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Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken Dagmar Hartge Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Im Land Brandenburg.

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Präsentation zum Thema: "Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken Dagmar Hartge Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Im Land Brandenburg."—  Präsentation transkript:

1 Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken Dagmar Hartge Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Im Land Brandenburg LDA Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203/356-30; Fax: 033203/356-49 E-Mail: poststelle@LDA.Brandenburg.de WWW: http://www.lda.brandenburg.de

2 Dagmar Hartge Mitglieder in sozialen Netzwerken (in Prozent der Internetnutzer) Facebook51 Stayfriends27 VZ-Netzwerke23 Wer kennt wen19 Xing 9 Google+ 6 Twitter 6 Lokalisten 5 My Space 5 (Forsa-Umfrage im Auftrag von BITCOM e. V. November 2011) LDA Brandenburg2

3 Dagmar HartgeLDA Brandenburg3 Starkes Vertrauen der Bürger in den Umgang mit ihren persönlichen Daten Krankenkassen77% Banken75% Ärzte/Krankenhäuser74% Versicherungen60% Staat und Behörden59% Internet-Provider48 % Soziale Netzwerke14% (Forsa-Umfrage im Auftrag von BITCOM e. V. Dezember 2011)

4 Dagmar Hartge Zuständigkeiten für den Datenschutz in sozialen Netzwerken 1. Nutzerdatenverarbeitung in Deutschland Landesdatenschutzbeauftragte des Standorts 2. Nutzerdatenverarbeitung im EU-Raum Datenschutzbeauftragte des EU-Mitgliedslandes 3. Nutzerdatenverarbeitung außerhalb der EU Keine tatsächliche Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeit für deutsche oder europäische Behörden LDA Brandenburg4

5 Dagmar Hartge Europäische Vorgaben für den Datenschutz RICHTLINIE 2009/136/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und - diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz LDA Brandenburg5

6 Dagmar Hartge Änderungen der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation) Artikel 5 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen,…, seine Einwilligung gegeben hat. LDA Brandenburg6

7 Dagmar Hartge Europäische Vorgaben für den Datenschutz Konsequenz der Regelungen der Europäischen Richtlinie Es ist unzulässig ohne Einwilligung oder unbemerkt vom Nutzer Cookies zu setzen oder sonstige Informationen des Nutzers ohne Wissen des Nutzers zu speichern. Dies gilt auch für Informationen, die über sog. Social Plugins gewonnen oder gespeichert werden. LDA Brandenburg7

8 Dagmar Hartge Europäische Vorgaben für den Datenschutz Eine Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Richtlinie in nationales Recht ist nicht erfolgt. Ist die Richtlinie jetzt in Deutschland unmittelbar anwendbar und Handlungsgrundlage für die Aufsichtsbehörden? LDA Brandenburg8

9 Dagmar Hartge Datenschutzrechtliche Probleme Like Button Durch die Betätigung des Buttons werden die Nutzerdaten an Facebook übermittelt. Unklar ist, ob diese Übermittlung bereits beim Besuch einer Webseite mit Like Button erfolgt. LDA Brandenburg9

10 Dagmar Hartge Der - Button Ausführen von Programmen (JavaScript) Sammeln von Informationen (z. B. IP-Adresse) Markieren der Nutzer (Cookie) Auswertung des Surfverhaltens (sehr wahrscheinlich) LDA Brandenburg10

11 Dagmar Hartge Cookies Ausführen von Programmen (JavaScript) Sammeln von Informationen (z. B. IP-Adresse) Markieren der Nutzer (Cookie) Auswertung des Surfverhaltens (sehr wahrscheinlich) LDA Brandenburg11 Der Websitebetreiber speichert Informationen auf dem Rechner des Users z.B. über eine eindeutige Identifikationsnummer (ID) = datr-Cookie (persistent) Voraussetzung: initialer Aufruf der Webschnittstelle facebook.com Lebensdauer von datr = 2 Jahre Speicherung in Facebook-Datenbank Facebook registriert den Besuch einer Website mit Like Button durch einen markierten User (ohne diesen Button betätigen zu müssen!) Nutzer hat keine Info über den Umfang und Inhalt der gesammelten Daten Profilbildung !

12 Dagmar Hartge Funktionsweise von Social Plugins (Facebook) Inlineframes (iFrame) Website in Website Facebook stellt Programmcode zur Verfügung Websitebetreiber reichert den Code mit eigenen Metadaten (z.B. URL) an und integriert ihn auf den eigene Seiten Bei Aufruf der Website wird eine Kommunikation zw. Facebook und User initiiert (nicht über Server des Websitebetreibers) LDA Brandenburg12 www.xyz.de www.facebook.com

13 Dagmar Hartge Datenschutzrechtliche Probleme Datenschutzfreundlichere Lösung zum Like Button = sog. Zweiklicklösung Ziel: Das Laden einer Website erfolgt ohne die Übertragung von Daten an den Netzwerkbetreiber (hier Facebook). Vor der Aktivierung wird eine Kurzinfo zur Datenübermittlung eingeblendet LDA Brandenburg13

14 Dagmar Hartge Facebooks Fanpages LDA Brandenburg14 Jedes Facebookmitglied kann Fanpages aller Art und für jedermann erstellen. Die Nichtbeachtung der Impressumspflicht erleichtert unautorisierte Fanpages.

15 Dagmar Hartge Facebooks Fanpages LDA Brandenburg15 äußerer Rahmen wird von Facebook gestellt, Fanpagebetreiber liefert die eigentlichen Inhalte damit Haftung des Betreibers als Contentprovider Daten der Besucher von Fanpages werden von Facebook erfasst und verarbeitet Auf Rechnern der Nutzer werden ungefragt Cookies gespeichert, um den Fanpagebesuch zu registrieren

16 Dagmar Hartge Facebooks Fanpages LDA Brandenburg16 Es besteht der begründete Verdacht, dass Facebook mit Hilfe der Cookies Trackingprofile der Nutzer erstellt Datenschutzrechtlich verantwortlich ist neben Facebook auch der Fanpagebetreiber, da er die Nutzer uninformiert der Datenerfassung und Datenspeicherung durch Facebook aussetzt.

17 Dagmar Hartge Weitere Datenschutzrechtliche Probleme Keine Identitätsüberprüfung bei Anmeldung Offenlegung privater Daten bei bloßer Kenntnis der E-Mailadresse Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte Geschichtskennung Erschwertes Löschen des eigenen Nutzerkontos Unbekannte Speicherfristen von Nutzerdaten LDA Brandenburg17

18 Dagmar Hartge staatl. Aufsicht vs. Eigenverantwortung Niemand wird gezwungen sich in sozialen Netzwerken anzumelden. Jeder kann die vorhanden Möglichkeiten zum Schutz seiner Privatsphäre in den Netzwerken nutzen. Dazu müssen Schutzmechanismen und Risiken jedoch transparent sein. LDA Brandenburg18

19 Dagmar Hartge Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. LDA Brandenburg19


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