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Kommunaler Schutzschirm Hessen Rahmenbedingungen.

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Präsentation zum Thema: "Kommunaler Schutzschirm Hessen Rahmenbedingungen."—  Präsentation transkript:

1 Kommunaler Schutzschirm Hessen Rahmenbedingungen

2 05.06.2012 KSH - Aktuelles 2 Leistungen des Landes Entschuldungshilfe i.H.v. 5.243.438 in Tranchen je nach Ablösungsmöglichkeit der Kassen- und Investitionskredite der Stadt und der Stadtwerke Volkmarsen Ablösung / Tilgung durch WI-Bank über 30 Jahre, lediglich Zinszahlungen durch Stadt Zinsdiensthilfe vom Land i.H.v. 1 % Zinsdiensthilfe vom Landesausgleichsstock i.H.v. 1 % (Jahr 1-15) Zinsdiensthilfe vom Landesausgleichsstock i.H.v. 0,5 % (Jahr 16-30)

3 05.06.2012 KSH - Aktuelles 3 Antragsverfahren Ausschlussfrist: 29.06.2012 bis dahin musste der schriftlich und elektronisch über den LK und das RP beim HMdF abzugebende Antrag incl. Grundsatzbeschluss StaVO vorliegen der Antrag wird sowohl vom Landrat als auch vom Regierungs- präsidenten überprüft und mit einer Stellungnahme versehen an das HMdF gesandt (nach dem 29.06.2012) der Antrag ist nicht gleichbedeutend mit Vertragsabschluss! dieser erfolgt nach Abstimmung der Maßnahmen mit Beschluss der StaVO im November oder Dezember 2012

4 05.06.2012 KSH - Aktuelles 4 Verpflichtungen der Stadt - 1 - Für den Erhalt der Leistungen des Landes muss die Stadt Volkmarsen gem. SchuSG und Durchführungs-VO folgende Verpflichtungen eingehen: eine Vereinbarung mit der WI-Bank bzgl. der Ablösung der Darlehen schließen eine Vereinbarung mit dem Land schließen, die beinhaltet: Abbauzeitraum Beginn: 2013 Ende: spätestens 2020 Konsolidierungsprogramm Grundlagen: durchschnittliches ordentliches Defizit 2010/2011 = 1.440.000 EUR (HH-Zahlen, da am belastbarsten) Auflagen und Bedingungen der Aufsichtsbehörden bei den Haushaltsgenehmigungen einschneidende Maßnahmen auf der Ertrags- und Aufwandsseite Ziel: schnellstmöglicher Ausgleich des ordentlichen Ergebnishaushaltes Abbauhöhe: 100 / Einwohner / Jahr (Soll) = 3 Jahre für Volkmarsen

5 05.06.2012 KSH - Aktuelles 5 Verpflichtungen der Stadt - 2 - auch zukünftig jedes Jahr den ordentlichen Ergebnishaushalt ausgleichen neue Maßnahmen beschließen, wenn die festgelegten Maßnahmen keinen Erfolg versprechen -> dies aber nur mit und erst nach Zustimmung des HMdIuS und HMdF dem HMdF und der Aufsichtsbehörde halbjährlich, schriftlich und elektronisch (nach Muster) über die Durchführung der Maßnahmen zu berichten (incl. Beschluss Jahresrechnung) Hinweis: Die Vereinbarung mit dem Land ist durch die StaVO mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zu beschließen

6 05.06.2012 KSH - Aktuelles 6 Pflichtverletzungen - 1 - Begeht die Stadt Volkmarsen einen Verstoß gegen die Vereinbarungen oder die übrigen Verpflichtungen, hat sie mit folgenden Maßnahmen zu rechnen : 1. soll die Aufsichtsbehörde Maßnahmen nach dem 7. Teil der HGO ergreifen, um Verpflichtungen durchzusetzen; das HMdF und das HMdIuS werden darüber unterrichtet 2. wird der RP der Kommune eine Frist (1x verlängerbar) setzen, um durch zusätzliche Maßnahmen schnellstmöglich den Haushaltsausgleich herbeizuführen

7 05.06.2012 KSH - Aktuelles 7 Pflichtverletzungen - 2 - 3. wird der RP die Einstellung oder Rückabwicklung der Entschuldungshilfe und der Zinsdiensthilfen prüfen, wobei 1) zunächst die Zinsdiensthilfen für die Zukunft vorläufig, dann 2) die Zinsdienst- und die Entschuldungshilfen für die Zukunft endgültig eingestellt und zusätzlich die Entschuldungshilfen für die Vergangenheit zurückgenommen werden und schließlich 3) beide für die Vergangenheit rückabgewickelt werden bei 2) entsteht eine Forderung des Landes auf Erstattung geleisteter und Ersatz künftig zu leistender Zahlungen vom Land an die WI-Bank Bei 3) ensteht zusätzlich noch eine weitere Forderung des Landes auf Erstattung der geleisteten Zinsdiensthilfen Ersatz des Refinanzierungs- schadens des Landes (3% der Leistungen des Landes an die WI-Bank)

8 05.06.2012 KSH - Aktuelles 8 Pflichtverletzungen - 3 - Ausnahme: unabwendbare, unerwartete Ereignisse, für die die Stadt keine Vorsorge treffen konnte, sie ohne eigenes Verschulden betroffen ist und die Verletzung auch durch umsichtiges und vorausschauendes Handeln nicht verhinderbar gewesen wäre

9 05.06.2012 KSH - Aktuelles 9 Weitere Änderungen durch die Teilnahme am KSH mit Bestandskraft der Vereinbarung mit dem Land gehen die Befugnisse hinsichtlich der Sanktionen bei Pflichtverletzungen, der Erstellung der Beurteilungsbögen sowie für die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen, Kredite und Kassenkredite (also HH-Genehmigung) von der Kommunal- aufsicht beim Landkreis auf den Regierungspräsidenten über und zwar solange, bis wir nachweisen können, dass wir drei Jahre hintereinander einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt haben Nach Erreichen des Ausgleichs des ordentlichen Ergebnishaushalts dürfen Kassen- und Investitionskredite nur noch aufgenommen werden, wenn der HH-Ausgleich trotz der geplanten Kreditaufnahme gewährleistet ist und die Aufsichtsbehörde dies genehmigt hat (Schuldenbremse)

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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