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Neues Patientengesetz §§ 630a ff. BGB Auswirkung auf die Behandlung von Notfallpatienten ? Aus: Notfall+Rettungsmedizin Heft 8, 2013 C.Jäkel.

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1 Neues Patientengesetz §§ 630a ff. BGB Auswirkung auf die Behandlung von Notfallpatienten ? Aus: Notfall+Rettungsmedizin Heft 8, 2013 C.Jäkel

2 Neues Patientengesetz  Seit Februar 2013 in Kraft Zweck: - Transparenz + Rechtssicherheit für Pat. - Kodifizierung der Rechtssprechung (Zus.fassung bisherigen „Richterrechts“)

3 Neues Patientengesetz Erfasste Punkte: - Behandlungsvertrag - Informations- und Aufklärungspflichten - Patienteneinwilligung - Dokumentation der Behandlung - Recht zur Einsicht in Patientenakten - Folgen von groben Behandlungsfehlern, Befund- erhebungsfehlern und Dokumentationsmängeln

4 Neues Patientengesetz Haftungsgrundsätze für den RD : - Für Fehler des RD-Personals oder des NA haftet die verantwortl. Gebietskörperschaft (hier: Lkrs Reutlingen) gem. §839 BGB i.V.m. Art 34 GG) Ausnahme : Rechtsprechung des OLG Stuttgart  Leider keine Festlegung im Patientengesetz !  Obige Grundsätze gelten entsprechend !

5 Neues Patientengesetz Auswirkungen auf RD-Tätigkeit : Notarzt : - kaum Änderungen - notärztl. Standard ist einzuhalten (Stand der med. Wissenschaft und Praxis auf dem Gebiet der Notfallmedizin)

6 Neues Patientengesetz Auswirkung auf die RD-Tätigkeit : Notfallsanitäter : - Fachl. Standard ab 2014 nach Vorschriften des NotSanG in Verbindung mit NotSanAPrV - Ausbildungsziele festgelegt in §4 NotSanG  Mindestanforderungen siehe NotSanAPrV

7 Neues Patientengesetz Auswirkung auf die RD-Tätigkeit :  Die in der NotSanAPrV festgelegten Aus- bildungsziele und Mindeststandards können durch Vorgaben eines regionalen ÄLRD nicht unterschritten werden.  Der ÄLRD kann allenfalls Erweiterungen der Mindeststandards zulassen. (Interpretation des DBRD)

8 Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 1. Aufklärungs- u. Informationspflichten  wie bisher  bei nicht aufschiebbaren Maßnahmen sind Pflichten herabgesetzt

9 Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 2. Dokumentationspflicht : - Notarzt- und RD-Protokolle erforderlich - Sorgfältig ausfüllen ! - Ausfüllen auch nach dem Einsatz erlaubt, aber zeitnah ! - Keine Info-Verluste bei Patientenübergabe - Schriftl. Dokumentation aller Befunde und Maßnahmen (Ausnahme: direkter Folgeeinsatz)

10 Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 2. Dokumentationspflicht : - Nicht dokumentierte Maßnahmen oder Befunde werden als nicht durchgeführt gesehen ! - Explizit geregelt:  Berichtigungen und Änderungen am Protokoll nur zulässig, wenn ursprüngl. Inhalt erkennbar bleibt.  Zeitpunkt der Änderung muss sichtbar sein.  Nicht erkennbar muss sein, wer die Änderung vorgenommen hat

11 Neues Patientengesetz Auswirkung auf den RD im Einzelnen : 3. Behandlungsfehler bzw. vermuteter B. - Abweichungen vom Hygienestandard oder Einsatz von defekten Geräten in Verbindung mit einer Patientenschädigung - Mangelnde Befähigung eines RD-Mitarbeiters  Grobe Behandlungsfehler führen zu einer Beweislastumkehr hinsichtl. Kausalität


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