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Seite 1 Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung.

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Präsentation zum Thema: "Seite 1 Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung."—  Präsentation transkript:

1 Seite 1 Neues Berufsbildungsgesetz Stand: Mai 2005 DGB Bundesvorstand, Abteilung Bildung und Qualifizierung

2 Seite 2 Berufsbildungsgesetz Gesetz gilt für Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird Betroffen sind ca. 1,6 Mio. junge Menschen

3 Seite 3 Berufsbildungsgesetz Was wird geregelt ? Ordnung der Berufsbildung, Ausbildungsberufe Berufsausbildungsverhältnis Eignung der Ausbildungsstätte Prüfungswesen Fort- und Weiterbildung Organisation der Berufsbildung

4 Seite 4 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: Lernortkooperation, § 2, Abs. 2 Teilausbildung im Ausland, § 2 (3) Aufwertung der Stufenausbildung, Modell Ausstiegsoption für Auszubildende, § 5 Anrechnung von Vorqualifikationen, § 7

5 Seite 5 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, § 8 Stärkung der Verbundausbildung, § 10 (5) Probezeit, § 20 Vollzeitschulische Ausbildungsgänge: Kammerprüfung im Benehmen mit dem zuständigen Landesausschuss für Berufsbildung, § 43 (2)

6 Seite 6 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen: Berufsbildungsausschüsse für Qualitätsfragen zuständig, § 79 (1) Lehrerstimmrecht in BBAs für Lernort Schule, § 79 (6) Landesausschuss für Berufsbildung als regionale Kommunikationsplattform, § 83 (2)

7 Seite 7 Berufsbildungsgesetz Wichtige Änderungen Bessere statistische Grundlagen, (Einzeldatenerhebung), Artikel 2a Berufsbildungsreformgesetz

8 Seite 8 Berufsbildungsgesetz Was ist aus Sicht des DGB nicht umgesetzt worden? Geltungsbereich des BBiG nicht erweitert Qualität der beruflichen Bildung Gerechtes Finanzierungssystem Keine Verbesserung für Menschen mit Behinderung Demokratisierung der Berufsbildung

9 Seite 9 Was ist aus Sicht des DGB nicht umgesetzt worden? Berufsbildung europäischen Charakter geben lebensbegleitendes Lernen sichern Schlüsselrolle der AusbilderInnen stärken Berufsbildungsforschung und -statistik verbessern Keine sachgerechte Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit Berufsbildungsgesetz


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