Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Smart Metering & IT-Sicherheit Bedrohungsszenarien und Lösungsansätze Hans G. Zeger, Michael.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Smart Metering & IT-Sicherheit Bedrohungsszenarien und Lösungsansätze Hans G. Zeger, Michael."—  Präsentation transkript:

1 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Smart Metering & IT-Sicherheit Bedrohungsszenarien und Lösungsansätze Hans G. Zeger, Michael Löffler, e-commerce monitoring gmbh Wien, Österreichische Energieagentur, 28. Oktober 2010

2 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh IT-Sicherheit bei SM Sicherheit gem. §14 DSG 2000 Sonderbestimmungen zur IT-Sicherhheit Bedrohungsszenarien Lösungsansätze

3 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Smart Metering Was ist Smart Metering? Begriff hat in Öffentlichkeit sehr breite Ausdehnung - "alles was keine Ferraris-Zähler sind" Smart Metering im Rahmen dieses Workshops: -Elektronische Lastaufzeichnung -Speicherkapazität für mehrere (viele) Datensätze -zeitliche Synchronisation, frei wählbare Zeitintervalle und Preismodelle -bidirektionaler Datenverkehr -WAN - Anbindung, Bereitstellung verschiedener Kommunikationsschnittstellen -Modular erweiterbar, inkl. Anschluss weiterer SM-tauglicher Geräte -Möglichkeit Lastnutzung remote steuerbar Die Funktionalität muss nicht zwangsläufig im Endgerät lokalisiert sein!

4 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh IT-Sicherheit Was ist IT-Sicherheit? -Sicherung der Authentizität -Sicherung der Integrität -Sicherung der Vertraulichkeit -Sicherung der Verfügbarkeit -allgemeine Betriebssicherheit (OS, Applikationen, Geräte, Netzwerk, Operating, Prozesse,...) -Katastrophenschutz Deliktschutz: betrifft alle Sicherheitsbereiche Delikte sind nur als ein Auslöser unter vielen anzusehen (andere sind etwa Fahrlässigkeiten, Unwissenheit der Mitarbeiter, Fehleinschätzungen der Geschäftsführung, technische Gebrechen,...

5 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh IT-Sicherheit Verhältnis von Datensicherheit (IT-Sicherheit) und Datenschutz (Privacy) IT-Sicherheit behandelt vorrangig technische Fragen Was ist machbar? Was ist möglich? Im Zentrum stehen Abwehrszenarien Datenschutz behandelt vorrangig (grund)rechtliche Fragen Was ist erwünscht? Im Zentrum stehen Gestaltungsszenarien Sicherheitsmaßnahmen ohne direkte Datenschutzrelevanz: Katastrophenschutz, wie Blitz-, Feuer-, Erdbebenschutz Datenschutz Zugriffsschutz, Protokollierung, Rechteverwaltung, Ausspähen von Daten, Datenbeschädigung, Passwörter IT-Sicherheit Grundrechtliche Fragen ohne direkten IT-Bezug: Zweckbindung, Melde- und Offenlegungspflichten, Beobachtungsschutz, infomationelle Selbstbestimmung

6 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Sicherheitsbestimmungen (§14) Sicherheitsmaßnahmen haben einen Ausgleich zwischen folgenden Punkten zu finden: Stand der Technik entsprechend wirtschaftlich vertretbar angemessenes Schutzniveau muss erreicht werden In Österreich gibt es seit 2003 ein "offizielles" IT-Sicherheitshandbuch, das 2007 in Version 2.3 vom Ministerrat empfohlen wurde DSG 2000 - Sicherheitsbestimmungen

7 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh DSG 2000 - Sicherheitsbestimmungen rechtlich-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen -ausdrückliche Aufgabenverteilung - ausschließlich auftragsgemäße Datenverwendung - Belehrungspflicht der Mitarbeiter - Regelung der Zugriffs- und Zutrittsberechtigungen - Vorkehrungen gegen unberechtigte Inbetriebnahme von Geräten - Dokumentationspflicht zur Kontrolle und Beweissicherung - Protokollierungspflicht Insgesamt können die Maßnahmen als Verpflichtung zu einer Security-Policy verstanden werden! z.B. gemäß BSI M 2.192 Erstellung einer IT-Sicherheitsleitlinie

8 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Protokollierung des IT-Betriebs (§ 14 DSG 2000) -Protokolldaten dürfen nur eingeschränkt verwendet werden (zur Kontrolle der Zulässigkeit der Verwendung) -zulässig ist die Verwendung zur Aufklärung von Straftaten, die mit mehr als fünfjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind -Aufbewahrungsdauer ist drei Jahre, sofern gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen -Frühere Löschung zulässig, wenn betroffener Datenbestand ebenfalls gelöscht ist DSG 2000 - Sicherheitsbestimmungen

9 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh DSG 2000 - Verschwiegenheitsverpflichtung Verpflichtung zum Datengeheimnis (§ 15) Mitarbeiter sind - sofern nicht andere berufliche Verschwiegenheitspflichten gelten - vertraglich zu binden. Mitarbeiter dürfen Daten nur aufgrund einer ausdrücklichen Anordnung übermitteln. Mitarbeiter sind über die Folgen der Verletzung des Datengeheimnisses zu belehren. Mitarbeitern darf aus der Verweigerung der Befolgung einer Anordnung einer rechtswidrigen Datenübermittlung kein Nachteil erwachsen. Bereitstellungspflicht der Datensicherheitsmaßnahmen (§ 14 Abs. 6)

10 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Bestehende Sicherheitsanforderungen in Ö -Verschlüsselung bei Webapplikationen / in der Datenübertragung Grundlage: ePrivacy-RL 2002/58/EG -Besondere Sicherheitsmaßnahmen bei Gesundheitsdaten Grundlage: GTelG + GTelVO -Sicherheit in der elektronischen Rechnungslegung Grundlage: EG-RL 2001/115/EG, BMF-Verordnung BGBl 583/2003 -Sicherheitsbestimmungen + Genehmigungsverfahren bei Digitaler Signatur Grundlage: EG-RL 1999/93/EG, SigG, SigV -Einsatz der Bürgerkarte Grundlage: E-GovG

11 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Bestehende Sicherheitsanforderungen in Ö II -Medikamentenabrechnung der Apotheken, Videoüberwachung Grundlage: StMV 2004 des Bundeskanzleramtes -Webapplikationen der Behörden Grundlage: Portalverbundprotokoll pvp 1.8.9, eine privatrechtliche Vereinbarung -Bankomatkassen Grundlage: privatrechtliche Vorgaben des Betreibers -e-card/GINA-Box + Peering-Point der Ärzte Grundlage: privatrechtliche Vereinbarungen -????????? Grundlage: ?????????

12 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Datenverschlüsselung von Webapplikationen Keine ausdrückliche Anordnung, jedoch gilt: Stand der Technik, Wirtschaftlichkeit, Angemessenheit (siehe 2002/58/EG Kommunikations- Datenschutz-RL, EG 20, Art. 4) 128bit-SSL/TLS-Verschlüsselung kann heute als defacto-Standard / Stand der Technik angesehen werden, die DSK schreibt ihn in mehreren Fällen vor) Verwendung von verschlüsselter Datenübertragung bei Webformularen (Analyse 03/2009) -Webseiten österreichische Anbieter: 6%(!!) [ausgewertet: 944 Server] -Webseiten internationale Anbieter: 15% [ausgewertet:120 Server] Server in ausgewählten Bereichen: - Finanzdienstleister (73): verschlüsselt 11 (15%), unverschlüsselt kritisch 13 (18%), unverschlüsselt sonstige 49 (67%) - Gesundheit (46): V 4 (9%), uV kritisch 7 (15%), uV sonstige 35 (76%) - Telekom/IT-Dienstleister (729): V 51 (6%), uV kritisch 159 (19%), uV sonstige 591 (75%) Online - Sicherheit

13 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Besondere Sicherheitsmaßnahmen bei Gesundheitsdaten -Regelung im Gesundheitstelematikgesetz GTelG (2005) -Umfasst Gesundheitsdaten inkl. Abrechnungsdaten und soziale Daten -Datenaustausch durch Serverzertifikate abgesichert -Identitätsnachweis durch Zertifikate oder Zugangsberechtigung -Datenübertragung im Internet muß verschlüsselt erfolgen -Dateien sind zu signieren (Integritätsnachweis) Umsetzung derzeit (Ende 2010) de facto nicht gegeben, da viele Ausnahmen und GTelVO aus 2008 erlaubt Abweichen

14 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Sicherheit in der elektronischen Rechnungslegung -2001: EU-RL 2001/115/EG (Mehrwertsteuerrichtlinie) -2003: Verordnung 583/2003 des BMF zur elektronischen Rechnungslegung elektronische Rechnungen sind fortgeschritten zu signieren oder falls mittels EDI-Verfahren übermittelt, ist Sammelrechnung ebenfalls zu signieren oder ausgedruckt zu übermiteln -2005: Erlass des BMF zur Verordnung regelt u.a. Gültigkeit von Massensignatur, automatisierte Signatur, Signatur durch Dienstleister,... -20??: Ende der unsignierten Fax-Rechnung -2011: Ende spezifischer Sicherheitsanforderungen in der Rechnungslegung??

15 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Digitale Signatur Rechtsgrundlagen: EG-RL 1999/93/EG "Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen" SigG BGBl. I Nr. 190/1999 + SigVO BGBl. II Nr. 3/2008 E-GovG BGBl. I Nr. 10/2004 "Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen" Zielsetzung: Regelt Rechtswirksamkeit digitaler Signaturen: grundsätzliche Zulässigkeit aller technischer Verfahren, besondere Rechtswirkung bestimmter Verfahren (§ 3) Inhalt: Genehmigungspflicht und Aufsicht durch Behörde bei bestimmten Verfahren ("qualifiziertes Zertifikat"), Verordnung schreibt bestimmte Techniken vor (Hashfunktionen, Signaturalgorithmen, Erzeugung von Zufallszahlen)

16 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Einsatz der Bürgerkarte Rechtsgrundlagen: E-GovG BGBl. I Nr. 10/2004 "Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen" Zielsetzung: Regelt Form der "rechtserheblichen" elektronischen Kommunikation (vorrangig mit Behörden) Inhalt: Bürgerkarte als "digitaler Ausweis": verknüpft Identitätsdaten, Sicehrheitsdaten und "qualifizierte" digitale Signatur mit besonderen Bestimmungen der Prüfung des Antragstellers ("Stammregisterbehörde", "Personenbindung") jedoch: kein Sicherheitskonzept in der Anwendung! Anwendung der Bürgerkarte nicht geregelt!

17 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Medikamentenabrechnung der Apotheken / Videoüberwachung - Verschlüsselung Rechtsgrundlagen: StMV 2004 des Bundeskanzleramts (BGBl. II Nr. 312/2004 idgF) Zielsetzung: Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gem. § 14 DSG 2000 Inhalt: SA026 "Verrechnung ärztlicher Verschreibungen für Rechnung begünstigter Bezieher durch Apotheken": Übermittlung der Datensätze an den Empfänger in sicherer, verschlüsselter Form SA032 "Videoüberwachung": Verschlüsselte Videoüberwachung [gemeint wohl: verschlüsselte Aufbewahrung] spezifische Sicherheitsbestimmungen

18 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Portalverbund im Rahmen des eGovernment Viele Anwendungen können über eine einheitliche Schnittstelle benutzt werden. Quelle Graphik: Portalverbund Whitepaper spezifische Sicherheitsbestimmungen

19 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Was ist der Portalverbund? -Zusammenschluss verschiedenster eGovernmentanwendungen - Betreiber: Länder, Ministerien, Körperschaften,... -Vorteile: -Single Point of Administration: zentrale Verwaltung der Benutzerrechte -Single Sign On (SSO): ein Benutzerkennzeichen für alle Anwendungen -einheitliches technisches Konzept und einheitliche Betreuung, vereinfachter Betrieb -angebotene Dienste (Beispiele): -BMI/ZMR, EKIS, BRZ/Führerscheinregister, Firmenbuch, BMWA/Gewerberegister Portalverbund bei eGovernment

20 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Was ist der Portalverbund? II konzeptionell: "Web of Trust" technisch: ein Extranet, Umsetzung durch das Portalverbundsprotokoll (derzeit pvp 1.8.9) datenschutzrechtlich: -Datenübermittlung im Sinne des §4 Z12 -Informationsverbundsystem gem. § 50 DSG 2000 Rechtsgrundlage: privatrechtliche Vereinbarung Vereinbarung pvv 1.0 sieht im §9 Sicherheitsbestimmungen vor, insbeondere Konzept der Sicherheitsklassen Portalverbund bei eGovernment

21 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Smartmeter als IT-System Besonderheiten von Smart Meter -SM ist grundsätzlich ein IT-System, wie viele andere -muss wartungs- und bedienungsfrei sein -extrem hohe Zuverlässigkeitsanforderungen, da Fehler-/Ausfall weitreichende Konsequenzen hat -nicht bloß passives Zähl- und Messsystem, sondern interaktives Steuersystem -im Gegensatz zum Ferraris-Zähler (keine Datenübertragung) findet bei SM bidirektionale Datenübertragung statt -Millionenfache Verbreitung praktisch identer Geräte ("Monokultur"), siehe GSM, Satelliten-Dekoder, Spielkonsolen -Unterschiedliche Interessenslage von Benutzer und Betreiber

22 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Bedrohungsszenarien Unzureichende technische Verfügbarkeit -Defekt des Smart Meters: Ausfall einzelner Komponenten, mangelnde Stromversorgung, Kurzschluss, sonstige elektromagnetische Störungen,... -Probleme bei Datenübertragung: Powerline-Kommunikation (PLC): Entfernung zur Trafostation (300m), Funkstörung Festnetz (POTS, xDSL, ISDN): Verfügbarkeit einer fixen Anbindung, Abhängigkeit von Dritt-Betreiber Mobilnetz (GSM, GPRS, UMTS): Funkstörungen, "Funklöcher", Abhängigkeit von Dritt-Betreiber -Datenverlust bei der Weiterverarbeitung: Absturz/Ausfälle der Webapplikationen/Hardware, Bedienfehler der Mitarbeiter (z.B. Löschung von Datensätzen,...), [- Kommunikation von Endgeräten mit Smartmeter: Funkstörungen]

23 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Bedrohungsszenarien Manipulationen durch den Benutzer Ziel(e): Manipulation (Senkung) des Stromverbrauchs, Wiedereinschaltung von Geräten, Erhöhung des zulässigen Verbrauchs, Veränderungen der Verbrauchsmuster (Blindstromanteil), Vortäuschen einer Rückspeisung -hardwartechnische Manipulationen Beispiele: Kurzschluss des Zählers mit Besteck, Kabel -softwaretechnische Manipulationen Beispiele: Abfangen von übermittelten Zählerständen, Rücksetzen von Zählerständen -energietechnische Manipulationen Beispiele: Absenken der Versorgungsspannung des SM auf 160-180V (Manipulationen der Zuleitungen)

24 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Bedrohungsszenarien Manipulationen durch Betreiber (Mitarbeiter) Ziel(e): Ausgleich von Verbrauchsschwund, Frustabbau, Optimierung von Erlösen,... -unberechtigte Abschaltungen/SM-Eingriffe -Manipulationen an den übermittelten Datensätzen -Manipulation an den Systemzeiten

25 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Bedrohungsszenarien Manipulationen durch Dritte Ziel(e): Störung der Verfügbarkeit der Energieversorgung allgemein, Vertrauensverlust gegenüber Stromlieferanten, gezielte Schädigung "unliebsamer" Personen -DoS- oder DDoS-Attacken gegen SM-Geräte Risiko/Relevanz: hoch (bisher keine direkten Erfahrungen) -direkte Manipulation der Software des SM-Geräts Risiko/Relevanz: hoch (vergleichbare Systeme werden durch Ausspähen hardcodierter Passwörter geknackt) -Unterdrücken der Datenübertragung vom SM-Gerät Risiko/Relevanz: hoch (bisher keine Erfahrungen, Konsequenz? Stromabschaltung?) -Wurm-/Trojaner-Angriffe auf SM-Steuerung (SCADA-Schnittstelle) Risiko/Relevanz: hoch (mit STUXNET seit 7/2010 erste Erfahrungen, Gegenmaßnahmen derzeit schwer zu implementieren)

26 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Bedrohungsszenarien Manipulationen durch Dritte II -Ausspähen/Manipulieren der Kommunikation zwischen Endgeräten und SM-Gerät ZigBee-Standard ähnlich leicht zu knacken wie WLAN-WEP Risiko/Relevanz: hoch -Manipulation der übertragenen Daten Risiko/Relevanz: derzeit gering (keine Vorfälle bekannt, ist technisch gut beherrschbar) -DoS- oder DDoS-Attacken gegen Web-Portale / Weiterverarbeitung der Daten Risiko/Relevanz: hoch (häufiges Phänomen, kann durch technische Maßnahmen gut abgefangen werden) -SQL Injection Risiko/Relevanz: hoch (häufiges Phänomen, kann durch Softwareengineering vermieden werden)

27 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Bedrohungsszenarien Manipulationen durch Dritte III -Phishing-Attacken gegen Infoportale Risiko/Relevanz: hoch (häufiges Phänomen, kann durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden) -Spam-Attacken über Infoschnittstellen Risiko/Relevanz: hoch (kann durch geeignete Protokolle/Signaturen vermieden werden)

28 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Sicherheitstechnische Konsequenzen Beobachtungen bei Einführung vergleichbarer Techniken -GSM-Daten mithören Schwachstelle: verwendete A5/1-Verschlüsselung kann vorberechnet werden (2 TB-große Tabelle mit allen Schlüsseln) -WLAN Schwachstelle: WEP schwache Verschlüsselungsverfahren -eMail Schwachstelle: keinerlei Authentifizierungs-, Integritäts- und Vertraulichkeitsmechanismen -Bluetooth Schwachstelle: Session-Schlüssel kann angestoßen / mitgeschnitten werden, Brutforce-Attacke besonders bei Handys mit bloß 4-Ziffern-Passwort leicht; Handys von Nokia, Panasonic, Siemens und Sony Ericsson wiesen Sicherheitslücken auf

29 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Sicherheitstechnische Konsequenzen Beobachtungen bei Einführung vergleichbarer Techniken II -TV-/Satelliten-Decoder/Spielkonsolen/Kopierschutz Schwachstelle(n): hardcodierte Schlüssel/Passwörter, zu kurze Passwörter, zu viele Passwörter, Insiderinformationen, umgehen des Passwortschutzes -DVD: 40-bit Schlüssel aller Hersteller auf allen DVDs vorhanden, 1. Schlüssel durch Insiderinformationen bekannt, Gesamtsystem wegen unverschlüsselter Abspeicherung auf Software eines DVD- Players (Dauer: einige Wochen nach Markteinführung) Siehe auch Siemens SCADA-System: hardcodiertes PSW im Internet jahrelang veröffentlicht -iPhone: (starke) 256-Bit-AES-Verschlüsselung kann umgangen werden, wen iPhone vorab mit Ubuntu-Linux-Distribution hochgefahren wird -digitale Signatur nach X.509v3, Verschlüsselung RSA, EC Schwachstelle: bisher keine bekannt

30 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Sicherheitstechnische Konsequenzen niedrig hoch Authentifizierung Integrität Vertraulichkeit WLANWLAN (WEP)WLAN (WPA)eMail Verschlüsselung SignaturGSM Wo soll sich SM positionieren? Werden bei Einführung eines Dienstes Sicherheitstechniken "vergessen", sind sie nachträglich de facto nicht mehr, nur partiell, mit hohen Kosten oder nur unsicher implementierbar

31 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Sicherheitsstandards (IT-seitig) -Kryptographische Verfahren (Bauteile) Standard (Beispiel): NIST FIPS 140-2 (Level 2) Beschreibt soft- und hardwaretechnische Anforderungen beim Erzeugen, Verwalten und Verwenden von kryptographischen Systemen (Level 2 = geeigneter Algorithmus + manipulationsgeschützte Hardware) -Gerätesicherheit Standard (Beispiel): CommonCriteria V3.1 (EAL 4) Bewertet die Qualität und Funktionalität eines IT-Systems, wobei verschiedene Prüftiefen definiert werden (EAL 4 = System wurde methodisch entwickelt, getestet und durchgesehen)

32 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Sicherheitsstandards (IT-seitig) II -Betriebssicherheit Standard (Beispiel): ISO 27001 Beschreibt ein Sicherheitsmanagementsystem und umfasst sowohl technische, als auch organisatorische Aspekte -Kommunikations-/Übertragungssicherheit Standard (Beispiel): SSL/TLS (rfc2818), WPA/WPA2 (IEEE 802.11i),... SSL/TLS beschreibt auf Transportebene Sicherheitsanforderungen und dient zur Absicherung der Datenüebrtragung, heute bei Internetverbindung "defacto"- Standard WPA/WPA2 beschreibt die Übertragungssicherheit in WLAN- Netzen

33 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh spezifische Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsstandards (IT-seitig) III Sicherheit von Web Applikation ÖNORM A 7700 ("Sicherheitstechnische Anforderungen an Webapplikationen") Regelt unter anderem -Architektur der Web-Applikation -Authentisierung und Sitzungsmanagement -Formulare und andere Benutzereingaben -Ausführung externer Programme -Datenbanken -System-/Fehlermeldungen -Kryptographie ÖNORM A 7700 ist Nachfolge der ONR 17700 Es kann auch ein staatlich anerkanntes Zertifikat erlangt werden derzeit sind drei Anwendungen nach ONR 17700 und zwei nach ÖNORM A 7700 zertifiziert (Stand FJ 2010)

34 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Sicherheit und Smart-Meter im Blickwinkel bestehender Regelungen Regelungen: -Richtlinie 2009/72/EG - gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt -Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz - ElWOG - StF: BGBl. I Nr. 143/1998 (inkl. Entwurf 2010) -Maß- und Eichgesetz - MEG - StF: BGBl. Nr. 152/1950 Sicherheitshinweise: -Sicherheit meist auf Versorgungssicherheit reduziert -sonstige Sicherheit abstrakt beschrieben: Art. 2 Z 28 2009/72/EG bzw. § 7 Z 35b ElWOG "Sicherheit sowohl die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und -bereitstellung als auch die Betriebssicherheit;" -2009/72/EG Art. 42 Ermächtigung für nationale Sicherheitsmaßnahmen

35 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Sicherheit und Smart-Meter im Blickwinkel bestehender Regelungen II Sicherheitshinweise: -ElWOG neu: Verordnungsermächtigung (§ 19, jedoch ohne Informationssicherheit) Smart-Meter: -ElWOG neu: SM als bidirektionales System definiert (§ 7 Z 33) -ElWOG neu: Verordnungsermächtigung der Regulierungsbehörde bei SM-Einsatz + Vorgaben zur Ausstatung (§ 83, jedoch keine Hinweise auf IT-Sicherheitsvorgaben) -ElWOG neu: Informationsverpflichtung bei SM-Einsatz über das Internet (§ 84, jedoch keine Sicherheitsvorgaben) Berichtspflicht & Messdaten: -ElWOG neu: Mindestverpflichtung in Ablese + Plausibilitätskontrolle bei Benutzerablesung (§ 57 Abs. 4, jedoch keine Sicherheitsmaßnahmen bei elektronischer Üebrtragung) -ElWOG neu: Bereitstellung von Angaben zur Datenqualität (§ 40 Z 17, jedoch keine Vorgaben zur Mindestqualität)

36 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Rahmen einer rechtliche Regelung -grundsätzliche Regelung des SM-Einsatzes im ElWOG -laufende Anpassung der technischen Sicherheitsanforderungen durch Verordnung (analog SigV oder GTelVO) -Verpflichtung zu bestimmten organisatorischen Maßnahmen (2 * 4-Augen-Prinzip bei zentralen Verarbeitungsbereichen) -Typisierung und Zulassung der Systeme durch Aufsichtsstelle (analog: Signaturerstellungseinheiten und Zertifizierungsdienstanbieter) Mögliche sonstige Problemstellungen -Vertragsprobleme bei Nutzung des Internetanschlusses des Strombeziehers für Übertragung der SM-Daten Derzeit existiert keine Gesamtkonzeption zur IT-Sicherheit bei Smart Meter Geregelt ist etwa die Mess- und die Störungssicherheit bei PLC

37 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Alternative zu Smartmeter? -Verwendung "einfacher"/"halb"intelligenter elektronischer Zähler -Beispiel: Zähler modular konzipiert, Basis ist der "EDL21"-Zähler gemäß Spezifikation EnWG § 21b (D) reduzierte Funktionalität: -beschränkte Aufzeichnungsmöglichkeiten (im Stundentakt), Summierungsmöglichkeiten (1 Tag, 1 Woche, 30 Tage, 1 Jahr) -vereinfachte Tarifmodelle (nur zwei möglich) -keine Zeitsynchronisation -keine Anbindung an Datenleitungen jedoch: -HMI-Interface für PIN-Eingabe, Sperren usw ("optischer" Taster) -maschinelles Auslesen der Daten möglich (Infrarot-Schnittstelle) -Integrität wird durch Signaturverfahren gesichert (asymetrisch, ECC192Bit) -2 getrennte Schnittstellen (für Betreiber und für Kunden)

38 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Umsetzung Sicherheitsanforderungen Konsequenzen mangelhafter SM-Sicherheit -Verwaltungsstrafe: nach DSG §52 Abs. 2 Verwaltungsübertretung mit Strafe bis 10.000 Euro -Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen bzw. Dienstnehmer könnten für Folgeschäden haften, auch Gehilfenhaftung -UWG-Verfahren: Mitbewerber könnten fehlende Sicherheitsmaßnahmen als Versuch eines unlauteren Wettbewerbsvorteils einklagen -immaterieller Schadenersatz: bei prangerartigen oder bloßstellenden Folgen §33 DSG, §1328a ABGB, Medienrecht -Strafrecht: bei vorsätzlichen Handlungen (es genügt Schaden wird bewusst in Kauf genommen), z.B. §51 DSG, §§ 302/310 StGB, §§ 119/a StGB -Imageschaden: Vertrauensverlust von Kunden und Öffentlichkeit

39 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

40 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh http://www.cert.org/ http://www.antiphishing.org/ http://www.netcraft.com http://www.bsi.bund.de/ http://www.cert.dfn.de/ allgemeine Onlineinformation

41 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Sonstige Seiten

42 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Sicherheitsanforderungen Portalverbund -durch vier Komponenten definiert - Authentifizierung - Identifizierung - IT-Grundschutz/Sicherheitskonzept - Personelle Maßnahmen (Schulung/Verpflichtung) -Art der Authentifizierung des Anwenders geheimes Wissen (Passwort), Besitz, Biometrie -Art der Identifizierung des Anwenders Identifizierung mit Ausweis, ZMR-Abfrage des Anwenders,... -IT-Grundschutz/Sicherheitskonzept Schutz der IT-Infrastruktur, Aufstellung Geräte -Personelle Maßnahmen Grundschulung + Spezialschulung, Verpflichtung Portalverbund bei eGovernment

43 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Grundzüge Sicherheitskonzept Portalverbund -Rollenkonzept -strukturierte Anwenderverwaltung im Stammportal -zusätzliche Benutzerverwaltung in der Anwendung -limitierter Zugang mittels Client-Zertifikate (TLS-Verbindung) -Nutzung mittels Sicherheitsklassen -technische Umsetzung liegt in der Veranwortung des jeweiligen Auftraggebers! -nicht geregelt: Verwendung technischer Komponenten Portalverbund bei eGovernment

44 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Kryptographische Sicherheit NIST FIPS 140-2

45 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Gerätesicherheit CommonCriteria V3.1 EAL 4 -

46 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Betriebssicherheit ISO 27001 -

47 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Lösungsansätze Übertragungssicherheit TLS/SSL, WPA -.........

48 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Umsetzung Sicherheitsanforderungen Zertifizierungen ISO 27001 weltweit (Stand 4/2010) Stark wachsende Länder

49 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh SPAM-Problem - Ausmaß Quelle: Symantec Internet-Sicherheit

50 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh 2002/58/EG (Kommunikations-Datenschutz-RL, EG20, Art. 4) -grundsätzliche Anforderung ähnlich der allg. DS-Richtlinie: angemessen, Stand der Technik, wirtschaftlich vertretbar zusätzlich: -Ausdehnung (auf gesamte Kommunikation) -Informationspflicht des Nutzers/Teilnehmers über besondere Sicherheitsrisken und deren Vermeidung -Information hat kostenfrei zu erfolgen (abgesehen von Empfangskosten) Stand der Technik -im Zusammenhang mit Internet sind SSL128 (TSL) und VPN "Stand der Technik" -Hochgradige Standardisierung im Internet erleichtert sowohl Angriffe und als auch Behebung der Lücken EU-Kommunikations-Datenschutzrichtlinie

51 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Datenschutz und Sicherheit Themenkreis Privatsphäre & Internet -Grundsätzlich gelten dieselben DSG-Bestimmungen (+ TKG-Regeln) Spezifische Internetprobleme Auftraggeberproblem, Zweckbindung -Wer verwendet welche Daten zu welchen Zweck? -Umfang der zulässig verwendeten Daten Identifikationsproblem (Authentisierung) -die Gegenseite kennen (Anbieter/Nutzer) -Identifikation von Benutzern (und Anbietern) Rechtsdurchsetzungsproblem -Datenfluss in Nicht-EU-Staaten

52 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Haftung bei Phishing-Attacken? Was ist Phishing? -Diebstahl der Benutzeridentität unter Vorspiegelung einer falschen Anbieteridentität Verantwortung des Benutzers -Prüf- und Sorgfaltspflichten bei der Benutzung einer Website oder der Bekanntgabe von persönlichen (identifizierenden) Merkmalen Verantwortung des Anbieters -Durchschaubare Präsentation seines Dienstangebots, insbesondere was URL-name, Seitendesign (keine Frames!), Mailversand, SSL- Zertifikat betrifft Abhilfe -Digitale Client-Zertifikate In der Regel wird keine Haftung, in Einzelfällen jedoch Mitverantwortung bestehen Datenschutzfragen Internettechniken

53 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Einsatz von Tracking-Techniken -Tracking: Instrumente um Benutzer(verhalten) zu identifizieren, zu verfolgen und zu analysieren -verschiedenste Namen/Techniken: Web-Bugs, Cookies, Web- Beacons, Hidden Identifiers, Spyware,... Typische Tracking-Informationen -Wie lang wurde welche Seite, in welcher Reihenfolge angesehen ("Surfverhalten")? -Welche Artikel wurden in welcher Kombination bestellt? Probleme -Umfang -Durchschaubarkeit (wird sich auch an Kenntnis des Zielpublikums orientieren müssen) -Zustimmung (ausdrückliche / konkludente Zustimmung) -unternehmensübergreifendes Tracking -Vermeidung der nachträglichen Benutzerzuordnung Datenschutzfragen Internettechniken

54 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Tracking II 2002/58/EG (TK-Datenschutzrichtlinie, EG24/25) -gem. EU-Richtlinie grundsätzlich zulässig -"klare und genaue Information über den Zweck" -Ablehnung muss möglich sein (Einstellbarkeit einmalig im Browser genügt) -in Verbindung mit Verpflichtung zu Sicherheitsmaßnahmen: defacto- Verbot der Speicherung vertraulicher Daten im Klartext nicht konfigurierbare Browser in Cybercafes können Richtlinie widersprechen! Datenschutzfragen Internettechniken

55 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Cookie-Verwendung Privacy-Gefährdungspotentiale -bei gemeinsamer Nutzung des Computers durch mehrere Personen könnten persönliche Informationen von Dritten verwendet werden -Ausspähen von Interessensprofilen -Einsatz von Cookie-Servern / Cookies in Werbebannern erlauben User- Traking 2002/58/EG (TK-Datenschutzrichtlinie) -dürfen nicht überrumpelnd eingesetzt werden -Bei Übergang auf Seiten mit Cookies ist das (browserunabhängig) anzuzeigen -Aus unserer Sicht ist die Verwendung von Cookies schon auf der "Homepage" unzulässig Datenschutzfragen Internettechniken

56 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh eMail im Blickwinkel der Privatsphäre -TKG-SPAM-Regelung §107, Abwehrrechte -Filtersoftware oft problematisch und schlecht zu konfigurieren -Blocking- ("Blacklist"-) Server können zu Haftungsproblemen führen -SPAM & Würmer als "siamesische Zwillinge" -Mail als unerwünschte Nachricht ist nicht immer SPAM Ausblick und Entwicklung von Mail -professionelle Filter-Dienstleister -Verstärkte Nutzung von Formularen -Einsatz sicherer (TLS-basierter) und zertifizierter Mailserver -Verstärkter Einsatz von Clientenzertifikaten -Verstärkte Nutzung von "einmal"-Mailadressen -datenbankbasierter Mailverkehr und P2P-Kommunikation Datenschutzfragen Internettechniken

57 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Intranet/Extranet Themen aus der betrieblichen Praxis -Hat die Betriebsführung Anspruch auf Bekanntgabe von Passwörtern? -Ist der Einsatz von Filtersoftware zustimmungspflichtig? -Dürfen Fotos der Mitarbeiter im Intranet / Internet veröffentlicht werden? -Dürfen Daten der Mitarbeiter zu persönlichen Ereignissen im Intranet veröffentlicht werden (Hochzeit, Geburtstag,...) -Muss bei Datenzugriffen von Außen (Vertriebsmitarbeiter,...) verschlüsselt werden? -Muss innerbetrieblich verschlüsselt werden (VPN-Pflicht)?

58 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Digitale Signatur Ziele Technik Signaturarten

59 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Problemstellung digitale Signatur Digitales Zertifikat ist ein Ausweis, der den Signator für ein bestimmtes Signaturverfahren als nutzungsberechtigt ausweist Signatur: technisches Verfahren zur Kennzeichnung von Dateien Zertifikat: Zuordnung eines bestimmten technischen verfahrens zu einem Inhaber Ziel(e) digitaler Signatur -Nicht Bestreitbarkeit eines Rechtsvorgangs -Vermeidung von Medienbrüchen -weitestgehend automatisierte Abwicklung (Bestellungen, Sachbearbeitung,...) -Nachweisbarkeit der Durchführung einer Transaktion / Zustellung / Hinterlegung

60 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Grundlagen SigG Signaturgesetz 2000 -jeder kann Signaturverfahren nach eigenem Ermessen einsetzen -Signaturdienste für Dritte sind registrierungs- bzw aufsichtspflichtig -Verschiedene Signaturformen -gewöhnliche Signatur -"fortgeschrittene" Signatur -Verwaltungssignatur -Amtssignatur -"sichere" (qualifizierte) Signatur -Gültigkeit der Signatur richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen oder privatrechtlicher Vereinbarung

61 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Arten der digitalen Signatur "gewöhnliche" Signatur -jede Form der elektronischen Kennzeichnung zum Verfasser eines Dokuments "fortgeschrittene" Signatur -bestimmte, sichere Hash- und Signaturverfahren zwingend vorgeschrieben -bestimmte Form der Identiätsbestimmung des Signators und Vergabeform des Zertifikats durch Aufsichtsbehörde vorgeschrieben -keine besonderen Hardwareverwendungen vorgesehen "qualifizierte" Signatur -wie "fortgeschrittene" Signatur, jedoch bestimmte Hardware zwingend vorgesehen EU-weit dürfte "fortgeschrittene" Signatur zum gemeinsamen Rechtsstand werden

62 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh "fortgeschrittene" Signatur Rechtsgrundlage fortgeschrittene Signatur -SigG §2 Z3 lit. a bis d definiert "fortgeschrittene" Signatur -RTR/TKK-Positionspapier vom 13.4.2004 Anerkennung durch EU-Richtlinie 2001/115/EG -Umsetzung durch BMF-Verordnung Dezember 2003 (BGBl. II Nr. 583/2003) Merkmale -ausschließliche Zuordnung zum Signator -Identifizierung des Signators möglich -alleinige Kontrolle durch Signator -keine nachträgliche Änderung der Signatur möglich einziger Unterschied zur "sicheren" Signatur: Verzicht auf bestimmte Hardware (Chipkarte)

63 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh digitale Signatur - Grenzen Grundsätzliche Unterschiede digitaler/natürlicher Signatur -keine unmittelbare Einsichtigkeit des Vorgangs (technische Vermittlung) -Ablaufdatum der Gültigkeit -Abhängigkeit von technicher Infrastruktur Dritter -Internet ist ein asynchrones Medium -keine Synchronität zwischen Ausweisleistung und Willenserklärung digitale Unterschriften werden niemals persönlichen Unterschriften gleichzusetzen sein

64 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh technischer Ablauf - Schritt I Asynchrones und asymetrisches Verfahren -Signiervorgang und Bestätigungsvorgang erfolgen mit unterschiedlichen Verfahren (Privat und Public Key) -dadurch können sie asynchron stattfinden Einsatzgebiete -Sicherung der Authentizität eines Dokuments -Änderungskontrolle (Änderungen werden erkannt, nicht notwendigerweise verhindert) Einsatz nicht notwendigerweise personenbezogen! Technik digitale Signatur

65 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Beispiel Technik digitale Signatur

66 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh technischer Ablauf - Schritt II Personenbindung Hashcode wird mit persönlichem Code ("privater Schlüssel") verknüpft -Methode: asymetrische Verschlüsselung -Typische Techniken: RSA (eingesetzt in Programmen wie PGP, S/MIME,...), DSA Technik digitale Signatur

67 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh technischer Ablauf - Schritt III Verifikation (Übermittlung / Prüfung) Originaltext und Anhang werden gemeinsam (oder auch getrennt) übermittelt -öffentliche Schlüssel zur Prüfung notwendig -öffentliche (sekundenaktuell) geführte Verzeichnisse notwendig -vertrauenswürdige Bestätigungsstellen notwendig -einheitlicher Zeitstandard notwendig Technik digitale Signatur

68 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Datenschutz bei Authentisierungsmechanismen (Stellungnahme WP 68 29.1.2003) Online-Authentifizierungssysteme - lokal (PC-orientiert) -dezentrale (Proxy-orientiert) -zentrale Authentisierungen (Microsoft) -vernetzte (Web-of-Trust) gegenwärtig werden fast nur zentrale Authentiserungsmodelle diskutiert Datenschutz und Authentisierung

69 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Datenschutz und Identifikation Identifikation von Benutzern - Vorfragen -Wann ist eine Identifikation zulässig? -Welche Identifikationsdaten dürfen verwendet werden? -Wie sind diese Daten einzuordnen? Identifikationsmechanismen im Internet -PIN / TAN - Verfahren -Digitale Signatur und Zertifikate Nachweis- und Willenserklärungsproblem Neue Herausforderungen an Begriff "personenbezogene Daten" ("Identität einer Person") -Problem der Alias-Identitäten -Problem des Identitätsdiebstahls (Phishing)

70 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Internet-Sicherheit Sicherheit & Internet Benutzersicht Problembereiche -Benutzung von Passwörtern -Benutzung von Suchmaschinen -Benutzung von Online-Formularen -Aufzeichnung des Surfverhalten Hilfsmaßnahmen -Verwendung von Proxy-Servern -Verwendung verschiedener Rollen (Alias-Identitäten) -Verwendung diverse Filter- und Scanersoftware -Nutzung von Black- und White-Lists -Lokale Sicherheitseinstellungen optimieren Zur Diskussion: Klage nach Erhalt eines Mails mit Wurm? Welche Vorkehrungen kann/muss ein Benutzer treffen?

71 ©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Datenschutzfragen Internet Verwendung von WHOIS-Informationen Beispiel WHOIS (Stellungnahme WP76 13.6.2003) -mangelhafte Definition des Zweckes -Zweck des Kontakts bei Fehlern auch mit anderen Mitteln erreichbar -auch veröffentlichte Daten genießen Datenschutz -zwangsweises Eintragen im WHOIS-Verzeichnis verstößt gegen Selbstbestimmungsrecht -Selbstkontrollmaßnahmen auf WHOIS-Basis problematisch (NOWAK-Aktion) -Direktmarketingaktionen jedenfalls unzulässig


Herunterladen ppt "©e-commerce monitoring gmbh 2010 e-commerce monitoring gmbh Smart Metering & IT-Sicherheit Bedrohungsszenarien und Lösungsansätze Hans G. Zeger, Michael."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen