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Die Standard-Fachkommision informiert

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Präsentation zum Thema: "Die Standard-Fachkommision informiert"—  Präsentation transkript:

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2 Die Standard-Fachkommision informiert
KV-Schulung vom Die Standard-Fachkommision informiert ( und )

3 1. Ergänzungen zur Bewertung von Häsinnen mit Jungen
In Übereinstimmung mit der Zuchtvorschrift/Zuchtempfehlung für die spalterbigen Rassen (Standard 2004, Seite 9) erhalten die Hinweise zur Bewertung von Häsinnen mit Jungtieren (Seite 13) folgende Fassung: Häsinnen mit Jungtieren werden nach ihrem Gesamteindruck bewertet und ohne Hilfspunkte nach den obigen Wertnoten beurteilt.

4 1. Ergänzungen zur Bewertung von Häsinnen mit Jungen
Gemeldet werden können: A) Häsin mit mindestens drei Jungen bei Zwergwiddern, Zwergschecken, Hermelin, Farbenzwergen, Zwerg-Satin, Zwerg-Rexen, Zwergfuchskaninchen, den Zeichnungsrassen der Klassen 2 und 6 sowie den Mantelschecken und spalterbigen Rassen (Marderkaninchen, Siamesen) der Klassen 3, 5 und 6; B) Häsin mit mindestens vier Jungen bei allen anderen Rassen. Die Wertnote ist unabhängig von der Anzahl der ausgestellten Jungen, sofern die vorstehende Mindestanforderung erfüllt ist.

5 1. Ergänzungen zur Bewertung von Häsinnen mit Jungen
Sichtbar schwere Fehler bereits bei einem Jungtier mindern die Wertnote. Bei den spalterbigen Rassen bleiben die nicht standardgemäß gefärbten oder gezeichneten Jungtiere (z. B. homozygote Dunkelmarder, Dunkelsiamesen oder schwach gezeichnete bzw. Dunkelschecken) unberücksichtigt, sofern die oben vorgeschriebene Mindestanzahl standardgemäßer Jungtiere erreicht ist. Sofern das Muttertier homozygot ist (z. B. Russenfarbige, Dunkelmarder oder Dunkelschecken), erfolgt die Bewertung nach dem Gesamteindruck in den Positionen 1 bis 3.

6 2. Hinweis zu Ummeldungen bei Zuchtgruppenwettbewerben
Auf Anfrage wird der Passus zur Nachmeldung eines Elterntieres (Standard 2004, Seite 16, drittletzter Absatz) zwecks Klarstellung wie folgt ergänzt: „Wird bei einer ZG 2 im Rahmen der Ummeldung der Einsatz eines Elterntieres notwendig, so steht es an der Stelle des Tieres, das es ersetzt. Die ZG ist als ZG 1 zu bewerten, sofern die drei Nachkommen aus einem Wurf sind.“

7 3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
Wie bereits dem bericht über die Neuzüchtungen bei der 23. BS-RS 2011 in Rheinsberg zu entnehmen war, wurden anlässlich dieser Zusammenkunft wichtige Entscheidungen nach Abschluss der Zulassungssperrfrist getroffen. a) Streichung von Neuzüchtungen: Die Holländer, japanerfarbig blau-gelb-weiß und die Fbzw, gescheckt thüringerfarbig-weiß, mit Mantelzeichnung wurden entsprechend AAB §4 aus der Genehmigungsliste gestrichen, da in der 5-jährigen Erprobungsphase sowohl in der Qualitätsentwicklung als auch hinsichtlich der Verbreitung keine Fortschritte festzustellen waren und die Ausstellungsaktivität auf den BS minimalen Anforderungen nicht genügte. Die bisher erteilten Züchtungsgenehmigungen erlöschen mit sofortiger Wirkung

8 3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
b) Anerkennung als Rasse bzw. Farbenschlag zum : Die Mecklenburger Schecken, wildfarben-, dunkelgrau- und eisengrau-weiß, sowie die Großen Marderkaninchen, blau, als zweiter Farbenschlag der GrM und die Zwergfuchskaninchen, gelb, als weiterer Farbenschlag der farbigen ZwFu werden aufgrund der bei den BS nachgewiesenen positiven qualitativen und quantitativen Entwicklung zum Ende des nächsten vollständigen Zuchtjahres anerkannt. Bei den GrM und ZwFu dient die Anerkennung gleichzeitig der Sicherung einer breiteren Zuchtbasis für den Rassetyp.

9 3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
b) Anerkennung als Rasse bzw. Farbenschlag zum : Die Fbzw, gescheckt schwarz-weiß und blau-weiß, mit Mantelzeichnung werden ebenfalls anerkannt, weil Qualitäts- und Breitenentwicklung die Bedingungen zur Aufnahme in den Standard erfüllt haben. Die Nachzuchttiere dieser Farbenschläge werden bis zum mit „N“ tätowiert, aber ab dem in er Allg. Abteilung mit Punkten bewertet.

10 3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
b) Anerkennung als Rasse bzw. Farbenschlag zum : Auch die Hasenkaninchen, lohfarbig schwarz, sollen zum genannten Datum anerkannt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass zur 30. BS 2011 in Erfurt bei einem deutlich höherem Anteil der ausgestellten Tiere der Nachweis erbracht wird, dass die Brustlohe normalen Anforderungen an die Rumpfzeichnung genügt. Die Vorschriften zur Kennzeichnung und Bewertung sind dann entsprechend anzuwenden.

11 3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
c) Belassung im Anerkennungsverfahren: Für die übrigen bisherigen Neuzüchtungen wurde eine letzte Bewährungsfrist von drei Jahren bis zur 31. BS- Kaninchenschau 2013 in Karlsruhe beschlossen. Wenn in diesem Zeitraum die Anerkennungsbedingungen nicht erfüllt werden, erfolgt die Streichung aus der Genehmigungsliste.

12 3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
d) Zulassung neuer Neuzüchtungen: als weitere Neuzüchtungen werden mit sofortiger Wirkung die Kleinschecken, wildfarben-weiß, und die Löwenköpfchen, rhönfarbig, zugelassen, da alle Zulassungsbedingungen erfüllt wurden. Die Landesverbände können sofort Züchtunsgenehmigungen erteilen.

13 4. Klarstellung zu Zuchtgemeinschaften
Eine Zuchtgemeinschaft ist als Einheit zu behandeln; sie ist, soweit es z. B. die Kennzeichnung von Rassekaninchen oder Neuzüchtungen betrifft, in allen Belangen dem Einzelzüchter gleichgestellt.

14 5. Bewertungsbestimmungen für Weiße Neuseeländer
Die Fachkommission weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass im Sinne der Zuchtlenkung und unter konsequenter Anwendung des derzeitigen Standardtextes (Standard 2004, Seite 108) bei der Bewertung darauf zu achten ist, dass „etwas lange Vorderläufe“, die eine hohe Stellung bewirken, sowie „ keine angemessene Bodenfreiheit“ als leichte Fehler zu bewerten sind, da weder das eine, noch das andere rassetypisch ist.

15 6. Bewertung der Farbbegrannung bei den Schwarzgrannen
Im Sinne der Zuchtlenkung werden die leichten Fehler der Position 5 bei dieser Rasse folgendermaßen ergänzt: „ ungleichmäßige, schwach ausgeprägte oder etwas dunkle Farbbegrannung“. In einigen Zuchten ist zu beobachten, dass die nach „Reinweiß“ tendierenden Rassevertreter aufgrund abweichender Fellhaarstruktur kaum noch eine Farbbegrannung erkennen lassen.

16 7. Zulassung von Neuzüchtungen
Da die Zulassungsbedingungen erfüllt sind, werden folgende neue Neuzüchtungen als zur Anerkennungsreife zu entwickelnde Rasse bzw. Farbenschläge zugelassen: Blaue Holicer Farbenzwerge, havannafarbig-weiß (mit Mantelzeichnung) Thüringer-Rexe Zwerg-Rexe, japanerfarbig Genter Bartkaninchen

17 7. Zulassung von Neuzüchtungen
Die entsprechenden Züchtungsgenehmigungen können durch die Landesverbände erteilt werden; die Kennzeichnungsgenehmigungen gelten rückwirkend für das laufende Zuchtjahr. Rassen, die noch nicht im Standard 2004 verzeichnet sind, erhalten die Rassebezeichnung des in Erarbeitung befindlichen Europastandards. Die Beschreibungen des EE-Standards werden, soweit möglich und mit der Systematik des ZDRK-Standards vereinbar, textidentisch übernommen.

18 8. Anerkennungsverfahren bei den Satin-Rhön
Bei den Satin-Rhön handelt es sich um eine Neuzüchtung mit einer der längsten Laufzeiten. Vor diesen Hintergrund wurde folgender Beschluss gefasst: Wenn die Satin-Rhön auf der 30. BS-Kaninchenschau 2011 in Erfurt – wie bereits zur 23. BS-Rammlerschau 2011 in Rheinberg – eine positive Ausstellungsaktivität und Qualitätsentwicklung nachweisen und zugleich die Bedingungen hinsichtlich der Breitenentwicklung erfüllt haben (Zuchttierbestandserfassung 2010: 10 Zuchten, 5 LV, 400 Nachzuchttiere), werden sie in das Anerkennungsverfahren zwecks Anerkennung zum aufgenommen.

19 9. Streichung anerkannter Rassen
Unter Anwendung der AAB § 4 sollen in jüngerer Zeit anerkannte Rassen bzw. Farbenschläge, die aufgrund nicht erfolgter weiterer Verbreitung stark gefährdet sind, in einer Bewährungszeit von 5 Jahren auf den Prüfstand gestellt und bei fehlender Weiterentwicklung gestrichen werden.

20 9. Vergabe der Meisterschaften bei der 30. BS-Kaninchenschau
Aufgrund der aktuellen Beschlusslage für die 30. BS-Kaninchenschau am 10./11. Dezember 2011 in Erfurt wird dort folgende Regelung zur Anwendung kommen: „Die Auszeichnung ‚ Deutscher Meister‘ wird vergeben, wenn mindestens 3 ZG von 3 Ausstellern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlags vorgestellt werden. Die Auszeichnung ‚Deutscher Vizemeister‘ wird vergeben, wenn mindestens 5 ZG von 5 Ausstellern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlages vorgestellt werden. Die ausgezeichneten ZG müssen mindestens 376 Bewertungspunkte erhalten.

21 9. Vergabe der Meisterschaften bei der 30. BS-Kaninchenschau
Die Auszeichnung ‚ Deutscher Jugend-Meister‘ wird vergeben, wenn mindestens 2 ZG von 2 Jungzüchtern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlags vorgestellt werden. Die Auszeichnung ‚Deutscher Vizemeister‘ wird vergeben, wenn mindestens 4 ZG von 4 Jungzüchtern innerhalb einer Rasse bzw. eines Farbenschlages vorgestellt werden. Die ausgezeichneten ZG müssen mindestens 376 Bewertungspunkte erhalten.

22 9. Vergabe der Meisterschaften bei der 30. BS-Kaninchenschau
Rassen bzw. Farbenschläge mit geringerer Beschickung können zusammengelegt werden, wobei die Zugehörigkeit zur gleichen Zuchtgruppenklasse Voraussetzung ist.“. Dieser einstimmige Beschluss der Kommission und des Erweiterten Präsidiums bedeutet eine Besserstellung des Ausstellers in Bezug auf diese Auszeichnungen, zumal die Mindestanforderungen an das Zuchtgruppenergebnis nicht erhöht wurde.

23 10. Einlegeblätter Die Ersatz- und Ergänzungsblätter zum Standard 2004 stehen zur Verfügung und können über die Drucksachenverteilerstellen der LV zum Preise von 1,00 Euro erworben werden.

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26 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit


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