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1 Landessektionstag 07. März 2006. 2 Als Servicereferentin möchte ich Ihnen einen Auszug der Serviceleistungen und Preisvorteilen der GÖD vorstellen:

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1 1 Landessektionstag 07. März 2006

2 2 Als Servicereferentin möchte ich Ihnen einen Auszug der Serviceleistungen und Preisvorteilen der GÖD vorstellen:

3 3 Ermäßigung - Erhältlich in der Volksgartenstraße 28 (Tel.0732/654266) in 4020 Linz. Gegen vorherige Einzahlung auf das GÖD Konto können die Gutscheine auch zugeschickt werden.

4 4 um 55,-- für 2 Personen für 2 Personen im Doppelzimmer in einem Holiday plus Partnerhotel nach Wahl in Österreich, Deutschland, Italien, Schweiz, Slowenien, Tschechien oder Ungarn. Sie buchen Ihren Hotelaufenthalt inklusive Frühstück und 1 Menü (=Halbpension) pro Person und Tag und bezahlen diese verbindlich gebuchte Konsumation selbst vor Ort im Hotel. Weitere Infos GÖD OÖ Volksgartenstraße 28 (Tel.0732/654266). Achtung - 3 Nächte ( 55,--) nur in Verbindung mit Halbpension.

5 5 Ermäßigung - auf den regulären Fahrpreis Die Fahrkarten können im Büro Volksgartenstraße 28 (Tel.0732/654266) abgeholt werden. Die Businesscard kann gegen vorherige Einzahlung auf das Konto der GÖD auch gemailt oder gefaxt werden.

6 6 LIFTKARTEN Saison 05/06 für die Skigebiete: - Wurzeralm, Höss Erwachsene: 26,50 - Hochficht: Erwachsene: 24,- statt 27,- Die Liftkarten können im Landessekretariat der GÖD, Volksgartenstr. 28, 4020 Linz abgeholt werden oder gegen vorherige Einzahlung auf unser GÖD Konto können die Karten auch zugeschickt werden.

7 7 Hotels WESTBAHN HOTEL 1150 Wien, Pelzgasse 1 Tel.: 01/982 14 80 Fax: 01/985 21 01 EZ: 68,- DZ: 110,- Preise für Feiertage und Silvester auf Anfrage e-mail: westbahn@via.at www.westbahn.hotels.or.atwestbahn@via.at www.westbahn.hotels.or.at Tourotel Mariahilf Mariahilfer Str. 156, 1150 Wien 4 Stern Hotel direkt auf der Mariahilferstr. 3 Minuten zu Fuß vom Westbahnhof, Stadtzentrum in 8 Minuten Tel.: 01/89 23 335, Fax: 01/89 23 335-495 Standard: 60,- pro Nacht Komfort: 70,- pro Nacht Feiertagszuschlag: 10,- pro Nacht Frühstücksbuffetaufpreis: 7,- pro Nacht e-mail: hotel.mariahilf@tourote.athotel.mariahilf@tourote.at

8 8 Hotels Austria Trend-Hotel Ananas 1050 Wien, Rechte Wienzeile 93-95 Tel.: 01/54 62-20 Fax: 07/54 54 242 EZ: 69,- DZ 110,- e-mail: marketing.ananas@austria-trend.atmarketing.ananas@austria-trend.at www.austria-trend.at Hotel & Palais Strudlhof 1090 Wien, Pasteurgasse 1 Tel.: 01/319 25 22 Fax: 01/319 25 22-10020 ÖGB Mitglieder erhalten 22% auf den aktuellen Listenpreis e-mail: seminarhotel@strudlhof.at www.strudlhof.atseminarhotel@strudlhof.at www.strudlhof.at

9 9 Ermäßigung bei Juwelieren Juwelier Horst Kaufmann Wienerstr. 488, Ebelsberg Tel.: 0732/307239 Gärtnerstr. 4, Linz Tel.: 0732/660246 Juwelier Franz Ecker Pfarrgasse 3, 4600 Wels Tel.: 07242/47062

10 10 Urlaubs- und Schulungsheime der GÖD Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst unterhält Urlaubs- und Schulungsheime. Die Sportalm Hintermoos in Maria Alm, das Ferienheim Kirchberg in Tirol und der Alpengasthof Mooralm in Obertauern stehen im Besonderen den Mitgliedern der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Verfügung.Hintermoos Kirchberg in Tirol Alpengasthof Mooralm Anmeldungen für diese Häuser werden für den Winterurlaub bereits ab 1. Juni und für den Sommerurlaub ab 1. Jänner entgegengenommen, wobei die Anmeldung selbst formlos, unter Angabe der zu versorgenden Kinder und des Nettofamilieneinkommens erfolgen kann.

11 11 Auch hier sei darauf hingewiesen, dass auf Grund der starken Nachfrage in der Hauptferienzeit und der begrenzt zur Verfügung stehenden Zimmerkontingente, bestimmte Anmeldekriterien (Einkommen, Kinderzahl, etc.) unumgänglich sind und es dadurch auch immer wieder zur Nichtberücksichtigung von Anmeldungen kommen kann. Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten werden in fast jeder Ausgabe Der Öffentliche Dienst attraktive Urlaubsarrangements angeboten. Anmeldungen richten Sie bitte schriftlich und formlos an den Heimverein der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Tel.: 01/534 54/274 und 275

12 12 Bildungsförderungsbeitrag 1. Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag Die GÖD will mit dem Bildungsförderungsbeitrag die berufliche Fortbildung der Mitarbeiter fördern. Aus diesem Grund besteht der Anspruch für den Bildungsförderungsbeitrag für alle abgeschlossenen Dienstprüfungen sowie Kurse und Ausbildungen, deren Inhalte unmittelbar der beruflichen Tätigkeit (im engeren Sinne) des Mitgliedes entsprechen. Kurse werden nur dann gefördert, wenn die Teilnahme auf Grund von Freiwilligkeit erfolgt. Kein Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag besteht daher für Kurse, die auf Grund eines Dienstauftrages besucht werden (z.B. Instruktionen, Einweisungen, interne Weiterbildungen, Dienstauftrag etc.).

13 13 Auch der Besuch von Freizeit- und Hobbykursen begründet keinen Anspruch auf Bildungsförderungsbeitrag. Da für Pensionisten das Kriterium der Berufstätigkeit nicht vorliegt, diese aber aus der Förderung nicht gänzlich ausgeschlossen werden sollen, können Kurse der Pensionisten unabhängig von deren Inhalt mit 29,10 pro Jahr gefördert werden. 2. Staffelung des BFB nach Dauer des Kurses: 29,10 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zu zwei Wochen, 43,60 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Wochen bis zu sechs Monaten, 58,10 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten bis ein Jahr, 72,70 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren und 145,00 für Kurse und Ausbildungen mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren.

14 14 3. Max. Bildungsförderungsbeitrag pro Jahr 72,70 (Deckelung): Werden innerhalb eines Jahres mehrer kurz dauernde Kurse oder Ausbildungen abgeschlossen, wird für dies die jeweilige Förderung, aber nur bis zu einem Gesamtbetrag von 72,70, ausbezahlt. Ist die Fördergrenze von 72,70 erreicht, können keine weiteren Anträge eingereicht werden. Wird innerhalb eines Jahres eine länger als zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen, erhöht sich der Deckelungsbetrag für dieses eine Jahr auf 145,-.

15 15 4. Dauer der Mitgliedschaft für die Anspruchsberechtigung Der Anspruch auf den Bildungsförderungsbeitrag besteht ab einjähriger Dauer der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Kursabschlusses oder Prüfung und Erfüllung der Beitragswahrheit. 5. Rückwirkende Antragstellung Anträge können nur in dem Jahr eingereicht werden, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde. Eine rückwirkende Antragsstellung ist nicht möglich.

16 16 6. BFB für StudentInnen der Pädagogischen Akademien und SchülerInnen von Krankenpflegeschulen Die Ausbildungsdauer dieser beiden Bereiche ist nicht gleichzusetzen mit dem Besuch von Kursen und Ausbildungen berufstätiger Mitglieder, dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die o.a. StudentInnen und SchülerInnen einen deutlich geringeren Mitgliedsbeitrag bezahlen. Der BFB für StudentInnen der Pädagogischen Akademien und SchülerInnen von Krankenpflegeschulen beträgt daher einheitlich 43,60 für den jeweiligen Abschluss.

17 17 Sozialunterstützung Trifft ein Mitglied unserer Gewerkschaft eine unverschuldete, außergewöhnliche Belastung, dann hilft die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖ durch Gewährung einer Geldaushilfe.

18 18 Vergaberichtlinien - 1-jährige Mitgliedschaft zur Gewerkschaft - Unterstützung wird nur dem Mitglied gewährt (nicht für Angehörige) - Anlassfall für Antragstellung darf höchstens 1 Jahr zurückliegen - Höchstbeitrag der jährlichen Unterstützung 200,- Voraussetzung für Unterstützung - Finanzielle Notlage - Schwere Krankheit, die mit hoher Eigenleistung verbunden ist - Geburt von Kindern - Heilbehelfe (Brille, Zahnsanierung u.a.)

19 19 Rechtsberatung der GÖD OÖ in privatrechtliche Angelegenheiten Jeden 1. 2. und 4. Montag im Monat von ab 16.00 Uhr Jeden 3. Montag im Monat von ab 17.00 Uhr Telefonische Anmeldung: 0732/65 42 66-18 – Koll. Weißböck Brigitte

20 20 Information Service Rechtsschutz Jedes Mitglied, welches mindestens sechs Monatsvollbeiträge nachweist, kann unentgeltlichen Rechtsschutz im Rahmen eines eigenen Rechtsschutzregulativs erhalten. Voraussetzung ist, dass keine andere Stelle (Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde. Der Rechtsschutz wird nur in Angelegenheiten gewährt, die mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen.

21 21 Die unentgeltliche Gewährung von Rechtsschutz erstreckt sich: a) auf die Rechtsberatung b) auf die Durchführung von Interventionen c) auf die Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden (Dienstrechtskommissionen, Leistungsfeststellung, Disziplinarverfahren) Folgende Verfahren kommen in Betracht Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern des Gewerkschaftsbundes wird Rechtsschutz grundsätzlich nicht gewährt. Vergleiche Rechtsschutz im Vergleich mit privaten RechtsschutzversicherungenRechtsschutz im Vergleich mit privaten Rechtsschutzversicherungen

22 22 Verfahren zur Inanspruchnahme eines Rechtsschutzes: Formblatt von Landessektion oder gewerkschaftlichem Betriebsausschuss befürwortet, bei der GÖD Linz einreichen, welche es der GÖD Wien zur Entscheidung = Genehmigung vorlegt. Das Rechtsschutzansuchen hat zu enthalten: Das Rechtsschutzformular, das vom Rechtsschutzwerber in zweifacher Ausfertigung auszufüllen ist. (Ein Formular bleibt beim antragstellenden Organ.) Darin hat der Rechtsschutzwerber die Übernahme eines Rechtsschutzregulativs schriftlich zu bestätigen. Weiters die für die Beurteilung des Sachverhalts notwendigen Unterlagen sowie eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung des Rechtsschutzwerbers.

23 23 Kosten des Rechtschutzes (Gerichtsgebühren, Barauslagen, evtl. Anwaltskosten) werden vom Gewerkschaftsbund übernommen. Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes oder anderer nicht gewerkschaftlicher Organe muss ein ausdrücklicher Beschluss des geschäftsführenden Organs der zuständigen Gewerkschaft (Vorstand, Präsidium) vorliegen. Rechtsschutz kann durch das Rechtsbüro abgelehnt werden, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als aussichtslos erscheint.

24 24 Rechtsberatung der GÖD OÖ in privatrechtlichen Angelegenheiten NEU: Jeden 1. Montag im Monat ab 16.00 Uhr Jeden 2. Montag im Monat ab 16.00 Uhr Jeden 3. Montag im Monat ab 17.00 Uhr Jeden 4. Montag im Monat ab 16.00 Uhr 4020 Linz, Volksgartenstraße 28 Telefonische Anmeldung: 0732/654266 DW 18 Kollegin Weißböck Brigitte

25 25 Rechtsberatung des ÖGB in privatrechtlichen Angelegenheiten Den Mitgliedern steht kostenlos die Rechtsberatung des ÖGB in allen privatrechtlichen Fragen zur Verfügung. Die Beratung erfolgt durch Rechtsanwälte, ist aber per Telefon nicht möglich. 1010 Wien, Wipplingerstraße 35/VII schriftlich oder Dienstag und Donnerstag von 16.30 bis 18.30 Uhr persönlich - Mitgliedsnachweis mitbringen.

26 26 Zum Abschluss möchte ich allen, die mich unterstützt haben, ganz herzlich danken. Ich hoffe, dass viele Kolleginnen und Kollegen die Serviceangebote der GÖD nutzen werden. Mit gewerkschaftlichen Grüßen Mag. Michaela Baretschneider-Reiter


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