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DAS ELEKTRONISCHE REGISTER DER WESENTLICHEN BELASTUNGEN DER OBERFLÄCHENGEWÄSSER DURCH EMISSIONEN VON STOFFEN AUS PUNKTQUELLEN (EmRegV - OW) F. HEFLER.

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1 DAS ELEKTRONISCHE REGISTER DER WESENTLICHEN BELASTUNGEN DER OBERFLÄCHENGEWÄSSER DURCH EMISSIONEN VON STOFFEN AUS PUNKTQUELLEN (EmRegV - OW) F. HEFLER September 2010

2 EmRegV - OW Zweck der Datensammlung
Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Berichtspflichten RL 91/271/EWG (Kommunales Abwasser) RL 2000/60/EG (WRRL) RL 2000/76/EWG (Abfallverbrennung) V (EG) Nr. 850/2004 (POP) V (EG) Nr. 166/2006 (PRTR) RL 2008/105/EG (Prioritäre Stoffe nach Art. 16 WRRL) Gewässerbewirtschaftungsplan / Maßnahmenprogramm Bewirtschaftungspläne für internationale Flusseinzugsgebiete - Universelle Nutzung vergleichbar mit den Ergebnissen anderer bundesweiter Erhebungen

3 EmRegV – OW Akteure Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Registerführung Stammdatenergänzung Benachrichtigung/Aufforderung der Registerpflichtigen Datenprüfung (Vollständigkeit) Rückfragen etc. beim Registerpflichtigen Datenaufbereitung für WISA Auswertung Landeshauptmann Stammdatenerfassung und –übermittlung an BMLFUW Datenprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität (optional) Registerpflichtiger Prüfung, Ergänzung und Bestätigung der Stammdaten Erhebung der Bewegungsdaten Übertragung der Bewegungsdaten in EmReg - OW

4 EmRegV - OW Rechtsgrundlagen
RL 2000/60/EG Artikel 5 und Anhang II Kap. 1.4 § 59 WRG Wasserinformationssystem Austria (WISA) - enthält nach Flusseinzugsgebieten, Planungsräumen und Sach- gebieten gegliederte Planungsgrundlagen - dient als Übersicht über die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse - enthält zukünftig die nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne und die zugehörigen Hintergrundinformationen § 59a WRG Elektronisches Register der Belastungen und Auswirkungen enthält Informationen zu allen wesentlichen Belastungen der Ober- flächenwasserkörper und Grundwasserkörper sowie erforderlichen- falls deren Auswirkungen

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6 EmRegV - OW Registerpflicht nach § 2 Abs. 1
PRTR – Anlagen (Direkt- und Indirekteinleitungen) Kommunale Kläranlagen mit Bemessungswert nicht kleiner als 2000 EW60 Direkteinleitungen in Oberflächengewässer aus Kläranlagen mit Bemessungswert größer als 4000 EW60 für Abwasser aus folgenden Herkunftsbereichen Milchverarbeitung, Obst- und Gemüseprodukte, Erfrischungsgetränke und Getränkeabfüllung, Kartoffelverarbeitung, Fleischwarenindustrie, Brauereien und Mälzereien, Alkohol und alkoholische Getränke, Tierfutter aus Pflanzen- erzeugnissen, Hautleim, Gelatine und Knochenleim, Fischverarbeitung Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen mit einer Nennkapazität größer 2 Tonnen Abfall pro Stunde (Direkt- und Indirekteinleitungen)

7 EmRegV - OW Registerpflicht nach § 2 Abs. 2
Jede bewilligungspflichtige Direkteinleitung (§ 32 Abs. 2 WRG 1959), wenn in der bezogen auf den Einleitepunkt stromabwärts nächst gelegenen Messstelle (§ 59f WRG 1959) ein verordnetes Güteziel (zB. QZV Chemie OG) nicht erreicht wird der für das Nichterreichen des Güteziels verantwortliche Stoff bewilligungsge- mäß eingeleitet werden darf die gemäß Bewilligung zulässig einleitbare Tagesfracht des Stoffs (g/d) größer ist als die Mengenschwelle Q95% × × Nennwert × SK mit SK 0,005 für einen prioritären Stoff bzw. 0,01 für einen sonstigen Stoff Q95% in m³/s Nennwert gemäß Anlage A Tabelle 1 Spalte V in g/m³ Einleitungen des Niederschlagswassers von Straßen, Park- und Stellplätzen etc. nur bei Parkplätzen für PWK größer 3 ha mit stark schwankender oder saisonaler Belastung Park- und Stellplätzen für LKW größer 3 ha und häufigem Fahrzeugwechsel Straßen(abschnitten) größer 3 ha an Hauptverkehrsstraßen oder Straßen(abschnitten) mit DTV größer Kfz

8 EmRegV – OW Kreis der berichtspflichtigen Punktquellen
Gesamtes Bundesgebiet Kommunale Kläranlagen größer 2000 EW60 Gewerblich – industrielle und sonstige Abwassereinleitungen mit direktem Bezug zum Gemeinschaftsrecht (zB. nach PRTR, AV-V, Industriebetriebe nach Anhang III der RL 91/271/EWG) Bezogen auf das Einzugsgebiet der Messstelle an einem OW, in dem das Risiko der Gütezielzielver -fehlung hinsichtlich einzelner stofflicher Belastungen besteht Einleitungen aus Punktquellen, die abflussspezifische Schwellen- werte überschreiten (Referenzfrachtkriterium) – alle Arten von Einleitungen (Abwasser, Niederschlagswasser, Sickerwasser etc.)

9 EmRegV – OW Umfang und Inhalt des Datensatzes
Für jede registerpflichtige Punktquelle ein Datensatz bestehend aus allgemeinen Stammdaten wasserwirtschaftlichen Stammdaten wasserwirtschaftlichen Bewegungsdaten Unterschiedliche Anforderungen an die Stamm- und Bewegungsdaten bei Abwassereinleitungen punktförmigen Einleitungen von belasteten Niederschlagswässern punktförmigen Einleitungen aus Deponien und Altlasten Bei der Einleitung einer Mischung von Abwässern unterschiedlicher Herkunftsbereiche nach § 4 AAEV sind die Angaben für jeden Teil- strom der Mischung zu machen, der einem Herkunftsbereich nach § 4 AAEV zugeordnet werden kann und der im Bewilligungsbescheid separat ausgewiesen ist.

10 EmRegV – OW Allgemeine Stammdaten für Abwassereinleitungen
Name, Anschrift (Sitz), für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, Telefon- und Fax-Nummer, – Adresse des Wasserberechtigten bzw. Anlageninhabers Stammzahl des Wasserberechtigten bzw. Anlageninhabers gemäß E - Gov – G Branchencode und Branchenzuordnung Adressen und Bezeichnungen der Standorte des Wasserberechtig- ten oder Anlageninhabers mit dem Einleitungsrecht verbundene Liegenschaften (§ 22 WRG 1959) Kennzeichnung der zur Betriebseinrichtung gehörigen ARA (allen- falls nach Teilströmen gegliedert) als BE - EmReg zuständige Behörde für die Stammdateneintragung

11 EmRegV – OW Wasserwirtschaftliche Stammdaten für Abwassereinleitungen
Name der Anlage als EmReg – Berichtseinheit Wasserberechtigter oder Anlageninhaber Standort und Bezeichnung Art und Maß der Abwassereinleitung Max. zulässige Tages- und Sekundenabwassermenge Bei Niederschlagswasser Größe der entwässerten Fläche, ausgeübte Tätigkeiten etc. Max. Tagesproduktionskapazität, max. Tagesverarbeitungskapazität etc. Herkunftsbereich nach § 4 Abs. 2 AAEV Rechtsgrundlage des Bewilligungsbescheides (GewO, AWG, WRG 1959 etc.) Zuordnung zu einer Bezug habenden EU – RL oder V (EG) Bescheid erlassende Behörde Örtliche Bezeichnung der Einleitung Dauer der Bewilligung (allenfalls für Teilströme) Vorgeschriebene Emissionsbegrenzungen Art des Abwassererfassungs- und –sammelsystems (Kanalisation) sowie Kenngrö- ßen des Siedlungsgebiets und der ARA bei kommunalen Punktquellen Fristen (§§ 33b Abs. 2 oder 33c WRG 1959)

12 EmRegV – OW Wasserwirtschaftliche Bewegungsdaten für Abwassereinleitungen
Betriebsdaten *) Abwasserrelevante Tätigkeiten bezogen jeweils auf § 1 einer Sparten – AEV Art und Größe des Betriebs (Tages- und Jahresproduktion) Arten und Mengen der eingesetzten abwasserrelevanten Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe **) Kläranlagenzulauffrachten für CSB, BSB5, TNb und PGes (nur bei kommunalen Kläranlagen) Jahresemissionsdaten Tatsächlich emittierte Jahresabwassermenge Tatsächlich emittierte Jahresfrachten der Abwasserinhaltsstoffe Methode der Frachtermittlung (Messung, Rechnung, Schätzung) Anzahl der Messergebnisse für Abwassermengen und Stoffkonzentrationen, die für die Ermittlung der Jahresfrachten zur Verfügung stehen *) Weitergabe bzw. Publikation nur nach Zustimmung des Registerpflichtigen **) Verpflichtung zur Bereithaltung, Übermittlung auf Anforderung des BMLFUW

13 EmRegV - OW Datenlieferverpflichtungen
Kommunale Anlagen nicht kleiner als EW60 aber nicht größer EW60 Stammdaten, Jahresfrachten für Bescheidparameter (Messung), Stoffangaben Kommunale Anlagen größer EW60 Stammdaten, Jahresfrachten für Bescheidparameter und vom BMLFUW bezeichnete prioritäre Stoffe (Messung) sowie sonstige Stoffe nach Anhang A Tabelle 2 Spalte V EmRegV - OW (wenn maßgeblich – Rechnung/Schätzung), Stoffangaben Anlagen gemäß Art. 13 und Anhang III der RL 91/271/EWG (sofern nicht PRTR) Stammdaten PRTR – Anlagen Stammdaten, Jahresfrachten für Bescheidparameter und prioritäre Stoffe (Messung !) bzw. sonstige Stoffe nach Anhang A Tabelle 2 Spalte V EmRegV - OW (wenn maßgeblich – Rechnung/Schätzung), Stoffangaben Anlagen gemäß § 2 Abs. 2 EmRegV - OW

14 EmRegV - OW Datensammlungszyklus im Regeljahr
Veröffentlichung jener aktual. Daten im WISA, für die Be-richtspflichten bestehen 1. 10. 6 Übermittlung von Stammdaten LH  BMLFUW 31.1 1 Ergänzung der Stammdaten durch BMLFUW 15. 2. 2 Benachrichtigung bzw. Aufforderung des Registerpflichtigen zur Datenprü- fung bzw. -eingabe durch BMLFUW 31. 3. 3 Prüfung der Stammdaten und Online-Eingabe von Bewegungs- daten durch Registerpflichtigen 30. 4. 4 Datenprüfung a) Landeshauptmann (optional) BMLFUW Aufforderung zur allfälligen Ergän- zung durch BMLFUW (Nachfrist) 31. 8. 5

15 EmRegV - OW Datensammlung im ersten Berichtsjahr
Veröffentlichung jener Daten im WISA, für die Berichts- pflichten bestehen (BMLFUW) 6 Übermittlung von Stammdaten LH  BMLFUW 1 Ergänzung der Stammdaten durch BMLFUW 2 Benachrichtigung bzw. Aufforderung des Registerpflichtigen zur Datenprü- fung durch BMLFUW 3 Prüfung der Stammdaten durch Registerpflichtigen 4 Datenprüfung a) Landeshauptmann (optional) b) BMLFUW Aufforderung zur allfälligen Ergänzung durch BMLFUW (Nachfrist) 5

16 EmRegV - OW Ermittlung von Jahresfrachten emittierter Stoffe
Ermittlungsmethoden : Messung, Berechnung, Schätzung Ermittlung für „maßgebliche“ Wasserinhaltsstoffe Kategorie A – Stoffe (Bezeichnung durch Behörde bei der Bewilligung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 AAEV) Indirekteinleitung auch TOC, TNb, Pges oder Cl- (sofern maßgeblich) Kategorie B – Stoffe nach Anhang A Tabelle 2 Spalte IV oder V, so- fern nicht eines der Ausstiegskriterien zutrifft (sh. § 5 Abs. 4 und 5) Verpflichtende Anwendung der Messmethode (im Rahmen der EÜ) bei Kategorie A - Stoffen gemäß Bewilligungsbescheid bei prioritären Stoffen (Anhang A Tabelle 2 Spalte IV) Mindesthäufigkeiten der Messung Kategorie A – Stoffe Häufigkeit gemäß Bewilligungsbescheid, sofern nicht größere Häufigkeit in einer Sparten - AEV (zB. 1. AEVkA) Kategorie B – Stoffe Mindesthäufigkeiten nach Tabelle Anhang C, sofern keine Festlegung im Bewilligungsbescheid Wassermengenmessung Analysenmethoden für Stoffe, die nicht in einer AEV geregelt sind

17 EmRegV – OW Ausstiegskriterien für die Messverpflichtung im Berichtszyklus
Ermittlung der Jahresfracht eines prioritären Stoffs (PS, Anlage A Tabelle 2 Spalte IV) durch Messungen der Konzentrationen entfällt bis zum Ende des Berichtszyklus, wenn die Entstehung bzw. das Auftreten des PS ausgeschlossen werden kann (umfassende Kenntnis aller Prozesse und aller eingesetzten Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe) oder der PS im Zeitraum eines Berichtsjahrs analytisch nicht bestimmt werden kann (BG der Analysenmethode nach Anhang C) oder die den PS emittierende Punktquelle nicht im Einzugsgebiet einer Über- blicksmessstelle (Anlage C.3) liegt, für die nach dem ersten Berichtsjahr des 6 – jährlichen Berichtszyklus gilt Σ Fi / (Q95% × × 365) > Nennwert / 2 mit Σ Fi als Summe aller pro Berichtsjahr gemessenen Jahresfrachten der im Messstelleneinzugsgebiet gelegenen den PS emittierenden Punktquellen

18 1. Sechsjähriger Berichtszyklus
EmRegV – OW 1. Sechsjähriger Berichtszyklus Beurteilung betreffend den Entfall der Messverpflichtigung gem. § 5 Abs. 4 Z 3 Messung Bescheiddaten Datenermitllung gem. § 5 EmRegV-OW Datenermitllung gem. § 5 EmRegV-OW Datenermitllung gem. § 5 EmRegV-OW Datenermitllung gem. § 5 EmRegV-OW Datenermitllung gem. § 5 EmRegV-OW BJ BJ BJ BJ BJ BJ Stammdatenbestä- tigung/-ergänzung Meldungeinbrin- gung – 30.4 Meldungseinbrin- gung – 30.4 Meldungseinbrin- gung – 30.4 Meldungseinbrin- gung – 30.4 Meldungseinbrin- gung – 30.4 Stammdatenmel- dung 1.10 / 1.11 Stammdatenmel-dung / 15.2 Stammdatenmeldung / 15.2 Stammdatenmeldung / 15.2 Stammdatenmeldung / 15.2 Stammdatenmeldung / 15.2 18

19 Berichtszyklus I Stammdatenerst-erfassung 2009
2010 Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Berichtszyklus I Stammdatenerst-erfassung 2009 1.2.EmRegV-OW in Kraft getreten 30.6. Vorbefüllte Exceldatein an LH 1.10. LH - Stammdatenerfassung 1.11. BM - Stammdatenergänzung 1.12. Information an Registerpflichtigen 1.1. Meldung des Registerpflichtigen 1.2. Fakultative Prüfung durch LH 1.4. Veröffentlichung in WISA 31.1. LH - Stammdatenerfassung 15.2. BM – Stammdatenergänzung 31.3. Information an Registerpflichtigen 30.4. Meldung des Registerpflichtigen 31.8. Prüfung durch LH & BM

20 EmRegV – OW Datenerfassung
Übergangslösung Stammdatenerfassung durch LH mit MS - Excel EDM Anwendung EMREG - OW für Registerpflichtige Ziellösung EDM - Anwendung mit Zugang über Portalverbund (über WISA und EDM) für Behördenvertreter und bi - direktionaler Datenaustausch zwischen EDM und WIS der Bundesländer EDM Anwendung für Registerpflichtige mit Anbindung an angepasste Stammdatenverwaltung (eRAS) in EDM

21 EmRegV - OW Voraussichtliches Mengengerüst der Punktquellen
Anzahl der Einleitungsberechtigten mit direktem Bezug zum Gemeinschaftsrecht rund 900 Anzahl der Einleitungsberechtigten nach Referenzfracht kriterium rund 600 Anzahl der zu prüfenden Einleitungsberechtigungen nach Referenzfrachtkriterium rund 5 000

22 Anzahl der eingelangten Meldungen Gesamtanzahl Berichtseinheiten
Stand Juli 2010 Anzahl der eingelangten Meldungen Gesamtanzahl Berichtseinheiten % Burgenland 32 (5 / 27) 44 (6 / 38) 73 (83 / 71) Kärnten 38 (13 / 25) 62 (24 / 38) 61 (54 / 66) Niederösterreich 160 (32 / 128) 241 (46 / 195) 66 (70 / 66) Oberösterreich 124 (45 / 79) 183 (69 / 114) 68 (65 / 69) Salzburg 38 (11 / 27) 46 (12 / 34) 83 (92 / 79) Steiermark 156 (55 / 101) 204 (63 / 141) 76 (87 / 72) Tirol 53 (13 / 40) 65 (16 / 49) 82 (81 / (82) Vorarlberg 41 (16 / 25) 43 (16 / 27) 95 (100 / 93) Wien 18 (17 / 1) 100 (100 / 100) Österreich gesamt 660 (207 / 453) 906 (269 / 637) 73 (77 / 71) Zahlenangaben Gesamtanzahl (betrieblich / kommunal)

23 EmRegV - OW Zukünftige Registerbewegungen
Neubewilligungen und Wiederverleihungen Erlöschen von Wasserrechten Änderungen des Maßes der Wasserbenutz- ung (zB. Anpassung an den StdT; Erweite- rung oder Abänderung von Konsensen etc.) Jahresfrachten emittierter Stoffe eingesetzte Stoffe (Anhang VIII bis X WRRL)


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