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ZE-Festzuschüsse „Spezial“

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Präsentation zum Thema: "ZE-Festzuschüsse „Spezial“"—  Präsentation transkript:

1 ZE-Festzuschüsse „Spezial“
Suprakonstruktionen 01/ 2008

2 Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008
A. Richtlinientext 1. Nr. 2 Absatz 1 des Allgemeinen Teils der Festzuschuss-Richtlinien wird wie folgt gefasst: „Die Festzuschüsse zu den Befunden werden auf Basis der befundbezogenen, im Einzelfall tatsächlich eingliederungsfähigen Regelversorgungen ermittelt und erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen so versorgt sind, dass keine weitere Versorgungsnotwendigkeit besteht. Bei Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt.“ 01/ 2008

3 Begleitleistungen im Rahmen der Regelversorgung
- Sachleistung - Abrechnung über KZV (KVK) im Rahmen gleichartiger bzw. andersartiger Leistungen, sofern durch Gleichartigkeit bzw. Andersartigkeit des ZE verursacht - Berechnung nach GOZ - gegenüber Patienten 01/ 2008

4 Ausnahmeindikationen
für die Suprakonstruktion Einzelzahnlücke zahnloser Kiefer beide Nachbarzähne kariesfrei, keine Krone und nicht „ww“ ein Nachbarzahn ist überkront oder „ww“ atrophiert nicht atrophiert Regel-versorgung (z. B. Rep.) oder gleichartige Versorgung andersartige Versorgung Regelversorgung oder gleichartige Versorgung andersartige Versorgung 01/ 2008

5 Bedeutung weiterer GOZ-Positionen
503 504 507 508 509 521 522/523 Kappe auf Implantat, Magnet, Druckknopf Teleskopkrone Steg, Brückenspanne, Prothesenspanne o. -sattel Verbindungselement Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselementes Modellgussprothese OK/ UK Coverdentureprothese Hinweis für die Teilnehmer: In den folgenden Beispielen kann 1. eine Modellgussprothese oder 2. eine Coverdentureprothese 3. eine Coverdentureprothese mit Metallbasis als Prothesenlösung gewählt werden !!!!! 01/ 2008

6 6 Mischfall 01/ 2008

7 22 01/ 2008 zahnloser atrophierter Kiefer; neue Prothese
(vorhandene 5 Stege; Stummelsteg 36&46;mit insgesamt 5 Reitern werden wiederverwendet) 01/ 2008

8 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
24 neue Brücke Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom : „Bei Erneuerungen und Erweiterungen von festsitzenden, nach der Versorgung teilweise zahngetragenen Suprakonstruktionen werden bereits vorhandene Suprakonstruktionen ebenfalls natürlichen Zähnen gleichgestellt“ 01/ 2008

9 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
28 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom : „Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiendsituation vor.“ 01/ 2008

10 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
42 Implantate regio 33,34,43 und 44 mit Druckknöpfen, Umarbeitung der vorhandenen Prothese zur Suprakonstruktion mit vollständiger UF m. Randgestaltung, atrophierter Kiefer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom FZ 7.7: „Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion“ Ohne UF Bema-Nr. 100bi 01/ 2008

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
01/ 2008


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