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Präsentation zum Thema: "Weiter mit Mausklick."—  Präsentation transkript:

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2 Allgemeine Informationen
Die Volksinitiative ist darauf gerichtet, dass sich der Landtag mit einem politischen Sachthema oder Gesetzentwurf befasst. Gesetzliche Grundlagen: - Artikel 67a Landesverfassung NRW - Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksbescheid-VIVBVEG - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (DVO VIVBVEG) Das Land NRW hat erst 2002 dieses Gesetz erlassen, deshalb ist die Volksinitiative eine neue Form der BürgerInnenbeteiligung und politischen Willensbildung. Alle Informationen finden Sie unter

3 Die VI wurde beantragt! Viele aktive Menschen haben dafür gesorgt, dass der Antrag mit über gesiegelten Unterschriften am gestellt werden konnte. Am fand eine Anhörung im Innenministerium statt, dort wurde mitgeteilt, dass die VI formal o.k. ist.

4 Zeitplan Am wurde der Antrag auf eine VI von der Landesregierung genehmigt. Die Listen werden vom bis zum ausliegen. Nicht vom 24. – und Silvester und Neujahr.

5 Wo liegen die Listen aus?
Städte und Gemeinden müssen Zeiten und Orte, an denen die Listen ausliegen, ortüblich bekannt geben. Sie müssen entsprechende Orte für die Listenauslegung in Rathäusern, Bezirks- oder Gemeindeämtern bereitstellen. Listen können, wenn das mit der Kommune ausgehandelt wird, auch an bestimmten Tagen in Krankenhäusern oder Altenheimen ausgelegt werden.

6 Was ist im Moment zu tun? Die Leistungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen müssen ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Um unsere Forderung der Politik gegenüber deutlich zu machen, brauchen wir eine starke Unterstützung der Bevölkerung, der Verbände und aller aktiven Menschen in der Jugendarbeit. Alle, die sich vor Ort aktiv beteiligen, sollten untereinander Absprachen über gemeinsame Aktionen und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit treffen. Orte und Zeiten der Listenauslegung müssen bekannt gemacht werden, durch Aktionen, Artikel, Anzeigen (vielleicht schaltet die Tageszeitung eine kostenlose Anzeige). Der Druck von Plakaten und Flyern muss vor Ort organisiert werden. Wir haben Material entwickelt und werden es auf einer CD zur Verfügung stellen, Logos und Flyer können aus dem Internet gezogen werden. (Bestelladresse CD:

7 Rechnen Sie nach, was es heißt:
60% weniger Landesmittel bis 2005 für die Offene Arbeit, ca. 30% weniger für die verbandliche Arbeit ? Wie setzt Ihre Kommune die Kürzungen um? Plant ihre Kommune auch Kürzungen? Machen Sie vor Ort an allen entscheidenden Stellen auf die Folgen der Kürzungen aufmerksam, protestieren Sie entschieden gegen den Kahlschlag. Fragen sie bei ihrem zuständigen Jugendamt nach, was konkret auf sie zukommt. Nehmen sie umgehend Kontakt mit ihren Landtags-abgeordneten und den KommunalpolitikerInnen auf und fragen sie nach deren jugendpolitischen Schwerpunkten. Geben sie die Information an alle KollegInnen in anderen auch kommunalen Einrichtungen weiter. Viele stehen bereits in den Startlöchern und warten nur auf den Schulterschluss.

8 Zentrale Aktionen: Am , Uhr Start der VI mit einer Veranstaltung am Düsseldorfer Rathaus. Besuch aus ganz NRW ist herzlich willkommen! (aktuelle Infos im Internet) Aufruf, Kinder und Jugendliche begleiten Eltern, Verwandte und Bekannte ins Rathaus zur Unterschrift. Aktionen in ? Großstädten, jetzt geht’s um die Wurst, am ist die Volksinitiative beendet, die letzten Unterschriftswilligen müssen aktiviert werden. Nur durch Ihre aktive Unterstützung können die Aktionen erfolgreich werden.

9 Was geschieht auf Landesebene?
Am wurden die Listen an alle kreisfreien Städte und Kreise versandt. Wir suchen prominente Paten und Patinnen für die Aktion. Die Öffentlichkeitsarbeit wird vorbereitet. Bitte informieren Sie uns über geplante oder laufende Aktionen (Dokumentation und Veröffentlichung im Internet usw.): Es werden Beauftragte für Kreise und kreisfreie Städte gesucht. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit:

10 Beauftragte der Vertrauensperson
Die Vertrauensperson ist Hans-Jürgen Dahl, Vorsitzender der AGOT (Ev.Jugend) „Der Vertrauensperson steht es frei, den einzelnen Gemeinden gegenüber bei oder nach der Übersendung der Eintragungslisten Beauftragte zu bezeichnen, die zu dem aus der Listenversendung mit den Gemeinden entstehenden Geschäftsverkehr berechtigt sind.“(§ 2, Abs.2 DVO VIVBVEG) Sinnvoll wäre es für jede kreisfreie Stadt eine und für jeden Kreis mindestens eine Vertrauensperson zu benennen. Wer das sein soll, entscheidet ihr am besten vor Ort mit den Beteiligten, je nach dem, wer in eurer Kommune bei der VI mitmacht. Vorschläge bitte an:

11 Aufgaben der Beauftragten:
Wie schon genannt, regeln sie den Geschäftsverkehr mit den Kommunen. Sie stimmen die Orte der Listenauslegung mit den Kommunen ab. Durchführungsverordnung und Erlasse schreiben vor, dass die Orte durch die Kommunen ortsüblich bekannt gegeben werden müssen. Sie verhandeln über besondere Orte, z.B. bei Aktionen. Sie klären ob auch in Altenheimen und Krankenhäusern gesammelt werden soll. Sie halten Kontakt zu den Organisatoren auf Landesebene, um einen guten Informationsaustausch zu gewährleisten

12 Abschluss der VI Wenn wir die Unterschriften erreicht haben, muss sich der Landtag mit unserer Forderung innerhalb von 6 Monaten abschließend beschäftigen. Zur Erinnerung noch einmal der Wortlaut: Mit dieser Volksinitiative fordern wir den Landtag von NRW dazu auf: - sich mit der Absicherung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit zu befassen - mit dem Ziel, die Förderung aller jungen Menschen (im Sinne der §§ SGB VIII)in NRW rechtverbindlich zu gewährleisten.

13 Informationen Aktuelle Informationen werden im Internet veröffentlichet:

14 Uns allen einen guten Start!


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