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Zielsetzung der Zertifizierung nach der BDEW-Richtlinie 2008

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Präsentation zum Thema: "Zielsetzung der Zertifizierung nach der BDEW-Richtlinie 2008"—  Präsentation transkript:

0 Erfahrungen aus der Zertifizierung von dezentralen Erzeugungsanlagen nach der Mittelspannungsrichtlinie 16. KASSELER SYMPOSIUM ENERGIE-SYSTEMTECHNIK OKTOBER 2011 | KASSEL Dr.-Ing. Karl-Heinz Weck

1 Zielsetzung der Zertifizierung nach der BDEW-Richtlinie 2008
Durch Zertifikate zu bestätigen, dass eine dezentrale Erzeugungsanlage die Anforderungen eines Netzbetreibers an die Kraftwerkseigenschaften der Anlage erfüllt Als Typ einer Einzelanlage In Zusammenschaltung mehrerer Anlagen, z.B. im Windpark Erstellung eines Einheitenzertifikats Erstellung eines Anlagenzertifikats 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

2 Erfahrungen der FGH-Zertifizierungsstelle
Nach Erstellung von 41 Einheitenzertifikaten für Windenergieanlagen Fotovoltaikanlagen Ca. 160 Anlagenzertifikaten Ausschließlich Windenergieanlagen Terminsetzung der SDLWindV Erfahrungen Einheiten- und Anlagenzertifikate werden von Netzbetreibern verlangt auch, wenn nicht in NAR verlangt (TC 2007 für HS) Standpunkt eines Normers für Hochspannungsgeräte Defizite in Vorschriften, Unverständnis bei Herstellern 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

3 Zertifikate – Defizit „Widersprechende Richtlinien“
Für LVRT Verweis der BDEW auf TransmissionCode 2007 TransmissionCode für WEA durch SDLWindV modifiziert Gilt nur für WEA Gilt nicht für Fotovoltaik u.a. Zertifizierung von WEA und anderen DEA unterschiedlich 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

4 Einheitenzertifikat – Defizit „Unklarheiten“
Beispiel Leistungsbereitstellung Drehstromeinspeisung an keiner Stelle gefordert Beispiel Blindleistungsbereitstellung In dem Betriebspunkt cosφ von 0,95untererregt bis 0,95übererregt am Netzanschlusspunkt Betriebspunkt in BDEW-Richtlinie nicht genau definiert Gemeint war: Spannungsbereich Uc ± 10% Leistungsbereich 0 bis 100% Pn 2. Ergänzung: Reduzierung der Wirkleistung zur Bereitstellung der geforderten Blindleistung erlaubt 3. Ergänzung: Reduzierung erlaubt, wenn Spannung kleiner 95% Uc 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

5 Einheitenzertifikat – Defizit „Blindleistungsbereitstellung“
Bei Fotovoltaikanlagen üblich Bemessungs-Scheinleistung = Nennleistung Bei Blindleistungsforderung Reduzierung der Wirkleistung erfoderlich 3. Ergänzung der BDEW- Richtlinie Gültig ab Reduzierung nur , wenn Netzspannung < 95% Uc Neue Definition der Nenn-leistung erforderlich In BDEW-Richtlinie Geforderter Bereich Nennleistung = Bem.-Scheinleistung 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

6 Einheitenzertifikat – Defizit „Entkupplungsschutz“
Einstellbereich nicht als Forderung verstanden Spannungssteigerungsschutz vielfach durch Geräteschutz unwirksam Führt bei Anlagenzertifizierung von ausgedehnten Anlagen oft zu Schwierigkeiten Bei Hochspannung ohnehin nicht ausreichend 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

7 Einheitenzertifikat – Defizit „Modellbildung“
Validierung eines rechnerlauffähigen Modells für den Fehlerfall gefordert Betrifft ausschließlich Blindstromeinspeisung während des Fehlers Vielfach nur Mitsystem des Fehlerstroms nachgebildet Modelle nur geeignet für symmetrische Fehler Unsymmetrische Fehler nicht nachbildbar Bedingungen vor Fehlereintritt oft nicht berücksichtigt Unterschiedliche Blindleistungsbereitstellung vor Fehler nicht berücksichtigt Berechnung des Blindstroms während des Fehlers nicht als zusätzlicher Blindstrom Rechnerlauffähige Modelle für Normalbetrieb nicht angedacht 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

8 Anlagenzertifikat – Defizit „Terminsetzung“
Beantragung der Erzeugungsanlage durch den Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber; Vorlage des Einheitenzertifikats Angabe der Netzkenngrößen des vorläufigen Anschlusspunkts durch den Netzbetreiber; Netzkurzschlussleitung, geplante Anschlussleistung Bestellung des Anlagenzertifikat durch den Anlagenbetreiber; Festlegung der Ausführung der Erzeugungsanlage durch den Errichter Vorlage des Anlagenzertifikats beim Netzbetreiber; Festlegung des Anschlusspunkts Bau der Anlage bis zur Inbetriebnahme und Konformitätsbestätigung durch den Anlagenzertifizierer Ursprüngliche Zeitabfolge links Anlagenzertifikat als Planungs-zertifikat vor Baubeginn Durch verspäteten Beginn Anla- genzertifikate erst nach Inbetriebnahme erstellt Hauptgrund fehlende Einheitenzertifikate Termindruck durch SDLWindV Nachreichung des Zertifikats bis zum Zertifizierungskapazitäten durch WEA-Hersteller durch Verträge ausgeschöpft 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

9 Anlagenzertifikat – Defizit „Datenbeschaffung“
Zertifikat von Anlagenbetreiber beauftragt Anlagenbetreiber kein in der Regel kein Fachmann Fachbegriffe werden nicht verstanden Notwendigkeit bestimmter Angaben nicht einsichtig Beispiel „Störlichtbogensicherheit der Übergabestation“ Abfrage der Daten des Anschlussnetzes vom Netzbetreiber Anschluss im Umspannwerk oder im Mittelspannungsnetz Angabe der Netzkurzschlussleistung und des Winkels der Netzimpedanz Angabe einer Referenzleistung als höchstmögliche Anschlussleistung Zertifizierer oft auf Schätzungen nach Sachverstand angewiesen 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

10 Anlagenzertifikat - Erfahrungen
Spannungsanhebung Bei Anschluss im Mittelspannungsnetz von 2% häufig nicht eingehalten Forderung nach vollem Blindleistungsbereich gemäß BDEW mit cosφ = 0,95übererregt Gleichzeitig geforderte Einstellung nach cosφ (P)-Kennlinie mit cosφ = 0,95untererregt Ausstellung eines Zertifikats nicht möglich Netzrückwirkungen Spannungsänderungen durch Schaltvorgänge und Langzeitflicker nur in Ausnahmefällen kritisch Problem „Oberschwingungs-Stromeinspeisung“ durch Ergänzung zur BDEW-Richtlinie deutlich entschärft 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

11 Anlagenzertifikat - Erfahrungen
Dynamische Netzstützung Wenn dynamische Netzstützung gefordert und die verfügbaren Modelle geeignet sind, Zertifizierung problemlos In ausgedehnten Anlagen Einstellung Spannungs-steigerungsschutz über 1,2 Uc Wenn dynamische Netzstützung nicht, aber Verbleiben am Netz gefordert Forderung des Netzbetreibers nach keiner Blindstrom-einspeisung bei keiner oder geringer Wirkstromeinspeisung häufig Variante nach BDEW-Richtlinie bei Anschluss im Mittelspannungsnetz erlaubt Variante häufig nicht geprüft und daher nicht im Einheitenzertifikat enthalten Keine Zertifizierung möglich 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

12 Anlagenzertifikat - Erfahrungen
Blindleistungsbereitstellung Hauptschwierigkeit Forderung nach cosφ = 0,95 gilt für Netzanschlusspunkt Durch Kabelverbindungen im Windpark wird Verschiebungsfaktor bei Nennleistung zum untererregten Bereich hin verschoben Durch Reduzierung der Wirkleistung bei geforderter Blindleistung oft nicht auffangbar Anforderung besonders kritisch bei reduzierter Versorgungsspannung Zertifizierung häufig nicht möglich Entkupplungsschutz Schwierigkeiten lediglich mit Einstellung des Spannungssteigerungsschutzes bei ausgedehnten Anlagen Einstellung auf 1,25 Uc oft erforderlich 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

13 Erfahrungen der FGH-Zertifizierungsstelle Zusammenfassung
Zertifizierung geprägt durch Anlaufschwierigkeiten Widersprechende Richtlinien und Verordnungen Nicht immer klare Vorgaben in den Richtlinien Termindruck durch Richtlinien und Verordnungen Umstellung von Anlagen- und Netzbetreiber auf die neuen Anforderungen Erstellung Einheitenzertifikaten verzögert Zeitaufwändige Entwicklungs- und Typprüfungen Nicht vorschriftengerechte Durchführung der Prüfungen Nicht zeitgerechte Fertigstellung adäquater Rechenmodelle Einheitenzertifikate nicht immer ausreichend für Anlagenzertifizierung 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung

14 Erfahrungen der FGH-Zertifizierungsstelle Zusammenfassung
Erstellung von Anlagenzertifikaten verzögert Termindruck durch SDLWindV für seit in Betrieb genommen Anlagen Abgabe des Anlagenzertifikats bis zum Blockierung der Kapazität vorhandener Zertifizierungsstellen durch WEA Bereitstellung der Einheitenzertifikate und der notwendigen Daten durch Anlagen- und Netzbetreiber nicht zeitgerecht Ausstellung von Anlagenzertifikaten in einigen Fällen nicht möglich Widersprechende Forderungen nach Blindleistungs-bereitstellung und zulässiger Spannungsanhebung Nicht im Einheitenzertifikat enthaltene Forderungen nach dynamischer Netzstützung 16. KASSELER SYMPOSIUM | KASSEL_K.-H. Weck: Erfahrungen aus Zertifizierung


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