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fiktionale Manipulation

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Präsentation zum Thema: "fiktionale Manipulation"—  Präsentation transkript:

1 fiktionale Manipulation
Prinzip: Massenmedien sind damit beschäftigt die Schichtgesellschaften in Verbraucherverbänden zu erhalten. Die Information der Freiheit, der Heimat ist verschlüsselt, damit das einfache Volk von der Manipulation nichts mitbekommt, denn sobald die Menschen die Grundlage des eigenen Ich´s verstehen, ist es unmöglich die Menschen zu manipulieren und über sei zu herrschen. Sobald Menschen das Naturrecht verstehen, wollen sie nicht mehr manipuliert werden.

2 Rechtstatus Glaube Docs/Standardartikel/DE/Themen /PolitikGesellschaft/ohneMarginal spalte/Rechtsfolgen_der_Koerper schaftsanerkennung.html?nn=

3 Sonderstaus Glaube / Regligion
Religion entsteht, wenn der Mensch nicht mehr ganzheitlich ist, und dann zu Beeten anfängt. Eine Sonderstellung nehmen die glauben(s)rechtlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts ein. Sie haben Körperschaft(s)status im Sinne des Art. 140 GG in Verbindung mit Art 137, 138 WRV, sind jedoch als Nichtregierungsorganisation nichtstaatlich. Aus ihrem glaubengesellschaftlichen Selbstbestimmungrecht in Bezug auf ihre eigenen inneren Angelegenheiten folgt originäre, nicht vom Staat abgeleitete öffentliche Gewalt (BVerfGE 18, 385 (386 f.); BVerfGE 30, 415 (428); BVerfGE 42, 312 (321 f.). Ein Glaubenrechtbund ist nicht eintragung-, sondern anerkennungpflichtig.

4 Korporationsrechte Dienstherrenfähigkeit Organisationsgewalt
Rechtsetzungsgewalt Parochialrecht öffentliches Sachenrecht Besteuerungsrecht Insolvenzunfähigkeit

5 Parochialrecht – Recht auf Heimat - Bürge
Das Parochialrecht ermöglicht es einer Glaubenbekenntnisgesellschaft, die Zugehörigkeit ihrer Zugehörigen zu bestimmten Gesellschaften allein von deren Wohnsitznahme abhängig zu machen, sich also nach dem Parochialprinzip zu organisieren. BVerfGE 102, 370/371 1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11

6 unerlaubte Geschäft-Anmaßung
Grundlage Art. 6, EGBGB §§ BGB

7 Originäre Körperschaften (Gebäude mit Eingang – Rechtobjekte)
".... sind ungeachtet ihrer Anerkennung als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Staat in keiner Weise inkorporiert, also auch nicht im weitesten Sinn "staatsmittelbare" Organisationen oder Verwaltungseinrichtungen. Ihre wesentlichen Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten sind originäre und nicht vom Staat abgeleitete (BVerfGE 18, 385 [386]; 19, 129 [133 f.]). Sie können also unbeschadet ihrer besonderen Qualität wie der Jedermann dem Staat "gegenüber" stehen, eigene Rechte gegen den Staat geltend machen. Sie sind unter diesem Gesichtspunkt grundrechtsfähig....".

8 Eine Sonderstellung nehmen die glaubensrechtlichen Personal- und Verbandskörperschaften des öffentlichen Rechts ein. Sie haben Körperschaftsstatus im Sinne des Art. 140 GG in Verbindung mit Art 137, 138 WRV, sind jedoch nichtstaatlich. Aus ihrem glaubensgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf ihre eigenen inneren Angelegenheiten folgt originäre, nicht vom Staat abgeleitete öffentliche Gewalt (BVerfGE 18, 385 (386 f.); BVerfGE 30, 415 (428); BVerfGE 42, 312 (321 f.).

9 Ein Völkerrechtssubjekt ist ein Rechtssubjekt im Völkerrecht, also ein Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten, dessen Verhalten unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt wird. Nach den Institutionen des römischen Rechts ergibt sich, daß das Recht des Staates oder des Gesetzes solche Körperschaften nicht macht und fingiert, sondern natürlich und originär vorfindet.

10 Die Körperschaftsrechte werden nicht verliehen, sondern unter Kontrahierungszwang erkannt (Institutionen und Geschichte des römischen Rechts, Band I, Emil Kuntze). Ein neues Völkerrechtssubjekt erwirbt seine Völkerrechts-persönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens. Die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß das Völkerrechtssubjekt entstanden sei, ist nur deklatorischer Natur (OVG Münster, Verfahren: 18A 858/87 in NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191).

11 Wunsch von Freiheit Konfusions- und Durchscheinargumentation
Steuer- und gebührenrechtliche Ausnahmetatbestände Sonderregelungen im Arbeits- und Sozialrecht für Mitarbeiter der Religionsgemeinschaften Freistellung von staatlicher Kontrolle, z.B. bei Immobilienerwerb Besonderer Schutz des Eigentums der Religionsgemeinschaften Schutz durch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Datenschutzrechtliche Begünstigungen Medien (Berufung in Rundfunkräte und Einräumung von Drittsenderechten) Besondere Gestattungen (Zweckbetriebe, Beurkundungen)

12 Obligation - Schuldschein
Voraussetzung Die Auslöse (Indossement) ist notwendig für die Amnestie. Aus diesem Grund gibt es kein Streit, wenn die Obligation gerichtet wird und in Kraft tritt, wenn juristische Personen in der Geschäftsherrenhaftung das Gesetz verletzen. Es nur 3 Gründe die Obligation: aus einem Vertrag, aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung.

13 ausländisches und internationales Privat Inland alles privat
Grundgesetz ist privat. Grundgesetz ist privat.

14 Matrix Wir wollen Dir sagen, wieso Du hier bist. Du bist hier, weil Du etwas weißt. Etwas, das Du nicht erklären kannst - aber Du fühlst es! Du fühlst es schon Dein ganzes Leben lang, daß mit der Welt etwas nicht stimmt. Du weißt nicht was, aber es ist da. Wie ein Splitter in Deinem Kopf, der Dich verrückt macht. Dieses Gefühl hat Dich zur MATRIX geführt! MATRIX bedeutet Spiegelung in einem virtuellen Raum, die die fragwürdige Grundlage der Realität beziehungsweise des ICHS innerhalb simulierter Welten behandelt. Die Menschen werden geistlos als Personen behandelt und mißhandelt.

15 Matrix Die MATRIX ist der Grund, der Dich dazu veranlaßt, nach uns zu suchen. In Wirklichkeit sind nämlich alle Menschen abhängig von der MATRIX, in welchem sie ihr Leben verbringen. Die wenigsten von ihnen ahnen, daß das, was sie täglich erleben, nicht real ist. Es ist eben das Spiegelbild der Realität. Tatsächlich leben die, die an der MATRIX angeschlossenen Menschen unter Zwang, die mit Nahrung unter bestimmten Verhältnissen gefüttert werden, um dem System- Machtinstrument als zwang(s)verwalteter Energielieferant zu dienen. Der Grund, warum Menschen zum Schweigen gebracht werden, ist nicht weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit sagen. Wenn Menschen lügen, können ihre eigenen Worte gegen sie gewendet werden, doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein anderes Gegenmittel als die Gewalt.

16 Recht Recht ist eine geistig-lebendige Wissenschaft
und keine künstliche Ordnung nach willkürlicher Billigkeit. Der geistig-lebendige Mensch kann in Treue glauben, denn Personen haben keinen Geist, sind weder gläubig noch treu.

17 geistig–lebendiger Mensch11 moralischer Mensch11
Kategorie1/ Sorte2/ Art3 Realität1 / Illusion2 Wesen1 / Unwesen2 Recht1 /Akt2 geistig–lebendiger Mensch11 moralischer Mensch11 dreifaltig, treu-gläubig1 Rechtstatus - Rechtträger Naturrecht kategorisch1 lebendige Tiere2 tierische Sache11 zweifaltig treu Rechtobjekt – Rechtgegenstand sächlich lebendige Pflanzen21 pflanzliche Sache11 zweifaltig lebendig tote Gegenstände21 Sache11 einfaltig tot dinglich natürliche Person3 künstlich (Art) 1 irre, tot–gedachter tot–gema(h)lter Mensch21 Fiktions-Idiotie (FugenS) tot–treu im In–Sich–Geschäft Vertrags-UNRecht Idiot2 juristische Person3 künstlich (Akt) tot–gedachte, tot–gema(h)lte Funktion2 Funktions-Ideologie (FugenS) tot-treu im In–Sich–Geschäft Vertrags- UNRecht Ideologie2

18 Kategorie Recht Im Gegensatz zum „Hard Law“ nach Schöpfer- und Naturrecht, zu dessen Vollzug sich die Völkerrechtsubjekte verbindlich verpflichten, stellt „Soft Law“ eine weniger strenge Selbstbindung dar, da es sich genaugenommen nur bei „Hard Law“ um die Kategorie Law (Recht) handelt.  Rechtträger sind nur ganzheitliche Menschen mit Inhaber- und Urheberrechten. Rechtobjekte sind nur Gegenstände des Recht des ganzheitlichen Menschen. Rechtsubjekte sind als juristische Personen funktionale Narrenattribute, die sich an den fiktionalen natürlichen Personen (Personenobjekte) bereichern.

19 Kategorien von Menschen
1 Menschsein 2.Menschwerden 3.Menschschein

20 1. Kategorie von Menschen
1. Menschsein, Wahrheit - geistiglebendige Menschen im kategorischen Imperativ mit natürlich geborenen Inhaber- und Urheberrechten (Hard-Law), die an die noachidischen Gebote treu glauben und sich danach richten. Rechtträger sind nur ganzheitliche Menschen mit Inhaber- und Urheberrechten. (vertrag(s)treuer Mensch, glaubt an die Schöpfung, und hält Sich kategorisch an die Noachidischen Gebote) _________________________________________

21 2. Kategorie von Menschen
2. Menschwerden - Wirklichkeit – geistigschwache und materiell- orientierte Menschen als fingierte Schein-Teilnehmer und Schein-Teilhaber (Soft-Law durch willkürlich no-Law), die sich durch Aufklärung(s)mangel an der Entschließung und des Mutes durch Faulheit und Feigheit im Personenirrglauben an künstliche Rechte durch Schein-Gesetze unmündig halten. "AUFKLÄRUNG ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit." (Immanuel Kant - Platon) "Sapere aude - wage es, vernünftig zu Sein! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen, ist also der Wahlspruch der Aufklärung."

22 3. Kategorie von Menschen
3. Menschschein - Wahrscheinlichkeit juristischer Personen – geistigabwesende affektiv und peinliche Menschen durch Gewaltusurpationen im UN-Recht (no-Law) die das Recht der Menschen mit Ideologien oder kriminell verletzen und rauben, um Menschen durch gesetzte Jurisdiktion unmündig zu halten. Rechtsubjekte sind als juristische Personen funktionale Narrenattribute, die sich an den fiktionalen natürlichen Personen (Personenobjekte) bereichern. (vertragswidrig-irrer Mensch, die die Noachidischen Gebote wegen Unmündigkeit nicht einhält und mißachtet) Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, daß er ihn baute und bewahrte. Und Gott der HERR gebot dem Menschen und sprach: Du sollst essen von allerlei Bäumen im Garten; aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und des Bösen sollst du nicht essen; denn welchen Tages du davon ißt, wirst du des Todes sterben.  (1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11)

23 Grundforme(l)n Bestimmung oder Grundform (1. Mose 3, Genesis 1. Mose 2. 4b-9.15, 9,1-11) Normalform sind die letzten Elemente in der Genesiskette der nicht reduzierbaren Rechtrelation der ganzheitlichen und heiligen Komplexität 1. Und Gott der HERR nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, daß er ihn baute und bewahrte (1. Normalform) 2. Und Gott der HERR gebot dem Menschen und sprach: Du sollst essen von allerlei Bäumen im Garten (2. Normalform) 3. aber von dem Baum der Erkenntnis des Guten und des Bösen sollst du nicht essen; denn welchen Tages du davon ißt, wirst du des Todes sterben (3. Normalform - Person)

24 Genesis Tag Naturrecht 1 Planet Erde, - Tag und Nacht 2
1 Planet Erde, - Tag und Nacht 2 Himmel und Wolken 3 Garten Eden (Boden), das Meer und die Pflanzen 4 Sonne, Mond und Sterne 5 Fische und Vögel 6 Tiere und zum Schluß den Menschen im Recht 7 Heilige Tag der Ruhe – Frei(e))tag

25 Heilige Gebote (GR) – private Gesetze (GG)
Recht Gesetz Gebote 1 * Pflichtgericht zur Wahrung des Rechtprinzip 2 Verbot von  Götzenanbetung 3 Verbot von  Gotteslästerung 4 P Verbot von  Verbot von Mord - StGB 5 Verbot von  Verbot von Diebstahl - StGB, BGB 6 Verbot von Ehebruch - StGB, BGB 7 Verbot der Brutalität gegen Tiere – StGB

26 Sünde Sünde Bedeutung - Charakteren (Beruf / Beruf) 1 Superbia
Sünde Bedeutung - Charakteren (Beruf / Beruf) 1 Superbia Hochmut (Eitelkeit, Übermut) 2 Avaritia Geiz (Habgier) 3 Luxuria Wollust (Ausschweifung, Genusssucht, Begehren) 4 Ira 4. Zorn (Wut, Rachsucht) 5 Gula 5. Völlerei (Gefräßigkeit, Maßlosigkeit, Selbstsucht) 6 Invidia 6. Neid (Eifersucht, Missgunst) 7 Acedia Faulheit (Feigheit, Ignoranz, Trägheit des Herzens)

27 Laizität – Gläubige / Ungläubige
Die Verletzung der Rechtspaltung ist verfassungrechtlich verboten und der Verwaltung(s)akt in der Regel ohne Ausnahme nichtig, weil folgende Straftaten damit verwirklicht werden: §§ , 134, 142 BGB, § 129 ZPO, §§ 34, 43, 44 VwVfG, §§ § 6, 11, 13, 14, 18, 23, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 80, 80a, 81, 83, 85, 86, 86a, 87, 88, 89b, 90b, 91, 100, 102, 103, 104, 105, 111, 123, 125a, 126, 127, 129, 129a, 130, 130a, 131, 132, 132a, 140, 145c, 145d, 166, 167, 169, 185, 186, 187, 211, 221, 223, 224, 226, 233, 233a, 233b, 234, 234a, 238, 239, 239a, 239b, 240, 242, 246, 248a, 248b, 249, 250, 252, 253, 257, 258, 258a, 260, 260a, 261, 263, 267, 269, 263, 315b, 315c, 316a, 323c, 331, 332, 336, 339, 340, 344, 345, 348, 357 StGB

28 Heilige Bücher (Recht) - profane Bücher (gesetzte Justierung - Pygmalion-Effekt)
1. Tora 2. Talmud 3. Biebel 4. Kuran 5. ZPO, StPO, BGB, StGB,

29 Rechtspaltung Mensch - Glaube Idee der Personofikation
Idee der Personofikation Aberglaube – Ideologie Intelligenz Gedanke der Idee Verkörperung der Idee Hierokratie Demokratie global-profane Gleichschaltung natürlicher Geist politische Justiz gesetzte Gewaltdressur von Menschen zur Person religiöse Verbände haager Abkommen Urkundslehre natürliche Seele politische Parteien ohne Haftung politische Verbände wiener Abkommen Immunitätslehre der Irren natürlicher Körper politische Gebietsverwaltung nach Versuch und Irrtum gewerkschaftliche Verbände genfer Abkommen Funktions-, und Prozeßlehre

30 jura singulorium Recht des einzelnen Menschen
Der Mensch wird als ganzheitlicher Körper, Seele und Geist frei in Liebe geboren, trägt die schöpferische Botschaft als Grenze auf Erden und alle Rechte in der Welt in sich, weil Er Mensch ist. Der Mensch, als Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden, ist im heiligen Auftrag des Schöpferbund als Terminus Urheber und begünstigter Walter des Sachenrecht. Jura singulorium, die Rechte der einzelnen Menschen als individuelles Rechtgut, das unverletzliche und unveräußerliche Freiheit(s)recht ist nicht verhandelbar. Liegt jura singulorium vor, kann eine Gesellschaft des Personalkults nicht in unverantwortlich demokratischer Abstimmung den Inhaber dieser Rechte überstimmen. Der Inhaber des "jura singulorum", der Mensch, ist frei in seiner Entscheidung, da Er als Mensch Inhaber der tatsächlichen Gewalt auf Erden in der Welt ist.

31 Abkommen

32 Abkommen Eine Organisation als Glaubenbekenntnisbund wird in der Präambel und im Völkerrecht als Schutzmacht für den Vollzug des völkerrechtlichen Abkommens genfer Abkommen für die Gewaltmacht  Art. 1, 125, 127 genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsopfer : Vertrag Art. 1, 142, 144 genfer Abkommen zum Schutz der Zivilperson : Vertrag nach Art. 53, 73, 107 UN-Charta, Art. 1-2 ÜLV als Kontrollrat der alliierten Verbände juristischer Personen als Besatzungsamt für den Heiligen Auftrag vorausgesetzt.

33 genfer Abkommen - Unmündigkeit

34 genfer, wiener und haager Abkommen
In gebührender Weise bedeutet würdigen oder loben, adäquat, angebracht, angemessen, berechtigt, gebührendermaßen, gebührenderweise, gemäß, gemessen, wie es sich gehört, zukommend, zustehend, angezeigt, geboten, geziemend, gebührlich, vertretbar und vernünftig. Die Verletzung Unserer Rechte, selbst als juristische Organisation des Naturrecht, ist verfassung(s)feindlich in Art. 1 (1), 19 (3) GG, da Wir das Grundrecht sind. Die Beschränkungen der hilfebringenden Organisation ergeben sich ausdrücklich aus dem Inhalt der Definition der Rechte, Struktur und Aufgaben Unserer eigenen Verfassung.

35 Genesis – Genese - Generieren
In der Genesis wird jeder, der diese sieben Noachidischen Gebote akzeptiert und sich an sie hält, als Zaddik (Gerechter/Rechtschaffener) angesehen – es bedarf dazu keines besonderen Aufnahme. Die Organisation von Menschen, die diesen Weg bewusst gewählt haben, bezeichnet sich selbst als B'nei Noach „Kinder Noachs“. In der Heiligen Geschichte wird erstmals von einem Bund gesprochen, den Gott Noach vor der Flut verheißt (Gen 6,18 EU) und nach der Flut erfüllt (Gen 9,9 EU). Dieser Bund sind die sieben „noachidischen Gebote“ von Genesis im Rahmen einer rechtlichen Beziehung zwischen Gott und den Menschen. Die sieben Gebote des Bundes gelten auch für die Kinder Noachs für die ganze Menschheit (Gen 9,19 EU). Innerhalb dieses vertraglich „geschnittenen“ Bundes kann von Geboten gesprochen werden. Deshalb wurden die sieben Gebote die „noachidischen Gebote“ genannt, obwohl sechs davon schon seit Adam, vor der Flutgeschichte, bekannt waren.

36 Gebote Als Noachidische Gebote werden die sieben Gebote bezeichnet, die für alle Menschen Geltung haben. Anders- oder ungläubige Menschen, die die Gebote einhalten, können als Zaddik „Gerechte“ „Anteil an der kommenden Welt“ erhalten, weswegen die keine Notwendigkeit der Mission anders- oder unglaubender Menschen voraussetzt. Nach Überlieferung der Lehrerzählung (Midrasch) hat Gott seine Gebote allen Völkern angeboten. Das annehmende Volk sollte das „besondere Eigentum“ und das „heiliges Volk“ (Ex 19,5 LUT) in der Genesis sein. Alle Völker lehnten die formulierten Forderungen dieses Ansinnen als zu „unmenschlich“, zu „anstrengend“ und „unerfüllbar“ im Vorrang der Sünde ab. Es wird behauptet, als Gott zum jüdischen Volk kam, sagte dieses sofort zu – aus Liebe und Ehrfurcht vor Gott. Den übrigen Völkern wurden daher lediglich die noachidischen Gebote auferlegt, während das jüdische Volk das weitergehende „Joch der Mitzwot“ (hebr. Mitzwa‚ Gebot‘) auf sich nahm. Nach der Überlieferung bestehen diese Mitzwot aus 613 Ge- und Verboten.

37 Umpflanzung – potsdamer Vertrag III/15
»Deutschland ist nichts, aber jeder einzelne Deutsche ist viel, und doch bilden sich letztere gerade das Umgekehrte ein. Verpflanzt und zerstreut wie die Juden in alle Welt müssen die Deutschen werden, um die Masse des Guten ganz und zum Heile aller Nationen zu entwickeln, das in ihnen liegt.« Johann Wolfgang Goethe Gespräch mit Kanzler von Müller vom Gedenkausgabe, Bd. XXII: Goethes Gespräche, 1. Teil., Zürich 1949, S. 527

38 Recht-Realität der Gebote
In der Rechtrealität läßt die Gewalt im nahen Osten diese Behauptung nicht zu, denn die Völkergemeinschaft bestimmte eine andere Resolution (Art. 53, 73, 107 UN-Charta), weil die Gebote fordern in der Normalform, das ein Mensch ein Mindestmaß an glaubenrechtlichen Regeln zu beachten hat und die Menschen in drei Klassen von Heiden abgeleitet wurden: Menschsein: Der Ben Noach, hält die noachidischen Gebote ein Menschwerden: Der Ger Toschaw, hat vor einem öffentlichen Gerichtshof erklärt, daß er die Noachidischen Gebote einhalten wird Er durfte als Fremder im Heilige Land auf Erden wohnen. Menschschein: Der Nochri, hält die noachidischen Gebote nicht ein.

39 Zukunft - (Welt als Zeitstufe des Erkennens)
Die kommende Welt als zukünftiges Tun - Sei Du die Veränderung als Mensch im Recht Der Glaube an eine kommende Welt (Olam ha-Bah) ist ein Grundprinzip der Besserung zur Heilung, daß jeder einzelne Mensch ein Anteil an der kommende Ordnung nach dem Tod ist. Die Frage nach dem Leben nach dem Tod wird auch als weniger wesentlich angesehen, als Fragen, die das Leben des Menschen auf Erden und in der Gesellschaft betreffen.

40 nichtreduzierbare Komplexität – Ganzheitlichkeit
Nichtreduzierbare Komplexität ist ein irreduzibel, originär und komplexes System, das aus mehreren zusammenpassenden und zusammenwirkenden Grundelementen besteht, die zur Grundfunktion beitragen, wobei das Entfernen oder neu Erfassen irgendeines der Teile bewirkt, daß das System effektiv zu funktionieren aufhört. Justiz ist daher kein Recht!

41 Präliminargrundsätze
Die Präliminargrundsätze im Grundrecht verbieten in einer Republik der öffentlichen Sache Präliminargrundsätze – Verbote von 1 Tarnung und Täuschung durch Aussetzung 2 Scheingeschäfte unter Geheimvorbehalt (Personifikation) zum Lügen und Betrügen 3 Verletzlichkeit und Veräußerlichkeit der Naturrechte 4 Polizei und Justiz 5 inflationäres Geldsystem (inflationärer Aberglaube – (IN GOD WE TRUST) 6 Privatautonomie im öffentlichen Recht (Willkür und Billigkeit) 7 Demokratie (kein Grundrecht)

42 Rechtsta(a)t(t)us - 7 Elementen im Naturrecht der Gebote
Leitsatz Der geistiglebendigene Mensch ist ein Staatus setzenden Rechtwesen. 1 Grundsatz Menschsein Hierokratie Naturrecht Präambel Transzendenzbezug zu natürlich-heilen Geboten der Genesis Verfassungordnung (Deutsche Volk – rechtmäßiges EinVolk) Bestimmung des geistiglebendigenen Volkes - Menschsein vorstaatlich, global, überpositiv, absolut kategorisches Recht, frei im Glauben in Einheit, Freiheit und Brüderlichkeit der Selbstbestimmung 2 Grundrecht Menschwerden Grundrechte der Freiheit im Bezug auf die Gebote – Menschwerden vorstaatlich, global, positiv, Menschenrechte 3 Grundgesetz als Verfassung Verfassung für eine Verwaltung – Republik als öffentliche Sache Grundgesetz für die Bundesrepublik, Wirtschaftsverwaltung *Aktiengesellschaft, Aktionäre, Aktien (Akt, Art=gesetzte Kunst) Personifikation ist die modellierte Person bis zum Verbrauch Castingunternehmen für geschäftliche Aktzeichnungen Personen- und Personal-Arbeitscastingorganisation – ILO Verbraucher Art. 116 GG – Arbeitervolk – Arbeit macht frei 4 Profanfragment Partikulargebiet - Partikulargesetz, gebietsbestimmend gesetzter Positivismus - Staatsfragment durch Abkommen – Rittersturzkonferenz - Freiheit des Aberglaubens – Aussetzung des Menschenrecht - Demokratie durch Ideologien von Ideen (Mehrunrecht-Volk) - unerlaubte Geschäftsführer ohne Auftrag (Art. 65 GG als AG) - völkerrechtlicher Vertreter ohne Haftung (Art. 59 GG als AG) - Grundgesetz = Aktiengesellschaft (Art. 133 GG Bund als AG) - Aktie = Geburtsurkunde = Wertschein durch jP. Urkunde - Produkt – der ins Unrecht und Mangel ausgesetzte Mensch - Produktion – Verwaltung durch das Meldegesetz im Unrecht Personalverwaltung durch jP. Funktionspersonen – justieren/Justiz keine Haftung und Verantwortung im juristischen Auftrag ??? 5 Dienerschaft Legislative – wiener Abkommen (juristisches Volk) 6 Judikative - haager Abkommen (juristisches Volk) 7 Exekutive – genfer Abkommen (juristisches Volk)

43 Lasten Grundsatz- Präambel = Glaube – Recht Grundrecht = gesprochene Wort = Transzendenz Grundgesetz = geschriebene oder gemalte Zeichen Der Mensch trägt Sein Recht in Sich, der Esel trägt die Last auf sich und die Person ist schuldig und trägt die Schuld bei sich (Personalausweis)! (Aufenthalt – Fiktionsausweis)

44 7 Elemente – Lehre – 3 Dimensionen Mensch Wissen-Er-Schaffen: Geist > Wille > Recht > Mensch-Körper > n/j-Idee > n/j-Ideologie Pyramide des Recht zu Recht (vorstaatlich und staatlich) <> keine Rechtgewähr 1 Grundsatz – Intuition – Verstand – Bewußtsein – überpositives Recht 2 Grundrecht – Konstitution – genetische Anordnung - Beziehung 3 Verfassung – ideologische Institution der Ideen – Positivismus 4 verfaßtes Gebiet – Land 5 Legislative 6 Judikative 6 Exekutive

45 Rechtspaltung Rechtspaltung

46 Aufklärung ist der Ausweg aus der Unmündigkeit des Menschen.
Erkenntnis Aufklärung ist der Ausweg aus der Unmündigkeit des Menschen. Erkenntnis durch Aufklärung ist der edelste Weg des Verstandes. Lernen durch Nachahmung ist der einfachste Weg. Lernsammlung aus Erfahrung von Versuch und Irrtum ist bitteres Leid.

47 Triologie

48 Okkupation Bei einer Okkupation oder Besetzung (im Kontext auch Besatzung; von lateinisch occupare ,besetzen') wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Staatsgewalt durch einen externen willkürlich Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt. Dies geschieht meist mit militärischen Mitteln. Daneben wird im Völkerrecht auch die private Besetzung eines herrschaftslosen Gebietes durch eine Staatsmacht als Okkupation bezeichnet. Während des Kolonialismus wurde die Errichtung der Herrschaft über außereuropäische Gebiete mit diesem Rechtsbegriff begründet. Dabei galt als unerheblich, ob das Land bewohnt war oder nicht. Dies wurde damit gerechtfertigt, dass einheimische Bewohner nicht staatlich organisiert gewesen seien. In jüngerer Zeit zeichnet sich eine Besetzung auch dadurch aus, dass die Okkupationsmacht völkerrechtlich nicht zur legalen Exekutive wird. Im Gegensatz zur Annexion wird das fremde Territorium jedoch nicht dem eigenen Staatsgebiet staats- und völkerrechtlich einverleibt. Nach Souveränität strebende Bevölkerungsgruppen bezeichnen häufig den Staat, der ihr Territorium beherrscht, als Besatzungsmacht, auch wenn es sich dabei um keine Okkupation im juristischen Sinne handelt. Okkupanten sind analog dazu einzelne Vertreter der Besatzungsmacht oder ihre im Lande anwesende Gesamtheit.

49 Okkupation Bei der Okkupation wird zwischen friedlicher (occupatio pacifica) und kriegerischer Besetzung (occupatio bellica) unterschieden. Eine Annexion (von lateinisch annectere ‚anknüpfen‘, ‚anbinden‘; auch als Annektierung bezeichnet) ist die erzwungene (und einseitige) endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht rechtlich über die Okkupation (Besatzungsverwaltung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit effektiv ausgeübt und es mit dem Erwerb der territorialen Souveränität über ein besetztes Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion in der Regel voraus. Okkupation und Annexion ist gegenüber das Recht des Menschen kategorisch und absolut nicht erlaubt, da die Wellenfunktion innerhalb der Matrix kollabiert.

50 Verbände – juristischer Personen
Juristische Personen von Verbänden haben  kein Recht, keine Heimat und kein Heimatrecht, keine Staatsbürgerschaft und keine keine Staatsangehörigkeit, keine Rasse, keine Mutter oder keinen Vater, sind nicht grundrecht-, grundbuch-, recht-, geschäft-, handlung-, delikt, insolvenz-, vertrag- oder prozeßfähig, erkennen den Menschen und das Recht nicht, sind funktionale Fiktionen und sind gewalttätig oder untätig  und begründen nur einen Handelssitz.

51 genfer Abkommen zur Unmündigkeit
Anmerkung: wechseln der Spielregeln während des Spiels auf mehreren Ebenen, Farben und Spielgeräten Bruder, Brüderlichkeit und Paralität. Dualität als Brot und Spiele = Geld und Los, mehr Demokratie ist als Produkt mehr UN-Recht, mehr Menschenrechtverletungen Das Los ist der Eintritt, um sich in der Illusion begeistern zu lassen, Los der Krieges  Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

52 Verletzung des Limes im Terminus der Trinilogie
Legitimationsgrößen Verletzung des Limes im Terminus der Trinilogie Grundleitsatz Präambel Grundrecht Art Grundrecht Grundgesetz Art Grundgesetz Menschsein Menschwerden Menschschein Theokratie Entität Hierokratie Gesellschaft Demokratie Gemeinschaft ganzheitlich-freie Menschen Staatsbürger Staatsangehörige Gelöbnis gläubig Gebote treu Gesetze willkürlich Eid, Schwur, Loge geistiglebendigene freie Menschen von den Idioten verrückte Idioten Kategorie Recht öffentliches Recht Private Anerkennung Inhaber- und Urheber Bürgschaft private Pflichthaftung, Polis, Police, Versicherung Wille EGBGB: voluntas Notwendigkeit EGBGB: necessitas Nutzen EGBGB: utilitas Be-Recht(tigung) Rechtsein (to be) > Grundrechterlaubnis Toleranz grundrechtlos Rechtschein (not to be) Er-Kenntnis Auf-Klärung Ein-Bildung Rechtbotschaft freie Akademie Hochschule/Universität absolut kategorisch Erlöser / Botschafter Befreier / Missionar Wissen Wissen schaffen Faseln – Versuch und Irrtum Recht Grundrecht(s)- berechtigung Grundrecht(s)verbot (Obligation) Grundrechts(s)erlaubnis (Anbindung)

53 Grundrechtfähigkeit Am erklärte eine Delegation der jP. deutscher Bundestag unter Leitung der jP. Vorsitzenden des Rechtsausschusses vor dem Bundesverfassungsgericht in einer mündlichen Verhandlung öffentlich durch den Prozeßbevollmächtigten jP. Franz MAYER, daß schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien, da die jP. Beschwerdeführer sich auf ein neuartiges Recht berufen würden, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlaß, denn Privat im Grundgesetz ist kein öffentliches Recht im Grundrecht. Auf Grund dieser einfachen offensichtlichen und offenkundigen Tatsache ergibt sich, daß die Behörden und Gesetze der jP. Bunderepublik und jP. Länder nicht grundrechtfähig sind und in Folge nicht im öffentlichen, sondern im privaten Recht handeln. Dieser politische, -ohne eine Haftung verfasste-, Ausnahmezustand in willkürlicher Billigkeit, gegen die Rechte der Menschen wurde auch vom Papst Benedikt XVI am mit zustimmenden Beifall im Gebäude des Bundestages von der jP. Bundesregierung bestätigt, daß in einer dramatischen Lage Ethos und Recht in der Öffentlichkeit nicht besteht. Der Ausnahmezustand in Notwehr, Notstand und Selbsthilfe wurde glaubhaft bestätigt.

54 Grundrechtfähigkeit Die jP. Pressesprecher Stefan STADLER bei der jP. Bundesverfassungsgericht erklärte am , daß die jP. Bundesverfassungsgericht als höchste Organisation der jP. Bundesrepulik Deutschland, also der Staat „Bundesrepublik Deutschland“ nicht grundrechtfähig ist.

55 Grundrechtfähigkeit Im profanen Beschluß der jP. Bundestag in Pet wurde öffentlich in BT- Drucksache 16/12702 erklärt, daß die Menschenrechtverletzung vorsätzlich in der jP. Bundesrepublik Deutschland nicht als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch gegen den Verfassungsgrundleitsatz der Präambel und dem Grundrecht vor dem Grundgesetz verfassungswidrig praktiziert wird, womit das Grundgesetz ohne Grundrechtbindung ist.

56 Grundrechtfähigkeit Die jP. Bundesministerium der Finanzen vom erklärt im InterNet öffentlich: „...Auch Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen im Sinne des § 15 AktG anzusehen. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen. Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG....“. Die jP. Bundesrepublik Deutschland ist rein willkürliches Privatrecht ohne öffentliches Recht! Wir stellen durch diese offensichtlichen und offenkundigen Rechtverletzungen fest, daß die jP. Bundesrepublik Deutschland als Verband juristischer Personen in Art GG nicht grundrechtfähig ist und auch keine Grundrechtbindung hat, so daß die Erkenntnis des Rechtbildungsauftrages grundsätzlich fehlt und nur nach Billigkeit privat und willkürlich gehandelt wird.

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