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Open Source – closed shop ?

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Präsentation zum Thema: "Open Source – closed shop ?"—  Präsentation transkript:

1 Open Source – closed shop ?
Hallo ! Kommerzielle Software und Open-Source-Software Ein kompakter Überblick aus Wissenschaft und Praxis dbb forum Berlin 8. November 2004 Prof. Dr. Dirk Heckmann Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht Universität Passau

2 Ausgangssituation Prof. Dr. Dirk Heckmann Bietergleichheit
im Wettbewerb Vergabefremde Zwecke als ausdrückliche Ausnahme § 97 IV GWB Wettbewerbsgrundsatz § 97 I GWB Diskriminierungsverbot § 97 II GWB Keine Beschränkung auf bestimmte Erzeugnisse Verfahren Ursprungsorte Bezugsquellen § 8 Nr. 3 III VOL/A Rechtfertigung durch die „Art der zu ver- gebenden Leistung“? Neutralitätsgebot in der Ausschreibung Keine Bevorzugung oder Ausschluss bestimmter Unternehmen oder Erzeugnisse § 8 Nr. 3 IV VOL/A 2/7 Prof. Dr. Dirk Heckmann

3 Keine Produktlieferung sondern Dienstleistung
Gegenargument 1: Keine Produktlieferung sondern Dienstleistung Software Implemen- tierung Customizing Support Dienstleistung Produkt einheitlicher Bedarf einheitliches Erfüllungsgeschäft Umgehung neutraler Leistungsbeschreibung 3/7 Prof. Dr. Dirk Heckmann

4 L U Gegenargument 2: Open Source als neutrales Vergabekriterium
Ausstieg aus Softwareherstellungsmarkt B E tc. C A D D1 D3 D2 OPEN SOURCE Modell unentgeltl. Lizenzen Offenlegung des Quellcodes Verzicht auf Lizenzentgelte Markt- reife Softwarevertrieb Softwareentwicklung IT-Vergabe L ieferant U nternehmen PROPRIETÄR Modell entgeltl. Lizenzen 4/7 Prof. Dr. Dirk Heckmann

5 ? Gegenargument 3: IT-Sicherheit fordert Open Source Software
IT – Vergabe Leistungsbeschreibung der Software Funktionen Zweck / Einsatz Merkmale insbes. Sicherheitsanforderungen (Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Unversehrtheit etc.) Schnittstellen ? Quellcode ? Mängelbehebung ? Vergabekriterien Wertung nicht-diskriminierend abstrakt- neutral beschreiben IT-Sicherheit durch Open Source ? 5/7 Prof. Dr. Dirk Heckmann

6 Open Source – Entscheidung im Vorfeld notwendig
Gegenargument 4: Open Source – Entscheidung im Vorfeld notwendig Ausschreibung Zuschlag (politische) Vorentscheidung vergaberechtliche Bindungen vergaberechtsfreier Raum Leistungsbeschreibung Wertung der Angebote Bedarfsermittlung zugunsten Open Source 6/7 Prof. Dr. Dirk Heckmann

7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Univ.-Prof. Dr. jur. Dirk Heckmann Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht Innstraße 40 94032 Passau Tel.: 0851 / Fax: 0851 / Mail: Internet: Tschüss 7/7 Prof. Dr. Dirk Heckmann


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