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Veröffentlicht von:Wigburg Lambertus Geändert vor über 10 Jahren
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 1 Familienbildung in der örtlichen Jugendhilfe Potential und notwendige Weichenstellungen: Wie intensiv kann und soll Familienbildung Teil des Angebots der Jugendhilfe sein?
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 2 Rechtlicher Rahmen SGB 8: § 16 Abs. 2 Nr. 1: Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten, Bisher noch keine landesrechtl. Regelung
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 3 Kriterien der Familienbildung iSd Jugendhilfe: Definitionen Aus der Literatur (Textor) Auf der Website der Landesregierung Frühe Hilfen Gehen auf Familien bzw. Teile davon zu, die erfahrungsgemäß Hilfen zur Erziehung häufiger als andere benötigen: Aufsuchende Eltern- und Familienbildung
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 4 Zielgruppe Weil familienersetzende Hilfen überwiegend für Kinder aus armen Lebenslagen eingesetzt werden müssen Sind die Kinder aus armen Milieus diejenigen, die familienergänzende und familien(unter)stützende Angebote so früh wie möglich gebrauchen
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 5 Gesamtkonzept verkaufen Frühe und präventive Hilfen für Eltern und Kinder einbetten in Gesamtkonzept der Jugendhilfe Konzept entwickeln, daraus Programme und Projekte gestalten und den politisch Verantwortlichen nahe bringen
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 6 Folgerungen: 1.Jugendamt, Freigemeinnützige Anbieter, Jugendhilfeausschuss und Stadtrat / Kreistag müssen entscheiden, welche Budgets Angebote nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 SGB 8 bekommen 2.Konzeptionsverantwortung muss beim (örtlichen) Jugendhilfeträger zusammen mit Leistungserbringern liegen, dem sollten Finanzierungsträger Rechnung tragen 3.Land sollte Förderrichtlinien so offen gestalten, dass JH-Träger Gewichtung zwischen Angeboten und Hilfen verantworten können
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 7 Schärfere Instrumente für die Jugendhilfe? Eingreifen nach § 8a bzw. 27 ff SGB 8 dort, wo Kindeswohl nach objektiven Kriterien konkret und unmittelbar gefährdet oder verletzt ist. Veröffentlichte Fälle verunsichern nicht nur die an Jugendarbeit Beteiligten Was kann Jugendhilfe beeinflussen: Gesellschaftlichen Grundkonsens? Verhaltensweisen in Familien mit schwierigen Lebensverhältnissen?
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 8 Zwei Wege: Dormagener Modell u.andere setzen an Familien an und beeinflussen mittelbar gesellschaftliche Verhältnisse Referentenentwurf Sachsen-Anhalt: Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 9 Verhältnis Bundes- und Landesrecht Schwellen des Einschreitens sind unterschiedlich: § 2 Abs. 1 Entw: Das Jugendamt hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Unterschiedliches Instrumentarium Landesrecht überfordert die Jugendämter und lässt sie allein mit Wächteramt
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 10 Was sind Angebote? § 2 Abs. 2 RefEntw: Das Jugendamt gewährleistet, dass geeignete Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern zur Verfügung stehen und weiter entwickeln werden, um eine förderliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Deutlich weniger als nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 möglich Familien werden nicht genannt
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30. Sept. 2008Karl Gertler in der Fachtagung LAGF 11 Schlussbemerkung Jugendhilferechtliche Angebote der Familienbildung können Hilfen zur Erziehung wirksam vermeiden und sind deshalb auszubauen Finanzielle Ausstattung muss Präventionscharakter berücksichtigen § 2 des Referentenentwurfs ist kontraproduktiv und sollte gestrichen werden
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