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WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

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Präsentation zum Thema: "WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft"—  Präsentation transkript:

1 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

2 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Einheiten Kilo (k) 103 Tausend Mega (M) 106 Million Giga (G) 109 Milliarde Tera (T) 1012 Billion Peta (P) Billiarde Exa (E) Trillion „Klein-mittel-große Terrier posieren exaltiert´“ Deutscher Primärenergieverbrauch 2002: Peta-Joule / = 3,973 PWh bzw TWh Zeitung: mundgerecht auf kW umgerechnet: China verfügt über 7 Atomreaktoren mit Kapazität von 3,6 Mio. kW = MW Stromrechnung Haushalt: kWh = 3,16 MWh PEV: Je Bundesbürger 48,45 MWh oder kWh Deutscher Primärenergieverbrauch 2005: Peta-Joule / = 3,955 PWh 3.955 TWh GWh kWh WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

3 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Energieformen Energieform Beispiel 1. chemische Energie Biomasse (u.a. Holz); Müll; Torf, Gas, Kohle, Öl 2. mechanische Energie Wasser, Wind (kinetische, pot. Energie) 3. Kernenergie Uran, Plutonium 4. Strahlungsenergie Sonne 5. Wärmeenergie Geothermie „Biomasse: Es sind verschiedene feste Brennstoffe möglich, z.B.: Hackschnitzel (Holzspäne), in Form von unbehandeltem Frischholz aus der Forstwirtschaft oder als Altholz (oft Kunststoffbeschichtet, lackiert, oder mit Holzschutzmitteln imprägniert, z.B. Bahnschwellen; nach der Altholzverordnung eingeteilt in die vier Schadstoffklassen A I bis A IV). Da behandelte Althölzer höheren Heizwert haben (trocken, Kohlenstoffverbindungen)und preiswert sind (müssen ansonsten entsorgt werden), sind sie als "Billigmacher" in dafür zugelassenen Anlagen begehrt. Holzpellets Getreide Stroh Olivenkerne Chinaschilf Ersatzbrennstoffe: billige Reststoffe großteils organischen Ursprungs (aber oft hohen anorganischen Anteilen und Schadstoffgehalten); Beispiel: Treibsel (Schwemmholz der Küsten, oft vermengt mit anderen angeschwemmten Stoffen), Spuckstoffe aus dem Altpapier-Recycling, Sortierreste aus dem Dualen System, "Shredderleichtfraktion" (das sind nicht recyclingfähige Teile von Schrottautomobilen, z.B. Armaturenbretter, Sitze), Klärschlamm, Textilfasern, und vieles mehr.“ Quelle: WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

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Energiestufen Primärenergieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas, Wind, Wasser, Biomasse) Umwandlungen: 2. Sekundärenergie (Koks, Briketts, Strom, Fernwärme, Heizöl oder Benzin) Energie am Ort des Verbrauchs: 3. Endenergie 4. Nutzenergie (Heiz- und Prozesswärme, Licht, mech. Energie) (5. Energiedienstleistung) Quelle: Energiestufen am Beispiel Strom für Beleuchtung: Umwandlung und Wirkungsgrad 100 Einheiten Primärenergie Steinkohlekraftwerk Wirkungsgrad 40 %, 40 Einheiten Sekundärenergie Strom, Stromtransportverluste 6 %, 37 Einheiten Endenergie Strom aus der Steckdose, Glühbirne Wirkungsgrad ? 30 Einheiten Nutzenergie Strom für Beleuchtung WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

5 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Energiestufen WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

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Energiestufen Primärenergie Umwandlungs- verlust: -35 % Endenergie -31 % Nutzenergie WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

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Energiestufen Wirkungsgrad: Umgewandelte Energie/eingesetzter Energie Beispiel Rührmixer: Kraftwerk 35 % Stromtransport 95 % Rührmixer 75 % (Glühlampe: %, Leuchtstoff: 35 %) Gesamt-Wirkungsgrad: Produkt der Einzel-Wirkungsgrade 0,35 x 0,95 x 0,75 = 0,25 = 25 % (Glühlampe mit 5 % = 3,6 %) Glühlampe: %, Leuchtstofff: 35 % (Lampen: 1,6 % bis 12 %) WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

8 Energie - wofür? Endenergieverbrauch nach Bedarfsarten
Deutschland 2001 9.472 Peta-Joule = 65 % der Primärenergie Petajoule Primärenergie 9.472 Petajoule Endenergie = 65 % WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

9 Energie – für wen? Endenergie nach Verbrauchern Deutschland 2001
Quelle: AG Energiebilanzen In Deutschland werden pro Jahr zirka Petajoule an Primärenergie verbraucht, davon sind rund 85 Prozent fossile Energieträger. Die privaten Haushalte sind beim Endenergieverbrauch mit 30 Prozent Spitzenreiter, gefolgt vom Verkehr mit zirka 28 Prozent sowie der Industrie mit rund 25 Prozent. An vierter Stelle liegen mit zirka 16 Prozent Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

10 2. Energieträger Primärenergieverbrauch Deutschland 2005
2005: Mineralöle: 36,0 % Erdgas: 22,7 % Steinkohle: 12,9 % Kernenergie: 12,5 % Braunkohle: 11,2 % EE: ,6 % In Deutschland werden 2002 zirka Petajoule an Primärenergie verbraucht, davon sind rund 85 Prozent fossile Energieträger. Peta-Joule = 3,97 PWh bzw TWh Primärenergieverbrauch 2003: PJ 37,6 % davon für Stromproduktion (7 % vom Erdgas) WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

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3. Energiemärkte Strom Wärme Prozesswärme Mobilität Quelle: AG Energiebilanzen 1866 Werner Siemens Dynamoelektrisches Prinzip 1888 Probebeleuchtung Unter den Linden Siemens: erste Straßenbahn, erster Aufzug, Elektromotoren WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

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Energiemarkt Strom Strom-Erzeugung Deutschland 2002 (Primärenergieeinsatz: Peta-Joule = 37,6 % PEV) 2001: PEV ges.: PJ PEV Strom PJ (36,7% PEV-Anteil) / 3600 = 1,491 PWh = TWh Bruttostromerzeugung (Endenergie) 2001: 540 TWh (bzw. Mrd. kWh) Wirkungsgrad 36 % Anlagenkapazität 2001: MW Kapazitäts-Auslastung: MWh/ MW= 4392 VLh Laufzeit = 50 % Auslastung (von 8760 Jahresstunden) AG Energiebilanzen, VDEW Höchstlast 2001 November: MW Wind: 3,4 % Wasser: 4,7 % = TWh Primärenergieeinsatz Bruttostromerzeugung (Endenergie) 2001: 540 TWh (bzw. Mrd. kWh) Wirkungsgrad 36 % Anlagenkapazität 2001: MW (VDEW) Quelle: VDEW, AG Energiebilanzen WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

13 Grund, Mittel- und Spitzenlast
Durchschnittliche Ausnutzungsdauer 2001 Stunden Auslastung Grundlast Kernenergie 7.228 82,5 % Braunkohle 7.033 80,3 % Laufwasser 5.903 67,4 % Mittel- und Spitzenlast Steinkohle 4.304 49,1 % Erdgas 2.353 26,9 % Speicherwasser 1.529 17,5 % Windkraft 14-15 % Pumpspeicher-Anlagen 755 8,6 % Heizöl 279 3,2 % Graphik: Bernd Krautkremer Ausnutzungsdauer: erzeugte Strommenge (MWh) / max. Anlagen-Leistung (MW) Mittel- und Spitzenlast, Zuschaltung bei Bedarf: Strombedarf, Ausgleich für fluktuierende Einspeisung (Wind/Sonne) Wartung/Störfall Großkraftwerke Quelle: VDEW eigene Berechnung Laufwasser = Flusskraftwerke Überbauung der Rheinstromschnellen bei Laufenburg für das Laufwasserkraftwerk 1904 (Hochrhein, Nähe Waldshut): Speicherwasser = Talsperren in Hochlage im Hochgebirge “Bei Speicherwasser-Kraftwerken wird das Wasser in hochgelegenen Seen gespeichert und von dort über Druckrohrleitungen oder Druckstollen den Turbinen des niedriger gelegenen Kraftwerks zugeführt. Zum Beispiel durch eine Talsperre, die einen Bach oder Fluß aufstaut. Oder es werden im Hochgebirge mehrere Bäche in einem Stausee gesammelt. Speicherwasser-Kraftwerke sind in der Regel nicht für den Dauerbetrieb gedacht, da sonst ihre Speicherbecken bald leer wären. Ihr Sinn besteht vielmehr darin, das in Wochen, Monaten und ihm jahreszeitlichen Wechsel unterschiedlich anfallende Wasser zu speichern und bei erhöhtem Strombedarf zur Verfügung zu stellen. Man nennt sie deshalb auch "Spitzenleistungs-Kraftwerke". Die Speicherwasser-Kraftwerke dienen vielfach gleichzeitig auch anderen Zwecken, etwa dem Hochwasserschutz, der Trinkwasserspeicherung, Bewässerungszwecken oder Bedürfnissen der Schiffahrt.“ 8.760 Jahresstunden (365x24 Std) Wind: Onshore Volllaststunden Std Offshore Volllaststunden Std = TWh Primärenergieeinsatz Bruttostromerzeugung (Endenergie) 2001: 540 TWh (bzw. Mrd. kWh) Wirkungsgrad 36 % Anlagenkapazität 2001: MW (VDEW) Höchstlast 2001 Nov. : MW Referenzgröße 100%: Jahresstunden (365 x 24 Std) WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

14 4. Energiemärkte am Zügel der Politik
Anlass Energiepolitik Versorgungssicherheit 30er Netzausbau, Gebietsmonopole, EWG 1935 Kohlekrise 50er - 80er EG-Vertrag 1951: Wegfall Zölle für Kohle Kohleabsatzförderung Ölkrise 70er PEV-Anteil 1973: 55%, „Weg vom Öl“: 4. Atom-programm, MW, 40 % an Stromversorgung Waldsterben 80er BImSchG, Rauchgasentschwefelung Risiken Kernkraft 80er-90er Atomausstiegsgesetz Treibhauseffekt seit 80er EEG, KWK-G, TEHG, ZuG, EnergieStG, StromSTG, EnEG; UmStG, Biokraftstoffquotengesetz EU-Liberalisierung 90er Wettbewerb, Beihilfekontrolle Ressourcenschutz Nachhaltigkeitsstrategie Bund Zunächst: Wettbewerb ohne Lenkung: EltVU und Gasanstalten in Deutschland, Elektrokrieg und Elektrofrieden der großen Verbundunternehmen (RWE und Preussen) in den 20er Jahren. Abschluss von Demarkationsverträgen. Staat stützt herausbildende Zentralisierung, um Energiewirtschaft dem Bedarf der energieintensiven Großindustrie besser anpassen zu können und um die Entwicklung volkswirtschaftlich ineffizienter Versorgungsinfrastrukturen zu verhindern. EWG 1935 räumt Sonderrechte im Bereich des Infrastrukturausbaus (z.B. Enteignung von Grund und Boden) ein. Gleichzeitig sorgt rigide staatliche Investitions- und Preiskontrolle für eine koordinierten Auf- und Ausbau der Versorgungsstrukturen und unterstützt Entwicklung von geschützten Gebietsmonopolen innerhalb geschlossener Versorgungsgebiete. Tarifgestaltung sowie die Netzanschluß- und Versorgungsbedingungen für Kleinverbraucher werden durch Rechtsverordnung vereinheitlicht. 1951: EG-Vertrag über Kohle und Stahl beseitigte für die Bereiche Kohle und Stahl alle Ein- und Ausfuhrzölle Kohlevorrangpolitik als Reaktion auf die Strukturkrise in den Montanregionen Hüttenvertrag 1968 RAG-Stahl, Jahrhundertvertrag Jahre RAG-Strom (Kohlepfenning) 1959 Gesetz zur Importkontingentierung von Steinkohle, Besteuerung des Heizöls (seit 1960), Genehmigungspflicht für Öl- und Gaskraftwerke (seit 1966/1974). Investitionshilfen für die Errichtung von Kohlekraftwerken (seit 1965), die Kosten- bzw. Preissubventionen bei der Verwendung von Kohle in Kraftwerken (seit 1966) und in der Stahlwirtschaft (seit 1967) sowie die Förderung des Exports von Kokskohle in die EG (seit 1967). 1973: Mineralölanteil an PEV: 55 % (steigende Motorisierung, Verdrängung der Kohle aus dem Wärmemarkt) Mediengestützte Großkampagnen “Weg vom Öl”, “autofreier Sonntag”; Energieprogramme der Bundesregierung (Bedarfsplanung Kohle- und Atomkraftwerke) • Sonderauflagen im Genehmigungsverfahren für Kraftwerke zugunsten von heimischer Kohle und zu Lasten von Öl und Gas (3. VerstromungsG 1974) • Förderung leitungsgebundener Energieträger im Wärmemarkt (z.B. Fernwärmeausbauprogramme, aber auch Nachtstromspeicherheizungen) • Erlaß des Modernierungs- und Energieeinspargesetzes im Jahre 1976 Energiepolitisch-planerische Maßnahmen zur Eindämmung des Ölverbrauchs und zur Förderung des heimischen Steinkohlebergbaus Atomnutzung in Deutschland: 1938 Otto Hahn und Fritz Straßmann gelingt die Spaltung eines Uran-Atoms 1954 Adenauers „freiwilliger“ Atomwaffenherstellungsverzicht führt zum Abschluss der Pariser Verträge, d.h. der staatliche Souveränität Deutschlands (Adenauer: „Die Krise konnte schließlich dadurch überwunden werden“ Karl J. Brandstetter, Blätter für deutsche und internationale Politik, 11/87, S. 1436) 1955 Einrichtung eines Atomministeriums, erster Atomminister Franz-Josef Strauß, später Verteidigungsminister (Strauß: „alles veranlassen, was im Rahmen der Bundeszuständigkeit unternommen werden kann, um den den zehn- bis fünfzehnjährigen Rückstand der Bundesrepublik Deutschland auf diesem Gebiet in möglichst kurzer Zeit aufzuholen“, Bieber, H. J., Zur politischen Geschichte der friedlichen Kernenergienutzung in Deutschland, Heidelberg 1977, S. 20. 1956 Adenauer legt sein Herstellungsverzicht-Zugeständnis von 1954 so aus, dass Herstellungsverzicht nicht gleichbedeutend sein müsse mit einem „Verzicht auf ihren Besitz“, Atomminister Strauß: Deutschland hat ohne den Besitz potentieller Macht niemals die Chance gehört zu werden. Vgl.: Karl J. Brandstetter, Blätter für deutsche und internationale Politik, 7/87, S. 895) Eltviller Programm, 1. Atomprogramm (Bau von fünf 100-MW-Leistungsreaktoren bis 1965, tatsächlich gebaut: 15-MW-Reaktor Jülich, 100-MW-Reaktor Niederaichbach, Inbetriebnahme 1972, Abschaltung 1974) 1959 Atomgesetz Atomprogramm (Forschung, Entwicklung, Bau von Versuchsanlagen, Prototyp-AKW, Aufholen des Technologierückstandes) Atomprogramm (kommerzielle Umsetzung, Schneller Brüter, Hochtemperaturreaktor, Exportförderung) Atomprogramm (Ölkrise): Ausbau der Kernkraftwerkkapazität von 2400 MW auf MW bis 1985, Kernenergie sollte mit 40 % Anteil an der Stromversorgung Basisenergieträger werden. Lit.: Metz, Lutz, Der Atomkonflikt, Berlin 1979, S. 29ff 1974 Atomwaffensperrvertrag mit Laufzeit von 24 Jahren (bis 1995) wird vom Bundestag bei 90 Gegenstimmen von CDU/CSU ratifiziert (Strauß: „Ich hoffe, dass die Bundesrepublik ihr Todesurteil nicht unterschreibt“ Karl J. Brandstetter, Blätter für deutsche und internationale Politik, 7/87, S. 895) 1977 Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge v : Errichtungsgenehmigungen für weitere AKW nur noch, wenn praktische Schritte in Richtung einer deutschen Wiederaufbereitungsanlage unternommen werden (Vorauswahl eines Standortes, Teilerrichtungsgenehmigung für Eingangslager) Versorgungs-Ziel SPD: Uranimportabhängigkeit reduzieren durch Wiederaufbereitung und Plutoniumgewinnung und Schnellen Brüter. Die AKW-EVU líeßen die gesetzlich geforderte Verwertung abgebrannter Brennstäbe (§ 9a Atomgesetz) in Wiederaufbereitungsanlagen von England und Frankreich vornehmen. 1979 Ministerpräsident Albrecht erklärt die Wiederaufbereitungsanlage in Gorleben für politisch nicht durchsetzbar: „... besteht keine wirtschaftliche Notwendigkeit, schon jetzt mit dem Bau einer Wiederaufbereitungsanlage zu beginnen“. „Das Projekt Wiederaufbereitung nicht weiter zu verfolgen“, solange die Entscheidung über die Brütertechnologie offen ist.. Regierungserklärung Ernst Albrecht vom , wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU Hans Christoph von Rohr: „Wiederaufbereitung droht finanzielles Abenteuer unübersehbaren Ausmaßes zu werden, vor allem für die Energiewirtschaft, die das alles einmal bezahlen muss.“ in: Die Zeit Nr. 39, , (Schneller Brüter: s. 1980 erklärte Bayerns Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU) vor dem Landtag die Bereitschaft der Staatsregierung, zu prüfen, ob geeigneter Standort für Wiederaufarbeitungsanlage in Bayern vorhanden sei. 1982 Raumordnungsverfahren für drei mögliche Standorte Teublitz, Steinberg und Wackersdorf. 1982 Deutsche Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen (DWK) stellt Genehmigungsantrag für Wackersdorf als Standort für die deutsche Wiederaufbereitungsanlage (1995 geplante Inbetriebnahme der WAA in Wackersdorf) 1988 Tod von Franz Josef Strauß 1989 Ausstieg der VEBA aus der WAA im Wackersdorf bedeutet Ende des Projektes Deutsche Wiederaufbereitungsanlage 2002 Atomausstiegsgesetz (Verbot des Neubaus von kommerziellen AKW, Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme, letzte Abschaltung 2021). 2005 Beendigung der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen AKW im Ausland (Forderung der Grünen) Erzeugungsrelevante Schwerpunkte der Politik -          Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) -          Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKmodG) -          Beendigung der Nutzung der Kernenergie (AtG) -          EU-Richtlinienentwurf zum Emissionszertifikatehandel Fazit : Erhebliche Unsicherheiten für Investitionsentscheidungen zu Großkraftwerken Gegenthese: Liberalisierung ist Hauptunsicherheitsfaktor, da mit Liberalisierung die Bedeutung dezentraler Energieerzeugung zunimmt (Vermeidung von Durchleitungskosten) Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ­ TEHG) Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 – ZuG 2007)*) Binnenmarkt für Strom und Gas: freier Verkehr auch im Energiebereich. Die EU-Binnenmarktrichtlinien für Strom und Gas schreiben vor, dass Mitgliedstaaten ihre Märkte für Strom und Gas schrittweise dem Wettbewerb zwischen den Unternehmen öffnen. Wettbewerbsrecht: Europäische Kommission kann gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Diskriminierung im Markt und gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen einzelner Unternehmen vorgehen. Nationale Bestimmungen dürfen keine Handelshindernisse im gemeinsamen Markt schaffen und müssen den Wettbewerb auch bei öffentlichen Dienstleistungen wahren. Beihilfenkontrolle: Innerhalb der EU gilt grundsätzliches Beihilfeverbot. Staatliche Beihilfen müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Sie hat darüber zu wachen, dass es durch staatliche Beihilfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und Handelshindernissen kommt. Kommission erlässt Leitlinien zur Anwendung der Beihilferegeln in Fällen mit Ermessensspielraum (z. B. Umweltbeihilferahmen). Unter der Geltung des EU-Beihilferechts müssen auch künftig nationale Regelungen z. B. zur Gewährleistung eines Kernbestands an heimischen Energieträgern grundsätzlich möglich sein. Umweltschutzvorgaben: Energiepolitik und Energiewirtschaft müssen zunehmend Umweltschutzvorgaben der EU beachten. Diese gelten insbesondere für die Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen. Bundesgesetze Bereich Verkehr Energiesteuergesetz Steuerbefreiung: Schiff- und Luftfahrt Steuerentlastung: ÖPNV, Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff Umsatzsteuergesetz (§§ 4, 12) Ermäßigte Steuer (7%): ÖPNV Schienenfernverkehr Befreiung: Seeschifffahrt grenzüberschreitender Luftverkehr Frachtverkehr Bahn Bereich Energieversorgung Bio- und Bioheizstoffe, best. Prozesse und Verfahren, Stromerzeugung und KWK, best. Unternehmen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Gewächshäuser Stromsteuergesetz (2,05 Cent/kWh, Befreiung für EE) Erneuerbare-Energien-Gesetz BiomasseVO Atomausstiegsgesetz Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ­ TEHG Zuteilungsgesetz (ZuG) Im Bereich Bauen Energieeinspargesetz (EnEG); Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden EnergieeinsparVO Gebäudeenergiepass ab 2008 Eigenheimzulage Dächer-Programm Marktanreizprogramm EE WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

15 Ziele der Energiepolitik
Wirtschaftlichkeit Versorgungssicherheit Umweltverträglichkeit Grundversorgung Energiewirtschaftsgesetz, Grundversorgungspflicht, EnWG § 36 Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV EnWG § 36 Grundversorgungspflicht (1) 1Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. 2Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

16 Versorgungssicherheit
VDN, Daten und Fakten 2007 : „Deutsche Panne verdunkelt Europa“ Hochspannungsleitung über Ems abgeschaltet, 10 Mio. EW 1 Stunde ohne Strom 06. November 2006 E.on räumt Verantwortung für Stromausfall ein "Wir haben in Norddeutschland eine Hochspannungsleitung abgeschaltet. Diese Hochspannungsleitung überspannt das Emsland, im Emsland die Ems." Die Meyer-Werft in Papenburg habe ein neues Kreuzfahrtschiff in die Nordsee auslaufen lassen wollen, deshalb sei die Leitung stillgelegt worden. „Der Energiekonzern E.on hat den Stromausfall am Wochenende in weiten Teilen Europas zu verantworten. Der Konzern bestätigte Berichte, wonach eine Leitung im Emsland abgeschaltet wurde - wegen eines Kreuzfahrtschiffes. Die Kritik der Bundesregierung wies das Unternehmen allerdings zurück.“ ENERGIEPROBLEM Der Energiekonzern E.on hat den Stromausfall am Wochenende in weiten Teilen Europas zu verantworten. Der Konzern bestätigte Berichte, wonach eine Leitung im Emsland abgeschaltet wurde - wegen eines Kreuzfahrtschiffes. Die Kritik der Bundesregierung wies das Unternehmen allerdings zurück. Berlin - "Ich bin besonders dankbar dafür, dass es nicht schlimmer gekommen ist, weil die Ursache bei E.on lag", sagte E.on Energie Vorstand Klaus-Dieter Maubach heute im ZDF. Zur Ursache des Stromausfalls fügte Maubach hinzu: "Wir haben in Norddeutschland eine Hochspannungsleitung abgeschaltet. Diese Hochspannungsleitung überspannt das Emsland, im Emsland die Ems." Die Meyer-Werft in Papenburg habe ein neues Kreuzfahrtschiff in die Nordsee auslaufen lassen wollen, deshalb sei die Leitung stillgelegt worden. Kreuzfahrtschiff "Norwegian Pearl": Stromleitung stillgelegt, um Auslaufen in die Nordsee zu ermöglichen "Das war im Grunde genommen der Ursprung für diese Versorgungsstörung - dass wir dort eine Leitung außer Betrieb nehmen mussten und dass dort die Belastungen sich auf andere Leitungen verteilt haben, die später zu Überlastungen geführt haben." Die Abschaltung der Leitung sei zuvor simuliert worden, um Auswirkungen auf andere Stromleitungen herauszufinden. Demnach sei die Belastung der übrigen Leitungen verantwortbar gewesen. Die Bundesnetzagentur untersuche jetzt den Vorfall. Maubach sagte weiter, er sei sich bewusst, dass zehn Millionen in Europa ohne Strom waren. "Gleichwohl hätte es wesentlich schlimmere Auswirkungen geben können, wenn Europa insgesamt dunkel gewesen wäre und wenn der Zeitraum nicht nur eine Stunde oder anderthalb Stunden gewesen wäre, sondern einen viel längeren Zeitraum überspannt hätte." Die europäische Zusammenarbeit habe hervorragend funktioniert. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

17 Umweltverträglichkeit
Energiesteuer, Stromsteuer EnergieStG, STromSTG (20,50 € je MWh) alle Energieträger Befreiung,Erstattung: Energieintensive Branchen des produzierenden Gewerbes Land- und Forstwirtschaft Einspeisevergütung EEG erneuerbare Energieträger für Strom je kWh Wind: 8, ,5 Cent Wasser: 7,67 – 3,7 Cent Solar: ,8 – 40,6 Cent Geothermie: 15 – 7,16 Cent Biogas: 11,5 – 8,4 Cent Deponie-/Gruben-/Klärgas: 9,67 – 6,65 Cent (degressiv mit größerer Anlagenkapazität) Ab 2005 jährliche Absenkung der Mindestvergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen um 5 % Ausgenommen: Biomasseanlagen > 20 MW Leistung Stromvergütung KWK Ziel: 25% KWK-Strom 2020 bis 50 kW: 5,11 Cent/kWh 50 kW – 2 MW: 2,1 Cent/kWh > 2 MW: 1,5 Cent/kWh Ausbau Wärmenetze 20 % der Investitionskosten Emissionshandel TEHG, ZuG Energieintensive Branchen des produzierenden Gewerbes Feuerungsanlagen ab 20 MW (auch Biomasse) Reform der Energiebesteuerung in 2006 Der Koalitionsvertrag der seit November 2005 amtierenden Großen Koalition sieht vor, die Energiesteuern nicht weiter zu erhöhen. Gleichwohl werden mit dem Energiesteuergesetz und dem Biokraftstoffquotengesetz 2006 wichtige Strukturelemente der Energiebesteuerung neu geregelt. Mit dem Energiesteuergesetz kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die europäische Energiesteuerrichtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht umzusetzen. Der Bundestag hat das Energiesteuergesetz am 29. Juni 2006 beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 7. Juli 2006 und der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 15. Juli 2006 trat es am 1. August 2006 in Kraft. Die Neuregelung der Energiebesteuerung wird durch das Biokraftstoffquotengesetz ergänzt, das nach Zustimmung des Bundestages am 26. Oktober 2006 und erwarteter Zustimmung des Bundesrates am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie wurde die Besteuerungssystematik verändert. So wurde beispielsweise das bisherige Mineralölsteuergesetz komplett neu gestaltet und in "Energiesteuergesetz" umbenannt, nicht zuletzt mit Blick auf die Einführung einer Steuer auf Kohlenutzung für Heizzwecke. Die meisten Steuersätze und Regelungen blieben jedoch unverändert. Neben dem Energiesteuergesetz gibt es weiterhin das Stromsteuergesetz, mit dem die 1999 eingeführte Strombesteuerung geregelt wird. Aus Umweltsicht sind folgende Neuregelungen der Energiebesteuerung ab 2006 bedeutsam: Die bestehenden Inputsteuern auf den Einsatz von Erdgas und Mineralöl in der Stromerzeugung entfallen. Damit werden seit dem in Deutschland alle Energieträger, die der Stromerzeugung dienen, gleichgestellt. Der Einsatz von Kohle und Kernbrennstoffen unterlag auch bisher nicht der Energiebesteuerung. Hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerke können künftig eine wesentlich größere Rolle spielen. Damit lassen sich CO2-Emissionen deutlich senken. Ersatzkapazitäten für Atomkraftwerke entstehen. Der Eigenverbrauch von Anlagen zur Stromerzeugung mit einer installierten Leistung bis 2 MW bleibt weiterhin von der Stromsteuer befreit. Diese Anlagen arbeiten in der Regel dezentral und mit Kraft-Wärme-Kopplung; die Steuerbefreiung erhöht daher die Energieeffizienz und verringert die Abhängigkeit von Energieimporten. Flüssiggas und Erdgas werden steuerlich begünstigt, wenn sie als Kraftstoff genutzt werden. Die Steuerbefreiung für beide Gasvarianten gilt bis 2018 (bisher: Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020). Die Gas- und Tankstellenwirtschaft hat zugesagt, bis Ende 2007 ein flächendeckendes Erdgas-Tankstellennetz aufzubauen und die Zusage im Rahmen des erstens Energiegipfels dahingehend erweitert, bis % und bis % Biomethan beizumischen. Biomethan ist auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas. Zunehmend steht für Autofahrer ein alternativer, umweltfreundlicher Kraftstoff zur Verfügung. Er kostet zudem nur etwa halb so viel wie Benzin. Biodiesel und Pflanzenöle werden – zur Vermeidung von Überförderungen und Mitnahmeeffekten – teilweise besteuert, parallel tritt eine Quotenregelung in Kraft. Biodiesel als Reinkraftstoff wird zunächst (bis Ende 2007) mit 9 Ct/l besteuert. Pflanzenöle können zunächst weiterhin steuerfrei als Kraftstoffe verwendet werden. Danach sind linear steigende Steuersätze bis Ende 2011 vorgesehen. Biokraftstoffe der zweiten Generation, Biomethan und Bioethanol werden bis Ende 2015 steuerlich begünstigt. Zum tritt zudem eine Quotenregelung für Biokraftstoffe in Kraft, die den Anteil von Biokraftstoffen in den kommenden Jahren schrittweise erhöht. Weitere Informationen erhalten sie hier. Es wird auf niedrigem Niveau eine Kohlesteuer für Heizzwecke eingeführt, wobei die Kohlesteuer für private Haushalte aus sozialen Gründen bis Ende 2010 ausgesetzt wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um alle Energieträger systematisch und gleichmäßig zu besteuern. Neben den Elementen, die die Anreizeffekte der Ökologischen Steuerreform auf den Klimaschutz und die Energieeinsparung verbessern, werden mit dem Energiesteuergesetz auch Steuerbefreiungen für bestimmte energieintensive Prozesse eingeführt. Dies verringert zwar den Anreiz, Energie zu sparen. Allerdings gleicht dies Mehrbelastungen an anderer Stelle (u.a. durch die aus EU-rechtlichen Gründen notwendige umfassendere Definition und Besteuerung des Verheizens) aus. Zudem besteht bei energieintensiven Prozessen bereits ein starker Druck, Energie zu sparen bzw. effizient zu nutzen, zumal der Energieverbrauch in diesen Prozessen ganz überwiegend auch dem Emissionshandel unterliegt. Die bereits bestehenden Steuerbegünstigungen für energieintensive Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft wurden mit den Energiesteuer- und dem Biokraftstoffquotengesetz verlängert und leicht ausgeweitet. Der Bundestag hat darüber hinaus auch eine Steuerbegünstigung für den Energieeinsatz in Seehafenbetrieben beschlossen, um Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen europäischen Häfen zu vermeiden. Zum tritt eine Steuerspreizung zugunsten des schwefelarmen Heizöls in Kraft. Die Einführung von schwefelarmen Heizöl ist die Voraussetzung für die Einführung der umweltfreundlichen Brennwerttechnik bei Ölheizungen. Die bislang nur bei Gasheizungen übliche Brennwerttechnik nutzt den Brennstoff wesentlich effizienter aus. Sie verursacht rund zehn Prozent weniger CO2-Emissionen als aktuelle Niedertemperaturkessel, im Vergleich zu älteren Ölkesseln betragen CO2-Minderung und Energieeinsparung bis zu 30 Prozent. Der Finanzausschuss des Bundestages hat außerdem die Bundesregierung beauftragt, bis zum einen Vorschlag zur Einführung eines verbindlichen Energiemanagements für mittlere und große Betriebe vorzulegen. Insgesamt wird die Reform der Energiesteuer einen Beitrag dazu leisten, den Kraftwerkspark in Deutschland zu erneuern und dabei das Klima zu schonen. Da zahlreiche neue und alte Mitgliedstaaten in Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie ihre Energiesteuern erhöhen bzw. teilweise neu einführen müssen, werden in Europa die Energiesteuern angeglichen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Auf diese Weise werden im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie gleichzeitig ökologische, ökonomische und soziale Ziele verwirklicht. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

18 Energiesteuersätze in Deutschland (§ 2 EnergieStG)
Fossile Energieträger für Kraftstoffe: Benzin (schwefelfrei): 65 Cent/Liter – 7,3 Cent/kWh Diesel (schwefelfrei): 47 Cent/Liter – 4,7 Cent/kWh Erdgas: ,3 Cent/kg – 1,39 Cent/kWh Flüssiggas: ,6 Cent/kg – 1,29 Cent/kWh (Ökosteuer enthalten, nicht aber die Mehrwertsteuer.) für Strom oder Strom und Wärme (KWK): Heizöl: 0,21 - 0,62 Cent / kWh Erdgas: 0,55 Cent/kWh Flüssiggas: 0,43 Cent/kWh (Kohle: 0,12 Cent/kWh) EnergieStG § 3 Begünstigte Anlagen (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, 1. deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder 2. die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder 3. die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen. EnergieStG § 37 Steuerbefreiung, Erlaubnis, Zweckwidrigkeit (1) Wer Kohle steuerfrei in den Fällen des Absatzes 2 verwenden will, bedarf der Erlaubnis. Sie wird auf Antrag unter Widerrufsvorbehalt Personen erteilt, gegen deren steuerliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzung nach Satz 2 nicht mehr erfüllt ist. (2) Kohle darf steuerfrei verwendet werden 1. zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff, 2. auf dem Betriebsgelände eines Kohlebetriebes (§ 31 Abs. 1 Satz 1) vom Inhaber des Betriebes zur Aufrechterhaltung des Betriebes, 3. als Kraft- oder Heizstoff zur Stromerzeugung, 4. für chemische Reduktionsverfahren in Hochöfen, 5. als Probe zu betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen oder zu Zwecken der Steuer- oder Gewerbeaufsicht, 6. bis zum 31. Dezember 2010 von privaten Haushalten als Heizstoff zur Deckung des eigenen Wärmebedarfs. Wenn im Falle von Satz 1 Nr. 3 die erzeugte mechanische Energie neben der Stromerzeugung auch anderen Zwecken dient, ist nur der auf die Stromerzeugung entfallende Anteil an Kohle von der Steuer befreit. Das Hauptzollamt kann auf Antrag in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 zulassen, dass Kohle aus betrieblichen Gründen auch zu anderen als den dort genannten Zwecken steuerfrei bezogen werden kann. Für diese Kohle entsteht die Steuer mit der Verwendung als Kraft- oder Heizstoff. Steuerschuldner ist der Inhaber der Erlaubnis. Für die Steueranmeldung und die Fälligkeit gilt § 33 Abs. 1 entsprechend. (3) Die Kohle darf nur zu den in der Erlaubnis genannten Zwecken verwendet werden. Die Steuer entsteht für Kohle, die entgegen der in der Erlaubnis genannten Zweckbestimmung verwendet wird oder deren Verbleib nicht festgestellt werden kann. Die Steuer entsteht nicht für Kohle, die untergegangen ist. Schwund steht dem Untergang gleich. Steuerschuldner ist der Erlaubnisinhaber. Der Steuerschuldner hat für Energieerzeugnisse, für die die Steuer entstanden ist, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig. EEG 2004 § 3 Begriffsbestimmungen (1) Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

19 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Emissionshandel Klimaschutz nur global möglich, daher unerheblich, wo CO2 abgebaut wird, Hauptsache dass! t CO2 bekommt Wert, der durch Handel bestimmt wird. Folge: Reduktions-maßnahmen dort, wo am kostengünstigsten „Für den weltweiten Klimaschutz ist es unerheblich, wo Treibhausgas-Emissionen abgebaut werden – entscheidend ist, dass sie insgesamt abgebaut werden…Das Emissionshandels-System bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge werden Reduktionsmaßnahmen dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten sind.“ Kyoto-Protokoll: CO2-Minderung in anderen Ländern anrechnen (z.B. durch Biogas, Windkraft, Wasserkraft in Indien und Brasilien, Lateinamerika - aber nicht im Industrieland) Clean Development Mechanism (CDM) : Investitionen in Entwicklungsländern (Zertifizierung UN) Joint implementation (JI) ab 2. Handelsperiode : Investitionen in Schwellenländern (z.B. Osteuropa, Russland) Nachfragestaaten: Niederlande, Skandinavien, Österreich, Italien, Japan Deutschland, Kreditanstalt für Wiederaufbau: Klimaschutzfonds über 50 Mio. € bis 2012 zum Einkauf von 7 Mio. t CO2-Rechten, Finanzierung über betroffene Unternehmen Neue Energie 1/2005, S. 14 Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Umweltbundesamt: WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

20 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Emissionshandel 1. Höchstmenge Emissionen festlegen Deutschland im Bereich Energie und Industrie = 503 Mio. t C02/Jahr (historische Emission der Jahre minus Erfüllungsfaktor Kyoto für erste Handelsperiode [4,6 %]) = 482 Mio. t CO2/Jahr (Reduktionsziel Kyoto; EU: max. 453,1) 2. Auf betroffene Unternehmen verteilen: Deutschland: Anlagen (Kraftwerke, Raffinerien, Kokereien, Eisen- und Stahlerzeugung, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier), 55 % der CO2-Emission in Deut. 3. Einrichtung der Konten 4. Kontenausgleich (CO2-Berechtigungen/Zertifikate minus CO2-Ausstoß im Jahr. Negativ: Ankauf, positiv: Verkauf von CO2-Berechtigungen) 5. nicht gedecktes Konto zum Stichtag: Sanktionsgebühr 40 €/t CO2 ab 2008: 100 €/t CO2 Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz ­ TEHG) Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz 2007 – ZuG 2007)* Neue Energie 1/2005, S. 13f Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Umweltbundesamt: EU-Kommission Deutschland muss CO2-Ausstoß weit stärker senken Deutschland muss seinen Ausstoß an klimaschädlichem Kohlendioxid nach dem Willen der EU-Kommission künftig stärker senken. Die Emissionsrechte für Deutschland könnten auf 453 Millionen Tonnen gesenkt werden. ( , 14:17 Uhr) Brüssel - Deutschland werde für die zweite Runde des EU-Emissionshandels statt geplanter 482 Millionen Tonnen nur ein Gesamtausstoß von 453,1 Millionen Tonnen CO2 genehmigt, teilte die Kommission. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte vergangene Woche Pläne für einen reduzierten CO2-Gesamtausstoß von 465 Millionen Tonnen vorgestellt. Die EU-Kommission entschied über insgesamt zehn nationale CO2-Zuteilungspläne für den Emissionshandel von 2008 bis Alle zehn Pläne wurden nur mit Auflagen gebilligt. Ursprünglich sollte am Mittwoch über elf Zuteilungspläne entschieden werden, Frankreich wurde allerdings in letzter Minute eine Aufschub für Nachbesserungen gewährt. Die nationalen Zuteilungspläne legen fest, wie viel CO2 Kraftwerke und Industrieanlagen in der zweiten Runde des EU-Emissionshandels - also von 2008 bis in die Luft blasen dürfen. In der laufenden Runde wurde Deutschland mit 499 Millionen Tonnen CO2 das EU-weit größte Volumen zugeteilt, allerdings sind hier auch über 1800 Anlagen erfasst und damit so viele wie nirgendwo sonst in der EU. Das Prinzip des Emissionshandels ist einfach: Die beteiligten Unternehmen - EU-weit circa erhalten Zertifikate, die sie zum Ausstoß bestimmter CO2-Mengen berechtigen. Stößt ein Unternehmen weniger CO2 aus, als ihm zusteht, kann es die übrigen Zertifikate an Anlagen verkaufen, denen die eigenen Rechte nicht ausreichen. Der Emissionshandel in der EU hat seinen Ursprung im Kyoto-Protokoll, das im Februar 2005 in Kraft trat: In dem internationalen Klimaschutz-Abkommen verpflichteten sich rund 40 Industriestaaten, bis 2012 den Ausstoß klimaschädlicher Gase - allen voran Kohlendixoid - um insgesamt fünf Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Deutschland kündigte für diesen Zeitraum 21 Prozent weniger, die EU als Ganzes eine Verringerung um acht Prozent an. (tso/AFP) Energieplanung TEHG Nationaler Allokationsplan Benchmarks Neuanlagen erhalten in der Periode eine Zuteilung auf Grundlage eines produktbezogenen Emissionswerts (Benchmarks), der sich an der besten verfügbaren Technik (BAT) orientiert. Ein Erfüllungsfaktor wird ab dem Datum der Inbetriebnahme der Neuanlage für 14 Jahre nicht angewendet. Für folgende Erzeugnisse sind Benchmarks für die zweite Periode 2008 – 2012 festgelegt: g CO2 /kWh feste / gasförmige Brennstoffe • Strom g / 365 g • Warmwasser 290 g / 215 g • Prozessdampf 345 g /225 g KWK (kWh Nettostrom) 750g/ 365g Warmwasser 290/215 Prozessdampf 345/225 • Zementklinker drei Zyklonen: 315 g je kg Zementklinker, vier: 285 g; fünf - sechs: 275 g • Behälterglas 280 g je kg Glas • Flachglas 510 g je kg Glas • Mauerziegel: Vormauerziegel: 115 g je kg Ziegel, Hintermauerziegel: 68 g • Dachziegel: U-Kassette: 130 g je kg Ziegel, H-Kassette: 158 g je kg Ziegel WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

21 Emissionshandel: CO2-Vermeidungskosten
Spannweite: Von Vermeidungsgewinnen bis €/t CO2 Sparlampen: -185 €/t CO2 Photovoltaik: €/t CO2 Quelle: Öko-Institut 1998, Bericht im Auftrag von SenStadt, Quelle Graphik: CO2-Vermeidungskosten im Kraftwerksbereich, bei den erneuerbaren Energien sowie bei nachfrageseitigen Energieeffizienzmaßnahmen, TU München Tabelle 8 Spannweite: 1 € € je Tonne CO2-Minderung Sparlampen: -185 € je Tonne CO2-Minderung Photovoltaik: € je Tonne CO2-Minderung In erster Handelsperiode: ca. 5 – 10 € je Tonne CO2 (Sanktionsgebühr 40 €/t CO2, Neue Energie 1/2005, S. 15) Quelle: Öko-Institut 1998, Bericht im Auftrag von SenStadt, WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

22 Energiebedarf Haushalte
Infos zum Passivhause: WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

23 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Strom Haushalte WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

24 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Strom Haushalte Sparsame Haushaltsgeräte: WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

25 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Strom Haushalte Jährlicher Stromverbrauch nach Haushaltsgrößen und –bereichen in kWh   1-P-HH 2-P-HH 3-P-HH 4-P-HH Warmwasser Küche Fernseher Geschirrspüler Waschmaschine Wäschetrockner Beleuchtung Elektroherd Gefriergerät Warmwasser Bad Kühlschrank Hilfsgeräte Heizung Sonstige WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

26 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Warmwasser Haushalte Warmwasserbedarf 1/3 von 140 l pro Person und Tag 1,2 - 2,0 kWh/EW und Tag = kWh/Ewa Duschbad: pro Minute l, Wassersparen in Australien, Queensland, MP: zusammen duschen oder singen Newsletter 18/2005 Menge l °C Vollbad 40 Duschbad Spülen 2 - 15 55 Waschen 1 - 5 Heißgetränke 1 100 Energieeinsparung im Gebäudebestand, Gesellschaft für rationelle Energieanwendung, 2. Auflage, Berlin 1997 Zusammen duschen: „Um Wasser zu sparen, sollen sich Paare nach einem Vorschlag des Ministerpräsidenten des Bundesstaates Queensland gemeinsam unter die Brause stellen. Zugleich riet Peter Beattie, beim Duschen ein möglichst kurzes Lied zu singen, nach dessen Ende das Wasser abgedreht wird. Er selbst bevorzuge den Beatles-Song "Let It Be", für den er höchstens zwischen zwei bis drei Minuten brauche, sagte Beattie am Montag vor Journalisten. 90 Prozent des australischen Südostens gelten als Dürrezone. In allen größeren Städten gelten Wassersparmassnahmen.“ Australien-Info.de Newsletter 18/2005 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

27 5. Energieverteilung - Netze
Strom Fernwärme Erdgas WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

28 Strom - Widerstand und Hochspannung
Gesetze I Leistung: P = U x I II Widerstand: R = U / I oder U = R x I II in I (Leitungsverlust): Pv= R x I2 Aufgabe: Kraftwerk liefert 100 MW Leistung bei 20 kV Spannung. Widerstand der Fernleitung: 3 Ohm. Wie hoch ist Verlust? Bei 20 kV-Kabel? Bei 380 kV-Kabel? 1. Elektrischer Widerstand 2. Spezifischer Widerstand (Materiale, Länge, Querschnitt, Temperatur) Das Ohmsche Gesetz (nach seinem Entdecker Georg Simon Ohm) sagt, dass der Spannungsabfall U über einen Widerstand proportional zu dem hindurchfließenden elektrischen Strom mit der Stromstärke I ist, also U ~ I. Die Proportionalitätskonstante wird als elektrischer Widerstand des Bauteils bezeichnet und mit R notiert, womit sich U= I x R ergibt. Das Gesetz gilt strenggenommen nur für Widerstände, deren R konstant ist. Diese Widerstände nennt man auch ohmsche oder ideale Widerstände. Das Ohmsche Gesetz gilt daher nur, wenn der Widerstand weder von der angelegten Spannung noch von seiner Temperatur oder anderen Einflüssen (zum Beispiel der Spannungsfrequenz und dem Magnetfeld) abhängig ist. In der Praxis gibt es keine idealen Widerstände, weshalb das Ohmsche Gesetz immer nur näherungsweise und innerhalb von definierten Grenzen angewendet wird. In Wechselstromkreisen gilt das Gesetz in seiner obigen Form, wenn man die Werte als komplexe Zahlen auffasst. Der elektrische Widerstand (R) ist ein Begriff aus der Elektrotechnik. Der Widerstand ist als der Quotient aus Spannung (U) und Strom (I) definiert. Ist dieser Quotient unabhängig von der Spannung eine Konstante, so spricht man von einem ohmschen Widerstand (benannt nach Georg Simon Ohm). Der spezifische Widerstand ist eine temperaturabhängige Materialkonstante. Der elektrische Widerstand eines homogenen elektrischen Leiters lässt sich aus den Werten des Materials errechnen. spezifischer Widerstand ρ, Länge L, Querschnitt q: R = p x L/q Beispiele für spezifischen Widerstand und Temperaturkoeffizient Material ρ (Ωm) α (1/K) Silber 1,6· ,8·10-3 Kupfer 1,7· ,9·10-3 Silizium ,5·10-2 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

29 Widerstand und Hochspannung II
Leistung: 100 MW Fernleitung: 3 Ohm a) Verlustleistung bei 20 kV-Leitung? b) Verlustleistung bei 380 kV-Leitung? Umwandlung durch Leitungswiderstand in Wärme WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

30 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Spannungsebenen Konsequenz: Widerstand senken, Stromstärke verringern, Spannung erhöhen (transformieren) Regel für Stromtransport: 1 kV je 1 km Netzweg Niederspannung: bis V Mittelspannung: > V bis V Hochspannung: > V V Höchstspannung: über V (150, 220, 380 kV) Erzeugung: V Quelle: VDN (Verband der Netzbetreiber), Umwandlung durch Leitungswiderstand in Wärme WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

31 Energieverteilung - Strom
Erzeugung (6-21 kV) Transport (Übertragungsnetz) Höchstspannungsnetz (380, 220 kV) Verteilung (Verteilungsnetz) Hochspannungsnetz (110 kV) Mittelspannungsnetz (z.B. 20, 10 kV) Niederspannungsebene (400 V) Kunde VDN, EDNA-Glossar, Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, Theobald/ Theobald, C.H. Beck-Verlag, 2001 EnWG § 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit. Bedeutung der Leitungen: -          Elektrische Energie kann nur leitungsgebunden übertragen werden -          Elektrische Energie ist nur bedingt speicherbar (umwandelbar ja) -          Energieerzeugung ist durch Verbrauch bestimmt WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

32 Energieverteilung - Strom
EnWG § 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit. Bedeutung der Leitungen: -          Elektrische Energie kann nur leitungsgebunden übertragen werden -          Elektrische Energie ist nur bedingt speicherbar (umwandelbar ja) -          Energieerzeugung ist durch Verbrauch bestimmt WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

33 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Energieversorgung Energieversorger Übertragungsnetzbetreiber - ÜNB: 4 Verbund-EVU (E.ON, EnBW, RWE und VE-T) Eigentümer Höchstspannungsnetze, 4 Regelzonen, überregionale Reservevorhaltung, internationaler, regionaler Stromaustausch Verteilungsnetzbetreiber - VNB: 60 Regional-EVU (REVU) ca. 60 Eigentümer Mittelspannungsnetze, Weiterverteilung, Endkundenbelieferung Erzeugung/Bezug: 20/80 596 Kommunal-EVU ( Gemeinden) Niederspannung Stromverteilung und -Verkauf Erzeugung/Bezug 12/88 Strom, Wärme, Gas 132 EVU mit eigenen Kraftwerken > 20 MW 285 EVU mit Blockheizkraftwerken 30 EVU mit Müllheizkraftwerken Endkunde Stromnetzbetreiber 2003 Ermittlungen gegen 800 Personen wegen Energiekonzernreisen München - Wegen Reisen auf Kosten von Energiekonzernen ermitteln Staatsanwälte gegen 800 Lokalpolitiker und Manager, berichtet der „Focus“. Betroffen seien Bürgermeister, Stadträte, Verwaltungschefs und Energiemanager. Bisherigen Erkenntnissen zufolge hätten die Konzerne Eon und Thyssen-Gas vor allem Lokalpolitiker mit Aufsichtsratssitzen in kommunalen Stadtwerken durch Reisen, Museumsbesuche und exquisite Essen bei Laune halten wollen. Auch Berliner Parlamentarier sollen betroffen sein. Dpa, Tsp Zum Problem des deutschen Energie-Oligopols: „...etwa so, als ob alle Autobahnen und Grenzübergänge in der Hand von BMW und VW liegen würden und diese Konzerne per Maut entscheiden könnten, welche Autos zu welchen Kosten fahren“ Harald Schumann, Tsp Tagesspiegel Steigende Strompreise Macht statt Markt Von Harald Schumann Politische Dummheiten haben zuweilen teure Folgen für die Wähler. Das demonstriert derzeit die deutsche Stromwirtschaft. Da kennen die Gewinne seit Jahren nur noch eine Richtung: aufwärts. Vier Milliarden Euro, sieben Prozent mehr als im Vorjahr, blieben allein beim Branchenführer Eon im ersten Halbjahr hängen, und das nach einer 15-prozentigen Steigerung schon in Goldene Bilanzen schreibt man auch bei RWE, Vattenfall und EnBW. Dafür erhöhen die Stromfürsten jedes Jahr ihre Preise, für Haushaltskunden waren das seit 2000 gut 20 Prozent. So verdoppelten sich binnen vier Jahren die Aktienwerte von Eon & Co. und die Verbraucher müssen zahlen. Das soll Marktwirtschaft sein? Nein, ist es nicht. Denn das deutsche Stromgeschäft beherrscht ein Oligopol, dessen vier Mitglieder den Wettbewerb auf ein Minimum reduziert haben. Dabei verfügen sie nicht nur über vier Fünftel der Kraftwerkskapazität. Zugleich kontrollieren sie auch das gesamte überregionale Netz einschließlich der Kupplungsstellen zu den Nachbarländern und bestimmen so bisher, was die Benutzung dieser Transporttrassen kostet. Das ist etwa so, als ob alle Autobahnen und Grenzübergänge in der Hand von BMW und VW liegen würden und diese Konzerne per Maut entscheiden könnten, welche Autos zu welchen Kosten fahren. Andere Hersteller wären chancenlos. Kein Wunder also, dass der deutsche Strommarkt trotz phantastischer Renditen keine potenten neuen Wettbewerber anlockt. Macht statt Markt lautet das Geschäftsprinzip. Diesen Zustand mag man bedauern, aber er ist politisch gewollt. Im Konsens haben Schwarz-Gelb und Rot-Grün seit acht Jahren gegen alle Warnungen die Liberalisierung des Stromsektors ohne Wettbewerbskontrolle vorangetrieben. Erst die EU-Kommission erzwang die jüngst beschlossene Netzregulierung. Nur wird das jetzt nicht mehr viel bringen. Anfänglich sorgten wenigstens die Überkapazitäten der ursprünglich acht großen Produzenten noch für einen kurzen Preiskampf. Doch unter aktiver Mithilfe der Schröder-Regierung organisierten die Stromer eine radikale Marktbereinigung, bei der neben Bewag, HEW, Bayernwerk und dem VEW-Konzern auch die meisten Stadtwerke unter Kontrolle der großen vier gerieten. Sodann schrumpfte der betriebene Kraftwerkspark wundersamerweise auf den tatsächlichen Bedarf zusammen und siehe da, ganz ohne kriminelle Absprachen steigen die Preise an der Strombörse kontinuierlich. Billigere Anbieter sind ja nicht da oder bleiben mangels Übertragungskapazität an den Grenzen hängen. Zugleich erzwangen die SPD-Stromlobbyisten mit Ministeramt, Werner Müller und Wolfgang Clement, dass die einzige Alternative für unabhängige Produzenten, der Bau preiswerter Gaskraftwerke, unwirtschaftlich blieb. Während Kohle und Uran steuerfrei verstromt werden, blieb Erdgas mineralölsteuerpflichtig. Darum machte Siemens mit Gasturbinen Milliardenumsätze in aller Welt – nur nicht in Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist alle Politiker-Klage über Abzocke und Machtmissbrauch wohlfeil. Denn weder lassen sich politische Preisdiktate einführen noch wäre die Verstaatlichung der Stromnetze durchsetzbar. Auch die „Rückführung des Staatsanteils am Strompreis“, wie DIHK-Präsident Braun fordert, wäre eine Scheinlösung auf Kosten anderer. Ohne Ökosteuer oder Konzessionsabgabe müssten nur andere Finanzquellen für Rentenkasse und Kommunen gefunden werden. Gleichwohl sind Politik und Stromkunden keineswegs machtlos. In Haushalten und Betrieben schlummern riesige Reserven. Mindestens 15 Prozent des Verbrauchs ließen sich wirtschaftlich einsparen, wenn nur veraltete Elektrogeräte und -antriebe ersetzt würden. Technisch sind sogar 25 Prozent drin, kalkuliert die Deutsche Energieagentur. Die richtige Antwort auf die Preistreiberei wäre folglich eine aggressive Politik zur Förderung des effizienten Stromeinsatzes. Diesen Wettbewerb müssten sogar Herrscher des Stromnetzes fürchten. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft VDN,

34 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Konzessionsabgabe Entgelte der Energie- und Wasserversorgungs-unternehmen an Gemeinden für das Recht, Leitungen zu verlegen und zu betreiben zur Versorgung von Letztverbrauchern Rechtsgrundlage: EnWG, KonzessionsabgabenVO, Konzessionsvertrag Netzbetreiber und Gemeinde Cent-Beträge je gelieferte Kilowattstunde Einnahmequelle für Städte und Gemeinden Gesamtaufkommen 2005: > 3.5 Mrd. EUR im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Hannover 47,3 Mio. EUR. Erhebung: vom Netzbetreiber zusammen mit Netznutzungsentgelten, Abführung an betreffende Gemeinde. Wikipedia, EnWG VDN, Daten und Fakten 2007 Konzessionsabgaben für Strom zulässige Höhe für Tarifkunden in Gemeinden bis Einwohner 1,32 Ct/kWh bis Einwohner 1,59 Ct/kWh bis Einwohner 1,99 Ct/kWh über Einwohner 2,39 Ct/kWh Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, abgeben müssen. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde. Konzessionsabgaben für Gas [Bearbeiten] für Gas, dass ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird, in Gemeinden bis Einwohner 0,51 Ct/kWh bis Einwohner 0,61 Ct/kWh bis Einwohner 0,77 Ct/kWh über Einwohner 0,93 Ct/kWh WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

35 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Energieverteilung Anzahl 33.447 29.215 Höhe 35 m 45 m 60-75 m Breite 15 m 22 m 30 m Abstand lt. A-L 40 m 50 m Korridor 75 m 102 m 130 m Mastabstand 250 m 350 m 450 m Trassenlänge 35.000 8.100 km km Einfluss BL 2.625 km² 826 km² 1.510 km² Anteil Bund 0,73 % 0,23 % 0,42 % Freileitungs-Mast 110 kV 220 kV 380 kV Flächeninanspruchnahme: Mittelsp.-Korridore: 0,9 % km x 0,04 km = km² 20 – 380 kV: 2,3 % Abstandsleitlinie Bbg s. Korridore: Die von Bauleitplanung freizuhaltenden Korridorbreiten ergeben sich aus der Breite der Hochspannungstrasse zuzüglich der Abstandsforderung gem. Abstandsleitlinie, die bei der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörden zu Bauleitplänen zu Grunde gelegt werden.  Empfehlung zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung unter den Aspekten des Immissionsschutzes (Abstandsleitlinie) des  Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Vom 6. Juni 1995 Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 49 vom 6. Juli Anlage 4 Abstand von Hochspannungsfreileitungen und den Oberleitungen der Deutschen Bahn AG zu Wohnbebauungen und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen, die dem längerandauernden Aufenthalt (größer 6 Stunden pro Tag) von Menschen dienen Bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Planung neuer Energieversorgungstrassen sind bei einer installierten Spannung ab 110 kV ein Abstand 30 m und ab einer installierten Spannung von 380 kV ein Abstand von 50 m zu den äußeren Trassengrenzen einzuhalten. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

36 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Energieverteilung Lt. Dieser Quelle: Ist der Kabelanteil bei den Höchstspannungsnetzen inzwischen bei 4 % unterirdisch, d.h. in Kabelausführung 1993: ca. 64% 2003: ca. 71% Quelle: VDN, Stand Mai WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

37 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Verbundnetz Trassenlänge: km 380 kV: km 220 kV: km Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Studie „Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ (dena-Netzstudie) Netzausbau an Land Durch die notwendigen Netzneubaumaßnahmen bis zum Jahr 2015 wird das bereits bestehende Höchstspannungsübertragungsnetz um insgesamt 850 km erweitert. Das entspricht einem Anteil von 5% bezogen auf die bereits vorhandenen Höchstspannungstrassen. Netzverstärkung und Netzausbau an Land bis 2007: Drei bestehende Netztrassenabschnitte in Thüringen und in Franken müssen auf einer Gesamtlänge von 269 km verstärkt werden. Zwei Trassenabschnitte mit der Länge von insgesamt 5 km Netzausbau an Land bis 2010: Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen müssen weitere 455 km neue 380-kV-Doppelleitungen gebaut werden. Weiterhin müssen 97 km bestehende Trassen verstärkt werden. Netzausbau an Land bis 2015: Zusätzlich zu den o. g. Maßnahmen müssen weitere 390 km neue 380-kV-Doppelleitungen gebaut werden, um insbesondere den Windstrom aus der Nordsee transportieren zu können. 26 km bestehende Trassen sind verstärken. Netzausbau an Land nach 2015: Bei einem weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie, wie er für den Zeitraum nach 2015 erwartet wird, sind umfangreiche Netzausbaumaßnahmen erforderlich, um den räumlich konzentriert und verbrauchsfern erzeugten Strom aus Offshore-Windparks in die Verbrauchszentren zu transportieren. Drei Lösungsansätze zum Netzausbau zwischen 2015 und 2020, die zeigen, wie Strom aus der Nordsee in die Verbrauchszentren Deutschlands transportiert werden kann, werden hinsichtlich grundsätzlicher Vor- und Nachteile bewertet. Eine vertiefende Untersuchung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Optimierung eines weiteren Netzausbaus nach 2015 ist notwendig (schätzungsweise 1000 km) und Gegenstand des Teils II der dena-Netzstudie. Aufgrund des notwendigen Untersuchungsbedarfs kann für diese Netzausbaumaßnahmen eine abschließende Aussage erst im geplanten Teil II der Untersuchung gemacht werden. Netzausbau auf See Für Windparks in Nord- und Ostsee stehen technische Lösungen zur Verfügung, um den auf See produzierten Strom zu den Netzanschlusspunkten an Land transportieren zu können. Die Abführung großer Windenergieleistungen über lange Entfernungen wird als technisch machbar bewertet. Weiterhin wurde für die Zeit nach 2015 ein Systemmodell für den Ausbau der Windparks in der Nordsee entworfen, das im Küstenbereich eine hohe Anzahl paralleler Seekabelverbindungen und geographisch breite Kabelkorridore vermeidet. Das Systemmodell sollte so schnell wie möglich realisiert werden. Das Systemmodell umfasst vier Sammelstationen im Meer, an die mehrere Windparks angeschlossen werden. Ausgehend von den Sammelstationen wird der Windstrom jeweils über eine gemeinsame Leitung gebündelt an Land geführt (siehe Abbildung 4). Aufgrund des notwendigen Untersuchungsbedarfs (Teil II der dena-Netzstudie) kann hierzu derzeit keine abschließende Aussage gemacht werden. Quelle: VDN (Verband der Netzbetreiber) WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

38 Verbundnetz – Ausbaubedarf für EE
Dena-Netzstudie: Ausbaubedarf bis 2015 wg. Einspeisung Erneuerbarer Energien: 850 km (5 %) Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Studie „Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020“ (dena-Netzstudie) Netzausbau an Land Durch die notwendigen Netzneubaumaßnahmen bis zum Jahr 2015 wird das bereits bestehende Höchstspannungsübertragungsnetz um insgesamt 850 km erweitert. Das entspricht einem Anteil von 5% bezogen auf die bereits vorhandenen Höchstspannungstrassen. Netzverstärkung und Netzausbau an Land bis 2007: Drei bestehende Netztrassenabschnitte in Thüringen und in Franken müssen auf einer Gesamtlänge von 269 km verstärkt werden. Zwei Trassenabschnitte mit der Länge von insgesamt 5 km Netzausbau an Land bis 2010: Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen müssen weitere 455 km neue 380-kV-Doppelleitungen gebaut werden. Weiterhin müssen 97 km bestehende Trassen verstärkt werden. Netzausbau an Land bis 2015: Zusätzlich zu den o. g. Maßnahmen müssen weitere 390 km neue 380-kV-Doppelleitungen gebaut werden, um insbesondere den Windstrom aus der Nordsee transportieren zu können. 26 km bestehende Trassen sind verstärken. Netzausbau an Land nach 2015: Bei einem weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie, wie er für den Zeitraum nach 2015 erwartet wird, sind umfangreiche Netzausbaumaßnahmen erforderlich, um den räumlich konzentriert und verbrauchsfern erzeugten Strom aus Offshore-Windparks in die Verbrauchszentren zu transportieren. Drei Lösungsansätze zum Netzausbau zwischen 2015 und 2020, die zeigen, wie Strom aus der Nordsee in die Verbrauchszentren Deutschlands transportiert werden kann, werden hinsichtlich grundsätzlicher Vor- und Nachteile bewertet. Eine vertiefende Untersuchung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Optimierung eines weiteren Netzausbaus nach 2015 ist notwendig (schätzungsweise 1000 km) und Gegenstand des Teils II der dena-Netzstudie. Aufgrund des notwendigen Untersuchungsbedarfs kann für diese Netzausbaumaßnahmen eine abschließende Aussage erst im geplanten Teil II der Untersuchung gemacht werden. Netzausbau auf See Für Windparks in Nord- und Ostsee stehen technische Lösungen zur Verfügung, um den auf See produzierten Strom zu den Netzanschlusspunkten an Land transportieren zu können. Die Abführung großer Windenergieleistungen über lange Entfernungen wird als technisch machbar bewertet. Weiterhin wurde für die Zeit nach 2015 ein Systemmodell für den Ausbau der Windparks in der Nordsee entworfen, das im Küstenbereich eine hohe Anzahl paralleler Seekabelverbindungen und geographisch breite Kabelkorridore vermeidet. Das Systemmodell sollte so schnell wie möglich realisiert werden. Das Systemmodell umfasst vier Sammelstationen im Meer, an die mehrere Windparks angeschlossen werden. Ausgehend von den Sammelstationen wird der Windstrom jeweils über eine gemeinsame Leitung gebündelt an Land geführt (siehe Abbildung 4). Aufgrund des notwendigen Untersuchungsbedarfs (Teil II der dena-Netzstudie) kann hierzu derzeit keine abschließende Aussage gemacht werden. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft VDN, Daten und Fakten 2007

39 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Verbundnetz Quelle: DVG-Jahresbericht 2000 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

40 Hochspannungsgleichstromübertragung
„Nach 2030 leistet die Stromversorgung durch überregionalen Import von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen mittels Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) einen zunehmend wichtigen Beitrag.“ UBA 2003, Verbindung Leistung in MW Länge in km Inbetriebnahme Deutschland-Schweden (Lübeck/Herrenwyk-Kruseberg) 600 250, davon 220 Seekab. 1994 Deutschland-Dänemark (Bentwisch-Bjaeverskov) 170, davon 52 Seekabel 1996 Deutschland-Island 2 x 550 1 800 2010 Deutschland-Norwegen (Brunsbüttel-Farsund) 550 - Deutschland-Norwegen (Maade-Farsund) 500 2003 Zukunft von HGÜ lt. Umweltbundesamt: Strategiepapier UBA August 2003 Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung Nach 2030 leistet die Stromversorgung durch überregionalen Import von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen mittels Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) einen zunehmend wichtigen Beitrag. HGÜ: Die Stromübertragung erfolgt über Höchstspannungsleitungen von bis zu 400 kV. Sollen große Energiemengen jedoch quer durch Europa - von Skandinavien nach Italien - geleitet werden, wären die Verluste mit dem in Deutschland und international üblichen Wechsel- oder Drehstrom zu hoch. Der Strom wird dann, etwa als Seekabel nach Schweden, mit Gleichstrom, wie man ihn aus einer Batterie kennt, übertragen. Gleichstrom hat weitere Vorteile: Damit kann zum Beispiel der Stromhandel mit Ländern außerhalb der UCTE erfolgen. Das hängt mit der Frequenz des Stroms zusammen. Im UCTE-Netz wird der Sollwert von 50 Hertz, also 50 Schwingungen pro Sekunde, promillegenau eingehalten. In anderen Ländern sind Schwankungen von bis zu einem Hertz möglich, was die Funktion zahlreicher elektrischer Geräte beeinträchtigen kann. Das war auch der Grund, warum die elektrische Vereinigung der beiden deutschen Staaten bis zum September 1995 dauerte. Gleichstromkabelverbindung (HGÜ) Zwischen Frankreich und Großbritannien besteht seit 1985/1986 eine Gleichstromkabelverbindung mit einer Kapazität von 2 000 MW. Im Jahre 1994 hat Großbritannien 16,9 TWh elektrischen Strom über diese Verbindung aus Frankreich bezogen. Zwischen dem Netz der NORDEL und jenem Teil Dänemarks, der mit dem UCTE-Block parallel fährt, bestehen zwei Gleichstromverbindungen, die einen Stromaustausch zwischen Dänemark einerseits und Schweden sowie Norwegen andererseits gestatten. Seit Ende 1994 verbindet das mit 250 km längste und mit 600 MW derzeit leistungsstärkste Gleichstromseekabel der Welt ("Baltic Cable") den Norden Deutschlands mit Südschweden. Weitere Verbindungen von Norwegen nach Deutschland (Viking Cable) und Holland sowie von Schweden nach Polen sind geplant und werden in Zukunft eine Ausweitung des Stromaustausches zwischen Nord- und Westeuropa erlauben. Für Stromlieferungen aus Russland nach Finnland wurde in Vyborg (Russland) ebenfalls eine Gleichstrom-Kurzkupplung mit einer Leistung von 3 × 345 MW errichtet, deren letzter Block 1984 in Betrieb genommen wurde. Sie ermöglicht die vertraglichen Lieferungen von GWh/a mit einer Leistung von 600 MW, die kurzfristig bis auf MW erhöht werden kann. Durch die Konzeption der Anlage ist jedoch ein Energiefluss nur in Richtung Finnland möglich wurde die Erweiterung dieser Kupplung um zusätzlich 345 MW vereinbart. Seit Mitte 1997 besteht zwischen Spanien und Marokko eine Wechselstrom-Kabelverbindung durch die Straße von Gibraltar. Die Übertragungskapazität beträgt maximal 900 MW. Quelle: Deutsche Verbundgesellschaft, Heidelberg WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

41 Konflikte Freileitungen
Zugvogelsammlung bei Hassloch, Trassenfreihaltung Landschaftsbild Vogelschlag (Leitungsanflug, Stromschlag Leiter/Mast) Vögel je Leitungskilometer und Jahr Infraschall (Brummton) Elektrosmog Anke Schumacher, Die Berücksichtigung des Vogelschutzes an Energiefreileitungen im novellierten Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutz in Recht und Praxis: Heft 1, 2002, Vogelschutz am 20 kV-Mast Fliegende Säge zur Trassenfreihaltung Landschaftsbild: Nichts entfremdet mehr die Eigenart der Landschaft als Hochspannungsleitungen, Bürger gegen Hochspannung - pro Erdkabel, eine Initiative gegen eine Freileitung in Lippstadt vom Weinberg nach Schoneberg Vogelschlag: Betroffen sind z.B. Greifvögel, Eulen, Kraniche, Weiß- und Schwarzstörche. In Durchzugs- und Rastgebieten kollidieren vor allem Enten, Watvögel, Rallen und Möwen (Hoerschelmann 1988). Grundsätzlich verunglücken Jungvögel sowie durchziehende Vögel weitaus häufiger als Brut- und Standvögel. In Europa wurden bislang Opfer von 179 Vogelarten registriert, neben häufigen Arten sind auch seltene Durchzügler, Wintergäste und stark bedrohte Brutvögel betroffen (Richarz 2001). Als Verlustursachen lassen sich der Stromschlag und der Leitungsanflug unterscheiden. Für beide sind unterschiedliche Abhilfemaßnahmen erforderlich. Stromschlag: Kurzschluss von Leiter und Mast: besonders bei Mittelspannungsmast Leitungsanflug: Überbrückung Leiterseile verschiedener Spannung (Kurzschluss), Erdkabel ganz oben Grundsätzlich verunglücken Jungvögel sowie durchziehende Vögel weitaus häufiger als Brut- und Standvögel: Entenvögel, Watvögel, Rallen, Möwen: Vögeln pro Jahr und Leitungskilometer Todfunde: Todesursache Freileitung (Stromschlag, Leitungsanflug) -          Störche: 77% (84% Stromschlag, 16% Leitungsanflug). -          Uhu: 33 % -          Adler: 23 % -          Wanderfalke 10 % Seit in Brandenburg 38 Seeadler tot aufgefunden, davon 9 (= 23 %) als Stromschlagopfer identifiziert. Maßnahmen gegen Stromschlag: keine Sitzgelegenheit Leitungsanflug: optische Markierung -          BNSchG § 53 Vogelschutz an Energiefreileitungen -          Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Oberleitungsanlagen der Bahn. -          EnWG § 16 Anforderungen an die Energieanlagen (1) Energieanlagen so, daß die technische Sicherheit gewährleistet. Allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten. (1. technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker) VDE: DIN VDE 0210 Für den Neubau von Freileitungen gilt grundsätzlich DIN VDE 0210 Abschnitt 8.10: „die Querträger, Isolatorstützen und sonstige Bauteile der Starkstrom-Freileitungen so auszubilden sind, dass den Vögeln keine Sitzgelegenheit in gefahrbringender Nähe der unter Spannung stehenden Leiter gegeben wird.“ Vogelgefährdende Altbauten sollten je nach örtlichem Gefährdungsgrad sukzessive entschärft werden, an besonders verlustreichen Masten sofort, an den übrigen Altmasten in der Priorität Nationalparks, Natur- und Landschaftsschutzgebiete. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

42 Konflikte Freileitungen
Elektrosmog im Niederfrequenzbereich (50 Hertz) Elektrische Feldstärke Maßeinheit: Volt/Meter V/A Magnetische Feldstärke Maßeinheit: Mikro-Tesla (µT) Abstand gem. Abstandsleitlinie 110 kV: 30 m (45 m) 220 kV: 40 m (62 m) 380 kV: 50 m (80 m) „Fallbeispiele mit erhöhten Magnetfeldern Ein Ehepaar schlief 32 Jahre direkt über einem Mittelspannungstransformator (250 kVA), der im Keller des Wohnhauses eingebaut ist. Vor einigen Jahren erkrankte die Frau an einem operablen Gehirntumor. Sie büßte auf einem Auge ihre Sehkraft weitgehend ein. Der Ehemann leidet an extremem Bluthochdruck und ist auf ständige Medikation angewiesen. Im Bett des Paares wurde eine mittlere Induktion von 1 µT gemessen, der Spitzenwert lag bei 5 µT. Der zuständige Stromversorger war bereit, feldvermindernde Maßnahmen am Trafo kostenlos durchzuführen. Ein Hausmeisterehepaar wohnt seit etwa 20 Jahren in einer Dienstwohnung neben zwei 630-kVA-Trafos. Der Traforaum grenzte unmittelbar an die Küche. Das Ehepaar hielt sich tagsüber fast ausschließlich in der Küche auf. Die Frau war vor 5 Jahren an Brustkrebs erkrankt (erfolgreich operiert) und auf Anraten ihres Arztes aus der Wohnung ausgezogen. Der Mann leidet an Schlaflosigkeit und Erschöpfung und nimmt starke Medikamente, ohne die er seiner Aussage nach seinen Verpflichtungen als Hausmeister nicht mehr nachkommen kann. Der Mittelwert der Induktion betrug in der Küche 0,8 µT, der Spitzenwert erreichte 1,2 µT. Ein Ehepaar lebte seit 1962 im eigenen Haus. Der Stromversorger hatte damals den Betrieb von zwei Durchlauferhitzern unter der Bedingung genehmigt, daß er über einen Dachständer eine Freileitung verlegen durfte, um die Stromversorgung des Nachbarviertels zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde vom Keller des Hauses (das Haus hat Erdanschluß) bis zum Dach ein dickes Niederspannungskabel in der Wand verlegt und über einen Dachständer eine Freileitung (mittlerweile gebündelt) zum etwa 50 Meter entfernten ersten Haus des Nachbarviertels gespannt. Das vom Keller bis zum Dach verlaufende Kabel befindet sich in der Küchenwand genau an der Stelle, an der das Ehepaar am liebsten saß, weil man von hier einen wunderbaren Ausblick in den Garten hat. Der Abstand zum Kabel betrug dann höchstens 50 cm. Hier wurden Induktionsmittelwerte von 1 µT gemessen, unmittelbar auf der Wand waren es 16 µT. Der Mann erkrankte vor drei Jahren an einem Hodgkin-Lymphom, die Frau im selben Jahr an einem Weichteilsarkom im Bein. Das Paar versuchte zunächst vergeblich, das Kabel und die Freileitung durch den Stromversorger entfernen zu lassen. Einige Wochen nach dem Tod des Mannes baute der Stromversorger Dachständer und Freileitung ab mit der Begründung, daß die Leitung zur Versorgung des Nachbarviertels nicht mehr benötigt werde. Ein Mädchen lebte seit seiner Geburt 3 1/2 Jahre in einem Haus neben zwei Hochspannungsleitungen von 110 kV (15 Meter entfernt) und 380 kV (75 Meter entfernt). Dann lebte das Kind mit seinen Eltern vier Jahre im Ausland und erkrankte dort an Leukämie. Nach der Rückkehr nach Deutschland hielt es sich nur noch vorübergehend in dem Haus an den Hochspannungsleitungen auf, weil die Eltern einen negativen Einfluß auf den Krankheitsverlauf befürchteten. Mittlerweile ist die Familie in ein anderes Haus umgezogen. Eine Messung im ehemaligen Bett des Kindes ergab einen Induktionsmittelwert von 0,35 µT. Ein Ehepaar wohnt seit 1965 in einem Haus, das knapp 20 Meter neben einer 220 kV-Leitung steht. Die Frau hat bis heute keine gesundheitlichen Probleme, aber der Ehemann erkrankte 1992 an einem Non-Hodgkin-Lymphom. Sein Gesundheitszustand ist nach einer Chemotherapie derzeit stabil. Die Feldmessung ergab im Bett des Mannes eine Induktion von 0,5 µT. Beim Meßtermin erzählte er, daß der Nachbar ebenfalls seit 1965 dort wohnte und im vergangenen Jahr an einem Gehirntumor gestorben sei. Das Haus des Nachbarn steht noch etwas näher an der Leitung. Ein Nachbar auf der gegenüberliegenden Seite der Trasse, dessen Haus ebenfalls nur knapp 20 Meter von der Leitung entfernt steht, war an einer Entartung der Mastzellen des Immunsystems erkrankt, sein Zustand ist durch Medikamente stabil. In einem Bonner Amt arbeiteten drei Ingenieure in einem kleinen Büro neben einem 630 kVA-Trafo, der in das Gebäude eingebaut ist. Sie waren zwischen 50 und 60 Jahre alt und seit Jahrzehnten dort tätig. Vor vier Jahren starb einer der Ingenieure an einem Herzinfarkt und einer an einem Gehirntumor. Daraufhin wurde der Trafo mit Mu-Metall abgeschirmt. Der dritte Ingenieur war zum Zeitpunkt der Feldmessung durch den Wissenschaftsladen Bonn (nach erfolgter Abschirmung) an einer nicht genauer beschriebenen Gehirnkrankheit erkrankt und arbeitsunfähig. Die Meßwerte waren mit 0,14 µT am Schreibtisch und 1,1 µT an der Wand zum Traforaum relativ niedrig, dürften aber vor der Abschirmmaßnahme etwa fünf bis zehn mal so groß gewesen sein. Der Raum wird trotz der Abschirmung mittlerweile nicht mehr als Büro genutzt. Über das weitere Schicksal des dritten Ingenieurs ist nichts näheres bekannt. Ein weiteres Ehepaar wohnt seit 27 Jahren in einer Wohnung neben einem 630-kVA-Trafo. Das Schlafzimmer befindet sich direkt neben dem Traforaum. Die Vermieterin der Wohnung wünschte eine Messung, um Daten über die Feldbelastung zu haben, weil sie dem Stromversorger den Vertrag (der Trafo steht auf ihrem Grundstück) kündigen wollte. Beim Meßtermin fiel die ungewöhnliche Vitalität der Ehefrau und die Hinfälligkeit ihres Mannes auf. Der Mann war zuckerkrank und hatte vor einiger Zeit einen Schlaganfall erlitten. Das Ergebnis der Messung war überraschend: Auf dem Kopfkissen des Mannes betrug die gemessene Induktion 1,8 µT, auf dem Kopfkissen der Frau dagegen nur 0,06 µT. Zwar gehören Zuckerkrankheit und Schlaganfall nicht zu den Erkrankungen, die man mit der Exposition durch Magnetfelder von Stromversorgungsanlagen in Verbindung bringt, bemerkenswert ist aber, daß der erkrankte Ehemann im Bett starken Induktionen ausgesetzt war, während die kerngesunde Ehefrau magnetisch nur gering belastet wurde. Fallbeispiele mit erhöhten elektrischen Feldern Die Aufmerksamkeit der Erforschung gesundheitlicher Wirkungen von Elektrosmog galt bisher fast ausschließlich den Magnetfeldern, die elektrischen Felder sind dabei weitgehend vernachlässigt worden. Entsprechend empfindliche Personen scheinen aber auf elektrische Wechselfelder zu reagieren, vor allem, wenn deren Stärke deutlich über 100 V/m liegt. Hierfür zwei Beispiele aus der Meßpraxis des Wissenschaftsladen Bonn. Ein älterer Herr hatte sich eine zweimanualige elektronische Orgel mit Pedal gekauft, auf der er täglich spielte. Nach drei bis vier Jahren bekam er einen roten Ausschlag im Gesicht, der sich immer mehr ausbreitete. Schließlich stellte sich regelmäßig auch ein Hitzegefühl im Gesicht ein, wenn er länger als eine halbe Stunde auf der Orgel spielte. Nachdem er den Zusammenhang zwischen Orgelspiel und Hitzegefühl erkannt hatte, stellte er das Musizieren völlig ein. Daraufhin verringerte sich auch langsam der Ausschlag im Gesicht. Zu diesem Zeitpunkt beauftragte der Mann den Wissenschaftsladen mit einer Feldmessung an der Orgel. Über den Manualen der Orgel betrug die elektrische Wechselfeldstärke 270 V/m, mittels Handelektrode konnte gegen Erde eine Koppelspannung von 7,7 V festgestellt werden. Durch Erden der Orgel sank die Feldstärke über den Manualen auf 9 V/m, die Koppelspannung betrug nur noch 0,2 V. Das Hitzegefühl im Gesicht nach längerem Orgelspiel trat nicht mehr auf und die roten Flecken im Gesicht sind fast ganz abgeheilt. Eine Frau hatte vor 10 Jahren einen Altbau gekauft, renoviert und dabei auch die Elektroinstallation erneuern lassen. Sie selbst bewohnte das zweite Stockwerk. Nach einigen Jahren stellte sich bei ihr ein Tinnitus (Ohrgeräusche) ein, der allen Behandlungsversuchen trotzte. Obwohl sich keine elektrischen Geräte in der Nähe ihres Bettes befanden, betrug dort die elektrische Feldstärke 161 V/m, die magnetische Induktion lag bei 0,02 µT. Durch Ausschalten der Schlafraumsicherung ging dieser Wert nicht wesentlich zurück. Eine Überprüfung ergab, daß alle Wohnungen des Hauses über nur eine Phase versorgt wurden. Ein Elektrotechniker führte folgende zum Teil recht aufwendigen Sanierungsmaßnahmen durch: Gleichmäßige Belastung der Phasen, so daß in jedem Stockwerk alle drei Phasen genutzt wurden, Umbau des bestehenden TN-Netzes in ein TT-Netz, Auftrennung von bestehenden Ringleitungen, Verbesserung der Hauserdung und Einbau eines Netzfreischalters hinter der Schlafraumsicherung Nach erfolgter Sanierung konnte im Bett der Hausbesitzerin bei ausgeschaltetem Netzfreischalter nur noch eine elektrische Feldstärke von 6 V/m gemessen werden. Im Laufe einiger Monate besserte sich der Tinnitus so weit, daß er nur noch gelegentlich morgens nach dem Aufwachen auftrat. Gleichzeitig mit der Sanierung der Elektroinstallation ihres Hauses hatte die Frau auch eine Amalgamsanierung durchführen lassen. Möglicherweise lag hier eine Belastung mit Quecksilber durch erhöhte Korrosion der Amalgamplomben infolge von Körperströmen vor. Der Tinnitus wäre dann nur indirekt die Folge der elektrischen Feldbelastung gewesen. Fazit Die geschilderten Fälle sind natürlich kein Beweis für die schädigende Wirkung elektromagnetischer Einflüsse auf die menschliche Gesundheit, wenn auch der Zusammenhang manchmal sehr deutlich zu sein scheint. Auffallend ist aber, daß die beobachteten Erkrankungen stets mit einer erhöhten Feldexposition verbunden waren und es sich fast nur um die seit längerem mit elektromagnetischen Feldern in Verbindung gebrachten Krankheiten handelte. Waren die Auftraggeber dagegen in ihren Wohnungen oder am Schlafplatz mittleren magnetischen Induktionen unter 0,2 µT ausgesetzt oder wohnten sie erst seit kurzem unter erhöhter Feldbelastung, so traten in keinem Fall die entsprechenden Krankheiten auf, obwohl diese Fälle zahlreicher waren, als die oben beschriebenen, höher belasteten Fälle. Dr. Klaus Trost Wissenschaftsladen Bonn e.V., Buschstr. 85, Bonn Kommentar Die geschilderten Fallbeispiele im Bericht von Dr. Klaus Trost vom angesehenen Wissenschaftsladen Bonn können keinen kausalen Zusammenhang zwischen den beobachteten Erkrankungen und elektromagnetischen Feldern beweisen. Dennoch geben sie wertvolle Hinweise auf mögliche Gefahren und legen den Finger in die Wunde des "0,3-100-Mikrotesla-Dilemmas": Nach Meinung vieler Wissenschaftler geht von Belastungen unter 0,3 µT kein relevantes Gesundheitsrisiko aus. Die Grenzwerte für die Allgemeinheit liegen in der seit Januar 1997 gültigen Elektrosmogverordnung aber bei 100 µT (wenn die Belastung nur zu 5% der Zeit auftritt, sogar bei 200 µT). Was aber zwischen 0,3 und 100 µT passiert, weiß niemand so genau. Tierversuche von Löscher und Mevissen zeigen in diesem Bereich eine Förderung des Brustkebswachstums (vgl. Elektrosmog-Report 2(11), S. 5-6, 1996). Epidemiologische Studien zur systematischen Erfassung von gesundheitlichen Beschwerden bei vergleichsweise hoher elektromagnetischer Belastung fehlen weltweit nahezu völlig. Es ist nicht einmal bekannt, wieviel Prozent der Bevölkerung solchen deutlich erhöhten Belastungen ausgesetzt ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Systematische Erfassung von Dauerbelastungen über 0,5 µT - ausgehend von den Quellen der Belastung wie z. B. Transformatoren - und Aufklärung der Betroffenen über mögliche gesundheitliche Gefahren. Oftmals sind durch einfache Maßnahmen wie Verlegung des Schlafplatzes ausreichende Feldreduzierungen möglich. Durchführung einer epidemiologischen Studie, die ein Kollektiv mit Dauerbelastungen über 0,5 µT randomisiert mit einem durchschnittlich belasteten Kollektiv vergleicht. Es ist zu wünschen, daß die internationalen und nationalen Institutionen, die in ihren Namen das wohlklingende Wort "Strahlenschutz" führen, sich dieser sehr konkreten Strahlenschutzproblematik annehmen würden. Es ist unverantwortlich, diese erhöhten Belastungen und ihre möglichen gesundheitlichen Folgen zu ignorieren und sich hinter dem 0,3-Mikrotesla-Wall zu verstecken, auch wenn bundesweit "nur" einige Personen betroffen sein mögen. Redaktion Elektrosmog-Report     Vorsorge Eine Kosten-Nutzen-Analyse für Krebs durch EMF Fünf schwedische Institutionen, die sich staatlicherseits mit den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern (EMF) befassen, haben in einer Broschüre beispielhafte Kosten-Nutzen-Rechnungen über die Vermeidung von durch EMF verursachte Krebsfälle vorgelegt. In Schweden werden die Kosten für die Vermeidung eines Krebsfalles durch ionisierende Strahlung (z. B. Röntgenstrahlung) auf 2,8 Millionen DM und die Vermeidung eines verkehrsbedingten Todesfalles auf 1,7 Millionen DM geschätzt. Für EMF-bedingte Krebsfälle wurden Abschätzungen unter der Annahme vorgenommen, daß der in der Wissenschaft umstrittene Zusammenhang zwischen EMF und Krebs tatsächlich besteht. In der Broschüre, die u. a. vom Gesundheitsministerium, vom Bauministerium und vom Strahlenschutzinstitut herausgegeben wurde, heißt es: "Im Durchschnitt entwickelt jährlich eines von Kindern in Schweden und den meisten anderen Industrieländern eine Leukämie. Obwohl die Hypothese eines Zusammenhangs zwischen dem Auftreten von kindlicher Leukämie und der Exposition gegenüber magnetischen Feldern nicht als wissenschaftlich etabliert angesehen werden kann, werden die beobachteten Risiken in unserem Beispiel als zutreffend angenommen. In einer schwedischen epidemiologischen Untersuchung wurde für Kinder, die in der Nähe von Hochspannungstrassen leben, ein um den Faktor 2,7 erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Leukämie gefunden, im Vergleich zu Kindern, die weit entfernt von solchen Leitungen lebten. Diese Zahl wurde in den folgenden Beispielen wegen des Fehlens anderer Risikoabschätzungen auch für Umspannstationen und vagabundierende Ströme verwendet. (...) Die Beispiele zeigen, daß Maßnahmen zur Reduzierung der Exposition pro statistisch vermiedener kindlicher Leukämie zwischen einigen Millionen und einigen hundert Millionen SK kosten kann [Anm.: 1 Mio. schwedische Kronen (SK) entsprechen etwa DM], unter der Annahme, daß die verwendeten Risikoabschätzungen zutreffen. Beachten Sie, daß das Vorsorgeprinzip in Betracht gezogen werden sollte, wenn die Felder stark von dem abweichen, was in der betreffenden Umgebung als normal angesehen werden kann." In der Studie wurden Abschätzungen vorgenommen für folgende Beispiele Hochspannungstrasse neben Mehrfamilienhäusern: Eine 220 kV-Hochspannungstrasse führt durch ein Gebiet von Mehrfamilienhäusern mit 300 Kindern, die in einem Einzugsgebiet leben, von dem angenommen wird, daß darin das Leukämierisiko erhöht ist. Die Kosten für die Vermeidung eines statistischen Krebsfalles werden in diesem Fall auf 150 MSK (Millionen schwedische Kronen), entsprechend 36 Mio. DM, geschätzt. Die Kosten resultieren aus den Verlegungskosten für die Leitungen (geschätzte 60 MSK) und dem angenommenen Risiko. Vorschule in der Nähe einer Hochspannungsleitung: Unter der Annahme, daß eine Vorschule mit 40 Kindern einer erhöhten elektromagnetischen Belastung durch eine Hochspannungstrasse ausgesetzt ist, würde ein Neubau 0,96 Mio. DM und die Vermeidung eines statistischen Krebsfalles 17,8 Mio. DM kosten. Ließen sich jedoch geeignete Abschirmmaßnahmen ergreifen (Kosten: DM), so lägen die Kosten bei 2,2 Mio. DM pro vermiedenem Fall. Transformatorstation in einem Schulgebäude: Eine Transformatorstation führt in drei Klassenräumen zu einer erhöhten elektromagnetische Belastung. Eine Abschirmung mit Metallplatten würde DM kosten. Unter der Annahme einer relevanten Dosisreduktion für 75 Kinder ergäben sich Kosten für die Vermeidung eines Krebsfalles von unter DM. Vagabundierende Ströme in Einfamilienhäusern: Treten durch Elektroinstallationen im Haus vagabundierende Ströme auf, die zu einer erhöhten EMF-Belastung führen, welche durch Maßnahmen mit einem Kostenrahmen von DM eliminiert werden könnten, so ergeben sich unter der Annahme eines Kindes pro Familie Kosten für die Vermeidung eines statistischen Leukämie-Falles in Höhe von 0,96 Mio. DM. Hochspannungstrasse durch ländliches Gebiet: Bei der Planung einer 400 kV-Hochspannungsleitung werden strahlungsminimierende Aspekte berücksichtigt. Dennoch ist es notwendig die Hochspannungstrasse über 80 km an 71 verstreuten Besitzungen vorbeizuführen, bei denen von einer erhöhten EMF-Belastung ausgegangen werden muß. Die Kosten für spezielle Stromkreise mit optimierter Abschirmung bzw. Kompensationswirkung für jede Wohnbebauung betragen DM, was zu Kosten von 88,8 Mio. DM pro verhindertem Leukämiefall führen würde. Hochspannungsleitung durch Vorstadtgebiet: Eine 220 kV-Hochspannungsleitung wird für eine Vorstadt geplant. Sie führt durch ein Gebiet mit Mehrfamilienhäusern, in dem 60 Kinder leben, von denen angenommen wird, daß sie einer erhöhten EMF-Belastung ausgesetzt wären. Zur Vermeidung eines erhöhten Risikos ist geplant, einen Leitungsabschnitt mit Aufteilung der Phasenströme auf mehrere unabhängige Leiterseile einzufügen. Die zusätzlichen Kosten werden auf DM geschätzt, was 2,2 Mio. DM für einen vermiedenen Leukämiefall entspräche.“ WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

43 Warum Freileitung statt Erdkabel?
„Erdkabel verdrängen Freileitungen auch auf Hoch- und Höchstspannungsebene (Höchstspannung ab 220 kV: 4% = km)“ Müller Städtebau S. 485 Landschaftsbild: Nichts entfremdet mehr die Eigenart der Landschaft als Hochspannungsleitungen, Bürger gegen Hochspannung - pro Erdkabel - Eine Initiative gegen eine Freileitung in Lippstadt vom Weinberg nach Schoneberg Brakelmann-Gutachten kommt zu gleichen Kosten von Hochspannungserdkabeln wie Freileitungen Neue Energie 11/2004 S. 15 Vogelschlag: Betroffen sind z.B. Greifvögel, Eulen, Kraniche, Weiß- und Schwarzstörche. In Durchzugs- und Rastgebieten kollidieren vor allem Enten, Watvögel, Rallen und Möwen (Hoerschelmann 1988). Grundsätzlich verunglücken Jungvögel sowie durchziehende Vögel weitaus häufiger als Brut- und Standvögel. In Europa wurden bislang Opfer von 179 Vogelarten registriert, neben häufigen Arten sind auch seltene Durchzügler, Wintergäste und stark bedrohte Brutvögel betroffen (Richarz 2001). Als Verlustursachen lassen sich der Stromschlag und der Leitungsanflug unterscheiden. Für beide sind unterschiedliche Abhilfemaßnahmen erforderlich. Grundsätzlich verunglücken Jungvögel sowie durchziehende Vögel weitaus häufiger als Brut- und Standvögel: Entenvögel, Watvögel, Rallen, Möwen: Vögeln pro Jahr und Leitungskilometer Todfunde: Todesursache Freileitung (Stromschlag, Leitungsanflug) -          Störche: 77% (84% Stromschlag, 16% Leitungsanflug). -          Uhu: 33 % -          Adler: 23 % -          Wanderfalke 10 % Stromschlagrisiko (Kurzschluss von Leiter und Mast: besonders bei Mittelspannungsmast) Leitungsanflug: Überbrückung Leiterseile verschiedener Spannung (Kurzschluss) -          BNSchG § 53 Vogelschutz an Energiefreileitungen -          Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind innerhalb von zehn Jahren die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die Oberleitungsanlagen der Bahn. -          EnWG § 16 Anforderungen an die Energieanlagen (1) Energieanlagen so, daß die technische Sicherheit gewährleistet. Allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten. (1. technischen Regeln des Verbandes Deutscher Elektrotechniker) VDE: DIN VDE 0210 Für den Neubau von Freileitungen gilt grundsätzlich DIN VDE 0210 Abschnitt 8.10: „die Querträger, Isolatorstützen und sonstige Bauteile der Starkstrom-Freileitungen so auszubilden sind, dass den Vögeln keine Sitzgelegenheit in gefahrbringender Nähe der unter Spannung stehenden Leiter gegeben wird.“ Vogelgefährdende Altbauten sollten je nach örtlichem Gefährdungsgrad sukzessive entschärft werden, an besonders verlustreichen Masten sofort, an den übrigen Altmasten in der Priorität Nationalparks, Natur- und Landschaftsschutzgebiete. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

44 Erdkabel contra Freileitung
„Kabelanteil im Mittel- und Niederspannungsnetz wächst kontinuierlich“ auch in ländlichen Räumen VDN BWE-Studie zu 30 km-Trasse in S-H: Kostenvergleich 110 kV-Netz: Erdkabel billiger bzw. genauso teuer wie Freileitungen 220-kV-Netz: Erdkabel je nach Randbedingungen billiger oder bis 30 % teurer 380 kV-Netz: Erdkabel derzeit noch teurer als Freileitungen Übertragungskapazität Freileitung steigerbar: um 30 % durch Messung Wetterdaten (Temperatur, Windstärke, Sonneneinstrahlung), bis zu 100 % bei Monitoring der Leitungstemperatur (s. Notizen) Genehmigung: Erdkabel: Jahre, Freileitung Jahre. Ökonom. Verluste durch Wartezeit für Betreiber u. U. höher als Netzausbaumaßnahmen selbst Brakelmann-Gutachten: entnommen: Neue Energie 10/2007, S. 26 Wenn man auf der 30 Kilometer langen Strecke auf die allgemein übliche Ersatzleitung („Redundantes System“) verzichtet, würde Eon mit dem Erdkabel noch günstiger fahren. Der wahrscheinliche Netz-Ausfall würde 6,6 Stunden pro Jahr betragen und sei für die Windpark-Betreiber „verkraftbar“. Brakelmann-Gutachten: Freileitungsmonitoring (FLM), Eon-Feldversuch, Neue Energie 10/2007, S. 26: Bemessungsbedingungen (35 °C Außentemperatur, Sonneneinstrahlung und Windstille) werden fast nie erreicht; Leiterseil darf bei Volllast nicht wärmer als 80 °C werden. Bei Außentemperatur von 20 °C und zwei Meter Wind pro Sekunde steige Netzkapazität auf 150 Prozent. Grundsatz: Netzoptimierung vor Netzverstärkung, Netzverstärkung hat Vorrang vor Netzausbau Mit Zusatzkapazität von 20 bis 30 Prozent konnte das Erzeugungsmanagement um 80 Prozent reduziert werden. „Somit ist für die kommenden Jahre mit einer weiteren Zunahme der Einspeisebeschränkungen durch Erzeugungsmanagement (ERZMAN) zu rechnen. Hierzu ein Beispiel: ein 14MW-Windpark in der Gemeinde Norstedt in Nordfriesland konnte im Jahr 2004 mit rund 880 MWhe rund 3% der möglichen Jahreserzeugung wegen netzbedingter Einspeiseengpässe nicht ins Netz einspeisen, im Jahre 2005 waren es mit MWhe schon knapp 5%, in 2006 allein bis 8. September mit MWhe bereits fast 10% der möglichen Jahreserzeugung.“ Erzeugungsmanagement unterliegt Prioritätsprinzip In einem einstweilige Verfügungsverfahren habe das Landgericht Itzehoe mit einem Urteil vom (Az. 2 O 254/05; nicht rechtskräftig) eine in der Erneuerbare-Energien-Branche lang erwartete Entscheidung getroffen, berichtet das auf das Umwelt-, Planungs- und Energierecht spezialisierte Berliner Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Gegenstand war die bislang hoch umstrittene Frage, nach welchen Maßgaben der jeweils zuständige Netzbetreiber das so genannte Erzeugungsmanagement bei Netzüberlastungen gemäß § 4 Abs. 3 EEG durchzuführen hat. In dem Verfahren habe ein Betreiber von Windenergieanlagen gegen den Netzbetreiber geklagt, unter anderem auf die vollständige Abnahme des von seinen Windenergieanlagen erzeugten Stroms, die ihm vom Netzbetreiber unter Hinweis auf vermeintliche Netzengpässe im vorgelagerten Übertragungsnetz verweigert wurde. Stufenweise Abschaltungen bei Netzüberlastung nicht mit dem EEG zu vereinbaren. Das Landgericht Itzehoe verurteilte den Netzbetreiber zur vollständigen Abnahme des angebotenen Stroms am nächstgelegenen Umspannwerk und habe umfangreich zu den Modalitäten des Erzeugungsmanagements Stellung genommen, so die Berliner Anwälte. Die Durchführung des Erzeugungsmanagements unterlag laut Gaßner, Groth, Siederer & Coll bislang erheblichen Rechtsunsicherheiten. In der Praxis würden die Netzbetreiber regelmäßig stufenweise Abschaltungen vornehmen, wonach in einer Netzüberlastungssituation sämtliche dem Erzeugungsmanagement unterliegende Anlagen unabhängig vom Zeitpunkt ihres Anschlusses an das Netz teilweise oder vollständig abgeschaltet werden (60 %, 30 %, 0 %, Not-Aus). Diese Vorgehensweise führe regelmäßig zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Finanzierung neuer Projekte. Das Landgericht Itzehoe habe nunmehr klargestellt, dass stufenweise Abschaltungen nicht mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) zu vereinbaren seien und aus § 4 Abs. 3 EEG ein Prioritätsprinzip folge. Früher angeschlossene Anlagen haben bei der Ausnutzung der Netzkapazitäten Vorrang. Dem EEG sei der Gedanke zu entnehmen, dass die früher angeschlossenen Anlagen hinsichtlich der Ausnutzung der Netzkapazitäten bevorrechtigt sind, zitiert das Anwaltsbüro das Gericht. Nichts anderes könne für die Behandlung der Anlagen untereinander gelten, die dem Erzeugungsmanagement unterliegen. Der Gesetzgeber habe bewusst die zeitlich früher angeschlossenen Anlagen privilegiert. Gaßner, Groth, Siederer & Coll. raten Einspeisewilligen, bei der Aushandlung von Einspeiseverträgen mit Klauseln zum Erzeugungsmanagement auf die Bedeutung des Prioritätsprinzips hinzuweisen und dabei das Urteil des Landgerichts Itzehoe zu zitieren.  „Freileitung oder Kabel Freileitungen sind heute wichtigster Bestandteil des Übertragungsnetzes. Sie gewährleisten eine verlustarme Übertragung mit Volt-Höchstspannung, ermöglichen jederzeit ausreichende und zuverlässige Energieversorgung. Auch in absehbarer Zeit wird sich eine wirtschaftliche Übertragung von Strom nur über Freileitungen verwirklichen lassen, da sie gegenüber dem Kabel technische Vorteile haben und deutlich kostengünstiger sind. Die Netzbetreiber sind dabei stets um eine schonende Einbindung der Leitungstrassen in die Landschaft bemüht. Für die Energieverteilung im Mittel- und Niederspannungsnetz, in dicht bebauten Gebieten mit hohem Strombedarf, werden heute überwiegend Kabel eingesetzt. Auch in ländlichen Regionen gewinnt diese Technik zunehmend an Bedeutung. Die Kabel transportieren den Strom von den Verteil- zu den Ortsnetzstationen und von dort mit der üblichen Netzspannung zu den Kunden. Der Kabelanteil im Mittel- und Niederspannungsnetz wächst kontinuierlich. Vereinzelt werden Kabel auch in dichter bebauten Gebieten, wenn nicht genügend Platz zur Verfügung steht, in der Hochspannungsebene eingesetzt. Beim Vergleich Kabel zu Freileitung ist zu beachten, dass Kabel bei gleichem Leiterquerschnitt eine geringere Übertragungsleistung haben, nur sehr begrenzt überlastbar sind, eine längere Zeit für Reparaturen benötigen beim Bau teurer sind als Freileitungen. Dabei gilt: Je höher die Spannung, desto teurer wird ein Kabel im Verhältnis zu einer Freileitung. Freileitungen und Kabel können das Landschaftsbild verändern. Der Eingriff einer Freileitung ist zwar deutlicher sichtbar, doch auch Kabeltrassen hinterlassen Spuren. Sie dürfen weder bebaut, noch mit tieferwurzelnden Gewächsen bepflanzt werden. Die erforderlichen Gräben greifen stärker in die gewachsenen Bodenschichten ein als Fundamente von Freileitungen.“ WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

45 Erdkabel versus Freileitung
MKRO-Bekenntnis zur Freileitung: ROV: „Bei der Alternativenprüfung zwischen Freileitung und Kabel ist davon auszugehen, dass die Kabeltechnologie vorhanden ist, aber der Stand der Technik im Hinblick auf den Netzbetrieb und die Risiken noch nicht ausreicht, um für den Höchstspannungsbereich die Erdverkabelung als Standard zu fordern.“ 33. MKRO: Beschluss zum Aus- und Neubaubedarf des Höchstspannungsnetzes( ) „Netzausbau durch Freileitungen und Erdkabel“ BMU 2006 „Die langen Planungszeiträume [von Freileitungen] drohen ... mittelfristig die Energieversorgungssicherheit und den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Deshalb sollte der Netzausbau wesentlich beschleunigt werden, indem in besonders sensiblen Gebieten, d. h. in unmittelbarer Nähe zu Wohnsiedlungen und in Vogelschutzgebieten, Erdkabel verlegt werden können. Die Genehmigungsdauer von Erdkabeln ist um mehrere Jahre kürzer als die von Freileitungen.“ (betrifft ca. 85 km der Höchstspannungsebene bei den wichtigsten Neubautrassen, Mehrbelastung je 3-Personen-Haushalt: 72 Cent/Jahr; ohne raschen Netzausbau kann das stark wachsende Angebot an EE nicht eingespeist werden) November 2005, Münsterland: 82 Masten (110 kV) weggeknickt, Höchstbelastung um das 14-Fache überschritten, Menschen z.T. mehrere Tage ohne Strom 33. MKRO: Beschluss zum Aus- und Neubaubedarf des Höchstspannungsnetzes ( ) MKRO zur Hochspannungsleitung: Netzausbau und Netzneubau erfordern aus Sicht der MKRO eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Somit übernimmt das Raumordnungsverfahren eine wichtige Servicefunktion für Vorhabenträger: Durch die frühzeitige, dem Projektzulassungsverfahren vorgelagerte Beurteilung des Vorhabens hilft es zeit- und kostenintensive Detailplanungen des Vorhabensträgers für nicht zielführende Varianten zu vermeiden.“ Verhältnis zur Fachplanung: „Die frühe Einbeziehung der Öffentlichkeit trägt erheblich zur Verbesserung der Akzeptanz des Vorhabens bei“, Konfliktminimimierung, Planungsbeschleunigung und Investitionssicherheit. 33. MKRO: Beschluss zum Aus- und Neubaubedarf des Höchstspannungsnetzes ( ) Material zum Beschlusstext: „Die Übertragung von elektrischer Energie im Höchstspannungsbereich [Anm.: 220 und 380 kV] erfolgt fast ausschließlich über Freileitungen. Als Alternative zur Freileitung kommt die Erdverlegung mit vernetztem Polyethylen oder mit Gas isolierten Kabeln (VPE-Kabel oder GIL-System) in Betracht. Beide Techniken wurden bisher weltweit nur in wenigen Fällen für kurze Teilstücke und in innerstädtischen Gebieten angewendet. Vergleicht man Bau-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie die Versorgungssicherheit bei Störfällen, gibt es Vorteile für die Freileitung gegenüber den Erdkabeln. Im Raumordnungsverfahren sind die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Vertretbarkeit zu prüfen. Bei der Alternativenprüfung zwischen Freileitung und Kabel ist davon auszugehen, dass die Kabeltechnologie vorhanden ist, aber der Stand der Technik im Hinblick auf den Netzbetrieb und die Risiken noch nicht ausreicht, um für den Höchstspannungsbereich die Erdverkabelung als Standard zu fordern. Die Alternativenprüfung kann auf der Grundlage anerkannter Erfahrungswerte zu Kosten und Risiken erfolgen.“ BMU 2006: „Netzausbau durch Freileitungen und Erdkabel“1 Wie sollen die Netze ausgebaut werden? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, neue Stromleitungen zu bauen. Am bekanntesten sind Freileitungen; daneben sind allerdings auch Erdkabel oder gasisolierte Leitungen (GIL) technisch machbar, die – im Gegensatz zu den Freileitungen – unterirdisch verlegt werden. Bisher ist der Netzausbau in Deutschland auf der Hoch- und Höchstspannungsebene3 weitgehend durch Freileitungen erfolgt, und auch in Zukunft werden wir für die Integration der erneuerbaren Energien in hohem Maße auf Freileitungen angewiesen sein. Allerdings wird der Netzausbau in der Nähe von Wohnsiedlungen und ökologisch wertvollen Bereichen in der Öffentlichkeit, speziell bei der lokal betroffenen Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutzverbänden, kontrovers diskutiert. Denn durch die Errichtung von Freileitungen werden negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Natur, das Landschaftsbild und den Denkmalschutz befürchtet. Deshalb dauert die Genehmigung von Freileitungen oftmals bis zu zehn Jahre, mitunter auch länger. Dies ist für den dringend benötigten Netzausbau zu langsam. Die langen Planungszeiträume drohen daher mittelfristig die Energieversorgungssicherheit und den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Deshalb sollte der Netzausbau wesentlich beschleunigt werden, indem in besonders sensiblen Gebieten, d. h. in unmittelbarer Nähe zu Wohnsiedlungen und in Vogelschutzgebieten, Erdkabel verlegt werden können. Die Genehmigungsdauer von Erdkabeln ist um mehrere Jahre kürzer als die von Freileitungen. Würden die Stromkosten durch den Bau von Erdkabeln steigen? Wenn ja, wie stark? Um den Netzausbau zu beschleunigen, genügt es, wenn bei den wichtigsten Neubautrassen der Höchstspannungsebene nur in den besonders sensiblen Streckenabschnitten Erdkabel verlegt würden. Bei den von der dena-Netzstudie identifizierten Trassen, deren Gesamtlänge auf 850 km berechnet wurde, werden die Streckenabschnitte in den besonders sensiblen Gebieten auf insgesamt etwa zehn Prozent geschätzt. Würden tatsächlich in diesem Umfang Erdkabel verlegt, würden die höheren Investitionskosten für einen 3-Personen-Durchschnittshaushalt nur zu einer Mehrbelastung von einem bis höchstens sechs Cent pro Monat führen. Dieser Kostensteigerung stünden Vorteile gegenüber, die sich aus der zu erwartenden Ausbaubeschleunigung von mehreren Jahren für das Gesamtprojekt erzielen ließen. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

46 Erdkabel versus Freileitung
Brandenburg: Bau einer 110 kV-Leitung seit 10 Jahren umstritten, Beeinträchtigung der historischen Altstadt von Treuenbrietzen; Forderung nach Erdkabel Niedersachsen Nov. 2007: Landtag verabschiedet Erdkabelgesetz: Keine Überlandleitungen mehr durch Landschaftsschutzgebiete, bei weniger als 400 m (200 m) Abstand zu Wohngebieten (allein stehenden Häusern) Niedersachsen Landtag verabschiedet umstrittenes Erdkabelgesetz Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken innerhalb der Bundesregierung hat der Niedersächsische Landtag am Mittwoch ein Gesetz zur unterirdischen Verlegung von Höchstspannungsleitungen beschlossen. "Niedersachsen schafft heute mit dem Erdkabelgesetz rechtliche und politische Fakten", sagte Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) in Hannover. Niedersachsen betritt damit Neuland, da es in Deutschland bisher keine längeren unterirdischen Erdkabeltrassen bei Höchstspannungsleitungen gibt. Gabriel macht sich für Landesgesetz stark Vorausgegangen war eine Protestwelle gegen den geplanten Ausbau von Überlandleitungen im Land. Der Energiekonzern E.ON will größere Stromtrassen von Wahle bei Braunschweig bis nach Nordhessen und von Diele bei Leer bis an den Niederrhein errichten. Bürgerinitiativen befürchten Belastungen durch Elektrosmog und eine Verschandelung der Landschaft. In den betroffenen Orten erhalten die besorgten Bürger auch Unterstützung von SPD- und CDU-geführten Landkreisen. Pikant dabei: Die Stromtrasse durch Südniedersachsen verläuft unter anderem durch den Wahlkreis von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Dieser hatte im Oktober gemeinsam mit Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) als Reaktion auf die Bürgerproteste einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Zum Unmut des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin, das die Gesetzgebungskompetenz Niedersachsens in dieser Frage bestritt. Mittlerweile soll sich Medienberichten zufolge Widerstand auch im Bundesjustizministerium regen. Grüne: Schlupflöcher so groß wie Scheunentore Bei SPD und Grünen in Niedersachsen stößt das Gesetz, wie es nun verabschiedet wurde, auf Kritik, weil eine Erdverkabelung lediglich auf Teilstücken und nicht auf der kompletten Länge der Stromtrassen möglich sein soll. Eigene Gesetzentwürfe scheiterten jedoch an der Mehrheit der CDU/FDP-Regierungskoalition. Die Landesregierung habe die Betroffenen lange "im Regen stehen lassen", sagte Hans-Joachim Janßen von den Grünen. "Sie haben Angst vor Stimmverlusten, und deshalb peitschen Sie hier auf die Schnelle ein Gesetz durch, dessen Schlupflöcher so groß wie Scheunentore sind." Landwirtschaftsminister Ehlen konterte: SPD und Grüne versuchten den Eindruck zu erwecken, Freileitungen könnten gesetzlich verboten werden. "Diese von Wunschdenken geprägte Luftblase würde bei juristischer Prüfung schnell zerplatzen. Bei den betroffenen Bürgern dürften keine "falschen Hoffnungen geweckt" werden, sagte Ehlen. Keine Überlandleitungen mehr durch Landschaftsschutzgebiete Bestehende Landschaftsschutzgebiete dürfen dem Gesetz zufolge nicht durch Freileitungen gekreuzt werden. Außerdem gilt die Erdkabel-Regelung, wenn die Stromtrassen in einem Abstand von weniger als 200 Metern an allein stehenden Häusern oder weniger als 400 Meter an ausgewiesenen Wohngebieten entlang laufen. Stand: :32 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

47 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Nah- und Fernwärme Die CO2-Einsparung durch Kraft-Wärme-Kopplung betrug gegenüber einer getrennten Produktion von Strom und Wärme im Jahr Mio. t. Abnehmer: 46 % Haushalte, 36 % öffentliche Einrichtungen, Handel, Gewerbe, 18 % Industrie Müller Städtebau S. 494 f Bauweise: 9 % Kanalbauweise, 12 % Freileitung, 77 % kanalfreies Verlegeverfahren. Druckstufen PN in bar : PN 10, PN 16, PN 25, PN 40 Nennweite DN in mm Fernwärmerohrleitungen Durchmesser: DN 20 – DN 1200 (2-120 cm); Anteil > DN 600 = 3 %; 33 % bis DN 65 (Je geringer Rohrdurchmesser, desto niedriger Geschwindigkeit) Hausanschlüsse: DN Zweileitersysteme, Vor- und Rücklauf (wie bei Heizung) Nutzung und Ausbau der Fernwärme Schon vor etwa 100 Jahren begann man in Deutschland damit, die Wärme von Kraftwerken zum Heizen zu nutzen. Die erste Fernwärmeleitung lag in Hamburg und versorgte das Rathaus mit Wärme. Seitdem wurde die Versorgung mit Fernwärme überall in Deutschland ausgebaut. Die Fernwärmeversorgung lässt sich mit einem riesigen Zentralheizungssystem vergleichen. Ein Heizkraftwerk kann über weitverzweigte Rohrleitungssysteme die Häuser ganzer Stadtteile oder Städte versorgen. Die verteilte Wärme ist quasi ein Abfallprodukt der Stromerzeugung im Heizkraftwerk. Bei diesem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung können die eingesetzten Brennstoffe mit einem Nutzungsgrad von über 80 % ausgenutzt werden. In Deutschland werden in den alten Bundesländern etwa 9 % aller Wohnungen, in den neuen Bundesländern sogar 27 % der Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Damit steht Deutschland in der Fernwärmeversorgung weltweit an der Spitze. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

48 Nah- und Fernwärme (Prozesswärme, Heizung, Warmwasser)
Nahwärme (Inselnetze): Blockheizkraftwerke, Contracting Fernwärme: Heizkraftwerke, Müllverbrennungsanlagen Netzlänge: km, Wassernetze, 95 Dampfnetze Anschlusswert Fern- und Nahwärme: MW (2003) 81 % KWK (HKW, BHKW, KWK): 44 % Steink., 36 % Gas, 12 % Braunk., 7 % Müll 18 % Heizwerke: 72 % Gas, 5 % Steinkohle, 12 % Öl, 10 % Müll, 1 % Braunkohle 1 % Industrie Abnehmer: 46 % Haushalte (12 % der WE (Spitze weltweit), Alte Länder: 9 % der WE, Neue Länder: 27 % d. WE (2001) 36 % öffentliche Einrichtungen, Handel, Gewerbe 18 % Industrie Netzlänge im Vergleich: - öffentliche Kanalisation km - Stromkreislänge Volt: km Der schärfste Konkurrent zur Fernwärme ist die Beheizung mit Gas. Gaskombithermen 18 kW zwischen und €/Warentest, 1995/. Fernwärmekompaktstationen bei 800 €/Redan, 1995/ Dänischer Hersteller Müller Städtebau S. 494 f Bauweise: 9 % Kanalbauweise, 12 % Freileitung, 77 % kanalfreies Verlegeverfahren. Druckstufen PN in bar : PN 10, PN 16, PN 25, PN 40 Nennweite DN in mm Fernwärmerohrleitungen Durchmesser: DN 20 – DN 1200 (2-120 cm); Anteil > DN 600 = 3 %; 33 % bis DN 65 (Je geringer Rohrdurchmesser, desto niedriger Geschwindigkeit) Hausanschlüsse: DN Zweileitersysteme, Vor- und Rücklauf (wie bei Heizung) Nutzung und Ausbau der Fernwärme Schon vor etwa 100 Jahren begann man in Deutschland damit, die Wärme von Kraftwerken zum Heizen zu nutzen. Die erste Fernwärmeleitung lag in Hamburg und versorgte das Rathaus mit Wärme. Seitdem wurde die Versorgung mit Fernwärme überall in Deutschland ausgebaut. Die Fernwärmeversorgung lässt sich mit einem riesigen Zentralheizungssystem vergleichen. Ein Heizkraftwerk kann über weitverzweigte Rohrleitungssysteme die Häuser ganzer Stadtteile oder Städte versorgen. Die verteilte Wärme ist quasi ein Abfallprodukt der Stromerzeugung im Heizkraftwerk. Bei diesem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung können die eingesetzten Brennstoffe mit einem Nutzungsgrad von über 80 % ausgenutzt werden. In Deutschland werden in den alten Bundesländern etwa 9 % aller Wohnungen, in den neuen Bundesländern sogar 27 % der Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Damit steht Deutschland in der Fernwärmeversorgung weltweit an der Spitze. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

49 Kraft-Wärme-Kopplung
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, BKWK WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

50 Kraft-Wärme-Kopplung
KWK lohnt sich für Brauereien, Mälzereien, Brennereien Brotfabriken, Bäckereien Metzgereien, fleischverarbeitende Betriebe KFZ-Betriebe, Autohäuser, Waschstraßen Sägewerke, holzverarbeitende Betriebe Wäschereien und Reinigungen Metallbetriebe Gießereien, Verzinkereien Kunststoffverarbeitende Betriebe Problem: Billigstrom für Großabnehmer BMWi, Energiesparen im Betrieb. S. 74 KWK-Anlagen: Dampfturbinen-, Gasturbinen-, Gas- und Dampfturbinen (GuD)-, Verbrennungsmotoren- oder Brennstoffzellen-Anlagen WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

51 Wirkungsgrad - Stromumwandlung
Kraftwerk-Wirkungsgrad in % ohne Wärmenutzung Walt Wneu W-Vision Kernkraft 35 Steinkohle Braunkohle Heizöl Erdgas mit Wärmenutzung KWK % WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

52 Umweltverträglichkeit von KWK
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, BKWK WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

53 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
KWK - Ländervergleich WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, BKWK

54 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Stadtwerke und KWK Kraft-Wärme-Kopplung bei Stadtwerken: Nähe zum Verbraucher begünstigt Energieeffizienz (Anschluss- und Benutzungszwang bei kommunaler Energieversorgung) Neues KWK-Gesetz ( ) Ausbauziel: 25% KWK-Strom bis 2020 Vergütung (Zuschläge) für Strom aus KWK bis 50 kW: 5,11 Cent/kWh 50 kW – 2 MW: 2,1 Cent/kWh > 2 MW: 1,5 Cent/kWh Zuschläge für Ausbau Wärmenetze 20 % der Investitionskosten KWK-Anlagen können unter anderem sein: Dampfturbinen-, Gasturbinen-, Gas- und Dampfturbinen (GuD)-, Verbrennungsmotoren- oder Brennstoffzellen-Anlagen WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

55 Nah- und Fernwärme (BauGB, GO)
§ 9 BauGB (Inhalt des Bebauungsplans) (1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 23. Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen. Gemeindeordnung der Länder aus Gründen des öffentlichen Wohls, z.B. zur Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen: Satzung für Anschluss- und Benutzungszwang bei Wasserleitung Kanalisation Straßenreinigung Fernwärme WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

56 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Gas Erdgas - Herkunft Russland 31 % Norwegen 25 % Niederlanden 19 % Deutschland 18 % Großbritannien, Dänemark 7 % Netzlänge: km 3-stufiges Erdgasnetz: Ferntransport HD 30 % Regionalleitung MD 35 % Ortsleitung ND 35 % Quelle: BGW - Russland (Neue Länder, Bayern, BaWü) Norwegen, Holland (Nordseegas, Nord- und Westdeutschland) Rohrwiderstand: 0,1 bar/km Druckverlust, Verdichterstationen alle km Hochdruck bis bar: Ferngasleitung 140 cm (üblicher Druck 67,5-80 bar) Hoch- und Mitteldruck bis 100 mbar-1 bar: Regionalleitung 5-15 cm Mittel- und Niederdruck 45 – 100 mbar: Ortsleitung 8-30 cm Anschlußleitung Ein-Zweifamilienhaus: 3-6,5 cm Müller Städtebau S. 491 Gußrohr, Stahlrohr, Kunststoffrohr 650 Gasversorgungsunternehmen Mitglied im Bundesverband Gas- und Wasserwirtschaft BGW Leitungsnetz der dt. Gaswirtschaft km Ruhrgas AG Das Ruhrgas-Leitungsnetz mit über km Länge umfasst sämtliche Gebiete in den alten Bundesländern, schwerpunktmäßig im Rheinland, in Westfalen, im westlichen Niedersachsen und in Franken. Ruhrgas verfügt in Deutschland über das im Verhältnis zu den anderen Anbietern weitestverzweigte Ferngasnetz. Deutschland schließt Gasallianz mit Algerien Flüssiggas. Deutschland und Algerien bauen ihre Beziehungen bei der Energieversorgung aus. „Wir schätzen Algerien als verlässlichen Energielieferanten“, sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier heute nach Gesprächen mit Algeriens Premier Abdelaziz Belkhadem. Gasleitungen in Algerien Energie»Energie In Europa wächst die Angst vor Gazprom»Preissenkung nur vorübergehend E.On: Gaspreise steigen mittelfristig wieder »Gasnetz Regulierungsbehörde fördert Wettbewerb im Gasmarkt»Drohende Verschärfung des Kartellrechts Stromkonzerne wollen bei Wettbewerbsdebatte einlenken»Energieversorgung Russland dreht den Hahn bald auf»Gea bestätigt Gazprom an Anlagenbauer Lurgi interessiert»Energiepolitik Berlin will weitere Quellen für Gasimporte anzapfen»Energie Iberdrola prüft Kauf von für Scottish Power»Gratis-Ticket EnBW-Chef Claassen muss wegen WM-Karten vor Gericht»Energie Öl wird schneller teurer als Gas Zwischen Deutschland und Algerien bahnt sich eine enge Partnerschaft bei der Lieferung von Flüssiggas an. Beiden Länder wollen ihre Beziehungen bei der Energieversorgung ausbauen. „Wir schätzen Algerien als verlässlichen Energielieferanten“, sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) nach Gesprächen mit Algeriens Premier Abdelaziz Belkhadem und Energieminister Chakib Khelil heute in Algier. Mit im Boot: Der deutsche Energiekonzern E.On-Ruhrgas. Am Rande des Besuchs unterzeichnete der Gasversorger und die staatliche Energiegesellschaft Sonatrach eine Absichtserklärung über langfristige Lieferbeziehungen für Flüssiggas (LNG). Mit dem Abkommen erhielten die Wirtschaftsbeziehungen noch mehr Dynamik, sagte Steinmeier. Der Vize-Präsident der E.ON-Ruhrgas- Flüssiggasabteilung, Dietrich Gerstein, sprach vom ersten wichtigen Schritt bei der Zusammenarbeit mit der Sonatrach-Gesellschaft, die derzeit jährlich 26 Milliarden Kubikmeter Flüssiggas fördert und die Exportkapazitäten bis 2020 auf 85 Milliarden Kubikmeter ausbauen will. Steinmeier betonte, Deutschland beziehe sein Gas derzeit ausschließlich aus Pipelines. „Wir wollen die Versorgung mit Flüssiggas als zweite Säule ausbauen.“ Deutschland verdoppelte 2005 nahezu seine Einfuhren aus Algerien auf 1,6 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Gas- und Ölimporte. In dem Maghreb-Land sind mehr als 100 deutsche Firmen aktiv. Algeriens Energieminister Khelil versicherte das Interesse seines Landes an deutscher Technologie gerade in der Produktion von Flüssiggas, das mit Schiffen transportiert wird. Es gebe bereits viele deutsche Firmen, die sich an Ausschreibungen beteiligten. „Wir wünschen, dass deutsche Gesellschaften noch mehr Verträge gewinnen.“ In Deutschland ist in Wilhelmshaven ein großer Flüssiggas-Terminal geplant, der 2010/2011 in Betrieb gehen soll. Auch bei seinem Gespräch mit Belkhadem und dem fast vierstündigen Treffen mit Staatschef Abdelaziz Bouteflika war die Energieversorgung ein Schwerpunkt. Algerien ist die zweitgrößte Volkswirtschaft Afrikas und sucht derzeit nach Wegen, seine starke Abhängigkeit vom Öl- und Gasgeschäft zu verringern. Auch die deutsche Seite sei dabei um Hilfe gebeten worden, hieß es aus Delegationskreisen. Die deutschen Firmen erhoffen sich Aufträge im Rahmen geplanter Infrastrukturprogramme, die ein Volumen von etwa 80 Milliarden Dollar bis 2009 umfassen. Bei seinem politischen Gesprächen würdigte Steinmeier ausdrücklich die Aufarbeitung des blutigen Bürgerkriegs Anfang der 90er Jahre, der das Land auch mit islamistischen Terroranschlägen überzog. Diese sei für die Bevölkerung Algeriens eine „traumatische Phase“. Deutschland habe in der Zeit als eines der wenigen Länder in Europa Verständis für die Lage Algeriens gezeigt, wurde dem Minister dem Vernehmen nach versichert. [ ]  wiw/dpa WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

57 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Gas Erdgasanteil 46 % Gesamtwohnungsbestand 75 % Neubauwohnung Quelle: BGW Gasetagenheizung „schärfster Konkurrent der Fern- und Nahwärme“ Der schärfste Konkurrent zur Fernwärme ist die Beheizung mit Gas. Gaskombithermen 18 kW zwischen und €/Warentest, 1995/. Fernwärmekompaktstationen bei 800 €/Redan, 1995/ Dänischer Hersteller 1999: 7500 Blockheizkraftwerke überwiegend mit Erdgas betrieben (ROB 2000) Reserven: 115 Jahre ab 2020 (BGW) WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

58 Gas – wenig CO2-Emission
Ohne Kraft-Wärme-Kopplung WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

59 Gasleitung: Konflikte?
Landwirtschaft: Behinderung Feld- und Erntearbeiten während Bauzeit genügende Überdeckung wg. Arbeitstiefe der Grundlockerungsgeräte von 0,80-1 m Tiefe archäologische Denkmalpflege: Vertragliche Vereinbarung über Grabungsschutzmaßnahmen, Sicherung, ggf. Leitungsumlegung bzw. Ausgleich Frostwirtschaft, Naturschutz Holzfrei zu haltende Schutzstreifen, ggf. Fragmentierung Wichtigste Instrumente zur Bewertung eines Planungsraumes: UVP, FFH-Prüfung, Eingriffsregelung WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

60 Vermeidung und Minimierung
Bündelung: Verkehrswege, Ver- und Entsorgungsleitung Nutzung vorhandener Schneisen und Wege in Waldbereichen (Verhinderung von Gehölzeinhieb) Geschlossene unterirdische Verlegung (z.B. Gewässer, Schutzgebiete) Festlegung eines Planungskorridors sowie einer Variante: „Anfangs- und Endpunkt der Leitung bilden die fixe Vorgabe. Anspruch an die PlanerInnen ist es also, genau die Verbindung zu finden, die im Ergebnis zur größtmöglichen Schnittmenge von Ökonomie und Ökologie führt“ Lit. Sonja Könning: Trassenplanung unter Umweltgesichtspunkten am Beispiel einer Erdgasleitung, PlanerIn 1/2007, S. 29f WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

61 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Verfahren 1. RoV: Raumordnungsverfahren 14. HS-Freileitung ab 110 kV, Gasleitungen ab 300 mm 2. UVPG, Anlage 1: Umweltverträglichkeitsprüfung 3. EnWG § 43: Planfeststellung Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV, optional für Erdkabel im Küstenbereich bis 20 km landeinwärts Gasrohrfernleitungen ab 300 mm Durchmesser Veränderungssperre ab Planauslegung § 43 Erfordernis der Planfeststellung Die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung von 1. Hochspannungsfreileitungen, ausgenommen Bahnstromfernleitungen, mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr und 2. Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter bedürfen der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt im Küstenbereich von Nord- und Ostsee, die zwischen der Küstenlinie und dem nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt, höchstens jedoch in einer Entfernung von nicht mehr als 20 Kilometer von der Küstenlinie landeinwärts verlegt werden sollen, kann ergänzend zu Satz 1 Nr. 1 auch für die Errichtung und den Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Küstenlinie ist die in der Seegrenzkarte Nr "Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII., und in der Seegrenzkarte Nr "Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII., des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie jeweils im Maßstab 1 : dargestellte Küstenlinie. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Maßgaben gelten entsprechend, soweit das Verfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

62 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
Planfeststellung gebündeltes Verfahren für Vorhaben, insbesondere überörtlicher Bedeutung : Vorhabenzulassung durch Planfeststellungsbeschluss (mit Konzentrationswirkung - ähnlich wie Baugenehmigung) Vorhabenträger legt Plan Anhörungsbehörde vor Anhörungsverfahren, Stellungnahme, Erörterung Auswertung der Stellungnahmen, Mitteilung nicht erledigter Einwendungen Anhörungsbehörde leitet weiter an Planfeststellungsbehörde Abwägung (Planungsermessen) Planfeststellung ggf. unter Auflagen fest Planfeststellungsbehörde plant nicht selbst, sondern wägt Vorstellungen des Vorhabenträgers im Rahmen ihres Planungsermessens ab Vorhabenträger hat Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ausübung des Planungsermessens § 73 VwVfG (9) Die Anhörungsbehörde gibt zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme ab und leitet diese möglichst innerhalb eines Monats nach Abschluss der Erörterung mit dem Plan, den Stellungnahmen der Behörden und den nicht erledigten Einwendungen der Planfeststellungsbehörde zu. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

63 6. Standortanforderungen therm. Kraftwerke
Netzanschluss: Anschluss an Höchstspannungsnetz Kühlwasser: Frischwasserkühlung oder Kühlturm Brennstoff: Transportwege: Schiff, Bahn, Rohrleitung Infrastruktur: Schwertransport Schiene, Fluss, Straße Nutzwärmebedarf: Wärmeabsatz für Industrie früher: Nähe zu Stromabnehmern, durch Liberalisierung abnehmende Bedeutung der Kundennähe Rolle der kommunalen und regionalen Akteure: früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortfaktoren für Großkraftwerke MKRO, 1973 MKRO-Standortkriterienkatalog 1979 veröffentlicht in der Schriftenreihen Raumordnung (Ziele der Raumordnung) 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dimensionierung: 1300 MW Blockleistung bei AKW, 600 MW Blockleistung bei konventionellen Kraftwerken Abstandserlass heute: Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung (HdR S. 223), Braunkohlenpläne in NRW und Bbg. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

64 Standortabhängigkeit
+++ Braunkohle (rohstoffgebunden) + Steinkohle (rohstoffgebunden) + Kernkraft (kühlwassergebunden) Energiegehalt Heizöl, schwer 11,39 kWh/kg Erdgas ,82 kWh/m³ Steinkohle ,24 kWh/kg Braunkohle ,48 kWh/kg Brennwert von Braunkohle am geringsten Daher Transport der Kohle ungünstiger als Stromtransport Rheinische, Helmstedter, Mitteldeutsches und Lausitzer Revier Steinkohle: billiger Schiffstransport hochwertiger Steinkohle Inländisch: Saar-, Ruhrgebiet, Ibbenbühren bei Osnabrück Graphik: WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

65 Standortabhängigkeit - Transportkosten
+ Steinkohle Brennwert von Braunkohle am geringsten Daher Transport der Kohle ungünstiger als Stromtransport Rheinische, Helmstedter, Mitteldeutsches und Lausitzer Revier Steinkohle: billiger Schiffstransport hochwertiger Steinkohle Inländisch: Saar-, Ruhrgebiet, Ibbenbühren bei Osnabrück WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

66 Standortanforderungen Windkraftanlagen
Wirtschaftlichkeitskriterien: Windhöffigkeit (Windgeschwindigkeit > 3,5 m/s in 10 m Höhe), bis 300 m kontinuierlich ansteigende Windgeschwindigkeit, danach nicht weiter „Rauigkeit“, Rauigkeitsklassen“ Meer: 0; Großstadt 4 Nähe Umspannwerk (< 5 km)   Nähe Mittelspannungsnetz (10, 15, 20 (insbesondere), 30 kV; < 2 km) Nähe Hochspannungsnetz 110 kV Entfernung: < 5 km (bei Windparks relevant, da Errichtung von Umspannwerken erforderlich) Abstand Anlagen 5 D x 3 D (D = Rotordurchmesser: in Hauptwindrichtung 5 D, Neben-WR: 3 D ) Rolle der kommunalen und regionalen Akteure: früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortfaktoren für Großkraftwerke MKRO, 1973 MKRO-Standortkriterienkatalog 1979 veröffentlicht in der Schriftenreihen Raumordnung (Ziele der Raumordnung) 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dimensionierung: 1300 MW Blockleistung bei AKW, 600 MW Blockleistung bei konventionellen Kraftwerken Abstandserlass heute: Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung (HdR S. 223), Braunkohlenpläne in NRW und Bbg. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

67 7. Energie in der Raumplanung
früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortkriterienkatalog für Großkraftwerke MKRO 1973 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Abstandserlass heute: Vorrang- und Eignungs-, Konzentrationsgebiete für Windenergienutzung in R- und F-Plänen; Braunkohlenpläne in NRW und Bbg; Ziele der RO zur Trassenbündelung, ROV bei raumbedeutsamen Vorhaben Rolle der kommunalen und regionalen Akteure: früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortfaktoren für Großkraftwerke MKRO, 1973 MKRO-Standortkriterienkatalog 1979 veröffentlicht in der Schriftenreihen Raumordnung (Ziele der Raumordnung) 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dimensionierung: 1300 MW Blockleistung bei AKW, 600 MW Blockleistung bei konventionellen Kraftwerken Abstandserlass heute: Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung (HdR S. 223), Braunkohlenpläne in NRW und Bbg. Trassenbündelung: LEP eV 2.0.8: vermeidbare Beeinträchtigungen durch Verkehrs- und Leitungstrassen unterlassen (Bündelung, straßen-, schienenbegleitend, unterirdisch, Meidung von Offenlandschaften) LEP GR: Grundsatz „Vermeidung von Zerschneidung“ WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

68 Energie in der Raumplanung
ROV, UVP, Planfeststellung, RO-Plan (LEP/RP) FNP, BP: Raumwirksamkeit, Raumverträglichkeit, Eignung von Standort- bzw. Trassenvarianten beurteilen Verfahren zur Umsetzung von Standort- bzw. Trassenplanungen durchführen Kommunikation und Kooperation mit Planungsbeteiligten –betroffenen Raumverträglichkeit: ROV mit integrierter UVP (UVPG), das Vorhaben im Lichte Grundsätze und Ziele der Raumordnung bewerten. Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Kommunikation, ländliche Räume, Freiraumschutz, Stadtentwicklung, Wohnen, Energie, Landschaft und Natur, Kulturlandschaft, Sicherung Rohstofflagerstätten Stimmen Maßnahmen und Planungen mit den Erfordernissen der Raumordnung überein? Standort- und Trassenplanungen: EnWG Planfeststellungsverfahren, vorher ROV WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

69 Raumplanung - Energieversorgung und BauGB
Privilegierung im Außenbereich § 35 Abs. 1 BauGB : Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, Erschließung gesichert ist und wenn es ... Nr der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, ... Gas, Wärme, 5. ...Nutzung der Kernenergie Nutzung der Wind- und Wasserenergie dient. „Außenbereichstypische Vorhaben“ Rolle der kommunalen und regionalen Akteure: früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortfaktoren für Großkraftwerke MKRO, 1973 MKRO-Standortkriterienkatalog 1979 veröffentlicht in der Schriftenreihen Raumordnung (Ziele der Raumordnung) 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dimensionierung: 1300 MW Blockleistung bei AKW, 600 MW Blockleistung bei konventionellen Kraftwerken Abstandserlass heute: Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung (HdR S. 223), Braunkohlenpläne in NRW und Bbg. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

70 Energie in der Raumplanung - ROV
Raumordnungsverordnung – RoV  § 1 Anwendungsbereich: ROV bei Planungen u. Maßnahmen, wenn im Einzelfall raumbedeutsam und von überörtlicher Bedeutung 1.  Anlage im Außenbereich gem. § 4 BISchG u. Nr Anlage 1 zum Gesetz über die UVP 2. kerntechnische Anlage 3.  Endlagerung radioaktiver Abfälle 4.  Deponie 5.  Abwasserbehandlungsanlage 6. Rohrleitungsanlage 7.  Gewässerausbau, Häfen ab 100 ha, Deich- und Dammbauten, Landgewinnung; 8.  Bundesfernstraße 9.  Schienenstrecken dees Bundes, Rangierbahnhöfe, KLV-Terminals 10.   Versuchsanlage für spurgeführten Verkehr 11.   Bundeswasserstraße 12.   Flugplatz 13.  (aufgehoben) 14.   Hochspannungsfreileitungen 110 kV oder mehr, Gasleitungen mit Durchmesser >300 mm 15.   Feriendörfer, Hotelkomplexe, Fremdenbeherbergung, Freizeitanlagen 16.   bergbauliche Vorhaben 17.   Abbau oberflächennahe Rohstoffe ab 10 ha Fläche 18.   Magnetschwebebahnen 19. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe Rolle der kommunalen und regionalen Akteure: früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortfaktoren für Großkraftwerke MKRO, 1973 MKRO-Standortkriterienkatalog 1979 veröffentlicht in der Schriftenreihen Raumordnung (Ziele der Raumordnung) 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dimensionierung: 1300 MW Blockleistung bei AKW, 600 MW Blockleistung bei konventionellen Kraftwerken Abstandserlass heute: Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung (HdR S. 223), Braunkohlenpläne in NRW und Bbg. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

71 Energie in der Raumplanung - ROV
Nummern 1 bis 10 der Anlage 1 zum Gesetz über die UVP: 1. Strom- und Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie 2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe 3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 4. Chem. Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination 5. Oberflächenbehandlung von Kunststoffen 6. Holz, Zellstoff 7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirt. Erzeugnisse 8. Verwertung, Beseitigung von Abfällen u. sonst. Stoffen 9. Lagerung von Stoffen und Zubereitungen 10. Sonstige Industrieanlagen Rolle der kommunalen und regionalen Akteure: früher: 70er Jahre Angebotsplanung für Atomkraftanlagen, Freihaltung geeigneter Flächen, Ölkrise 1973, Standortfaktoren für Großkraftwerke MKRO, 1973 MKRO-Standortkriterienkatalog 1979 veröffentlicht in der Schriftenreihen Raumordnung (Ziele der Raumordnung) 1975 BaWü: „Entwicklungsplan Kraftwerksstandorte“, 1978 Bayern „Standortsicherungsplan für Wärmekraftwerke in Bayern“ später auch NRW, NdS, Hessen: Festlegung als Ziele der RO, aber kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dimensionierung: 1300 MW Blockleistung bei AKW, 600 MW Blockleistung bei konventionellen Kraftwerken Abstandserlass heute: Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für Windenergienutzung (HdR S. 223), Braunkohlenpläne in NRW und Bbg. WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft

72 WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft
ROV - Ablauf WS 06/07 Energieplanung, Verkehrsplanung, Wasserwirtschaft


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