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Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….

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Präsentation zum Thema: "Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung…."—  Präsentation transkript:

1 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
Wer ist unser „junger VN“? Welche Problemlösungen bietet der Markt? Welche Risikospezifikationen birgt der „junge VN“? Wie versorgt Swiss Life die „jungen VN“? Die (leider) nicht genutzten Chancen der jungen VN Zunächst geht es – marketingtechnisch gesprochen – um die Zielgruppe. Wie zeichnet sie sich aus? Wie läßt sich deren Bedarf beschreiben? Danach befasse ich mich mit Bedarfslösungen am Markt; Nicht unternehmensspezifisch sondern modellbezogen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob es für diese Zielgruppe spezielle Risikoprofile gibt? Und zu fast bester letzt selbstverständlich, wie widmet sich Swiss Life dieser Zielgruppe und warum macht sie es evtl. anders als die Mitwettbewerber?

2 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
1. Wer ist unser „junger VN? Eine heterogene Zielgruppe mit unterschiedlichem „beruflichem“ Status mit unterschiedlicher, spezifischer Bedarfssituation mit besonderem Interesse für VU mit besonderem Interesse für Makler Zielgruppenbenennung „junge Leute“ ist fast so unpräzise wie die Zielgruppendefinition „Alle“. Es ist – wenn man sie von der Nachfrageseite her etwas weiter fasst – eine sehr heterogene Kundengruppe. Jeder von uns hat dabei – je nach seinem persönlichen Betätigungsfeld und seiner Klientel – andere Kundengruppen im Blickfeld. „berufliche“ Status ist fast schon eine sarkastische Formulierung. Denn welchen „beruflichen“ Status hat ein Kind bei Vertragsabschluß? Ähnliches gilt für Schüler und – zumindestens bei Studienbeginn – auch für Studenten. Bei der veränderten Bedarfssituation erzähle ich nicht sehr viel neues. Und gleich wohl – der Focus richtet sich ja speziell auf „junge“ VN – sind die Rahmendaten für diese jungen Kunden speziell zu analysieren. Es muß schon mindestens einen Grund haben, warum sich die Wettbewerber durch besondere Maßnahmen und Produktgestaltungen um diese Kunden bemühen. Und auch für Vermittler, insbesondere Makler, gibt es gute Gründe, dieser Zielgruppe trotz des z.T. noch nicht ausgeprägten Vorsorgebudgets ihr Augenmerk zu schenken.

3 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
1. Wer ist unser „junger VN? – Beruflicher Status - Kinder (ab welchem Alter?) Schüler Auszubildende/Studenten Berufs“einsteiger“ (bis Alter 30) Junge beruflich Etablierte (bis Alter 35) Schon bei Geburt? Erst mit z.B. 3 Jahren? Ab Schuleintritt? Was kann hier das leistungsauslösende Schadensereignis sein? Gleiches gilt für Schüler. Schulunfähigkeit? Allgemeine Schulunfähigkeit? Oder auch Sonderschulunfähigkeit? Azubi: mit welcher beruflichen Einstufung Vertrag annehmen und welcher berufliche Status zählt beim Leistungsantrag? Entsprechendes gilt für Studenten. Ganz allgemein: ist der Beruf überhaupt ein geeignetes Kriterium? Kommt es nicht vielmehr auf das konkrete Tätigkeitsprofil an? Für was sind Berufsbezeichnung nütze? In Bezug auf die Risikoprüfung!!? Der Beruf kann bestenfalls taugen für eine prognose, was sein könnte, wenn der Beruf dauerhaft ausgeübt wird und wenn sich die beruflichen Anforderungen nicht verändern. Berufs“einsteiger“: sie verfügen über einen beruflichen Status, der sich jedoch nicht noch sehr gefestigt hat. Beruflicher Wechsel ist hier noch häufiger anzutreffen. Nicht nur wegen der wirtschaftlichen Situation, sondern auch wegen der persönlichen Orientierung. Vielfach merken sie jetzt erst, wie wichtig die BU-Absicherung wäre. Die jungen etablierten Kunden sind schon einige Zeit im Beruf, verfügen über eine stabiliere finanzielle Verfügungsmasse und hier wird die Risikogefährdung schon bewußter wahrgenommen. Aufstockungen sind notwendig, ggf. aber wegen Gesundheitssituation nicht mehr möglich. Deshalb die Bedeutung der Nachversicherungsoptionen.

4 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
1. Wer ist unser „junger VN? – Bedarfssituation - Soziale Grundsicherung: Nur noch Erwerbsminderungsabsicherung in GRV; keine qualitative Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr keine Berücksichtigung eines Berufsstatus, einer Lebensstellung Grundsicherung besteht nur für Arbeitnehmer, nicht für Studenten/Schüler Wartezeit in GRV 5 Jahre (abgesehen von bestimmten Wartezeit- Fiktionen, z.B. bei Berufsunfällen)

5 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
1. Wer ist unser „junger VN? – Bedarfssituation speziell - Kinder/Schüler  Schädigung eher dauerhaft;  noch kein erzieltes Einkommen  Grundsicherung für Pflege/Lebensunterhalt Azubi/Studenten  soziale Lebensstellung erst in Entwicklung  berufliche Umorientierung leichter möglich  Einkommensausfallüberbrückung, Ausbildungs sicherung Berufs“einsteiger“  angestrebtes Berufsziel erreicht; neue „Etablierte“ soziale Lebensstellung gefestigt  Lebensstandardsicherung Obwohl hier die AN zwangsgemitgliedet werden, sieht man, wie wenige Rentenansprüche nach kurzer Mitgliedschaft entstehen. Diese Zahlen sagen natürlich nichts darüber aus, wie viele Schadensfälle entstanden sind, die jedoch wegen der Wartezeit nicht zum Anspruch führten.

6 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Vorsorgelösungen bietet der Markt? Allgemein Erwerbsunfähigkeitsrente Erwerbsminderungskonzept Berufsunfähigkeitsvorsorge

7 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Allgemein - Eintrittsalter-/Versicherungsdauerbegrenzung Berufsgruppeneinordnung entsprechend „beruflichem“ Status Nachversicherungsoptionen (Lebensbegleitung) Selbstständige Versorgung oder Zusatzdeckung Teilweise erst ab 14 oder 15 Jahren (bezüglich BU) je nach dem auch ggfs. Nur EU-Deckung (siehe Urteil). Berufsgruppenzuordnung bei Vertragsschluß teilweise entsprechend dem tatsächlichen beruflichen Status, teilweise auch in günstigere Berufsgruppen Nachversicherungsoptionen bieten heute nahezu alle Wettbewerber. Inwieweit sie durch Begrenzungen umsetzbar sind oder nahezu nur optisch existieren, müsste man im Einzelfall genauer analysieren. allerdings besteht sowohl für den Vermittler, als auch für die VU ein deutliches Haftungsrisiko, wenn die Optionen im Bedarfszeitpunkt nicht angesprochen werden. Insbesondere beim Vermittler, der die persönlichen Umstände des VN ja besser kennt (oder kennen müsste). Die Philosophien gehen auseinander, wenn es um die Frage des selbständigen oder des Zusatzversicherungsproduktes geht.

8 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Erwerbsminderungsrente - Politisch motivierte private Erwerbsminderungsvorsorge Zugang für „alle“ Deutlich niedrigerer Beitrag als bei BU(Z) Ausgleich für erwartete Minderungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente Versorgungsgrad: ca. 26 %, bereinigt um private Mehrfachverträge liegt der Versorgungsgrad darunter. Allensbachstudie 23,7 %; Verträge mit nur „b“ sind herausgerechnet. Erwartete Senkung: von 46 % auf 31 % in 2050

9 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Erwerbsminderungsrente - Denkbare Branchenlösung (Diskussionsstand) Leistung nur bei voller Erwerbsminderung Stark reduzierte Risikoprüfung (Prämienzuschlag, Ablehnungen möglich) Wartezeit (2-5Jahre):  keine Leistung während dieser Zeit, auch nicht bei Unfällen Obergrenzen: Beitrag max. 15 % d. Bruttoeinkommens und max. Ca. 800 € Rente Auftrag aus gewerkschaftlicher Seite und aus Politik Z.B. Tarifvertrag für ChemieBU Einbau in derzeitigen Riester ungeeignet; eher Rürup Separate steuerliche Förderung durch einen einkommen-unabhängigen Zulagenbetrag Auf jeden Fall zu vermeiden: Arbeitsmarktrisiko in gesetzlicher Rentenversicherung und somit auch privater Er-werbsminderungsvorsorge Leistungen evtl. überhaupt nicht versteuern (a‘la Pflegerente)

10 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Berufsunfähigkeitsrente - Zuordnung in günstige Gruppe unabhängig vom Berufsstatus nimmt zu Einjährig kalkulierte Beiträge; evtl. nur für bestimmte kurze Zeit mit Option, danach ohne Gesundheitsprüfung in Normaltarif zu wechseln Kurze Versicherungsdauer mit Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung Optionen: Nachversicherung (ereignisbezogen, pauschal) Produktspezifisch (Verweisbarkeit, Beitragsanpassung § 163 VV) usw.) Vor allem bei Berufs“gesettelten“, aber auch bei Studenten Kurze VD: Beitragssprung nach Ende der kurzen VD  Beitragssprung kürzt Budget; „gefühlte“ Fehlberatung  Konkurreneinbruch Optionen: teilweise kostenpflichtig Dialog z.B. Beitragsanpassungsverzicht nach § 163  25 % Zuschlag

11 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Berufsunfähigkeitsrente - für x Jahre jährlich für ein Jahr kalkulierte Beiträge und damit steigend ab x + 1 Jahr konstante Beiträge b) von Anfang an konstante Beiträge 1 000 gewünschte Versorgung Der empirische Beweis, ob sich Vertragsbewegungen ergeben, wenn die niedrigeren, jährlich steigenden Beiträge den Schnittpunkt mit den durchgängig kalkulierten Beiträgen erreichen, ist noch nicht führbar. Die Gefahr besteht jedoch. Gefahr von Lockvogel-Modellen Der Wechsel hängt vom Gesundheitszustand und dem zwischenzeitlich ausgeübten Beruf ab, ob ein Vertragswechsel mit einem günstigeren Beitrag möglich ist. Folge: „Schlechte“ Risiken bleiben im Bestand, günstige Risiken wechseln den Anbieter. Konkurrenzeinbruch für VU und für Makler. negativ akzeleratorische Wirkung: Bei unveränderter Deckung steigt der finanzielle Aufwand. Es steht somit weniger für die Deckung eines steigenden Bedarfs zur Verfügung. Bei durchgängig einjährigen Beiträge kommt es evtl. zu einer „Beitragsfreistellung“ und damit zu einer sinkenden Deckung. a) b)

12 Diskontinuierliche Berufsbiographien
Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung…. 3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? Diskontinuierliche Berufsbiographien Eingeschlagener Berufsweg hält selten bis zum Rentenalter Bei Akademikern überwiegend nicht risikorelevant Entgeltliche Beschäftigungsperioden wechseln mit Ausbildungszeiten Studium nach der Lehre Zweiter Bildungsweg Entwicklung der Risikosituation i.d.R. positiv Anforderungen an qualitative, stabile Arbeitsverhältnisse steigen; Markt für „ungelernte“ Tätigkeiten nimmt zu Die Risikoprüfung beurteilt den Gesundheitszustand bei Vertragsabschluß und die möglichen künftigen Risiken unter der Annahme, der bei Vertragsabschluß ausgeübte Beruf wird beibehalten. Die Einordnung in eine andere Berufsgruppe bei einem bestehenden Vertrag ist einseitig realisierbar und geht immer nur in Richtung niedrigerer Beitrag. Bei späteren vornehmbaren Berufsgruppenzuordnungen ließen sich die zwischenzeitlich berufsbedingten vorhandenen Leistungseinschränkungen berücksichtigen. Nach einer Analyse des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und berufsforschung) wechselt 1/5 der Azubi den erlernten Beruf. Effekt ist vielfach mehr unterwertige Beschäftigung (je nach Entfernung des erlernten Berufs vom tatsächlich ausgeübten).

13 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung
3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? Demographischer Wandel: Prognose 2038 Arbeitskräftemangel? Diese Graphik gehört ja heute in jeden Vortrag, genauso wie irgendwelchen Anglizismen Bislang spielte die demographische Entwicklung aber fast ausschließlich bei der Altersversorgung eine Rolle. Die Finanzierung des Alterssicherungssystems wird problematischer. Ein neuer Aspekt ergibt sich jedoch auch bezüglich der Entwicklung des Arbeitsmarktes und so gesehen auch für die Klientel „junge VN“. Der abnehmende untere Sockel (bis 65/67) bedeutet auch abnehmendes Potential für BUZ; umso mehr kommt es darauf an, junge Leute für den Bestand zu akquirieren und !!! Im Bestand zu halten (für Folgegeschäft) Übrigens: der Horizont 2038 ist keine Prognose mehr. Die Daten sind heute so gesetzt auf grund der „Reproduktionsquote“; der Schaden ist praktisch schon eingetreten; auch durch Migration kaum lösbar (Fachkräfte…)

14 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? Demographischer Wandel Zunehmende Lebensarbeitszeit: längere Versicherungs- und Leistungsdauern notwendig? Siehe aber VVG-BU-Definition: mehr als altersbedingter Kräfteverfall BU-Versicherungsschutz für längere VD/LD bezahlbar? Arbeitskräftemangel Kompensation der sinkenden Erwerbstätigenquote durch technischen Fortschritt möglich? oder zunehmende Belastung der verbleibenden Arbeitskräfte zwischen 20 und 45 ?  höhere Schadenquoten für VU? Die sinkende Arbeitsbevölkerung treibt heute schon manchem Personalchef Sorgenfalten auf die Stirn. Die Politik nährt Überlegungen, ob nicht nur wegen der Finanzierbarkeit der GRV, die Lebensarbeitszeit verlängert werden muß. Auf 67 Jahre? Fast schon eine Lachnummer. 70 und 75 Jahre werden andiskutiert. das würde logischer Weise auch eine längere Versicherungsdauer, mindestens aber Leistungsdauer bedeuten. Wenn der Bedarf danach tatsächlich steigt, ist er überhaupt in der BU(Z) kalkulierbar? Und wenn ja, ist er für den Versicherten finanzierbar? wie steigt die Schadenshäufigkeit in den höchsten Berufsjahren? Ist dort – nach heutigen Maßstäben – nicht jeder aufgrund des altersentsprechenden Kräfteverfalls bu? Weniger Arbeitskräfte kann aber auch für die Aktiven eine höhere Belastung bedeuten. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit/der Sinn von Vertragsanpassungsoptionen

15 2006 2008 3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ?
Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung…. 3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? - statistisch gesehen - 2006 Gesamtbestand 2008 Deutlich erkennbar, die Zunahme bei Unfällen und bei Nerven,Psyche Bewegungsapparat, Krebs, Herz/Kreislauf abnehmende Tendenz

16 2007 Gesamtbestand 3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ?
Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung…. 3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? 2007 Gesamtbestand 2007: jährige

17 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? 2007 20-29 30-39 Deutliche Unterschiede bei den Altersgruppen Für die 15-19jährigen waren in 2007 keine Schäden zu verzeichnen. Bei den Jüngeren fällt die Unfallursache besonders ins Auge Berufsbedingt spielen die Unfälle kaum eine Rolle, sondern eher das Freizeitverhalten und das Verhalten bei der Teilnahme am Strassenverkehr Die Älteren werden dagegen zunehmend durch Psyche, Nerven BU Ins Auge stechen auch die höheren Schäden durch Krebs bei den jüngeren Der Anteil von 30 % mag zwar riesig klingen, dahinter steckt an „Stückzahlen“ allerding nur eine Zahl von 28 Fällen bei 139 Schadensfällen insgesamt für die jährigen.

18 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? Risikoeinschätzung Wenige Frühschäden Berufliche Entwicklung eher in risikogünstige Tätigkeiten Versichertenbestand Langfristige Kundenbindung Beitrags-/Provisionssteigerung durch Folgegeschäft Auch für Bestand eine günstige Zielgruppe Bessere Selektion durch breitere Durchdringung meist noch gesunde Kunden beruflicher Verschleiß noch nicht eingetreten Berufsrisiken nicht so entscheidend Teilweise enden Verträge auch schon vorzeitig Anforderung an Risikoprüfung Höhe der versicherbaren Rente (Höchstgrenze) (Wirtschaftliche) Risikoprüfung besonders wichtig bei Nachversicherung Berufliche Einschätzung bei Vertragsschluss und im Leistungsfall Junge VN: Lebensgeist für Bestand und Geldbeutel

19 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
4. Swiss Life Strategie – leitende Prinzipien - Finanzierbarkeit für Kunden Beitrags“sicherheit“ für Kunden Leistungs“sicherheit“ für Kunden Lebensbegleitung Günstige Beiträge Stabile Beiträge Anerkennungsquote sehr gut Beitragssicherheit: Durch VVG-Reform können sich dadurch neue Effekte ergeben;die neuen Regelungen zur Anfechtung/Rücktritt bei Fahrlässigkeit etc. – insbesondere bei jüngeren Vertragsdauern (3-5J.) könnten zu einem anderen Bild führen Einige VU haben ja deswegen auch die Beiträge angepasst Andererseits ist für den Bestand der Zug schon abgefahren Nachversicherungsoptionen Ereignisbezogen Auch bei Karrieresprung Eingrenzung des subjektiven Risikos; aber keine Aushöhlung Umstieg auf reine Risikodeckung bei Finanzierungs- schwierigkeiten Deswegen auch Präferenz für Zusatzversicherung statt selbstständiger Vorsorge Kein Papiertiger

20 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
4. Swiss Life Strategie – Leistungs“sicherheit“ für Kunden Anerkennungsquote in % Die Anerkennungsquote ist sehr hoch. Im Markt geht man davon aus, dass eine Anerkennungsquote von durchaus noch als angemessen gilt. Die leicht abnehmende Tendenz ist nicht auf eine kritischere Prüfung und Anerkennung zurückzuführen. Die Analysen und Vermutungen gehen dahin, dass die Arbeitsmarktverhältnisse eine Rolle spielen und bei schlechter Arbeitsmarktlage oder Konjunkturlage die BU(Z) als Rettungsanker verstanden wird. Außerdem werden die Ablehnungen auch durch das Mißverständnis der Kunden beeinflusst, Karenzzeit 0 bedeute einen sofortigen Leistungsanspruch. Das die gesundheitliche Beeinträchtigung mindestens 6 Monate bestehen muß, wird häufig übersehen. Prozessquoten ebenfalls relativ gut. Vorallem wenn auf BU begrenzt. Laufend gute Ratings. Auch für solche Kriterien. Jahr

21 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
5. Die Leiden der jungen VN: (noch) nicht genutzte Chancen Der junge VN: Absicherungsbereitschaft der VN schlecht ausgeprägt Spezielle Sicherungslösungen am Markt begrenzt vorhanden Je später der Vertragsabschluß, desto eher Probleme bei Gesundheitsprüfung Sein Bedarf: möglichst geringe und stabile Beiträge während gesamter Versicherungsdauer bei hochwertigem Risikoschutz Anpassbarkeit an veränderten Bedarf ohne zu starke Einschränkungen bei Risikoprüfung Zusammenfassung

22 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
5. Die Leiden der jungen VN: (noch) nicht genutzte Chancen Marktgesetze: (Kunden-)Knappheit erhöht den (Akquise-)preis Was man selbst versäumt, besorgt die Konkurrenz Zusammenfassung Haftungsvermeidung Vermeidung unterlassener Beratung Vermeidung fehlerhafter Beratung Tatsächlicher Art Vom Kunden „gefühlter“ fehlerhafter Beratung

23 Anhang Vermeidung unterlassener Beratung
Zusammenfassung Haftungsvermeidung Vermeidung unterlassener Beratung Vermeidung fehlerhafter Beratung Tatsächlicher Art Vom Kunden „gefühlter“ fehlerhafter Beratung

24 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Berufsunfähigkeitsrente - Andererseits: Insbesondere für handwerkliche Berufe Höchstversicherungsdauern (z.B. 40 Jahre) Schlußalterbegrenzungen (60, 65)

25 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
2. Welche Problemlösungen bietet der Markt? – Erwerbsunfähigkeit - Entscheidend beruflicher Status bei Vertragsabschluß Kinder/Schüler  nur EU? Auch für Azubi/Studenten? Beitragsgünstig Kein Verweisungsproblem Evtl. Umstiegsmöglichkeit auf BU-Vorsorge ohne Gesundheitsprüfung innerhalb bestimmter Zeit EU Bezogen auf Schüler evtl. noch vertretbar, bei Azubis und Studenten schon nicht mehr. Auch wenn sich der berufliche Horizont bzw. der berufliche Status noch nicht gefestigt hat und je nach zurückgelegter Ausbildungsdauer auch noch in einem unausgereiftem Entwicklungsstadium befinden kann, kann eine EU-Absicherung allenfalls eine Notlösung sein. Ist bei „Jungen VN)“ z.B. ein Beitragszuschlag von 60 % angemessen, wenn sich die beruflichen Anforderungen selbst und auch die Verbleibensquote in einem Beruf laufend ändert?

26 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
3. Junge VN eine günstige Berufsgruppe ? Statistische Bestätigung? BU-Ursachen Anforderung an Risikoprüfung Höhe der versicherbaren Rente (Höchstgrenze) (Wirtschaftliche) Risikoprüfung besonders wichtig bei Nachversicherung Berufliche Einschätzung bei Vertragsschluss und im Leistungsfall Liegt heute zwischen 1000 und 1500 € wird Dynamik zugelassen oder nicht? Wirtschaftliche Risikoprüfung hat sich teilweise verschärft: einige VU verlangen generell – unabhängig von der versicherten Rente – eine wiriPrü andere verlangen diese erst ab einer bestimmten erreichten und beantragten GesamtBUR Meist wird heute nach Einkommen gefragt. wie wird die GRV-Versorgung angerechnet (Dialog gar nicht) dies gilt auch bei den noch nicht so viel verdienenden jungen VN welches Berufsbild wird bei Vertragsabschluß zugrunde gelegt? Und welches im Leistungsfall? Im Leistungsfall – bei Prüfung, ob BU vorliegt – ist das Ausbildungsziel nicht maßgebend. Bei der Verweisungsprüfung spielt es je nach Ausbildungsstand eine Rolle Das Ausbildungsziel oder der erreichte Ausbildungsstand? Je nach VD gibt es schneller „Korrektur“möglichkeiten; wenn z.B. nach 10 Jahren eine neue Risikoprüfung stattfindet

27 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
4. Swiss Life Strategie – Lebensbegleitung - Haftungsvermeidung Vermeidung unterlassener Beratung Vermeidung fehlerhafter Beratung Tatsächlicher Art Vom Kunden „gefühlter“ fehlerhafter Beratung Die Lebensbegleitung durch die BU-Vorsorge bedeutet einerseits Haftungsvermeidung: Das VVG gibt ja dem Vermittler und auch den VU Beratungspflichten auf. Auf den BU-Bedarf muß hingewiesen werden. Der Hinweis auf Nachversicherungsoptionen – auch während der Vertragslaufzeit – vermeidet unterlassene oder fehlerhafte Beratung. Wobei auch die Kunden subjektiv sich bisweilen falsch oder nicht beraten fühlen, weil sie z.B. Unterschiede zwischen EU- und BU-Deckung nicht kennen. Durch die Nachversicherungsoption entsteht quasi eine Prov isionserhöhung (wie bei Riester) Und auch für die Altersvorsorge ergibt sich Folgegeschäft und verhindert Konkurrenzeinbruch

28 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
4. Swiss Life Strategie – Lebensbegleitung - Nachversicherungsoptionen Ereignisbezogen Auch bei Karrieresprung Eingrenzung des subjektiven Risikos; aber keine Aushöhlung Umstieg auf reine Risikodeckung bei Finanzierungs- schwierigkeiten Überwiegend räumt der Markt ereignisbezogene Nachversicherungsoptionen ein. Ein VU ist mir bekannt, bei dem auch ohne spezielles Ereignis alle 5 Jahre eine Erhöhung beantragt werden kann (allerdings gilt wirtschaftliche Risikoprüfung immer). Eingrenzungen bezüglich des Risikos allgemein, insbesondere aber des subjektiven Risikos gehen in Richtung Höchstalter für Optionsausübung (z.B. 40 oder 45) Höchst erreichbare Rente insgesamt (z.B € Gesamtrente) Anrechnung von Dynamiken Auch bei Zahlungsschwierigkeiten werden heute Lösungen angeboten. Z.B. Umstieg auf eine SBU ohne Risikoprüfung bei unverändertem BU-Schutz

29 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
4. Swiss Life Strategie – Finanzierbarkeit für junge VN - Einordnung in günstige Berufsgruppe Beitragsersparnis (EA 15): rd. 40 % Berufsgruppeneinordnung bei Vertragsabschluß gilt während gesamter Vertragsdauer Versicherungsdauer auf Schlußalter 67 möglich Qualitative Berufsunfähigkeitsvorsorge mit Verzicht auf abstrakte Verweisung Endalter 60 jeweils Beim Wechsel eines 45 jährigen von BG 3 in BG 2 ergibt sich sogar eine Beitragsersparnis um 45 % Obwohl die „Vorschäden“ ja nicht rückgängig gemacht werden können. Schüler: nur EMI Azubi BG 2 Studenten BG 1 (bis auf Kunst/Sport/Musik)  BG 2 Bei einem 17-jährigen Maler/lackierer SA 60 beträgt die Beitragsersparnis über die gesamte Laufzeit ohne Zinseffekt rd € Berufswechseleffekt ist nicht berücksichtigt; d.h. evtl. wechselt dieser VN sowieso in eine günstigere Tätigkeit Versorgungen mit abstrakter Verweisung bieten viele Unternehmen an, um geringere Beiträge zu erzeugen. Das Risiko der Fehlberatung ist dann riesengroß.

30 Die Leiden des jungen VN: Die Berufsunfähigkeitsversicherung….
4. Swiss Life Strategie – Beitrags“sicherheit“ Verzicht auf Beitragsanpassung nach § 163 VVG Obergrenze ist der unveränderbare Bruttobeitrag Stabile Überschussbeteiligung dadurch auch weitgehend stabile Nettobeiträge Keine Erwerbsunfähigkeitsvorsorge, bestenfalls als Notlösung Verzicht auf Beitragsanpassungsmöglichkeit sichert dem Kunden einen maximal zu zahlenden Beitrag. Überschuss ist Puffer für veränderte Schadenhäufigkeit. Stabile Überschüsse bringen auch einen stabilen Zahlbeitrag Andere Alternative: Niedriger Bruttobeitrag und geringere Überschüsse.  Im Rahmen des VVG können Beiträge angehoben werden  oder Leistungs“sicherheit“ sinkt Bei SBU Überschüsse volatiler; relativ kleiner Bestand, weil eigener Abrechnungsverband


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