V II :

14 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 14 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Ursachen von Arbeitsunfällen  Technische Ursachen  Organisatorische Ursachen  Personelle Ursachen Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… ich wollte nur schnell ein neues Becherglas holen und rutschte plötzlich aus….“

15 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 15 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 ► Jeden Arbeits- und Wegeunfall melden ► Unfallmeldebogen beim Fachbereichssekretariat erhältlich ► Abgabe des Bogens im Fachbereichssekretariat ► evtl. werden Unfallursachen von Arbeitsunfällen untersucht Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz „… dabei knickte ich mit dem Fuß um….“

16 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 16 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Warum ist die Meldung eines Arbeits – bzw. Wegeunfall für den Betroffenen so wichtig ? Gesetzliche Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen haben unterschiedliche Leistungen und Aufgaben Die gesetzliche Unfallversicherung hat dabei den umfassenderen Leistungsumfang. ► ►

17 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 17 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8083.pdf

18 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 18 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Informieren Sie darüber bitte direkt ihren Betreuer ! (Dozenten/ Laborleiter / Parktikumsleiter etc. ) Entstandene Gefahrstellen können so frühzeitig erkannt und unwirksam gemacht werden, damit keiner zu Schaden kommen kann. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden ! Sie bemerken eine Gefahrstelle, eine unsichere Arbeitssituation ? ►

19 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 19 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Haben Sie Fragen ?

20 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 20 Sachgebiet Arbeitssicherheit und Umweltschutz Anders-Wilberg,17.09.2014 Viel Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

21 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 21 GHS EU Deutschland Quellen: http://www.adpic.de/data/picture/detail/globus___planet_erde_268176.jpg http://www.liberalismus-portal.de/images/europaflagge.jpg http://www.holiday-home.org/de/Portaldata/1/Resources/images/de/flagge-deutschland.gif Rechtsvorschriften Unfallverhütungs- vorschriften REAC H CLP Gefahrstoff- verordnung Chemikalien- gesetz UmgangRegistrierung & Ein- stufungsverpflichtung Kennzeichnung Berufsgenossen -schaft Chemie Gesetzliche Unfall- versicherung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Laborordnung/ Betriebsanweisungen

22 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 22  Regelungen zur Einstufung von Gefahrstoffen  Regelungen zur Kennzeichnung und Verpackung  Herstellungs-/Verwendungsverbote  Beschäftigungsbeschränkungen  Abgabe des Sicherheitsdatenblatts  Umgangsvorschriften Inhalte der Gefahrstoffverordnung

23 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 23 Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen,  die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen,  aus denen bei Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können,  die sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen (CMR, Allergien, Langzeitvergiftung mit Organschaden)

24 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 24 GHS = Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

25 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 25 Mindestanforderungen an ein Kennzeichnungsschild nach GHS: Produktidentifikatoren (chemischer Stoffname) Gefahrenpiktogramme: GHS Signalwort (GEFAHR, ACHTUNG) Gefahrenhinweise, H-Sätze (Hazard Statements) z.B. verursacht schwere Augenschäden Sicherheitshinweise, P-Sätze (Precautionary Statements) z.B. Augenschutz tragen Nennmenge/-volumen Angaben zum Lieferanten Ergänzende Informationen, z.B. Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

26 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 26 Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

27 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 27 Produktidentifikatoren Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

28 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 28 Nennmenge Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

29 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 29 Gefahren- hinweise H-Sätze Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

30 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 30 Sicherheits- hinweise P-Sätze Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

31 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 31 Lieferant Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

32 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 32 Signalwort Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

33 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 33 Gefahrenpiktogramme Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

34 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 34 Quelle: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html Physikalisch- chemische Gefahren Umwelt- gefahren Gesundheits- gefahren Explosiv Entzündlich entzündend Korrosiv Komprimierte Oxidierend Gase gewässergefährdend Sehr Giftig Gesundheitsgefahr Gesundheitsgefahr Ätzend Giftig CMR CMR Reizend „Obere“ Kategorie „Untere“ Kategorie Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

35 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 35 CMR-Stoffe C = karzinogen  Krebserzeugend M = mutagen  erbgutverändernd R = reproduktionstoxisch  fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1: nachgewiesenermaßen krebserzeugend beim Menschen Kategorie 2: erwiesenes Tierkanzerogen mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen Kategorie 3: ernstzunehmende Verdachtsmomente eine krebserzeugende Wirkung am Versuchstier

36 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 36 H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beein- trächtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. H350: Kann Krebs erzeugen. H340: Kann genetische Defekte verursachen. H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleid schädigen. krebserzeugend erbgutverändernd reproduktionstoxisch Kategorie 3Kategorie 2Kategorie 1 CMR-Stoffe

37 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 37 Wo erhält man Informationen über Gefahrstoffe???  Sicherheitsdatenblätter (werden vom Hersteller mitgeliefert bzw. Internet)  Gefahrstoffkennzeichnung (also direkt auf der Chemikalienverpackung)  Versuchsdurchführungen  Betriebsanweisungen  Gestis-Stoffdatenbank (www.dguv.de)  Merck- und IGS-Datenbank  Fachliteratur (z. B. Römpp)

38 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 38 Hygienemaßnahmen  Keine Kleidung und Taschen lagern (Spinde im Flurbereich! Getrennt von Laborkleidung!)  Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung  Zutrittsverbote beachten  Nicht Rauchen, Essen und Trinken  Keine Lebensmitteln/Getränke lagern  Nach Beendigung der Laborarbeit sind die Hände stets gründlich mit Wasser und Haut schonenden Handreinigungsmittel zu waschen  Vor und nach dem Praktikum Hautschutzmittel benutzen

39 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 39 Persönliche Schutzausrüstung ist VOR Betreten des Laboratoriums anzuziehen. Schutzbrille tragen, wenn erforderlich! Keine Kontaktlinsen! Grundsätzlich Kittel tragen! Baumwolle, auf keinen Fall Kunstfasern! (schwerste Brandwunden möglich!) Beim Arbeiten stets geschlossen halten! Waschen nicht vergessen! Trittsichere und geschlossene Schuhe tragen! Persönliche Schutzausrüstung

40 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 40 Keine teure und keine Bekleidung aus Kunstfasern tragen (elektrost. Aufladung)! Keine kurzen Röcke oder kurze Hosen tragen! Mit Chemikalien Verschmutze Kleidung ist sofort zu wechseln  Für Notfall eine komplette Garnitur Ersatzkleidung bereithalten! Tragen von Ringen, Ketten usw. vermeiden! Kopfbedeckungen nur aus schwer entflammbarem Material und enganliegend Lange Haare nicht offen tragen! Persönliche Schutzausrüstung

41 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 41 Schutzhandschuhe gegen Kälte und Hitze chemikalienbeständige Schutzhandschuhe: bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen, sehr giftigen, kanzerogenen, reproduktionstoxischen, mutagenen Stoffen In Zweifelsfällen Schutzhandschuhe benutzen! Je nach Gefahrstoff, geeignete und intakte Schutzhandschuhe tragen! Schutzhandschuhe dienen nur als Spritzschutz! Persönliche Schutzausrüstung

42 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 42 Sicheres Verhalten im Labor  Nie allein im Labor arbeiten  Sicherheitsvorschriften einhalten  Verantwortung für sich und andere übernehmen  Auf Ordnung und Sauberkeit achten  Neckereien und Späßchen unterlassen  Gravierende Erkrankungen, Handikaps, Allergien und Schwangerschaft anzeigen

43 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 43 Sicheres Verhalten im Labor  Arbeitsunfälle anzeigen  Unterweisungen fordern  Verbots-, Gebots- und Warnsymbole beachten  Nach Praktikumsende Arbeitsplatz sichern (Gas, Wasser, Strom)

44 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 44 Sicherheitseinrichtungen Digestorium Not- und Augendusche ABC- und CO 2 - Feuerlöscher Löschsand, Löschdecke Erste-Hilfe-Kasten Not-Aus Aufsaugmaterialien

45 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 45 Arbeiten mit Gefahrstoffen Keine Sorglosigkeit Vor dem Umgang über die Gefahren Informieren Sämtliche Gefäße sind mit Inhalt zu beschriften Entnommene Chemikalien niemals zurück in den Vorratsbehälter geben!

46 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 46 Verminderung der Abfälle in dem nur die benötigten Mengen für den Versuch entnommen werden Abfälle Deaktivieren und gemäß der Entsorgungseinrichtungen im Labor entsorgen Arbeiten mit Gefahrstoffen

47 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 47  In Behältern aus geeignetem Material Behälter dürfen nicht zur Verwechselung mit Lebensmittel führen  Anzahl der Behälter auf unbedingt notwendiges Maß beschränken  Nur in täglicher erforderlicher Menge für Handgebrauch am Arbeitsplatz  Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel) für Handgebrauch nur in Behältern von 1 Liter Nennvolumen Aufbewahrung von Gefahrstoffen

48 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 48  Säuren/Laugen-Schränke  Sicherheitschemikalien- oder -gasschränke  Giftige, sehr giftige, mutagene, kanzerogene, reproduktionstoxische Stoffe nur unter Verschluss lagern  Keine Lagerung in Digestorien Lagerung von Gefahrstoffen

49 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 49 Abfüllen und Transport  Gefahrstoffe nur im Abzug um- und abfüllen  Feste Stoffe mit einem sauberen Spatel entnehmen.  Flüssigkeiten immer umfüllen - nicht mit Pipetten entnehmen  Bei enghalsigen Gefäßen Trichter benutzen, auf Entweichung achten.  Stopfen einer Flasche immer umgedreht auf den Tisch legen.  Glasbehälter nur mit geeigneten Hilfsmitteln transportieren (z. B. Eimer)

50 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 50 Umgang mit Geräten/Maschinen Vor Benutzung über besondere Sicherheits- maßnahmen (Betriebsanweisung/ Personal) informieren Vor Benutzung Geräte und Anlagen auf einwandfreien Zustand prüfen Defekte Geräte/Maschinen nicht verwenden, der weiteren Nutzung entziehen Bei Störungen: Stromkreis sofort unterbrechen (Not-Aus-Taste/Stecker ziehen) und auf Gefahren hinweisen

51 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 51 Verhalten im Erste-Hilfe-Fall Ruhe bewahren! Verletzten aus Gefahrenbereich bergen Laborpersonal sofort unterrichten Notruf absetzen Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Dabei immer auf Selbstschutz achten!!

52 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 52 Notruf absetzen über 0 112  W er meldet?  W o ist es passiert? (Etage, Raum usw.) Hochschulstandort unbedingt angeben!! RHEINBACH!  W as ist passiert?  W ie viele Menschen sind verletzt?  W elche Art von Verletzungen?  W arten auf Rückfragen!! Erst dann auflegen!!

53 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 53 Erste Hilfe- Maßnahmen: Feststellen des Bewusstseins Nicht ansprechbarAnsprechbar Notruf Atemkontrolle Atmung vorhanden Atmung nicht vorhanden Atmung nicht vorhanden Atmung vorhanden HLW (Herz-Lungen- Wiederbelebung, 30 zu 2) Atemkontrolle - stabile Seitenlage - Maßnahmen nach Notwendigkeit - Kontrolle der Vitalfunktionen Maßnahmen nach Notwendigkeit: - Blutstillung - Schockbekämpfung Quelle: http://www.malteser-aachen.de/aktuell/Auffinden%20eines%20Notfallpatienten.pdf Auffinden eines Notfallpatienten bis der Arzt kommt

54 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 54 Maßnahmen bei Gasausbruch  Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist höchste Vorsicht geboten  Kein Licht (Funkengefahr) anschalten, kein Feuer zünden  Haustechniker/Pforte benachrichtigen  Ansonsten Hausalarm zur Evakuierung des Gebäudes auslösen

55 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 55 Siehe Brandschutzunterweisung Maßnahmen bei Feuer

56 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 56 Download in LEA  Praktikumsunterlagen General Chemistry bzw. Allgemeine Chemie

57 Hochschule Bonn-Rhein-SiegErstunterweisung Studierende FB 05 57 Sicheres Verhalten im Labor Wenn Sie etwas nicht wissen, fragen Sie bitte!!


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