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GHS Global Harmonized System

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Präsentation zum Thema: "GHS Global Harmonized System"—  Präsentation transkript:

1 GHS Global Harmonized System
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals FLT – Baier - Ahamer - Schmaus

2 Gliederung Allgemeiner Überblick Grundlagen GHS-Verordnung
Neue Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklassen – Piktogramme Einstufung, Zubereitung und Übertragung Auswirkung der GHS-Verordnung

3 Allgemeiner Überblick
Julia Baier

4 Historie 1992 – erste Thematisierung in der UN-Konferenz in Rio de Janeiro Folge: Auftrag zur Entwicklung dem Global Harmonized System (GHS-Verordnung) 2005 – 1. Vorlage der GHS-Verordnung 2009 – Einführung der GHS-Verordnung

5 Übergangszeiten STOFFE Verpackung Sicherheitsdatenblatt UND ODER
20. Januar 2009 01. Dezember 2010 01. Juni 2015 UND Sicherheitsdatenblatt ODER STOFFE Verpackung Zeitraum der Umstellung Übergangszeiten: Stoffe Jahre Zubereitung 7 Jahre Wie lange ist die Übergangszeit? Verbindlich ab 1. Dezember für Substanzen Verbindlich ab 1. Juni für chemische Verbindungen Ende der Übergangszeit 1: HSID-System ist für Substanzen verboten Ende der Übergangszeit 2: Das HSID-System ist für Substanzen und chemische Verbindungen verboten. Während der Übergangszeit können die Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer: - weiterhin nur das HSID-System verwenden - oder das CLP-System verwenden: • Das Etikett darf nicht beide Systeme enthalten: nur CLP • Die MSDS muss das CLP- und das HSID-System enthalten. Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS): Bis zum 1. Juni 2015 MÜSSEN beide System auf den MSDS aufgeführt werden (+ Reach-Nummer usw.) UND Sicherheitsdatenblatt

6 Übergangszeiten GEMISCHE Verpackung Sicherheitsdatenblatt UND ODER
20. Januar 2009 01. Juni 2015 Sicherheitsdatenblatt ODER UND GEMISCHE Verpackung Zeitraum der Umstellung Übergangszeiten: Stoffe Jahre Zubereitung 7 Jahre Wie lange ist die Übergangszeit? Verbindlich ab 1. Dezember für Substanzen Verbindlich ab 1. Juni für chemische Verbindungen Ende der Übergangszeit 1: HSID-System ist für Substanzen verboten Ende der Übergangszeit 2: Das HSID-System ist für Substanzen und chemische Verbindungen verboten. Während der Übergangszeit können die Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer: - weiterhin nur das HSID-System verwenden - oder das CLP-System verwenden: • Das Etikett darf nicht beide Systeme enthalten: nur CLP • Die MSDS muss das CLP- und das HSID-System enthalten. Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS): Bis zum 1. Juni 2015 MÜSSEN beide System auf den MSDS aufgeführt werden (+ Reach-Nummer usw.) Sicherheitsdatenblatt

7 Motive von GHS Zunehmender weltweiter Handel
Unterschiedliche Handhabung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern Global gleicher Sicherheitsstandart Vorschriften für Transport und Tätigkeiten verschiedener Stoffe sind zu unterschiedlich

8 Ziele der GHS globale einheitliche Kennzeichen
Erleichterung des Internationalen Handels (Länder ohne anerkannte Chemikaliensicherheit) Weltweiter Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt Mehrfachprüfung von Tierversuchen vermeiden

9 GRUNDLAGEN GHS-Verordnung
Julia Baier

10 GefStoffV – GHS Verordnung
GefStoffV = Verordnung Richtlinie 67/548/EWG GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals gültig seit Januar 2009

11 Gefährlichkeitsmerkmale
16 Gefährdungsmerkmale Bezeichnung der besonderen Gefahren (R – Sätze) Sicherheitsratschläge (S – Sätze) Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnung R – Sätze S - Sätze GefStoffV 28 Gefahrenklassen Gefahrenhinweise (H – Sätze) Sicherheitshinweise (P - Sätze) Piktogramme Signal Words Hazard Statement Precoutionary Statements GHS-Verordnung GefStoffV = Gefahrenstoffverordnung

12 Neue Elemente der Kennzeichnung
Julia Baier

13 zwei Signalwörter Gefahr / Danger Warnung / Warning Gefahr / Danger
Kennzeichnung zzgl. den Piktogrammen Signalisiert die potenzielle Gefahr Einstufung in zwei Kategorien Gefahr / Danger Warnung / Warning Die Gefahrenpiktogramme werden mit signalwörtern versehen. Ein signalwort gibt auskunft über den relativen gefärdungsgrad und signalisiert dem Nutzer die potentielle Gefahr, die dem produkt innewohnt Es gibt 2 signalwörter Ensprechend den kategorien sind auch die signalwörter gestuft Für die oberen kategorien wird das signalwort Gefahr und für die unterene das signalwort Warnung verwendet Gefahr / Danger Warnung/ Warning 1 2 3 4 5 Gefahrenkategorie

14 R-Sätze werden zu H-Sätzen
R-Sätze Risikosätze H-Sätze Hazard Statements 68 Risikosätze Bezeichnung der besonderen Gefahren nicht untergliedert 71 H-Sätze Kennzeichnung in 3 Gruppen H 2 xx – für physikalische Gefahren H 3 xx – für Gesundheitsgefahren H 4 xx – für Umweltgefahren Engl. Precaution = Vorsicht

15 S-Sätze werden zu P-Sätzen
S-Sätze Sicherheitsratschläge P-Sätze Precautionary Statmements 64 Sicherheitsratschläge Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen gemäß §§ 4-6 GefStoffV nicht untergliedert 135 P-Sätze Kennzeichnung in 5 Gruppen P 1 xx – Allgemein P 2 xx – Vorsorgemaßnahmen P 3 xx – Empfehlungen P 4 xx – Lagerhinweise P 5 xx – Entsorgung Engl. Precaution = Vorsicht Precautionary Statmements = Präventions-Sätze oder Vorsorge-Sätze

16 neue Ettiketierung H-Sätze Name und Produktidentifikatoren Piktogramme
Nennmenge Menge des Stoffs / Gemischs die in den Warenverkehr gebracht wird Lieferanteninformation Name, Anschrift, Telefon, ... Signalwort H-Sätze Anzahl durch GHS-Verordnung vorgegeben P-Sätze Präventions-Sätze, maximal 6 Stück Name und Produktidentifikatoren Quelle: „

17 Gefahrenklassen - Piktogramme
Daniel Ahamer

18 Gefahrenklassen physikalisch-chemisch physical harzards
Gesundheitsgefahren health harzards Umweltgefahren environmental harzards

19 Physikalisch-Chemisch

20 Explosionsgefährlich – Explodierende Bombe
Entzündbar durch : Reibung, Schlag, Feuer oder andere Zündquellen Chemische Reaktionsmittel, Sprengstoffe Erblindung Abtrennung von Gliedmaßen Tod Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise beachten Nicht in die nähe von Hitze oder Feuer bringen

21 Selbstzersetzliche Stoffe /organische Peroxide
Explosive Stoffe Selbstzersetzliche Stoffe /organische Peroxide A B C D E F G GEFAHR WARNUNG OHNE 1.1 1.2 .1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 Organisches Peroxid (Reagenz in der Chemieindustry / oxidationsmittel) A = explosiv B = explosiv + Flamme C-F = Flamme Kennzeichnung Signalwort wie Tabelle = explosiv 1.5 Signalwort Gefahr ohne Piktogramm Explosive Stoffe / Erzeugnisse mit Explosivstoff

22 Brandfördernd - Flamme über einem Kreis
Entzündend wirkende Gase Entzündend wirkende Flüssigkeiten Entzündend wirkende Feststoffe Beispiele : Salpetersäure, Aktivsauerstoff Können mit anderen Stoffen oder Flüssigkeiten brandfördernd wirken Immer Vorschriftsmäßig verwenden und entsorgen

23 Entzündend (Oxidierend) wirkende Stoffe
GEFAHR WARNUNG 1 2 3 Gase Flüssig / Feststoffe

24 Hoch, Leichtentzündlich - Flamme
Nitroverdünnung Spraydosen Brennspiritus Stichflammen Schwerste Verbrennungen Niemals in die nähe von Feuer bringen Nie in neutrale Verpackung umfüllen Gefahren- und Entsorgungshinweise beachten

25 1 2 3 Gase Aerosole Flüssig / Feststoffe Entzündbare Stoffe GEFAHR
WARNUNG 1 2 3 Gase Aerosole Flüssig / Feststoffe Ein Aerosol ist ein Gemisch (Dispersion)aus festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas Das Verhalten eines Aerosols hängt immer von den Teilchen und dem Trägergas ab Ab Kategorie 4 ohne Kennzeichnung Gase 1 Klasse Aerosole 2 Klassen Flüssig und Fest Stoffe 3 Klassen

26 Neue Kennzeichnung - Gasflasche
Auf allen Gasflaschen Verdichtet, verflüssigt, gelöst Ausströmen von Gasen Bei entzündlichen Gasen Explosionsgefahr Regelmäßig Leitungen und Verschluss prüfen Vorschriftsmäßige Installation Nie in die nähe von Feuer bringen

27 Wird auch zur Kennzeichnung von „Korrosiv“ verwendet
Ätzend - Ätzwirkung Wird auch zur Kennzeichnung von „Korrosiv“ verwendet Rostumwandler , Kalklöser Haut , Augen, Schleimhäute Schwere Verätzungen Tiefe Gewebezerstörung Jeden Haut- oder Augenkontakt vermeiden Mit Handschuhen / Schutzbrille arbeiten Menge sorgfältig dosieren

28 Korrosiv 1 2 1A 1B 1C Ätzend/Reizend Ätzende Stoffe GEFAHR WARNUNG
Diese Klasse enthält 2 Kategorien. Hautätzend - hier wird die Haut irreversibel geschädigt bedeutet Kategorie 1 und macht das Piktogramm erforderlich. Diese wird noch in 3 Subkategorien aufgeteilt (A, B und C), die sich nach dem Auftreten negativer Auswirkungen je nach Expositionsdauer richten. Die Reizung der Haut ist reversibel, Stoffe mit dieser Eigenschaft fallen in die Kategorie 2 und sind mit dem Piktogramm zu kennzeichnen. Ätzung und Reizung gehört schon zu den Gesundheitsgefahren (überleitung zum nächsten Piktogramm teil) Ätzend/Reizend

29 Gesundheitsgefahren

30 Sehr Giftig , Giftig - Totenkopf mit gekreuzten Knochen
Akut toxische mittel wie Fleckenentferner Mittel zur Schädlingsbekämpfung Gesundheitsschädlich bis hinzu Lebensgefährlich Durch Schlucken, Einatmen, direkter Hautkontakt Augen oder Hautkontakt vermeiden ggf. Schutzhandschuhe, Schutzkleidung oder Atemmaske Behälter nach gebrauch fest verschließen

31 3 Klassen oral – dermal – inhalativ
Akute Toxizität 3 Klassen oral – dermal – inhalativ gleiche Klassen, verschiedene H und P Sätze GEFAHR WARNUNG 1 2 3 4 4 Kathegorien für akute toxizität 3 mit Totenkopf und 1 mit Ausrufezeichen

32 Neue Kennzeichnung - Gesundheitsgefahr
Stoffe mit akuter oder verzögerter Gesundheitsgefahr (Krebserkrankung) Manche Fußbodenreiniger Reversible und Irreversible Schäden Allergien, chronische Lungenleiden, Keimzellen-Mutagenität Krebserkrankung Keimzellen Mutagenität = veränderung des Erbmaterials (Fortpflanzung) Schutzausrüstung Gefahrenhinweise streng beachten Das Produkt nur für den angegebenen zweck verwenden

33 Gesundheitsgefärdende Stoffe
GEFAHR WARNUNG 1A 1B 2 CRM1 TO DO CRM2 CRM3

34 Neue Kennzeichnung - Ausrufezeichen
Meist in Verbindung mit anderen Piktogrammen Um Akute Gefahr zu verstärken Ozongefärdend

35 TO DO 1 Die Ozonschicht schädigend Ausrufezeichen ACHTUNG
Nur für Ozonschicht einzeln sonst in Kombination mit anderen Piktogrammen oder als Ersatz für andere Piktogramme

36 Priorität der Gefahrensymbole
Piktogramm Schließt ein H315,319 H334 H317,319 Die 3 Piktogramme Totenkopf,Atzend,Gesundheitsgefärdend Schließen jeweils das Piktogramm Ausrufezeichen mit ein

37 Umweltgefahren Nur überblick Später genauer bei den Piktogrammen

38 Umweltgefährlich – Umwelt
Benzin und Industrieölen Chlor- Reinigern Verdünnungs- und Lösungsmittel Gewässergefärdung Schadstoffe im Grundwasser Fischsterben Verdünnungsrest nie über die Kanalisation entsorgen Öl nicht ins Erdreich gelangen lassen 1l Öl verschmutzt 1000l Wasser

39 Gewässergefärdende Stoffe
GEFAHR WARNUNG OHNE 1 2 3 4 Akut chronisch 1 Kategorie für Akut Gewässergefärdende Mittel 4 Kategorien für Langfristig gewässergefärdene Mittel Kategorien ohne kennzeichnung haben aber meistens noch H und P sätze

40 Gesundheitsschädlich – Reizend => Enfällt

41 Einstufungskriterien Zubereitung und Übertragung
Viel über piktogramme gehört,,,, aber wie kommt überhaupt das „Richtige“ Piktogramm auf die Schachtel und wie verhält sich die kennzeichung bei der mischung Matthias Schmaus

42 Grundprinzipien der Einstufung
Vorschlag der europäischen Kommission: Einstufung und Kennzeichnung nach GHS GHS-Verordnung ist analog zum bestehenden System der Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie Einstufung von Stoffen durch harmonisierte Einstufung Einstufung und Kennzeichnung nach GHS beruhen auf den intrinsischen Eigenschaften der betrachteten Stoffe und Gemische. Darin unterscheidet sich die GHS-Verordnung nicht von dem bestehenden System auf Grundlage der Stoff- und der Zubereitungsrichtlinie. Die Einstufung von Stoffen kann mittels der harmonisierten Einstufung erfolgen Harmonisierte Einstufungen nach CLP-Verordnung sind nur noch Teileinstufungen Daher gibt einer unvollständigen Harmonisierung bei Stoffen und Gemischen kann die Einstufung mittels gewisser Übertragungregeln bzw. die Einstufung über ihre Inhaltsstoffe erfolgen. Einstufung der übrig gebliebenen Stoffen und Gemische durch Selbsteinstufung

43 Informationen zur Einstufung
Anhang VI der GHS-Verordnung Classlab der Datenbank ECB E + K-Verzeichnisse Harmonisierte Einstufung Sicherheitsdatenblatt weitere Datenbanken (z.B. GESTIS, GSBL) Selbsteinstufung Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung können aus verschiedenen quellen bezogen werden Datenbanken: Gestis = Gefarstoffinformation der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung

44 harmonisierte Einstufung
gemäß Art. 4 Abs. 3 der GHS-Verordnung Die harmonisierte Stoffeinstufung ist in europäischen Union verbindlich Legaleinstufung – Abweichungen von der vorgegebenen Einstufung von Stoffen Die harmonisierte Einstufung von Stoffen Auch zukünftig wird die Legaleinstufung Abweichungen von der vorgegebenen Einstufung erlauben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise kann bei vielen harmonisiert eingestuften Kohle- und Mineralölderivaten die vorgegebene Einstufung als krebserzeugend oder erbgutverändernd entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass die Konzentration an bestimmten Leitsubstanzen (wie z. B. Benzol) festgelegte Konzentrationsgrenzen unterschreitet.

45 Selbsteinstufung gemäß Art. 4 Abs. 1 der GHS-Verordnung
eigenverantwortliche Selbsteinstufung von nicht harmonisiert eingestuften Stoffen und Gemischen Einstufung über die Anwendung von Übertragungsgrundsätzen (Bridging Principles) Die Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen Nicht harmonisiert eingestufte Stoffe sowie Gemische sind eigenverantwortlich einzustufen Selbsteinstufung (Art. 4 Abs. 1 CLP-Verordnung) Einstufung über die Inhaltsstoffe von Stoffen und Gemischen (Berechnung)

46 Vorgehensweise Einstufung des Stoffes Anhang VI GHS-Verordnung
wenn nicht harmonisiert erfolgt Einstufung nach Anhang VI GHS-Verordnung Anhang I oder VII GHS-Verordnung geht ein in harmonisierte Einstufung Selbsteinstufung zu berücksichtigen bei Einstufung des Stoffes Vorgehen bei der Einstufung von Stoffen gemäß CLP-Verordnung Anhang 6 falls mein stoff schon harmonisiert ist ... Falls nicht Einstufung nach Anhang 1 oder 7 GHS Quelle des Flussdiagramms: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

47 Bridging Principles Bridging Principles
Verdünnung Chargen- vergleich Konzen- trierung Inter-polation ähnliche Gemische Brgidging = Brückenbildung (engl. Übersetzung) Principles = Prinzipien, Leitsätze, Richtlinien, Grundsätze (engl. Übersetzung) Übertragung der Einstufungen von getesten Gemischen auf ähnlich zusammengesetzte Gemische

48 Verdünnung A B C Stoff B ist gleich oder weniger streng als Gemisch A eingestuft. Gemisch C erhält gleiche Einstufen wie Stoff A Gemisch B ist weniger streng als Gemisch A eingestuft. Gemisch C erhält gleiche Einstufen wie Stoff A

49 Batching = Vergleich von Produktionschargen
Chargenvergleich Charge A Charge B De facto Produktionschargeneines komplexen Gemisch Keine wesentliche Veränderung -> Die Einstufung wird übertragen Batching = Vergleich von Produktionschargen

50 (Auf-) Konzentrieren A = 40 % A = 60 % Gleiche Einstufung Cat. 1
Gemisch C Die Konzentration der Komponente mit der stärksten Einstufung wird erhöht ! Cat. 1 Cat. 1 Gleiche Einstufung

51 Interpolation A B Gleiche Einstufung der Gemische
Gem der gleichen Kategorie Und die 3. Konzentration dazwischen -> quasi Gleiche Einstufung der Gemische Keine weiteren Prüfungen

52 Im Wesentlichen ähnliche Mischungen
ähnliche Gemische A + B C + B Konzentration von Stoff B ist in beiden Gemischen vergleichbar. Einstufung von Gemisch A+B kann auf Gemisch C+B übertragen werden. Cat. 1 Cat. 1 Im Wesentlichen ähnliche Mischungen Substantiell gleich

53 Einstufung über die Inhaltsstoffe
Additivitätsverfahren akute Toxizität Ätz- / Reizwirkung Einzelbetrachtung sensibilisierend Zielorgantoxizität CMR Additivitätsverfahren Verfahren zur Einstufung eines Gemisches über seine Bestandteile, bei dem das Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile berücksichtigt wird; Einzelbtrachtung: Tabellen für fixe Einzelwerte für Sensibilisierend: Ja / Nein entscheidung nach EU Kritierien Zielorgantoxizität: Alle eindeutigen Auswrikungen auf die Gesundheit die Körperfunktionen beenträchtigen können, unabhängig davon , ob sie reversibel oder irreversibel sind, unmittelbar und /oder verzögert auftreten, sofern sie sich nicht ausdrücklich von den andren toxikologischen Parametern abgedeckt werden. CMR (cancerogen , mutagen , reproduktiv)Toxisch konventionelle Methoden zur Einstufung von Stoffen und Gemischen

54 Letale Dosis LD50 in [mg/kg]
100 % 50% Für unsere Versuche wurden keine Tiere getötet oder verletzt

55 Akute Toxizität Berechnung der akuten Toxizität von Gemischen
anhand dem Additivitätsverfahren Additivitätsverfahren 1.Additionsformeln für die akute Toxizität ATE = Acute Toxity Estimates ( Akute Erwartete Toxizität) ATEmix = ATE-Wert des Gemisches Ci = Konzentration von Bestandteil i ATEi = ATE-Wert von Bestandteil i

56 Kategorie oder Bereich
Akute Toxizität Bewertung der akuten Toxizität von Gemischen anhand dem Expositionswert Expositionsweg Kategorie oder Bereich orale Aufnahme LD50 in mg/kg 0 < Kategorie 1 ≤ 5 5 < Kategorie 2 ≤ 50 50 < Kategorie 3 ≤ 300 300 < Kategorie 3 ≤ 2000 Mindestens ein Expositionsweg ist zu bewerten

57 Akute Toxizität Verschiebung der Einstufungsgrenzen
auf Basis ATE = Acute Toxicity Estimate T+, R28 T, R25 Xn, R22 ATE / LD50 in mg/kg ≤ 5 5 - 25 Kat. 1 Kat. 2 Kat. 3 Kat. 4 GefStoffV Verschiebung der Einstufungsgrenzen auf Basis ATE = Acute Toxicity Estimate am Bespiel „oraler Stoff mit LD50 Stoffe mit LD50 im Bereich 200 – 300 mg/kg = oral 400 – 1000 mg/kg = dermal 2 – 10 mg/l = Dämpfe (auch Gase, nicht Aerosole) Durch GHS kommt es zu Verschiebungen bei der Einstufung: Einige gesundheitsschädliche Stoffe werden nach GHS als giftig eingestuft. Entzündbare Flüssigkeiten ab einem Flammpunkt von 21°C bis einschließlich 60 °C (bisher ohne Gefahrensymbol) werden mit Flamme gekenzeichnet GHS-Verordnung Beispiel: „orale Aufnahme“

58 Auswirkung der GHS Verordnung
Matthias Schmaus

59 Auswirkungen der GHS-Verordnung
Betriebssicherheitsverordnung BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung Chemikalienrecht VwVwS Umweltbundesamt AVV Abfallverzeichnisverordnung

60 ENDE Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit
FLT – Baier - Ahamer - Schmaus


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