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03 Dezember 2009 Das neue Sozialabgabensystem in Russland Elena Orlovskaya Steuertagung 2009 (AHK)

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1 03 Dezember 2009 Das neue Sozialabgabensystem in Russland Elena Orlovskaya Steuertagung 2009 (AHK)

2 Seite 2 Grundzüge des neuen Sozialabgabensystems Darstellung der wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Einheitlichen Sozialsteuer Elemente der Besteuerung Abgabenpflichtige Gegenstand der Besteuerung Bemessungsgrundlage Tarifsätze Allgemeine Bestimmungen Erfüllung der Abgabenpflicht Zuständigkeit bei der Kontrolle Prüfungen Das neue Sozialabgabensystem in Russland

3 Seite 3 Abgaben an den Pensionsfonds für die Rentenpflichtversicherung Abgaben an den Sozialversicherungsfonds für die soziale Pflichtversicherung gegen vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder im Falle von Schwangerschaft und Geburt eines Kindes Abgaben an die föderalen und territorialen Krankenversicherungsfonds für die Krankenpflichtversicherung Abgaben an den Sozialversicherungsfonds für die soziale Pflichtversicherung gegen Betriebsunfälle und berufliche Erkrankungen (Abrechnung erfolgt nach den geltenden Regeln) Grundzüge des neuen Sozialabgabensystems

4 Seite 4 Grundzüge des neuen Sozialabgabensystems Sozialabgaben sind nicht mehr im Rahmen des Steuersystems in Russland erfasst Gesonderte rechtliche Grundlagen Föderales Gesetz über die Sozialabgaben Nr. 212-FS Föderale Gesetze über die einzelnen Pflichtversicherungsarten Erklärungen des Ministeriums für das Gesundheitswesen und soziale Entwicklung Erklärungen des Pensionsfonds und Sozialversicherungsfonds Andere Kontrollbehörden Pensionsfonds und dessen örtlichen Behörden (Abgaben an die Kranken- und Rentenversicherung) Sozialversicherungsfonds und dessen örtlichen Behörden (Abgaben an die Sozialversicherung)

5 Page 5 Elemente der Besteuerung. Wesentliche Änderungen

6 Seite 6 Elemente der Besteuerung. Was wird geändert? Einheitliche Sozialsteuer Sozialabgaben Steuerpflichtige Gegenstand der Besteuerung Bemessungsgrundlage Vergünstigung Steuerperiode Steuersatz Abrechnungsverfahren Zahlungsverfahren/-fristen Abgabenpflichtige Gegenstand der Besteuerung Bemessungsgrundlage Vergünstigung Abrechnungsperiode Tarifsätze Abrechungsverfahren Zahlungsverfahren/-fristen

7 Seite 7 Abgabenpflichtige Hauptkategorie – Personen (Gesellschaften, Einzelunternehmer und natürliche Personen), die Zahlungen an natürliche Personen leisten Einzelunternehmer, Rechtsanwälte und Notare mit eigener Praxis (In Bezug auf die Abgaben an den Sozialversicherungsfonds für die Sozialpflichtversicherung ist diese Kategorie nicht abgabenpflichtig, es sei denn, es wird ein freiwilliger Versicherungsvertrag abgeschlossen) Föderale Gesetze über die einzelnen Pflichtversicherungsarten können weitere Kategorien von Abgabenzahlern enthalten

8 Seite 8 Gegenstand der Besteuerung Arbeitsverträge zivilrechtliche Verträge über die Ausführung von Arbeiten und Erbringung von Dienstleistungen Autorenauftragsverträge, Verträge über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an einem wissenschaftlichen oder literarischen Werk bzw. Kunstwerk, Herausgeberlizenzverträge, Verträge über die Gewährung der Nutzungsrechte an einem wissenschaftlichen oder literarischen Werk bzw. Kunstwerk Zahlungen und Vergütungen, die im Rahmen folgender Verträge an natürliche Personen geleistet werden:

9 Seite 9 Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie) Kaufverträge über Vermögen und Vermögensrechte zivilrechtliche Verträge, die die Überlassung von Vermögen oder Vermögensrechten zur Nutzung zum Gegenstand haben (z. B. Mietverträge) Arbeitsverträge und zivilrechtliche Verträge mit Ausländern in Bezug auf Arbeiten, die außerhalb Russlands ausgeführt werden müssen Das Besteuerungsgegenstand umfasst keine Zahlungen, die im Rahmen folgender Verträge geleistet werden:

10 Seite 10 Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie) Ausdehnung wegen der: Abschaffung der Abhängigkeit von der gewinnsteuerlichen Erfassung Ausgleichszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Arbeitsfunktionen, die im Arbeitsgesetzbuch oder anderen Rechtsakten nicht vorgesehen sind Ausgleichszahlungen an Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Arbeitsfunktionen, die über die festgelegten Normen hinausgehen Zahlungen sozialer Art, die durch den Arbeits- oder durch Kollektivverträge vorgesehen sind Zahlungen an die Mitglieder des Direktorenrats

11 Seite 11 Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie) Fragestellung: Sind Zahlungen, die über den Rahmen von zivilrechtlichen Verträgen, Arbeitsverträgen oder anderen im Gesetz genannten Verträgen hinaus geleistet werden, abgabenpflichtig? (Es gibt keine Vorschrift, die Art. 237 Pkt. 1 (2) SteuerGB entspricht.) Zahlungen sozialer Art, die nicht im Arbeitsvertrag vorgesehen sind (z. B. Bezahlung von Kur- und Erholungsaufenthalten) Zahlungen an Personen, die mit der auszahlenden Gesellschaft keine Arbeitsverträge oder zivilrechtlichen Verträge abgeschlossen haben (z. B. Familienmitglieder des Mitarbeiters)

12 Seite 12 Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie) Ausdehnung wegen der: Abschaffung einzelner nicht zu versteuernder Zahlungen Kompensation für nicht in Anspruch genommenen Urlaub (im Falle einer Kündigung) Ausgleichszahlungen in Geld für eine Arbeitstätigkeit unter schwierigen, schädlichen und gefährlichen Bedingungen Abschaffung von Vergünstigungen (Art. 239 SteuerGB) (Wichtig nur für einzelne Kategorien von Abgabenpflichtigen, insbesondere für diejenigen, die Behinderte beschäftigen, soziale Organisationen von Behinderten und andere)

13 Seite 13 Gegenstand der Besteuerung (Hauptkategorie) Kürzung wegen der: Einführung neuer nicht zu versteuernder Zahlungen Zahlungen aufgrund von Arbeitsverträgen und zivilrechtlichen Verträgen an Ausländer, die sich vorübergehend in Russland aufhalten (Art. 9 Pkt. 1 (15) des Föderalen Gesetzes Nr. 212-FS) Ausgenommen sind quasi-neue Zahlungen, die bisher wegen der Nichtabzugsfähigkeit bei der Gewinnbesteuerung nicht versteuert wurden materielle Hilfe des Arbeitsgebers für einen Mitarbeiter in Höhe von maximal 4.000 Rubel Zahlungen aufgrund von Verträgen mit medizinischen Einrichtungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr über die Erbringung von medizinischen Leistungen an Mitarbeiter

14 Seite 14 Bemessungsgrundlage Zahlungen (in Geld und Naturalien) Nicht zu versteuernde Zahlungen Leistungen in Naturalien in Form von Waren (Dienstleistungen) sind ausgehend von den jeweiligen Vertragspreisen zu erfassen (bei der Sozialsteuer wurden die Marktpreise zugrunde gelegt) Die Besonderheiten bei der Erfassung von Zahlungen aufgrund von zivilrechtlichen Verträge wurden aufrechterhalten

15 Seite 15 Bemessungsgrundlage Der innerhalb eines Jahres an eine bestimmte Person ausgezahlte zu versteuernde Höchstbetrag beläuft sich auf 415.000 Rubel. Der Höchstbetrag unterliegt ab dem 1. Januar 2011 der jährlichen Indexierung. Der jeweilige Index ist von der Erhöhung des Durchschnittslohns in Russland abhängig und wird von der Regierung bestimmt.

16 Seite 16 Tarifsätze 2010 – 26 % 20 % - Pensionsfonds 2,9 % - Sozialversicherungsfonds 1,1 % - Föderaler Krankenversicherungsfonds 2 % - Territorialer Krankenversicherungsfonds Ab 2011 – 34% 26 % - Pensionsfonds 2,9 % - Sozialversicherungsfonds 2,1 % - Föderaler Krankenversicherungsfonds 3 % - Territorialer Krankenversicherungsfonds

17 Seite 17 Belastung in 2010

18 Seite 18 Belastung in 2010 Schlussfolgerungen Höchstbetrag pro Person pro Jahr – 107.900 Rubel Im Vergleich zur Einheitlichen Sozialsteuer: Die Belastung bleibt unverändert bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von 280.000 Rubel (23.000 monatlich) Die Belastung erhöht sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von 280.000 bis 755.000 Rubel (zwischen 23.000 und 63.000 monatlich) Die Belastung verringert sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von ab 755.000 Rubel (ab 63.000 monatlich)

19 Seite 19 Steuer- bzw. Abgabenbetrag Tsd. RUR Belastung in 2011 (ohne Berücksichtigung der Indexierung)

20 Seite 20 Belastung in 2011 (ohne Berücksichtigung der Indexierung) Schlussfolgerungen Höchstbetrag pro Person pro Jahr – 141.100 Rubel Im Vergleich zur Einheitlichen Sozialsteuer Die Belastung bleibt unverändert bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von 2.415.000 Rubel (201.250 monatlich) Die Belastung erhöht sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von unter 2.415.000 Rubel (unter 201.250 monatlich) Die Belastung verringert sich bei einem Jahresdurchschnittslohn in der Gesellschaft in Höhe von ab 2.415.000 Rubel (ab 201.250 monatlich)

21 Page 21 Allgemeine Bestimmungen. Wesentliche Änderungen

22 Seite 22 Einzelne Fragen Maßnahmen, zur Sicherung der Abgabenpflichten: Verzugszinsen (fallen für jeden Tag der Überschreitung der Zahlungsfrist mit einem Zinssatz von 1/300 des geltenden Refinanzierungssatzes auf die nicht gezahlten Abgaben an) andere Maßnahmen sind gesetzlich nicht vorgesehen (z. B. Sperrung von Konten, Arrest auf das Vermögen) Verrechnung / Erstattung von Überzahlungen Eine Verrechnung ist nur im Rahmen der jeweils betroffenen Fonds zulässig. Erfüllung der Abgabenpflicht

23 Seite 23 Kontrolle. Zuständigkeit Der Pensionsfonds kontrolliert: die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung der Abgaben an den Pensionsfonds und den Krankenversicherungsfonds die mit der Rentenversicherung verbundenen Unterlagen und Angaben Der Sozialversicherungsfonds kontrolliert: die Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung der Angaben an den Sozialversicherungsfonds die Richtigkeit der Auszahlungen im Rahmen des Versicherungsschutzes

24 Page 24 Kontrolle. Prüfungen Außerplanmäßige externe (Sozialversicherungsfonds) (werden aufgrund von Beschwerden der versicherten Person wegen Zahlungen im Rahmen des Versiche- rungsschutzes durchgeführt) Interne (Bestimmungen entsprechen den Regeln des Steuergesetzbuches) (1) Werden vom Pensions- und Sozialversicherungsfonds gemeinsam aufgrund der jährlichen Pläne durchgeführt (2) Nicht öfter als einmal in 3 Jahren; (3) Keine Möglichkeiten zur Verlängerung der Dauer der Prüfung vorgesehen (4) Im Übrigen gelten die Regeln des Steuergesetzbuches Externe

25 Page 25 Kontrolle. Prüfungen Das Gesetz über die Sozialabgaben erteilt den Kontrollbehörden keine Befugnisse zur Vornahme folgender Handlungen: Beschlagnahme von Unterlagen und Dokumenten Einschaltung von Experten, Spezialisten und Übersetzern zur Kontrolle Besichtigung der Räumlichkeiten des Abgabepflichtigen Anforderung von Unterlagen über den Abgabenpflichtigen durch Geschäftspartner und Dritte

26 Page 26 Kontakt

27 Seite 27 Seit 1992 die erste und größte Repräsentanz einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau Seit 1996 mit der Eröffnung des Büros in Sankt Petersburg – eine der führenden Großkanzleien in der Nord-West-Region Russlands Seit 2004 in Kiew - BEITEN BURKHARDT wird zur "Internationalen Rechtsanwaltskanzlei des Jahres 2007" nominiert (nach Bewertung der Zeitschrift "Juriditscheskaja Praktika") BEITEN BURKHARDT – 17 Jahre in Russland

28 BEITEN BURKHARDT in Russland Steuerrecht Umfassende Beratung juristischer und natürlicher Personen zu verschiedenen Fragen der Besteuerung Beratung zu Fragen der Steuerplanung und der Strukturierung von Investitionsprojekten, insbesondere beim Erwerb bzw. bei der Errichtung von Betrieben Beratung zu Steueraspekten von M&A - Projekten Analyse der steuerlichen Folgen abgeschlossener bzw. abzuschließender Verträge, Erarbeitung von Empfehlungen zur Minderung eventueller Steuerrisiken Unterstützung des Mandanten bei der Durchführung steuerlicher Prüfungen Vertretung des Mandanten gegenüber staatlichen Behörden, einschließlich der Steuerbehörden Vertretung des Mandanten in Gerichtsverfahren zu Steuerstreitigkeiten

29 Seite 29 ELENA ORLOVSKAYA BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft Büro Moskau Turchaninov per., 6/2 RF-119034 Moskau, Russland Tel.: +7-495-232 96 35 Fax: +7-495-232 96 33 E-Mail: Elena.Orlovskaya@bblaw.comElena.Orlovskaya@bblaw.com www.beitenburkhardt.com Kontakt


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