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Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

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Präsentation zum Thema: "Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht"—  Präsentation transkript:

1 Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

2 Gesetzliche Unfallversicherung
Finanzierung ausschließlich durch Arbeitgeber Versicherungsanspruch ergibt sich aus dem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis

3 Versicherte Personen Arbeitnehmer
der Unternehmer (freiwillige Mitgliedschaft) Schüler und Studenten Blutspender Ersthelfer Mithelfende Nachbarn u.a.

4 Gesundheitsschäden -Wegeunfall -Arbeitsunfall -Berufskrankheit

5 Berufskrankheit (§ 9 Abs.1 SGB VII)
Wer ? Die Bundesregierung Was? Krankheit wird Berufskrankheit Für Wen? Arbeitnehmer- besondere Personengruppen Warum? Besondere Einwirkungen liegen in höherem Grade als bei der Allgemeinbevölkerung vor

6 Arbeitssicherheitsgesetz § 3: Aufgaben der Betriebsärzte
Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes Beratung des Arbeitgebers insbesondere bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter, Leistungsgeminderter in den Arbeitsprozess

7 Sozialgesetzbuch (SGB)IX
-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Zuständigkeit (Kostenträger) nach §14 SGB IX z. B. Krankenkasse Agentur für Arbeit Rentenversicherung u.a.,

8 WeB-Reha Projekt Werks- und Betriebsärzte in Kooperation mit der Rentenversicherung Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BaR) Information und Kooperation zwischen Reha- Trägern, Haus-, Fach-, Werks-Betriebsärzten

9 Reha- Anträge durch Betriebsärzte
60% orthopädische Krankheitsbilder 19,6,% psychosomatische Indikation 6,7 % Stoffwechselstörungen 5,6 % Kardiale Erkrankungen

10 Die Reha-Kette in der Unfallversicherung
Erste Hilfe/ Erstversorgung Ersthelfer am Unfallort Rettungsassistent Notarzt Beseitigung der lebensbedrohlichen Akutsituation, Defibrillatoren im Betrieb

11 Transport Transport zu einem geeigneten Krankenhaus
Versorgungsschwerpunkte -Kardiale Notfälle -Schlaganfälle, stroke- Management

12 D- Arzt - Durchgangsarzt- Verfahren
Wer ist für den Verletzten zuständig? Wer übernimmt die Erstversorgung ? Muss der D- Arzt bei Berufskrankheiten eingeschaltet werden?

13 Vorstellungspflicht beim D-Arzt?
AUF dauert über Unfalltag hinaus an Behandlungsbedürftigkeit beträgt voraussichtlich mehr als eine Woche Verordnung von Heilmitteln ist erforderlich Immer bei Wiedererkrankung Voraussichtlich: = nicht erst eine Woche behandeln und dann eine Vorstellung veranlassen sondern prospektiv (vorausschauend) zu beurteilen

14 § 39 Überweisungspflicht an den Augen-/HNO-Arzt
Der Arzt ist verpflichtet, den Unfallverletzten bei einer Verletzung von Augen oder Hals, Nasen, Ohren einem entsprechenden Facharzt vorzustellen. Ausnahme: durch die Erstbehandlung beim zuerst in Anspruch genommenen Arzt erübrigt sich die weitere fachärztliche Behandlung

15 § 37 Verletzungsarten-verfahren
Bei bestimmten schweren, katalogmäßig niedergelegten Verletzungen müssen Verletzte in besonders zugelassene Krankenhäuser eingewiesen werden

16 Verletzungsartenverfahren
Krankenhäuser werden vom Kostenträger Unfall- Versicherung im Rahmen der besonderen Heilbehandlung zugelassen

17 Verletzungsartenverfahren
Spezialkliniken - für Brandverletzte Schädel-Hirnverletzte Chirurgische Unfallkliniken

18 Berufsgenossenschafliche Klinken
Bundesweit 9 Unfallkliniken (Hamburg, Berlin, Bochum, Duisburg-Buchholz, Halle, Franfurt a. Main, Ludwigshafen, Tübingen, Murnau) 2 Kliniken für Berufskrankheiten (Bad Reichenhall, Falkenstein)

19 H-Arztverfahren Eingeschränkt Teilnahme an der besonderen Heilbehandlung Öffentlich rechtlicher Vertrag mit den Berufsgenossenschaften

20 Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Ärztliche Behandlung Zahnärztliche Behandlung Stationäre Behandlung Häusliche Krankenpflege Versorgung mit Arznei- Verband- Heil- und Hilfsmitteln

21 Orthopädische Versorgung und Hilfsmittel
Beinprothesen Armprothesen Gesichtsersatzstücke Orthopädisches Schuhwerk

22 Weitere Hilfsmittel Hörgeräte (Lärmschwerhörigkeit) Sehhilfen
Blindenführhunde Zahnersatz (z. B. Bäckerkaries) Sauerstoffinhalationsgeräte (z.B. Asbestose)

23 Schulisch-pädagogische Reha Der Schüler als Rehabilitant
Transport zur Schule Klinik-/Hausunterricht Förderung in Sonderschule Vorbereitung auf Schulbesuch Fortführung und Abschluss der Schulausbildung/des Studiums

24 Maßnahmen der sozialen Reha
Sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung Haushaltshilfe Ärztlich verordneter Reha-Sport

25 „Der Wohnbereich“ Wohnungshilfe Umzug
Anpassung der Wohnung an den Gesundheitsschaden/ die Behinderung z.B Treppenlift, Sanitärbereich Zuschüsse und Darlehen sind möglich

26 Förderung Wiederherstellung der Mobilität
Kfz. Hilfe Beschaffung eines Kfz behindertengerechte Zusatzausstattung Erlangung der Fahrerlaubnis

27 Der Berufshelfer - ist medizinisch und berufskundlich qualifiziert
Berät den Verletzten Koordinator-Vermittler zwischen allen Beteiligten z. B. Unternehmern, Ärzten, Berufsförderungswerken, Behörden

28 (medizinische und berufskundliche und technische Qualifikation)
Beratende Ingenieure Angesiedelt bei den Integrationsämtern (medizinische und berufskundliche und technische Qualifikation)

29 Berufliche Rehabilitation
Erstes Ziel? Erhaltung des alten Arbeitsplatzes Belastungserprobung Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes Berufliche Umorientierung (Umschulung) Adäquate, dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

30 Arbeitsplatzbegehung-Belastungsanalyse
Positives Leistungsbild Negatives Leistungsbild Abschätzung Trainings- und Therapiebedarf Wiedereingliederungsplan Begleitung des Mitarbeiters durch den Betriebsarzt Belastungserprobung und Arbeitstherapie

31 Merkmalkatalog Für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist in dem Projekt IMBA (Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt) ein Merkmalkatalog erarbeitet worden

32 Merkmalkatalog Körperhaltung (z.B. mit den Untergruppen Stehen, Sitzen) Körperfortbewegung (z.B. mit den Untergruppen Gehen, Kriechen) Körperteilbewegung (z.B. mit den Untergruppen Arm-, Bein-, Rumpfbewegungen) Information (z.B. mit den Untergruppen Sehen, Hören, Sprechen) Komplexe Merkmale (z.B. mit den Untergruppen Heben, Tragen) Umgebungseinflüsse (z.B. mit den Untergruppen Klima, Schall)

33 MELBA (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) ist relevant, wenn die Auseinandersetzung mit psychischen Fähigkeiten und Anforderungen im Vordergrund steht.

34 Technische Arbeitshilfen
Ziel ist es: bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern, d.h. Arbeitsbelastungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

35 Technische Arbeitshilfen
Maßnahmen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung (z.B. als orthopädischer Bürostuhl) umfassende, ergonomische und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

36 Lesehilfe für Sehbehinderte
INCOBS: Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte“ unterstützt Anwender, Berater, Betriebe und Kostenträger bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen.

37 Veranstaltungen Arbeitsassistenz Z. B. Vorlesen von Akten
-Recherche von Fachliteratur in gedruckter Form Unterstützung auf Dienstreisen oder bei der Durchführung von Veranstaltungen § 102 Absatz 4 SGB IX:Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Informationen unter und

38 Internetportal www.incobs.de:
aktuelle Marktübersichten, Testergebnisse und Checklisten zur Produktauswahl Hinweise zur Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen Adresslisten zu weiterführenden Beratungsangeboten.


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