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Herzlich willkommen! Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf Palliative Care im Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i)

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen! Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf Palliative Care im Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i)"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen! Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf Palliative Care im Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i)

2 Referenten: Dr. Marlies Näf-Hofmann, Rechtsanwältin und a. Kantonsrätin, Arbon TG Andreas Näf, lic phil. I/Europ. Master für Angewandte Ethik der Universität Zürich, Arbon TG Hearing: Palliative Care inkl. Seelsorge im Kt. Thurgau Montag, 7. Januar 2013, 17:00 bis 19:00 im Centrum 66, Hirschengraben 66, 8001 Zürich

3 Marlies Näf-Hofmann 1992: Wahl in den Grossen Rat des Kantons Thurgau
Vorher: Als aktives Mitglied von "Ja zum Leben Schweiz" bereits an vorderster Front für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tode tätig.

4 Aktivitäten im Grossen Rat bis ca. 2000
Motion betr. Wahrung der Gewissensfreiheit von Medizinalfachpersonen an den Thurgauischen Kantonsspitälern 1997: Nichterheblicherklärung Interpellation betr. allfällige Regelungen zur Sterbehilfe in den Einrichtungen der Spital Thurgau AG. Verbindliche Weisung der Spital Thurgau AG seit 2000: Zutrittsverbot für Sterbehilfsorganisationen

5 Einsatz gegen Bestrebungen zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe
Mitglied der bundesrätlichen Arbeitsgruppe ‚Sterbehilfe‘  Bericht an das EJPD vom März 1999 Minderheitsantrag auf Ablehnung der Lockerung des Fremdtötungsverbots mit 7 zu 6 Stimmen gutgeheissen

6 Sterbehilfediskussionen in den 90er Jahren
Ängste vieler Menschen vor einem qualvollen Sterbeprozess Alternative zu aktiver Sterbehilfe und organisierter Suizid-Beihilfe? Bedeutung der Palliativemedizin und -pflege

7 Vorstösse betr. Palliative Care im kant. Parlament
Interpellation vom 3. März 1999 betr. Anwendung und Ausbau der palliativen (schmerzlindernden) Medizin und Pflege bei Schwerstkranken und Sterbenden an den kantonalen Spitälern und Kliniken im Kanton TG Erster Schritt Antwort Regierungsrat vom : Keine Notwendigkeit, Palliativmedizin an den Thurgauer Spitälern zusätzlich auszubauen

8 Motion betr. Rechtsanspruch auf Palliative Care
Motion vom betr. Rechtsanspruch von unheilbar Kranken und Sterbenden auf palliative Medizin, Pflege und Begleitung Zweiter Schritt Antwort des Regierungsrats vom : Kein Regelungsbedarf; Erheblicherklärung durch Grossen Rat am

9 Entwurf des Regierungsrats zu einem neuen § 33i
Randtitel: Palliative Care „Unheilbar Kranke und sterbende Menschen sind angemessen zu betreuen.“ Beschluss der vorberatenden Kommission: 6 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen für den Text mit Anrecht auf umfassende Palliative Care

10 Verhandlungen im Grossen Rat
Grosse Diskussionen pro und contra Rechtsanspruch auf umfassende Palliative Care im Gesetz Schlussabstimmung im Grossen Rat am : Mit 79 zu 14 Stimmen Gesetzestext ohne Rechtsanspruch angenommen

11 § 33i Gesundheitsgesetz (in Kraft gesetzt am 1.1.2006)
"Unheilbar kranke und sterbende Menschen sollen mittels medizinischer und pflegerischer Palliativmassnahmen angemessen behandelt und betreut werden. Ihnen soll eine würdevolle Sterbebegleitung zukommen und ein würdevolles Abschiednehmen ermöglicht werden."

12 Wie weiter? Schwierige Zeit nach der Niederlage
Zwei Treffen mit mich unterstützenden Organisationen und Personen  ergebnislos Abwarten

13 Erfreuliche Reaktionen in der Zeit vom Mai 2005 bis Februar 2008
St.Galler Tagblatt vom : "Näf-Hofmann will nicht aufgeben" Verlautbarungen der SBK-Sektionen SG / TG / AR insbes. die in den Sektionsnachrichten Ausgabe 1 - Sommer 2005 erhobene Kritik am neuen Gesetz St.Galler Tagblatt vom : "Palliative-Pflege: Grüne Fraktion fordert Korrektur" Zahlreiche Aufmunterungszeichen aus der Bevölkerung

14 St.Galler Tagblatt vom

15 SBK Sektionsnachrichten Ausgabe 1 - Sommer 2005

16 St.Galler Tagblatt vom

17 Lancierung einer Volksinitiative
Die Thurgauische Volksinitiative 'Ja zu mehr Lebensqualität - Ja zur Palliative Care" Dritter Schritt Medienkonferenz am 29. Februar 2008 in Weinfelden Grosses Echo

18 Volksinitiative, Flyer

19 Unterschriftensammlung und Übergabe
Am Übergabe von ca. 5'400 Unterschriften an die Staatskanzlei mit Medienkonferenz in Frauenfeld Vierter Schritt

20 Übergabe

21 Beratungen über die Volksinitiative im Grossen Rat
Ruhiger und konsensorientierter Verlauf Am Annahme der Initiative durch den Grossen Rat mit nur einer Gegenstimme und Erhebung des neuen § 33i zum Gesetz Fünfter Schritt

22 § 33i Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (in Kraft seit 1.4.2011)
Randtitel Palliative Care 1 Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben Anrecht auf angemessene Behandlung und Betreuung mittels medizinischer pflegerischer und begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine kurative Behandlung als aussichtslos erscheint. 2 Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird eine würdevolle Sterbebegleitung und ein würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen Person ermöglicht.

23 Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau'
Ernennung der Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' durch Regierungsrat Bernhard Koch am 20. Juli 2009 Mitglieder: Leistungserbringer, Gemeinden, Kanton Hochkarätige Fachpersonen inkl. Andreas Näf für den Bereich Ethik / Seelsorge

24 Sitzung der Arbeitsgruppe vom 2.9.2010
Andreas Näf bringt das Seelsorgekonzept der beiden Landeskirchen in das 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' ein. Er bedankt sich im Namen des Initiativkomitees mit den Worten: (Andreas Näf verliest sein Kurzvotum)

25 Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau vom 1.11.2010
Recht auf Seelsorge im ‚Seelsorgekonzept‘ ‚Seelsorgekonzept‘ der beiden Landeskirchen = integrierender Bestandteil des kantonalen Konzepts. Seelsorger der beiden Landeskirchen im Kernteam Palliative Care der Palliativstation Müsterlingen Sechster Schritt ZIEL ERREICHT!

26 Stellungnahmen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern zur praktischen Umsetzung von Palliative Care

27 Domherr Theo Scherrer Die Stellungnahme von Domherr Theo Scherrer, Vizepräsident des Kath. Kirchenrats, ehem. Pfarrer in Weinfelden und Märstetten, Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Seelsorgekonzept‘ wird von Andreas Näf verlesen.

28 Pfarrerin Barbara Huster
Zusammenfassung des Telefongesprächs vom 7. Dezember 2012 mit der katholischen Seelsorgerin Barbara Huster am Kantonsspital Münsterlingen, verlesen von Andreas Näf

29 Interview mit Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes (Fragen gestellt von Dr
Interview mit Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes (Fragen gestellt von Dr. Marlies Näf-Hofmann) Karin Kaspers-Elekes betreut zusammen mit ihrem Ehemann Tibor Elekes seit ca. 4 Jahren die evangelische Kirchgemeinde Horn / TG. Seit dem ist sie Beauftragte der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau für Palliative Care. Unverkennbar ist ihr Palliative Care ein Herzensanliegen. Video Interview -> InterviewNaefKaspers_2913_0102A.mpg Video Erg.Buch -> ErgaenzungBuchSeelsorge_2013_0102A.mpg

30 Trauerarbeit gehört zur Palliative Care
Eine Reminiszenz aus dem Café für Trauernde in Amriswil (organisiert von der evangelischen Kirchgemeinde Amriswil-Sommeri). Gesprächspartner: Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes Martha Zryd, Ausbildnerin Pfarrer Lukas Weinhold, Kirchenrat der evangelischen Landeskirche Thurgau

31 Quelle - Café für Trauernde
Video CafeTrauernde -> CafeTrauernde_2013_0102A.mpg

32 Institutionalisierung von Palliative Care = Aufgabe einer humanen Gesellschaft
Palliative Care ist Zukunft – nicht aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe! Zwei Zitate aus der Präambel der schweiz. Bundesverfassung: „… und dass sich die Stärke des Volkes misst am Wohle der Schwachen…“ „Die Schwachen und Kranken zu schützen, ist die Würde der Gesunden" (Klaus Dörner)

33 Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit!


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