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Präsentation zum Thema: "..........…........................................................................................................................................................................."—  Präsentation transkript:

1 ..........…......................................................................................................................................................................... Normenscreening verstehen & durchführen Mag. (FH) Michael Leitgeb

2 2 Was ist das Normen-Screening? Untersuchung der Rechtsnormen auf Bestimmungen, die der Dienstleistungsfreiheit widersprechen Umfasst die Durchsicht UND Berichterstattung Betroffen sind alle kommunalen Verordnungen des Gemeinderates mit Aussenwirkung

3 3 Wie ist dieses Screening durchzuführen? Mittels vereinfachtem Leitfaden in 5 Schritten Umfasst die unbedingt notwendigen Schritte Muss für jede Verordnung durchgeführt werden Leitfaden ist bereits speziell auf kommunale Aufgabenfelder abgestimmt

4 4 1.Sammeln aller Verordnungen 2.Ausscheiden aller Verordnungen, die nicht nur Dienstleistungen betreffen 3.Ausscheiden von Verordnungen, die Dienstleistungen betreffen, die ausgenommen sind 4.Überprüfen der verbleibenden Verordnungen auf Formalitäten die sich an Dienstleister richten 5.Überprüfen der Formalitäten auf Rechtfertigung bei Beibehaltung 6.Übersenden der Ergebnisse ( ) Screening in 5 Schritten

5 5 1. Schritt Sammeln aller in der Gemeinde vorhandenen Verordnungen und erstellen einer Liste dieser Verordnungen. Ankündigungsabgabenordnung Kanalabgabenordnung Hundeabgabenordnung Kleingartenverordnung Friedhofsordnung Lustbarkeitsabgabenordnung Lärmschutzverordnung Marktordnung Müllabfuhrordnung Benützungsordnung öffentliches Gut Parkgebührenordnung Prostitutionsverordnung etc…

6 6 2. Schritt Überprüfung der aufgelisteten Verordnungen auf materiellrechtliche oder verfahrensrechtliche Regelungen, welche zumindest in Teilen die Ausübung oder Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit durch fremde Dienstleistungserbringer regeln. Verordnungen, die nicht die Ausübung oder Aufnahme einer Dienstleistung regeln, von der Liste streichen – sind alle Verordnungen bereits gestrichen, ist die Prüfung somit BEENDET.

7 7 3. Schritt Überprüfen Sie, ob die verbleibenden Verordnungen zumindest in Teilen Dienstleistungen regeln, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind: Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, d. h. insbesondere die Leistungen der öffentlichen Hand, die nicht am Markt angeboten werden. Z.B. alle hoheitlichen Tätigkeiten oder Dienstleistungen der Schulbildung im Pflichtschulbereich incl. Nachmittagsbetreuung. Finanzdienstleistungen; dies sind im kommunalen Bereich vor allem Kreditgewährungen oder betriebliche oder individuelle Altersvorsorge Verkehrsdienstleistungen, einschließlich Personennahverkehr, Taxis Gesundheitsdienstleistungen z.B. Regelungen über den Schulärztlichen Dienst durch mehrere Gemeindeärzte Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind (z.B. Ordnungswache, Parkraumbewirtschaftung) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und hilfsbedürftigen Personen die von der Gemeinde selbst oder durch beauftragte gemeinnützige Organisationen erbracht werden private Sicherheitsdienste (Gebäudeüberwachung, Parkwächter) Dienste der Abfallwirtschaft (incl. Abfuhr)

8 8 4. Schritt Die auf der Liste verbleibende(n) Verordnung(en) unterliegen der Dienstleistungsrichtlinie! ALLE Auflagen/Bedingungen/Genehmigungen/Formalitäten, die diskriminierend sind, müssen entsprechend ANGEPASST werden.

9 9 Beispiel: Friedhofsordnung 1 FALSCH: Die Durchführung der gesamten Bestattungsfeierlichkeiten hat ausschließlich durch die Bediensteten der Bestattung XY und der Stadtgemeinde XYZ zu erfolgen. FALSCH: Exhumierungen dürfen, abgesehen von behördlich angeordneten Enterdigungen, nur mit Genehmigung der Stadtgemeinde XYZ und nur durch die Bestattung XY durchgeführt werden. RICHTIG: Exhumierungen von Leichen dürfen, sofern sie nicht nach § 128 Abs. 2 STPO vom Gericht angeordnet werden, nur mit Bewilligung der Gemeinde vorgenommen werden.

10 10 Beispiel: Friedhofsordnung 2 BESSER: Gewerbetreibende und ihre Bediensteten haben die Friedhofsordnung und die Anordnungen durch die Organe der Friedhofsverwaltung zu befolgen. Gewerbliche Arbeiten an Grabstätten dürfen nur nach Vorliegen einer schriftlichen Bewilligung der Friedhofverwaltung vorgenommen werden.

11 11 Beispiel: Marktordnung RICHTIG: Den Marktparteien werden die Standplätze durch die Stadtgemeinde XYZ zugewiesen und dabei ist folgendes zu beachten: Ordnungsvorschrift XY FALSCH: Die Vergabe der Standplätze durch das Marktamt erfolgt aus- schließlich an Inhaber einer österreichischen Gewerbeberechtigung. RICHTIG: Den Marktparteien werden Standplätze durch das Städtische Marktamt im Zivilrechtsweg zugewiesen, wobei folgendes zu beachten ist: Ordnungsvorschrift XY

12 12 Beispiel: Benützungsordnung öffentliches Gut 1 RICHTIG: (1) Auf Grund des § 72 der Stmk. Gemeindeordnung 1967 wird die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentl. Gutes - Straßen und Plätze - für gestattungspflichtig erklärt und von der Entrichtung eines Entgeltes abhängig gemacht. (2) … hier nicht von Bedeutung (3) Über den Gemeingebrauch hinaus geht das Aufstellen von Gegenständen und Anlagen, insbesondere a) das Aufstellen von Buden, Kiosken, festen und beweglichen Gegenständen; das Aufstellen von Kisten vor Verkaufs- geschäften zur Schaustellung von Obst udgl.; b) die Errichtung von Vorbauten, auf denen Tische und Stühle für Gäste aufgestellt werden; das gleiche gilt, wenn Tische und Stühle für den gleichen Zweck auf dem Gehsteig aufgestellt werden; …

13 13 Beispiel: Benützungsordnung öffentliches Gut 2 RICHTIG: (1) Die Benützung ist in der Bewilligung zeitlich zu begrenzen. (2) Die Bewilligung ist jederzeit widerruflich, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf. Sie kann von der Erfüllung besonderer Bedingungen und Auflagen, auch von der Vorauszahlung des Benützungsentgeltes abhängig gemacht werden. (3) … (4) Das Benützungsrecht erlischt außerdem a) mit Ablauf der in der Bewilligung gesetzten Frist b) mit dem Tod oder dem Verzicht des Benützers. Diese Befristung ist aufgrund des beschränkten natürlichen Raumes zulässig!

14 14 5. Schritt Überprüfen Sie, ob die Auflagen, Genehmigungen, Verbote, Beschränkungen oder sonstige Formalitäten durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerecht- fertigt werden können: Öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit im gemeinschaftsrechtlichen Sinn (dient der Aufrechterhaltung von guten Sitten in der Gesellschaft sowie dem Schutz vor Bedrohung, z.B. Menschenwürdiges Verhalten) Öffentliche Gesundheit im gemeinschaftsrechtlichen Sinn (dazu zählt jedenfalls der Schutz vor übertragbaren Erregern – Bsp. Exhumierung von Leichen) Schutz der Umwelt (Schutz vor Lärm, Vorschriften über die Verwendung bestimmter Materialien zur Vermeidung von Umweltschäden – z.B. Öffnungszeitenverordnung in Gastgärten, Salzstreuverbot) beschränkte Anzahl an natürlichen Ressourcen (z.B. Benützungsordnung, Marktordnung – der natürliche Raum für Markteilnehmer oder auch das öffentliche Gut ist natürlich beschränkt)

15 15 (6.) Schritt Für jene Verordnungsbestimmungen, die beibehalten werden UND für die ein zwingender Grund des Allgemeininteresses vorliegt, gilt: Übermittlung von Verordnungstitel Text der Bestimmung UND angeführte Gründe des Allgemeininteresses Gemeindebund post@gemeindebund.steiermark.at Städtebund office@steirischer.staedtebund.at Frist 27.3.2009

16 16 Fragen zum Normenscreening Mag. (FH) Michael Leitgeb Österreicher Städtebund, Landesgruppe Steiermark 0316/71 29 13 – 12 office@steirischer.staedtebund.at Dr. Karin Wielinger Steiermärkischer Gemeindebund 0316/822079-0 post@gemeindebund.steiermark.at


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