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Veröffentlicht von:Anneliese Helming Geändert vor über 10 Jahren
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik Thorsten Krause Christian Richtscheid Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Unternehmenswachstum
Unternehmen gelangen entweder durch externes oder internes Unternehmenswachstum zu Marktmacht externes Wachstum: entsteht durch Verbindungen mit anderen Unternehmen oder deren Übernahme (Aquisition) internes Wachstum entsteht durch Expansion/Kapazitätserweiterung aufgrund von Erlangung eines größeren Marktanteils Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Arten von Marktmacht Anbietermacht Kunden oder Abnehmern gegenüber Nachfragermacht Lieferanten gegenüber Rivalitätsmacht Konkurrenten im Wettbewerb gegenüber Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Marktmachtmissbrauch
Definition: Ausnutzen solcher ungerechtfertigter Vorteile des Unternehmens den Wettbewerbern gegenüber, die im freien, funktionsfähigen Wettbewerb nicht erreichbar wären. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Einsatzmöglichkeiten von Marktmacht
Verdrängungsstrategie Ausbeutungsstrategie/Preismissbrauch Behinderungsstrategie Diskriminierungsstrategie Bindungsstrategie Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Arten und Strategien von Marktmachtmissbrauch
Quelle: Olten, Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, S. 149 Missbrauch von Marktmacht Anbietermacht Nachfragermacht Rivalitätsmacht Ausbeutungs-strategie Diskriminie-rungs-strategie Behinderungs-strategie Bindungs- strategie Verdrängungs-strategie Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Verdrängungsstrategien
Methoden: Kampfpreise (Preisdumping) Massivwerbung Preisdifferenzierung Merkmal: richtet sich direkt gegen Mitbewerber Ziel: (potenziellen) Konkurrenten vom Markt verdrängen Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Verdrängungsstrategien
Kampfpreise (Preisdumping) Abschreckung eines potenziellen Mitbewerbers (bei hohen Markteintrittskosten) Verteidigung einer Marktstellung Problem: Kampfpreise sind nicht kostendeckend Monopolgewinne im Markt A werden dazu benutzt, um im Markt B mit Kampfpreisen anbieten zu können Lockangebote Logik von Kampfpreisen (Rationalität) Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Ausbeutungsstrategie/ Preismissbrauch
Unangemessene Vergütung von Lieferanten oder Unangemessene Preise für eigene Güter und Dienstleistungen Theoretische Nachweismöglichkeiten: Vergleichsmarktkonzept Gewinnspannenkonzept Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Vergleichsmarktkonzept
Räumlich Vergleich von räumlich voneinander getrennten Märkten anhand des gleichen Gutes Einer der Märkte mit hoher, einer mit niedriger Wettbewerbsintensität Zeitlich Vergleich zweier Perioden des gleichen Marktes mit unterschiedlichen Wettbewerbssituationen Sachlich Vergleich von verschiedenen Preisen auf unterschiedlichen Märkten für ein und dasselbe Gut Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Vergleichsmarktkonzept - Fallbeispiel „Valium“
Pharmakonzern Hoffmann – La Roche verlangte in Deutschland bis zu 300% höhere Preise für Valium als in Großbritannien Zunächst Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen Hoffmann – La Roche: Zwang zu Preissenkungen Aufhebung durch BGH: Fehlende Vergleichsmärkte Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Kalkulationsschema zur Bestimmung des Als-Ob-Wettbewerbspreises im Fall Valium/Librium Quelle: Schmidt, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, S. 275 Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Mögliche Alternative: Gewinnspannenkonzept
Bei Fehlen eines räumlich, zeitlich oder sachlich adäquaten Vergleichsmarktes: Vergleich von Gewinnspannen anderer Unternehmen im gleichen Produktbereich auf einem anderen Markt Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Behinderungsstrategie
Beeinflussung der Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten von Wettbewerbern Mittel: Sperrkäufe Aufkaufen von Rohstoffen und Vorprodukten, um Produktion der Wettbewerber zu erschweren Sperrpatente Verweigerung von Patentlizenzen Preisbindung der zweiten Hand Vertragliche Preisbindungen zwischen Hersteller und Händler (erlaubte Ausnahme: Bücher/Zeitschriften) Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Diskriminierungsstrategie
Eine Preisdiskriminierung liegt immer dann vor, wenn verschiedene Kunden für das gleiche Produkt oder Dienstleistung einen anderen Preis zahlen, ohne dass diese Unterschiede durch entsprechende Kosten gerechtfertig werden können. Rechtlich ist dieses im GWB (Diskriminierungsverbot) verankert. Das Verbot schließt Preisdiskriminierung von Unternehmen zu Endverbrauchen und unter den Unternehmen ein. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Diskriminierungsstrategie
Methoden: Preisdifferenzierung Rabatt Liefer- und Bezugsverweigerung Preisdifferenzierung 1. Grades: Theoretisches Konzept: komplette Abschöpfung der Konsumentenrente Preisdifferenzierung 2. Grades: Rabattsysteme Preisdifferenzierung 3. Grades: wenn Unternehmen von verschiedenen Kundengruppen systematisch verschiedene Preise verlangen. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Diskriminierungsstrategie– Fallbeispiel „Deutsche Bahn“
1994 stellte der EuGH fest, dass die deutsche Bahn überhöhte Preise für den Transport von Übersee-Containern aus Rotterdam nach Deutschland gefordert hat. Die Preise waren ohne sachlichen Grund bis zu 77% über den Transportpreisen vom Hamburger Hafen ins gesamte Deutsche Bundesgebiet. Der EuHG verurteilte die Bahn zu einer Strafe von 11 Mio. ECU. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Diskriminierungsstrategie
Preisdiskriminierung nach Kundenkreis im Monopol Anreiz zur Preisdifferenzierung bei unterschiedlichen Preiselastizitäten - Wiederverkaufsverbot Resultat: nicht zwingender Effizienzverlust Versorgungsfrage? Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Preisdiskriminierung nach Kundenkreis im Monopol
möglicher Effizienzverlust x P A B Angebot Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Preisdiskriminierung nach Kundenkreis im Monopol
Sozialtarif Angebot A B P P0 x0 x Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Diskriminierungsstrategie
Preisdiskriminierung: Monopolist gegenüber Unternehmen Preisdifferenzierung nach Elastizitäten C B P x A A` Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Bindungsstrategien Bindungen Definition Bindung: einzelne Marktteilnehmer nehmen auf die Geschäftspolitik anderer Marktteilnehmer Einfluss Vertikale Bindungen (Preisbindung, Ausschließlichkeitsbindung) Horizontale Bindungen (Lizenzverträge) Wirkung: Beschränkung des Handlungsspielraums der Gebundenen und ihrer potentiellen Geschäftspartner Schnittmenge: Bindungen und Behinderungen Behinderung, wenn Gebundener die Beschränkung seines Handlungsspielraums unfreiwillig hinnehmen muss. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Bindungsstrategien Kein per-se Verbot im GWB. Unterliegen einer Missbrauchsaufsicht. Methoden: 1.Kopplungsbindungen 2.Gegenseitigkeitsbindung (Vertriebsbeschränkungen& Verwendungsbeschränkungen) 3.Ausschließlichkeitsbindung (Vertriebsbeschränkungen& Verwendungsbeschränkungen) 4.Technische Bindung Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Bindungsstrategien Kopplungsgeschäfte Definition: Kopplungsbindung: mehrere Angebots-Komponenten, die geeignet sind, im Markt separat gehandelt zu werden, müssen zusammen erworben werden. Fallbeispiele: Preis-Auszeichner & Etiketten Tetra Pak Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Bindungsstrategien Kopplungsbindungen – Fallbeispiel Tetra Pak
Entwicklung eines effizienten Verfahrens zur Abfüllung von H-Milch. Marktanteil 90% Molkereien: Anmietung von Abfüllmaschinen von Tetra Pak resultiert in Zwang, Kartons von Tetra Pak zu kaufen. Europäische Kommission: Vorgehen gegen Kopplung, keine Anerkennung der Begründung von Tetra Pak Komplexität des Abfüllprozesses, Sicherung der Qualität. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Bindungsstrategien Gegenseitigkeitsbindung Bei Gegenseitigkeitsgeschäften berücksichtigt ein marktbeherrschendes Unternehmen nur Lieferanten, die auch bei ihm selbst kaufen. Ausschließlichkeitsbindung Ein marktbeherrschendes Unternehmen zwingt seine Lieferanten nur an ihn zu liefern bzw. nur seine Produkte zu vertreiben. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Bindungsstrategien – Fallbeispiel „Volkswagen“
Bindung der Vertragswerkstätten an VW durch Forderung des Konzerns ausschließlich Original-Teile zu verwenden und zu verkaufen. Bundeskartellamt verbot diese Ausschließlichkeitsbindung BGH legitimierte dieses eigentlich unzulässige Verhalten aus Gründen der Qualitätssicherung. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Bindungsstrategien Technische Bindung Der abhängige Lieferant, der ein marktbeherrschendes Unternehmen beliefern will, muss hohe Erstinvestitionen in ein EDV-System leisten. Hierdurch wird es für den Lieferant uninteressant, ein anderes Unternehmen zu beliefern, da hierfür wiederum hohe Erstinvestitionen nötig wären. Beispiel: Touristik Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Staatliche Regulierungen
Staatlicher Eingriff zur Bereitstellung von Kollektivgütern, bei labilen Marktgleichgewichten, externen Effekten und ruinöser Konkurrenz Problem: Staat reguliert aber auch, wenn es nicht notwendig ist und/oder er nicht das Vermögen hat eine bessere Lösung herzustellen. Preisregulierung: Schutz von Monopolen (Beispiel: Telekommunikationssektor) Mindestpreise (Beispiel: Agrarpreise) Höchstpreise (Beispiel: Mieten) Verbraucherschutz/Qualitätsregulierung Zielsetzung: Deregulierung Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Missbrauchsverbot und Justiziabilität
Literatur Neumann, Manfred (2000), Wettbewerbspolitik – Geschichte, Theorie und Praxis, Wiesbaden, Kap. III.3. Schulz, Norbert (2003), Wettbewerbspolitik, Tübingen, Kap.VII+VIII. Herdzina, Klaus (1999), Wettbewerbspolitik, 5. Auflage, Stuttgart, div. Kap. Olten, Rainer (1998), Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, 2. Auflage, München, Wien, Kap Schmidt, Ingo / Schmidt, André (1997), Europäische Wettbewerbspolitik – eine Einführung, München, Kap.3. Schmidt, Ingo (1996), Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 5+7. Auflage Kap.6. Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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Diskussionsanregungen
Wie lässt sich Missbrauch am Beispiel von überhöhten Preisen feststellen? Welche praktischen Schwierigkeiten ergeben sich bei der Abgrenzung des „relevanten Marktes“? Welche anderen Erscheinungen von Marktmachtmissbrauch gibt es noch? Missbrauchsverbot und Justiziabilität
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