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Erasmus-Austausch Info-Veranstaltung 19. April 2011

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Präsentation zum Thema: "Erasmus-Austausch Info-Veranstaltung 19. April 2011"—  Präsentation transkript:

1 Erasmus-Austausch 2011-2012 Info-Veranstaltung 19. April 2011
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Erasmus-Austausch Info-Veranstaltung 19. April 2011 Erasmus-Informationen der FU Berlin: Vom Studierenden zu erbringen vor dem Studienaufenthalt bzw. einen Monat nach Studienantritt: • ERSTER SCHRITT zum MOBILITÄTSZUSCHUSS. Vereinbarung mit dem Studierenden (Annahmeerklärung) MUSS AM PC AUSGEFÜLLT WERDEN: HS-CODE / Fachschlüssel (SozWiss – 14.0 – 31; PolWiss – 14.1 – 313; IntBez – 14.6 – 313 KOPIE (DATEI) ANFERTIGEN IM OSI-ERASMUSBÜRO UNTERSCHRIEBEN ABGEBEN, STUDIERENDENAUSWEIS BEILEGEN VERFAHREN ZUR AUSZAHLUNG DES STIPENDIUMS - Annahmeerklärung (Vereinbarung mit dem Studierenden über die Annahme des ERASMUS Studienplatzes einschl. der damit verbundenen Rechte und Pflichten), Hinweis: Bei der Dauer des ERASMUS-Auslandsstudiums bitte die tatsächliche Dauer (Anzahl der Monate) eintragen und nicht schematisch die Anzahl der Monate aus der bilateralen Vereinbarung übernehmen lassen. Die Anzahl der Monate in der Annahmeerklärung bildet die Berechnungsgrundlage für die erste Rate (siehe nächster Anstrich) des Mobilitätszuschusses. Wenn die tatsächliche Dauer in Monaten deutlich unter der in der Annahmeerklärung angegeben Monatszahl liegt, kommt es zu Rückforderungen zu viel gezahlten Stipendiums durch uns, was sehr aufwändig ist und bei den Studierenden häufig zu Ärger und Problemen führt. Zahlungsmodalitäten Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses ist die dem ERASMUS-Büro vorliegende, vollständig ausgefüllte Annahmeerklärung (im Original), die von der/dem Studierenden sowie der Projektleiterin/dem Projektleiter unterschrieben sein muss. Alle ERASMUS-Studierenden werden individuell per über die Zahlungsmodalitäten des Mobilitätszuschusses sowie über die damit verbundenen Pflichten informiert. Die Auszahlung des Zuschusses durch das ERASMUS-Büro erfolgt im Allgemeinen in zwei Raten. Die ERASMUS-Studierenden erhalten zunächst zu Beginn des Auslandsstudiums etwa 80% des voraussichtlichen, nach Ländergruppen gestaffelten Gesamtstipendiums als erste Rate. Die Zuordnung eines Landes in eine der 4 Gruppen resultiert aus der Höhe des Lebenshaltungsindexes des betreffenden Landes innerhalb der EU. Die Restsumme wird erst nach Vorlage der ERASMUS-Confirmation und des Erfahrungsberichtes ausgezahlt. Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen ERASMUS-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung). Bei ERASMUS-Studierenden, die von Seiten privater Stiftungen, bilateraler Kulturabkommen oder internationaler Einrichtungen bereits Stipendien erhalten, wird durch Einzelfallprüfung im ERASMUS-Büro festgestellt, ob zusätzlich ein ERASMUS-Mobilitätszuschuss vergeben werden kann oder nicht.

2 Erasmus-Austausch 2011-12 Info-Veranstaltung 19. April 2011
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Erasmus-Austausch Info-Veranstaltung 19. April 2011 ZWEITER SCHRITT • Studienvertrag („Learning Agreement“) DRITTER SCHRITT (am Ende des Aufenthalts) Confirmation (Bestätigung) der Gasthochschule VIERTER SCHRITT Erfahrungsbericht (geht an das FU-Erasmusbüro)

3 Erasmus-Austausch 2011-12 Info-Veranstaltung 19. April 2011
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Erasmus-Austausch Info-Veranstaltung 19. April 2011 SPRACHKURSE IM AUSLAND European Commission - Education & Training - ERASMUS Intensive Language Courses (EILC) Belgium (Flemish Community) Malta Bulgaria the Netherlands Cyprus (Greek) Norway Croatia Poland Czech Republic Portugal Denmark Romania Estonia Slovakia Finland (Finnish, Swedish) Slovenia Greece Spain Hungary Sweden Iceland Switzerland Italy Turkey Latvia Lithuania

4 Erasmus-Austausch 2011-12 Info-Veranstaltung 19. April 2011
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft Erasmus-Austausch Info-Veranstaltung 19. April 2011 ANERKENNUNG DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft: LLP-Erasmus Merkblatt (auf der OSI-Erasmusseite) Anerkennungsformular und Anschreiben Ihrer Studienordnung Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft: Prüfungsbüro Transcript of Records (LV-Name / ECTS / Note) Benotung. Umrechnungstabelle auf der OSI-Erasmusseite wird zugrunde gelegt


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