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Sicherheitsbelehrung

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Präsentation zum Thema: "Sicherheitsbelehrung"—  Präsentation transkript:

1 Sicherheitsbelehrung
SS 2003

2 Allgemeines Kennzeichnung von Chemikalien Umgang mit Chemikalien und Apparaturen

3 Teilnahmepflicht! Teilnahme an Sicherheitsbelehrung muss durch Unterschrift bescheinigt werden, sonst kein Zutritt zu den Laboren.

4 Ablauf Belehrung durch W. Durner Laborbegehung mit A. Küsters
Unterschrift

5 Allgemeine Verhaltenshinweise
Gesundheit Krankheiten oder sonstwie bedingte Indispositionen können im Labor unter gewissen Umständen eine Gefahr darstellen: (z.B. Krämpfe, Schwindel, Ohnmacht)

6 Allgemeine Verhaltenshinweise
Gesundheit Schwangere dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen Schwangerschaft: Meldepflicht!

7 Allgemeine Verhaltenshinweise
Essen, Trinken, Rauchen Striktes Verbot!

8 Allgemeine Verhaltenshinweise
Kleidung Straßenkleidung nicht ins Labor ! Hinweis: Raum 410 (künftiger Aufenthaltsraum)

9 Persönliche Schutzausrüstung
Laborkittel, schwer entflammbare Kleidung geschlossene Schuhe Schutzbrille (wird gestellt) Schutzhandschuhe (werden gestellt)

10 Umgang mit Gefahrstoffen
Was sind Gefahrstoffe? Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die sehr giftig, giftig, mindergiftig (gesundheitsschädlich), ätzend, explosionsgefährlich, leichtentzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind oder sonstige chronisch schädigende Eigenschaften besitzen oder ...

11 Umgang mit Gefahrstoffen
Was sind Gefahrstoffe? oder ... die geeignet sind, die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft, von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen sowie der Naturhaushaltes derart zu verändern, dass dadurch erhebliche Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit herbeigeführt werden.

12 II Kennzeichnung von Chemikalien

13 Einstufung der Brandgefährlichkeit
Brandfördernder Stoff

14 Einstufung der Brandgefährlichkeit

15 Einstufung der Brandgefährlichkeit
Leicht entzündlicher Stoff

16 Einstufung der Brandgefährlichkeit

17 Einstufung der Brandgefährlichkeit
Explosionsgefährlicher Stoff

18 Einstufung der Brandgefährlichkeit

19 Einstufung der Giftigkeit
Sehr giftiger Stoff

20 Einstufung der Giftigkeit

21 Einstufung der Giftigkeit
Minder giftiger Stoff reizend

22 Einstufung der Giftigkeit

23 Einstufung der Giftigkeit

24 Kennzeichnung von Chemikalien

25 Kennzeichnung aller Flaschen,. Proben etc.!

26 III – Umgang mit Apparaturen

27 Umgang mit Apparaturen
Die meisten Apparaturen bestehen aus Glas Bruchgefahr !

28 Umgang mit Apparaturen
Einführen von Glasrohren in Stopfen Bruchgefahr !

29 Umgang mit Apparaturen
Abnehmen des Exsikkator-Deckels Abziehen ohne Gewalt !!! Muss auf Schlifffett gleiten Sicher ablegen

30 Umgang mit Apparaturen
Drucktopf Erst nach Konsultation der Techniker unter Druck setzen !

31 Umgang mit Säuren und Laugen
Beim Verdünnen: stets unter Rühren langsam die Säure/Lauge zum Wasser gießen, nie umgekehrt.

32 Umgang mit Chemikalien
Alle unbekannten Chemikalien sind als Gefahrstoffe einzuordnen Hautkontakt vermeiden Chemikalien nach Möglichkeit in ihrer Originalverpackung belassen Beim Transport gläserner Chemikalienbehälter ist die Bruchgefahr zu beachten!

33 Umgang mit Chemikalien
Umfüllen von Chemikalien nach Möglichkeit mit Trichter Umgang mit kleineren Substanzmengen via Pipette oder Spatel. ! Es ist verboten, Flüssigkeiten mit dem Mund zu pipettieren Kein direktes Umfüllen von Chemikalien aus dem Vorratsgefäß in den Versuchsansatz Chemikalien niemals zurück in Vorratsgefäße füllen

34 Entsorgung von Chemikalien
Abfälle an der TU Braunschweig werden nach folgenden Gruppen getrennt entsorgt: Säuren Basen Schwermetalle HCN Cyanide Akalimetalle organische Lösungsmittel (halogeniert/halogenfrei) Altöl

35 Entsorgung von Flüssigkeiten
Abwässer sind alle Flüssigkeiten, die in die Waschbecken gelangen. sie sollten im idealfall nur Wasser enthalten. Praktikabel: pH zwischen 5 und 8 keine Schwermetalle

36 Abzugsvorrichtung Abzug ist stets geschlossen!
Beim Arbeiten unterm Abzug Scheibe nicht mehr als unbedingt nötig öffnen. Der Kopf sollte stets im Schutz der Scheibe sein.

37 Gasflaschen: Kennfarben
Azetylen sonstige brennbare Gase (z.B. H2, CO, Methan ...) Sauerstoff Pressluft Stickstoff andere Gase

38 Gasflaschen: Umgang Gasflaschen müssen in Explosionssicheren Schränken gelagert werden. Außerhalb von Schränken: Sicherung an Wänden! Keine Gleit- oder Schmiermittel an die Armaturen

39 Freiland Schweres Gerät Scharfkantige Gegenstände
Sicherung beim Transport: Rutschen! Kippen!

40 Sicherheitseinrichtungen
Im Gebäude Fluchtwege, Notausgänge Rauch-, Feuermelder, alarmanalgen Im Labor Erste-Hilfe-Kasten Augenspülflasche Notdusche Not-Aus-Schalter Telefon  Begehung mit Chemieingenieur A. Küsters

41 Betreuer und Verantwortliche
Leiter der Einrichtung: Prof. Dr. W. Durner Laborleiter: Prof. Dr. R. Nieder Vertreter: Dr. K. Schulz Sicherheitsbeauftragter: Dipl. Ing. A. Küsters Ersthelferin: Tech. Ass. B. Heine

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