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Unterweisung im Sinne § 14 ASchG Verwendung eines Arbeitsmittels

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Präsentation zum Thema: "Unterweisung im Sinne § 14 ASchG Verwendung eines Arbeitsmittels"—  Präsentation transkript:

1 Unterweisung im Sinne § 14 ASchG Verwendung eines Arbeitsmittels
AM-VO § 5 Unterweisung im Sinne § 14 ASchG Verwendung eines Arbeitsmittels Gefahr für Sicherheit und Gesundheit Dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist Aufgabe der Vorgesetzten. Richtlinien für die Unterweisung stehen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), die Arbeitsstättenverordnung (AstV), die Arbeitsmittelverordnung (AmVo) sowie die PSA-Verordnung betreffend Schutzausrüstung und das Veranstaltungsgesetz. angemessene Unterweisung der AN

2 Verhalten am Arbeitsplatz
im Sinne § 15 ASchG Die Anweisungen des Dienstgebers sind zu beachten Das ausgefasste Werkzeug ist sorgsam zu behandeln Während der gesamten Arbeitszeit herrscht Alkoholverbot (auch in den Pausen) Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot Die Arbeitszeit ist pünktlich einzuhalten Nichtbeachtung der Unterweisung ist ohne Verwarnung ein Strafbestand gemäß §130 AschG. Verwaltungsstrafen von €150,-- bis €7.000,-- Mutwillig beschädigtes Werkzeug ist zu ersetzen. Arbeitsbeginn ist pünktlich bei Schichtbeginn fertig umgezogen und Einsatzbereit am jeweiligen Einsatzort.

3 Präventivdienste Arbeitsmedizinerin Dr. Elisabeth Szedenik DW 2420
Mo 12:00 – 14:30 Uhr Mi 9:00 – 12:00 Uhr Do 11:30 – 14:30 Uhr Fr 12:00 – 14:30 Uhr Sicherheitsfachkraft Ing. Markus Pruckner DW 2068 Das Team der Präventivdienste steht für Wünsche und Anregungen (auch im persönlichen Gespräch) jederzeit gerne zur Verfügung NAMENSVERZEICHNIS MIT TELEFONNUMMERN Erste Hilfe Betriebsfeuerwehr 2415 oder Portier 2410 Brandschutz Betriebsfeuerwehr 2415 oder Portier 2410 Tech.Leitung Technischer Leiter Ing.Kozak 2352 Tech. Leiter Stellvertreter Ing.Seifert 2356 Sekretariat Fr.Humbal 2351 Bühneninspektor Hr.Klettner 2951 Administration Hr.Krammer 2353/2366 Bühnenmeister /2363 Werkzeugausgabe E-Zentrale /2485 Klimazentrale Sicherheitsfachkraft Ing. Pruckner 2068 Betriebsärztin Fr. Dr. Szedenik 2420 Ordination: Mo 12: :30 Uhr Mi 9: :00 Uhr Do 11:30 – 14:30 Uhr Fr 12:00 – 14:30 Uhr Betriebsrat Hr. Grötz 2575

4 Sicherheit und Gesundheit
AM-VO § 2 Gefahrenbereich Sicherheit und Gesundheit für AN gefährdet Ein Gefahrenbereich stellt eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers dar. Es können nicht alle Gefahren ausgeschaltet werden, aber das Risiko kann minimiert werden.

5 Sicherheit am Arbeitsplatz
Gefährdung durch Arbeitsplatz (Absturzgefahren) Gefährdung durch Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte,....) Gefährdung durch Arbeitsstoffe (Materialien, Staub, Dämpfe, ....) Gefährdung durch Unachtsamkeit Gefahren durch Schnittverletzungen, Sturz und Fall, Gehörschädigung Gesundheitsgefährdung durch herabfallende Teile Gesundheitsgefährdung durch Lungenbelastung

6  2415 Information der AN Alle Arbeitnehmer/innen
AStV § 14 Information der AN Alle Arbeitnehmer/innen  2415 Einrichtungen zur Brandbekämpfung Standorte Handhabung Einrichtungen zur Erste-Hilfe-Leistung Nutrufnummer Hausintern 2415 Wo sind die nächsten Feuerlöscher? Wie werden Sie benutzt? Kenne ich die Standorte der Ersten Hilfekästen?

7 Nichtraucherschutz Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot
ASchG § 30 Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot Ausnahme nur in bezeichneten Raucherinseln Als Bundesgebäude sind wir gesetzlich verpflichtet den Nichtraucherschutz einzuhalten!

8 Alkohol am Arbeitsplatz
Während der gesamten Arbeitszeit gilt absolutes Alkoholverbot Ein alkoholisierter Dienstnehmer stellt eine eklatante Gefahr für alle anderen Dienstnehmer dar. Sobald erkennbar ist, das ein Arbeitnehmer übermüdet ist oder sich durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand versetzt hat , in dem er sich oder andere Personen gefährden könnte darf dieser Arbeitnehmer nicht weiter im Gefahrenraum eingesetzt werden! Im Zweifelsfall zur Betriebsärztin schicken, dort steht ein Alkomat zur Überprüfung bereit. Den Dienstnehmer auf die Gefahren und Risken hinweisen und sofort vom Arbeitsplatz abziehen. Entweder in einem „ungefährlichen“ Bereich (z.B. Büro) einsetzen oder auf direktem Weg nach Hause schicken. Nicht mit dem Auto fahren lassen! § 81.StGB Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (1) Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt 1. unter besonders gefährlichen Verhältnissen, 2. nachdem er sich vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand versetzt hat, obwohl er vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können, dass ihm eine Tätigkeit bevorstehe, deren Vornahme in diesem Zustand eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeizuführen oder zu vergrößern geeignet sei, oder 3. dadurch, dass er, wenn auch nur fahrlässig, ein gefährliches Tier entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag hält, verwahrt oder führt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

9 Schutzeinrichtungen Technische Vorkehrungen
AM-VO § 2 Schutzeinrichtungen Technische Vorkehrungen Zugang zu Gefahrenbereich verhindern Hineinlangen verhindern Absturz verhindern andere geeignete Schutzfunktion bewirken Was sind technische Sicherheitsvorkehrungen

10 Persönliche Schutzausrüstung - Arten
7.1 Grundlagen § 69 ASchG, §§ 66 bis 71 AAV Persönliche Schutzausrüstung - Arten Ist mit Verletzungen oder mit gesundheitlichen Schäden von Arbeitnehmern zu rechnen, so sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen: Kopfschutz, Fußschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Atemschutz, Körperschutz. Die Vorschriften über erforderliche Gesundheitsüberwachung sind unabhängig von der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung anzuwenden.

11 Stehleitern keine Widerlager oberhalb der Gelenke
AM-VO § 37 Stehleitern keine Widerlager oberhalb der Gelenke geeignete Sicherung gegen Auseinandergleiten Grundlagen an der Stehleiter, Was ist zu beachten gegen Wegrutschen und Umfallen sichern tragfähige Standfläche

12 Leitern Aufstellung gegen Umfallen und Wegrutschen gesichert
AM-VO § 34 Leitern Aufstellung gegen Umfallen und Wegrutschen gesichert auf tragfähiger Standfläche erforderlichenfalls lastverteilende Unterlage gegen Anstoßen sichern im Verkehrsbereich von Fahrzeugen im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen bei schlechter Sicht Warnbeleuchtung Aufstellung der Leitern nicht auf weichen oder unebenen Untergrund

13 Leitern Verwendung als waagrechte Gerüstträger
AM-VO § 34 Leitern Verwendung als waagrechte Gerüstträger als Unterlagen für Gerüstbeläge als Laufgänge, Lauftreppen, Laufbrücken von Gerüstleitern und Dachleitern als Aufstiegsleitern Leiten nicht Zweck entfremden

14 Sicheres Benutzen von Leitern
3 Arbeitsmittel 3.5 Leitern Sicheres Benutzen von Leitern Nur geeignete Leitern benutzen. Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden. Leitern nur auf tragfähigem und ebenem Untergrund aufstellen. Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen bzw. Umfallen z.B. durch Leiterfüße, vornehmen. Leitern, im Verkehrsbereich von Fahrzeugen, Hebe-zeugen, im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen: Vorkehrungen gegen Anstoßen (z.B.: Absperrungen, Warnposten). Bei schlechter Sicht, Dunkelheit: deutlich sichtbare Warnbeleuchtung. Der Beschäftigte muss bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen. Beim Benutzen von Leitern ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.

15 Stehleiter Stehleitern dürfen benutzt werden, wenn diese
3 Arbeitsmittel 3.5 Leitern § 37 AM-VO Stehleiter Stehleitern dürfen benutzt werden, wenn diese eine fest angebrachte Spreizsicherung haben, oberhalb der Gelenke keine Widerlager bilden können. Stehleitern dürfen als Anlegeleitern nur verwendet werden, wenn sie aufgrund konstruktiver Einrichtungen hiefür geeignet sind. Ein Übersteigen von Stehleitern auf andere Standplätze oder Einrichtungen ist nicht zulässig, sofern die Leiter nicht gegen Kippen und Wegrutschen gesichert ist. Vorhandene Spreizsicherungen an Stehleitern müssen benutzt werden. Verfahrbare Stehleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein.

16 Standplätze, Aufstiege
AM-VO § 47 Standplätze, Aufstiege Vorübergehend benötigte Standplätze aufgeschichtete Ziegel aufeinandergestellte Fässer, Kisten, Eimer Auf- und Abstiege zu diesen gilt auch für die Auf keinen Fall Werkzeugkisten verwenden

17 Heben und Tragen 1) Mit steil aufgerichtetem Oberkörper
aus der Hocke heben. 2) Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Ablegen von Lasten vermeiden. 3) Lasten eng am Körper heben und tragen.

18 Der Rücken beim Heben von Lasten
Heben und Tragen Heben wie ein Athlet

19 Wann fließt Strom durch den Körper?
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.1 Grundlagen Wann fließt Strom durch den Körper? Der elektrische Strom fließt nur in einem geschlossenen Stromkreis. ÖVE-EN 1, nach BGI 548 (ÖVE-E ) Stromfluss über die Erde

20 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
5.1 Grundlagen ESV Elektroschutz Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen in sicherem Zustand erhalten werden. Die für den Arbeitnehmerschutz relevanten ÖVE-Vorschriften bei Errichtung, Betrieb und Wartung von Starkstromanlagen sind durch die Elektroschutzverordnung verbindlich. Wichtige ÖVE-Vorschriften: ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (Betrieb von Starkstromanlagen - Grundsätze) ÖVE-E 5 Teil 9/1982 (Betrieb von Starkstromanlagen - in explosionsgefährdeten Betriebsstätten) ÖVE-EN 1 Teil 1/1989 (Schutzmaßnahmen) ÖVE-EN 1 Teil 2/ (elektrische Betriebsmittel) ÖVE-EN 1, Teil 3 (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabeln) ÖVE-EN 1, Teil 4 (Anlagen besonderer Art, zB feuchte Räume, Garagen, Provisorien) ÖVE-EX 65/1981, ÖVE-EX 65a/1985 (elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) ÖVE-T 5/1990 (Bahnanlagen)

21 Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.2 Schutzmaßnahmen Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel §§ 15, 35 ASchG, § 1 ESV ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (ÖVE-EN ) dürfen nur benutzt werden, wenn eine ggf. erforderliche Beauftragung erteilt wurde und eine entsprechende Unterweisung erfolgt ist, dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, sind vor dem Benutzen auf betriebssicheren Zustand zu überprüfen, dürfen nur entsprechend der elektrotechnischen Regeln betrieben werden, mit sicherheitstechnischen Mängeln dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.

22 Physiologische Wirkungen von Strom auf den Menschen
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.1 Grundlagen Physiologische Wirkungen von Strom auf den Menschen nach ZH 1/95 IEC-Pub. 479 P.1 Zone 1: Keinerlei Auswirkungen und Reaktionen. Zone 2: Keine schädlichen physiologischen Auswirkungen. Zone 3: Keine Organschäden zu erwarten. Reversible Störungen der Reizbildung und Reizleitung im Herzen, Muskelkontraktion und Atemschwierigkeiten wahrscheinlich. Zone 4: Herzkammerflimmern wahrscheinlich. Zunehmende Stromstärke und Einwirkdauer führt zu Herzstillstand, Atemstillstand und schweren Verbrennungen. Ab 500 mA kann jede kurzzeitige Einwirkung tödlich sein.

23 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
5.1 Grundlagen nach BGI 548 Lichtbogenwirkung Lichtbögen entstehen beim Trennen oder Verbinden elektrischer Leiter mit unterschiedlichen Potentialen oder durch Isolationsfehler: an Schaltern, die eine elektrische Last ein- oder ausschalten (Einschaltstrom) bzw Kurzschließen (Kurzschlussstrom), durch elektrostatische Entladungen, zB Blitzeinwirkung, durch Isolationsfehler infolge von Feuchtigkeit oder Werkstoffermüdung, durch Kurzschluss infolge der Verwendung ungeeigneten Werkzeuges. Gefahren für den Menschen durch Lichtbögen: Thermische Strahlung  Verbrennungen UV-Strahlung  Verblitzen der Augen Wärmeeinwirkung durch verdampfende Metallteilchen  Verbrennungen und Erschrecken

24 Störungen bei elektrischen Anlagen
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.2 Schutzmaßnahmen § 2 ESV ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (ÖVE-EN ) Störungen bei elektrischen Anlagen Beim Auftreten von Störungen sind die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auszuschalten. Keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen. Defekte Sicherungen nur durch Sicherungseinsätze gleichen Typs und Nennwertes ersetzen. Die Instandsetzung elektrischer Anlagen dürfen nur durch Personen, die die erforderliche Fachkunde besitzen erfolgen. Elektroverteilerkasten mit FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten

25 Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.3 Arbeiten an elektrischen Anlagen § 2 ESV ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (ÖVE-E ) Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Maßnahmen zu treffen: 5 Sicherheitsregeln Allpolig und allseitig abschalten, Gegen Wiedereinschalten sichern, Auf Spannungsfreiheit prüfen, Erden und kurzschließen, Gegen benachbarte unter Spannung stehende Teile schützen (abdecken, eingrenzen). Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und während der Arbeiten sichergestellt werden. Die 5 Sicherheitsregeln sind bei Arbeiten an Starkstromanlagen grundsätzlich einzuhalten. Das Einhalten der 5 Sicherheitsregeln ist bei Arbeiten an elektrischen Anlagen lebenswichtig!

26 Erste Hilfe bei Stromunfällen
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach ÖVE-E 34 und DIN VDE 0134 Erste Hilfe bei Stromunfällen Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR ! Reihenfolge beachten! 1. Strom unterbrechen durch: Ausschalten, Stecker ziehen Sicherung herausnehmen oder Sich selbst isoliert aufstellen (z.B. trockenes Brett, trockene Kleidung, dicke trockene Zeitung, trockene Plastiktüte) und nichts berühren. Verunglückten mit nichtleitendem Gegenstand (z.B. trockene Holzlatte) von den unter Spannung stehenden Teilen trennen oder an seinen Kleidern wegziehen. 2. Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: Rettungsdienst oder Notarzt rufen! Notruf: (144) Ansprechbarkeit überprüfen, Atmung und Puls kontrollieren, Erste Hilfe je nach Verletzung durchführen, Verunfallten nicht allein lassen! (Eine Vorsorgeuntersuchung auf Herzrhythmus- Störungen sollte immer durchgeführt werden).

27 ( 2415 Erste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 kV
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach ÖVE-E 34 und VDE 0134 nach BGI 510 Erste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 kV Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR! Ruhe bewahren! Reihenfolge beachten! ( 2415 Notruf: Hochspannungsunfall Rettungsmaßnahmen durch Fachkundige einleiten Nur Fachkundige haben ausreichende Fachkenntnisse. Nur Fachkundige dürfen Anlagen spannungsfrei schalten bzw die Rettung bei unter Spannung stehenden Teilen ermöglichen. Verunfallten erst dann retten, wenn Spannungsfreiheit hergestellt ist! Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: Ansprechbarkeit überprüfen, Atmung und Puls kontrollieren, lebensrettende Maßnahmen durchführen, Verunfallten nicht allein lassen!

28 Erste Hilfe 5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach BGI 510 Erste Hilfe

29 Erste Hilfe Bei Kreislaufstillstand: Herz-Lungen- Wiederbelebung
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung nach BGI 510 Erste Hilfe Bei Kreislaufstillstand: Herz-Lungen- Wiederbelebung 1x Atemspende 5x Herzdruckmassage Mit 2 Atemspenden beginnen. Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen bis beim Verletzten die Atmung und der Kreislauf einsetzen oder bis ein Arzt übernimmt. 2x Atemspende 15x Herzdruckmassage

30 Take 2 / Nimm 2 Nimm dir 2 Sekunden oder 2 Minuten Zeit bevor du etwas tust, damit du versteckte Gefahren vor, während und nach der Erledigung der Arbeit erkennen und beheben kannst! Das sind 2 Minuten die für deine persönliche Gesundheit stehen. Niemand hat etwas davon wenn du nach einer Verletzung mehrere Wochen im Krankenstand bist. Der finanzielle Schaden liegt für diese Zeit bei der Firma, aber die Schmerzen trägst du selbst, und die dauern oft länger als nur wenige Tage oder Wochen. Und ein Krankenstand mit Schmerzen oder gar im Spital macht keinen Spaß. Der Firma fehlst du nur 8 Stunden täglich, die Schmerzen hast du 24 Stunden, darunter leidet auch die Freizeit und die Freunde.


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