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PH-NÖ TGP 1-11 Pädagogische Hochschule Niederösterreich Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

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1 PH-NÖ TGP 1-11 Pädagogische Hochschule Niederösterreich Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen MODUL TGP 1-1 STUDIENEINGANGSPHASE

2 PH-NÖ TGP 1-12 Agenda: Vorstellung Datenerhebung Übersicht über das Diplomstudium Genaue Einführung in das Diplomstudium Einführung in die Fachwissenschaften Allfällige Fragen (Anstellungserfordernisse, Einstufung, Lehrerpflichten- und rechte)

3 PH-NÖ TGP 1-13 Anstellungserfordernisse für Werkstättenlehrer an BMHS Pos. Abschluss der 8. Schulstufe Meister (gewerblich oder Werkmeister) + 3 Jahre Berufspraxis oder HTL Abschluss + 2 Jahre Berufspraxis oder Lehrabschlussprüfung + 3 Jahre Berufspraxis + Qualifikationsprüfung. Gilt nur bei Berufen, wo es keine Meisterprüfung gibt. (Unternehmerprüfung schriftlich. 180Min. mündlich max. 25 Min.)

4 PH-NÖ TGP 1-14 Lehramt für den technischen und gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen an der PH-NÖ für im Dienst stehende Vertragslehrer/innen 1.Abschnitt: 2 Semester berufsbegleitend während des 1. Unterrichtsjahres in Wochenseminaren auf mehreren Standorten in Niederösterreich. 60 ECTS davon 2 Semester Vollzeitstudium. Muss nicht im folgenden Jahr sein. Wenn Notwendig Ablegung der Studienberechtigungs- prüfung. (Voraussetzung für den 3. Abschnitt) 60 ECTS und 2 Semester berufsbegleitend Beginn unmittelbar nach dem 4.Semester. Ablegung der Diplomprüfung. 60 ECTS Akademischer Grad „Bachelor of Education“ (abgekürzt BEd) PH-NÖ Plan-V2- 14-15.xls 2.Abschnitt: 4 Semester an einer „Zentrumshochschule“

5 PH-NÖ TGP 1-15 1. Studienabschnitt 2 Semester berufsbegleitend Bildungsziel: Vermittlung jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an Wissen und Können, das zur Ausübung des Berufes als Lehrer befähigt. Erwerb grundlegender Qualifikationen und schulpraktischer Erfahrungen. Didaktische Grundsätze: Die Ausbildung hat unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts zu erfolgen. Sie ist in einer Sozial- u. in einer Individualphase durchzuführen. Die eingebrachten beruflichen Erfahrungen sind in der gesamten Ausbildung zu integrieren.

6 PH-NÖ TGP 1-16 Anmeldeprocedere Die Neulehrer inskribieren an jener PH, wo sie voraussetzlich das Vollzeitstudium absolvieren (Wien, OÖ, Stmk., Tirol) Diese PH überprüft die Zulassungskriterien und stellt den „ Zulassungsbescheid “ aus Aufgrund dieser Zulassung wird der Studierende/die Studierende auch Angehöriger/Angehörige an der PH NÖ Der Anmeldezeitraum ist in jeder „Zentrumshochschule“ verschieden (siehe Homepage) Die Inskription muss persönlich vorgenommen werden. Es sind keine Studiengebühren zu entrichten (nur ÖH Beitrag und Versicherung) Nach Erhalt „Matrikelnummer“ kann man dann über „PH Online“ alle Anmeldungen selbst vornehmen

7 PH-NÖ TGP 1-17 Einige wichtige Hinweise Vor Eintritt in das 5 Semester (berufsbegleitend) muss der Abschluss einer Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung vorgelegt werden AB 2013 NICHT MEHR ERFORDERLICH Bei der Abgabe der Bachaleorarbeit muss ein „Erste-Hilfe-Grundkurs“ im Ausmaß von 16 Stunden nachgewiesen werden. Der Grundkurs darf nicht länger als zwei Jahre vor Studienbeginn abgeschlossen worden sein Das Arbeitspensum eines ECTS-Credits (European Credit Transfer System) entspricht 25 Echtstunden. Das Arbeitspensum eines Semesters entspricht im Schnitt 30 ECTS-Credits, das sind 750 Echtstunden !!!

8 PH-NÖ TGP 1-18 Pro Semester sind vom Betreuungslehrer/in DREI HOSPITATIONEN im Regelunterricht des Neulehrers/der Neulehrerin durchzuführen, welche in einem zeitlichen Abstand von mindestens einem Monat liegen sollen Pro Semester hat der/die Studierende EINMAL den Regelunterricht beim Betreuungslehrer/bei der Betreuungslehrerin zu besuchen Von all diesen Unterrichtsbesuchen ist von Seiten de/der Studierenden ein Portfolio zu erstellen. (Stundenvorbereitung, Protokoll, Resümee und Eindruck von beiden Lehrern/Lehrerinnen mit Originalunterschriften „ Schulpraktikum“ pro Semester 6 ECTS

9 PH-NÖ TGP 1-19 Der Studienerfolg (Erwerb von ECTS-Credits) ist ausschließlich durch Leistungsnachweise festzustellen. Folgende Arten der Leistungsfeststellung sind zulässig: schriftliche Prüfung (z.B. Tests, Seminararbeiten, Bachelorarbeit usw. mündliche Prüfung (z.B. Referate, Präsentationen) Studienaufträge (z.B. Selbststudium, Protokolle, Formen der Unterrichtsvor- und –nachbereitung, Interviews usw. Mitarbeit in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter praktische Prüfung grafische Prüfung Zur Beurteilung sind die Noten der fünfstufigen Notenskala heranzuziehen Ist diese Form unmöglich oder unzweckmäßig, lautet die positive Beurteilung „ Mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung „Ohne Erfolg teilgenommen“ Einige wichtige Anmerkungen zur PRÜFUNGSORDNUNG

10 PH-NÖ TGP 1-110 Fachwissenschaften Die fachwissenschaftliche Ausbildung vermittelt die fachspezifischen wissenschaftlichen Inhalte der Fächer, wobei der Fokus auf die jeweiligen Lehrpläne ausgerichtet wird. 1.Semester Angewandte Informatik 1 Grundlagen der Informatik, elektronische Schuladministration, Datenschutz und Datensicherheit, Gestaltung des Unterrichts mit modernen Medien, Einführung in die Informationsbeschaffung mit Hilfe des www. Sicherheitstechnik Erarbeitung präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen Ergonomie im Unterricht

11 PH-NÖ TGP 1-111 2. Semester Angewandte Informatik 2 Erstellen von Projektarbeiten, Format und Dokumentvorlagen, Tabellen, Diagramme, Rechnen in Tabellen, Einfache Formeln, Wenn- Funktionen, Surfen und Suchen im Web, Postbearbeitung mit Outlook-Express Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop, Fotos für den Druck vorbereiten QIBB Qualität in der Berufsbildung Allgemeine Einführung in QIBB, Q-Book, Q-Matrix, Evaluierung, QM speziell im Fachpraktischen Unterricht mit praxisbezogenen Beispielen

12 PH-NÖ TGP 1-112 Einstufung für Vertragslehrer in der Entlohnungsgruppe l2b1 Die wichtigsten VOLL anrechenbaren Vordienstzeiten ab dem 18. Lebensjahr sind: Dienstzeiten bei einer inländischen (auch EU- Staaten) Körperschaft Lehrberuf an einer inländischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule Präsenz- bzw. Zivildienst Von anderen Vordienstzeiten ab dem 18. Geburtstag werden bis zu 3 Jahre zur Hälfte angerechnet. Achtung Sondervertrag !

13 PH-NÖ TGP 1-113 SONDERVERTRAG Beispiel: 12 MonateZivildienst 18 MonateVordienstzeit ab 18. Lebensjahr 3 Jahre zur Hälfte 84 Monate7 Jahre facheinschlägige Berufspraxis zur Gänze 114 Monate Summe = 9 Jahre 6 Monate Bedeutet: 5. Gehaltsstufe (in 6 Monaten in Stufe 6) Für BMHS- Lehrer im fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht können als sondervertragliche Vereinbarungen bis zu 12 Jahren (l1-Lehrer) bzw. bis zu 7 Jahren (l2- Lehrer) facheinschlägige Berufspraxis zur Gänze angerechnet werden.

14 PH-NÖ TGP 1-114 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Denken sie positiv an das kommende Schuljahr. Es ist kürzer als sie denken TIPP: Nehmen sie von diesem Seminar soviel wie nur möglich mit. Sie werden es gut brauchen. Die nächsten Ferien kommen bestimmt !


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